Nico Heister
es zählt das Datum, an dem die Rückgabe erfragt wurde.
Das ist wie beim Amt, es zählt der Eingangsstempel.
Das ist auch grundsätzlich in Ordnung.
Nur:
1. Rückerstattung und Rückgabe sind zwei verschiedene Dinge.
2. Die Rückgabe (das Löschen der App auf dem Endgerät) muss durch AndroidPIT erfolgen. Damit könnt Ihr Euch nicht beliebig Zeit lassen...
3. Das Verhalten der Kundin hebt zumindest das Rückgabeersuchen wieder auf, denn sie benutzt die App weiter mehrere Tage über die Rückgabefrist hinaus.
Es geht um drei verschiedene Aktionen:
- Rückgabeersuch
- Löschen der App auf dem Endgerät
- Rückerstattung des Kaufpreises
Im Idealfall hat das unmittelbar aufeinander zu erfolgen. Okay, Ihr macht das auch per Zuruf sukzessive.
Dabei beschäftigt Ihr Euch hauptsächlich mit der Frage der Rückerstattung. Ganz ehrlich: wann Ihr das Geld zurückerstattet, ist mir wurscht.
Mir ist wichtig, dass
- ich informiert werde über das Rückgabegesuch. Und zwar unmittelbar. Das ist nicht erfolgt.
- sichergestellt ist, dass der User die betreffende App nicht über die Rückgabefrist hinaus nutzen kann. Das ist ebenfalls nicht erfolgt.
Herzliche Grüße
Carsten
— geändert am 24.09.2012, 12:42:44
Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe
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