Motorola Droid RAZR - New Motorola RAZR™ Developer Edition [OPEN BOOTLOADER] wtf?

  • Antworten:5
Leo
  • Forum-Beiträge: 245

30.01.2012, 10:05:48 via Website

Zitat aus FB:


Motorola Europe

Die Community der Android Entwickler hat uns häufig nach einem Weg gefragt, wie man Ihrer Kreativität noch mehr Freiheiten geben kann. Wir haben diesem Wunsch entsprochen und können euch heute mitteilen, dass unser am häufigsten nachgefragtes Smartpone, das Motorola RAZR™, nun mit einem entsperrbarem Bootloader in der Developer Edition erhältlich ist. Mehr Informationen erhaltet ihr hier: http://www.motorola.com/blog/?2012/01/30/?new-motorola-razr-developer-edi?tion-will-feature-unlocked-boo?tloader-in-europe-2/


Also sollten die anderen Razrs kein Tool oder sonstiges bekommen, ist das ja wohl eine absolute Frechheit!

Was haltet ihr davon?

— geändert am 04.04.2019, 21:49:08 durch Moderator

Wenn wir beide die Augen schließen ists nie passiert!!!

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

30.01.2012, 12:07:04 via Website

Vor allem finde ich krass, dass die Developer Edition ohne jegliche Garantie verkauft wird. So kann man Diskussionen etc. auch aus dem Weg gehen...

Netter Versuch, aber das wird nicht den gewünschten Effekt haben.

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Leo
  • Forum-Beiträge: 245

30.01.2012, 12:33:14 via App

Vor allem wird das doch ein Problem sein mit dem Verkauf! Gesetzliche Garantie? Ich bin kein Jurist, aber geht das? Dürfte das überhaupt in Deutschland angeboten werden??

Wenn wir beide die Augen schließen ists nie passiert!!!

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Antonio S.
  • Forum-Beiträge: 144

30.01.2012, 14:40:05 via Website

versteh i jetzt a net,...

vorallem, warum dann bitte muss man sei garantie gegen nen offenen bootloader tauschen??? o.O

— geändert am 30.01.2012, 14:40:22

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.830

30.01.2012, 14:44:23 via App

Die Gewährleistungspflicht ist unantastbar. Da gibt es auch keine Ausnahmen. :wink:

Aus Wikipedia:

" In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt."

— geändert am 30.01.2012, 14:55:56

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Thorsten C. G.
  • Forum-Beiträge: 132

30.01.2012, 15:18:10 via App

Garantie ist nicht gleich Gewährleistung! Deswegen wird es gehen...

TCG

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