Achtung Blitze

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Lenny
  • Forum-Beiträge: 380

08.05.2011, 16:38:09 via Website

Hi,
ich habe ein neues Auto, in dem Werksseitig ein Navi verbaut ist, jedoch ohne Blitzwarner.
Nun suche ich eine App, die ich parallel laufen lassen kann die mich vor Blitzern warnt ohne ein Ziel eingeben zu müssen.
Gibt es sowas?

Mfg Riha

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.533

08.05.2011, 16:48:19 via App

Ja diese App nennt sich Fuß vom Gas! BlitzerWarner sind in der STVO nicht gestattet, Besser wäre eine App die sagt ACHTUNG hier spielen Kinder! Ich möchte dich keinesfalls In deiner Person selbst angreifen das liegt mir fern möchte Dich jedoch zum Nachdenken animieren!

Beste Grüße, Denis ** || App Reviews || Das AndroidPITiden-Buch || AndroidPIT-Regeln || **

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Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

08.05.2011, 17:42:06 via Website

@ Dennis

BlitzerWarner sind in der STVO nicht gestattet

Das stimmt nicht ganz! :P

Sieh dir mal das Video von RadAlert an.

Außerdem finde ich das jeder Autofahrer so viel Hirn aufbringt um sein Tempo den Umständen anzupassen!
Aber ich finde auch eine Blitzerapp sinnvoll - denn sie tragen auch zur Sicherheit im Straßenverkehr bei...
denn wenn es piepst - geht der Fuß automatisch runter vom Gas und das könnte unter Umständen einen Unfall verhindern
und ohne Blitzerwarnung - fährst du gleich schnell weiter - und wenn die Strafe kommt ist es vielleicht zu spät!
Aber wie gesagt jeder Autofahrer hat seine Verantwortung im Straßenverkehr - mit oder ohne Blitzerwarnung.

@ RI HA

Ich weiß nicht ob radalert auch im Hintergrund läuft - einfach mal probieren.

Gruß Manfred

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.246

08.05.2011, 18:06:57 via App

Solche apps greifen IMHO auf eine db zu, die jeder Nutzer "befüllen" kann, oder? die dürften nicht verboten sein, denn im Radio gibt es ja auch blitzwarner. die Geräte, die man ins Auto einbaut und die Straße vor einem Nach blitzern scannt, sind allerdings verboten. :-)

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Jens Marauhn
  • Forum-Beiträge: 433

08.05.2011, 18:07:48 via Website

Je mehr mitmachen desto besser wird es:
Blitzer.de

Meine Rechtschreibfehler ergeben, in der richtigen Reihenfolge zusammengesetzt, die Formel wie man aus Scheiße Gold macht.

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 3.112

08.05.2011, 18:39:28 via Website

Manfred Z.
BlitzerWarner sind in der STVO nicht gestattet

Das stimmt nicht ganz! :P

Doch stimmt genau so:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/radarwarner-im-navi-in-deutschland-verboten_003644.html

Also Du musst die App nicht einmal verwenden und theoretisch wären 75€ und 4 Punkte fällig.

Im übrigen kommt nicht mal ein Kaufvertrag zustande, wenn man sich die App lädt (was nicht heißt dass der Besitz oder Verkauf strafbar ist; auch mal davon abgesehen das sie kostenlos ist).


Manfred Z.
Außerdem finde ich das jeder Autofahrer so viel Hirn aufbringt um sein Tempo den Umständen anzupassen!

Also wozu dann so eine App?

Manfred Z.
Aber ich finde auch eine Blitzerapp sinnvoll - denn sie tragen auch zur Sicherheit im Straßenverkehr bei...

Das ist jetzt aber Deine persönliche Theorie.
Der ADAC dagegen empfiehlt keine Radarwarner zu verenden, da sie zum einem verboten sind und zum anderen zu einer risikoreichen Fahrweise verleiten.

— geändert am 08.05.2011, 18:42:30

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 5.136

08.05.2011, 19:02:12 via Website

Wer sich das oben verlinkte PromoVideo von RadAlert mal genau ansieht kann erkennen wie sehr der Fahrer bei der Bedienung der App vom Straßenverkehr abgelenkt wird.

Der gute Mann wird sogar derart abgelenkt, dass er gar nicht erkennt, dass die Ampel welche er überquert, gerade auf Rot schaltet und er eigentlich anhalten sollte. (Ab Sek.. 56 zu beobachten) In weiterer Folge schaut er immer wieder auf sein Device und wendet den Blick von der Straße ab.

Würde in so einem Moment ein Kind auf die Strasse laufen .. er würde es zu spät mitbekommen.

DAS ist brandgefährlich in meinen Augen und meiner Meinung nach disqualifiziert er sich damit selber gegenüber Verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern.

— geändert am 08.05.2011, 19:02:54

lg Voss

Gelöschter Account

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Lenny
  • Forum-Beiträge: 380

08.05.2011, 19:29:32 via Website

Hi,
ich werde blitzer.de mal testen. Danke

Mfg Riha

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Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

08.05.2011, 20:34:52 via Website

Andy N.
Manfred Z.
BlitzerWarner sind in der STVO nicht gestattet

Das stimmt nicht ganz! :P

Doch stimmt genau so:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/radarwarner-im-navi-in-deutschland-verboten_003644.html

Also Du musst die App nicht einmal verwenden und theoretisch wären 75€ und 4 Punkte fällig.

In deinem Link steht aber auch das drinnen:

Wer nach Frankreich, Österreich, Holland, Italien, Spanien, England, Finnland und in die Slowakei reise, dürfe offenbar einen Radarwarner im Navi mitführen und betreiben.
und I AM FROM AUSTRIA :P




Manfred Z.
Außerdem finde ich das jeder Autofahrer so viel Hirn aufbringt um sein Tempo den Umständen anzupassen!

Also wozu dann so eine App?

Ein Beispiel: Bundesstraße - gerade, vierspurig durch Leitplanken geteilt 70km/h viel Verkehr OK - Nachts wenig oder gar kein Verkehr
da werden sich wenig an die 70 halten - aber die App hilft mir Geld zu sparen.

Manfred Z.
Aber ich finde auch eine Blitzerapp sinnvoll - denn sie tragen auch zur Sicherheit im Straßenverkehr bei...

Das ist jetzt aber Deine persönliche Theorie.
Der ADAC dagegen empfiehlt keine Radarwarner zu verenden, da sie zum einem verboten sind und zum anderen zu einer risikoreichen Fahrweise verleiten.

Wer sagt das ich unter der Fahrt Radarfallen eingebe - ich bin Benutzer und nicht Melder. :P
Aber du hast Recht! das ist meine Einstellung. :grin:

Gruß Manfred

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Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

08.05.2011, 20:38:58 via Website

Jörg V.
Wer sich das oben verlinkte PromoVideo von RadAlert mal genau ansieht kann erkennen wie sehr der Fahrer bei der Bedienung der App vom Straßenverkehr abgelenkt wird.

Der gute Mann wird sogar derart abgelenkt, dass er gar nicht erkennt, dass die Ampel welche er überquert, gerade auf Rot schaltet und er eigentlich anhalten sollte. (Ab Sek.. 56 zu beobachten) In weiterer Folge schaut er immer wieder auf sein Device und wendet den Blick von der Straße ab.

Würde in so einem Moment ein Kind auf die Strasse laufen .. er würde es zu spät mitbekommen.

DAS ist brandgefährlich in meinen Augen und meiner Meinung nach disqualifiziert er sich damit selber gegenüber Verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern.

@ Jörg,

da gebe ich dir natürlich Recht - aber wie ich schon Andy geschrieben habe...
Ich benutze die App um mich von ihr warnen zu lassen aber nicht um ein Radar zu melden - das mache ich von Zuhause über den PC.
Die App wird eingeschaltet - wenn ich mich ins Auto setze - und hat die Aufgabe mich zu warnen - Nicht mehr.

Gruß Manfred

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Demon
  • Forum-Beiträge: 10

18.05.2011, 20:05:50 via Website

Blitzer.de funktioniert wunderbar.
Bei mir läuft es im Hintergrund auf dem Handy und die Augen sind auf die Strasse gerichtet.B)
Wie der Manfred Z. schon gesagt hat, soll mich es nur warnen falls ich mal schneller bin als erlaubt.

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Lenny
  • Forum-Beiträge: 380

23.05.2011, 22:03:36 via App

Ich nutze die app jetzt seit zwei Wochen. Es sind viele feste Blitzer gelistet, aber leider lange nicht alle. Die Idee ist gut, und der Support auch sehr schnell.
Zusätzlich nutze ich copilot, und diese app kennt glaube ich jeden festen blitzer.
Hoffe das blitzer.de bald jeder installiert hat, dann wird es eine tolle Sache im Kampf gegen die mobile abzocke.

Mfg Riha

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.068

23.05.2011, 23:11:40 via App

Eine Blitzer-App finde ich vollkommen daneben. Die Gründe wurden schon aufgeführt. Zudem drängt sich mir der Verdacht auf, dass allein die Frage nach einer solchen App impliziert, sich nicht an gesellschaftliche Regeln halten zu wollen.

Etwas anderes sind Navi-Apps, die die jeweils geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen kennen und bei Überschreitung waren - unabhängig von Radar-Kontrollen.

Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her!

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

23.05.2011, 23:56:36 via Website

Blitzer.de nutze ich auch schon lange und bin sehr zufrieden. Klar ists nicht unbedingt legal, fällt aber keinem Polizisten der Welt auf (gestern erst in ner Kontrolle erlebt ;) )
Finde das insbesondere praktisch wenn mal wieder Nachts um 12 auf einer breiten, gut beleuchteten Straße geblitzt wird. Dient da natürlich nur der Sicherheit...solange nicht an Unfallschwerpunkten bzw mehr an Schulen geblitzt wird hab ich da auch keinerlei schlechtes gewissen. Ich bolz deswegen ja nicht mittags um 12 mit 100 durch die Stadt, so exakt arbeitet das System ja auch wieder nicht.

Und ja ich habe die App durchaus um die Option zu haben mal ein Limit zu ignorieren und die Chance erwischt zu werden zu minimieren. Steh ich dazu.

Edit: Was ist so schlimm daran 2mal auf die App zu tippen? Ob ich am Radio, der Klimaanlage oder am Handy rumstelle ist nun wirklich gleich. Ich schreibe z.T. bei Whatsapp oder google mal schnell was. Das zwar nur an der Ampel aber mal ein schneller Tipp aufs Navi o.ä. ist in der Stadt meist gefahrlos möglich.

— geändert am 23.05.2011, 23:57:35

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Matthias H.
  • Forum-Beiträge: 550

24.05.2011, 00:26:41 via Website

Andy
...Klar ists nicht unbedingt legal...
Quatsch - es ist nicht "nicht unbedingt legal" es ist schlichtweg verboten.
Andy
Finde das insbesondere praktisch wenn mal wieder Nachts um 12 auf einer breiten, gut beleuchteten Straße geblitzt wird. Dient da natürlich nur der Sicherheit...solange nicht an Unfallschwerpunkten bzw mehr an Schulen geblitzt wird hab ich da auch keinerlei schlechtes gewissen. Ich bolz deswegen ja nicht mittags um 12 mit 100 durch die Stadt, so exakt arbeitet das System ja auch wieder nicht.

Und ja ich habe die App durchaus um die Option zu haben mal ein Limit zu ignorieren und die Chance erwischt zu werden zu minimieren. Steh ich dazu.

Edit: Was ist so schlimm daran 2mal auf die App zu tippen? Ob ich am Radio, der Klimaanlage oder am Handy rumstelle ist nun wirklich gleich. Ich schreibe z.T. bei Whatsapp oder google mal schnell was. Das zwar nur an der Ampel aber mal ein schneller Tipp aufs Navi o.ä. ist in der Stadt meist gefahrlos möglich.
Mal abgesehen davon das das Bedienen des Handys während der Fahrt so oder so verboten ist (egal ob du jetzt whatsapp oder sonstwas machst) ist deine Logik fantastisch - was ist denn so schlimm wenn ich in ner großen Discounterkette nen Apfel stehle? In den Preisen ist es doch eh einkalkuliert! Was ist so schlimm daran wenn ich jetzt für die DVD nicht bezahle - merkt doch eh keiner und MediaMarkt hat noch 100 weitere. Was ist so schlimm daran wenn ich betrunken Autofahre - es wird doch eh nur jede 300ste Trunkenheitsfahr kontrolliert - da werde ich schon nicht dabei sein - ausserdem die anderen machen es ja auch. Was ist so schlimm daran wenn ich ein Kind überfahre - die Kindergärten quellen doch eh über da ist halt jetzt n Kitaplatz frei geworden!
Merkst du was? Es fängt im kleinen an und dann wird kontinuierlich weiter gemacht. Versuch mir nicht zu erzählen dass du anders bist - du bist es nicht. Ich kann nur hoffen dass du keinen weiteren in Gefahr bringst - die Erfahrung aus meiner täglichen Arbeit aber zeigt dass diese Hoffnung nicht berechtigt ist.

— geändert am 24.05.2011, 00:27:15

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

24.05.2011, 00:36:13 via App

Habe nie behauptet dass es legal wäre, aber mangels Kontrollen nutzbar.

Was stehlen mit dem gelegentlichen Missachten eines Schildes zu tun hat möchte ich dann schon mal wissen.
Du fährst z.B. innerorts immer genau 50?
Oder bist noch nie mal über eine gelbe Ampel gehuscht?
Du tust gerade so als wäre jeder der so eine App nutzt ein chronischer Raser und Gesetzesbrecher.

Übrigens was genau verbietet mir die Benutzung meines Handys in einer Halterung? Genau dafür hat man diese schließlich gebaut...

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.068

24.05.2011, 01:57:42 via Website

Andy
Was stehlen mit dem gelegentlichen Missachten eines Schildes zu tun hat möchte ich dann schon mal wissen.
Ich glaube, Matthias wollte sagen, dass die Übergänge fließend sind. Das heißt nicht, dass jeder, der eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, auch zum Straftäter wird. Aber es ist schon etwas dran, dass die eigene Wahrnehmung sich verschieben kann und plötzlich ist ein Diebstahl genauso schnell gerechtfertigt wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Übrigens: Auch die kann zur Straftat werden!

Andy
Du fährst z.B. innerorts immer genau 50?
Du hast mich zwar nicht gefragt, aber ich antworte trotzdem: Nein! Ich bin eher der schnellere und trotzdem ohne Punkte und habe seit 7 Jahren kein Ticket mehr bekommen. Ganz ohne Radarwarner irgendeiner Art. Einfach, weil ich weiß, dass ich bei Tacho 60 vielleicht echte 55 fahre und das die Rennleitung nicht interessiert.

Andy
Oder bist noch nie mal über eine gelbe Ampel gehuscht?
Doch! Sie war auch schonmal rot!

Andy
Du tust gerade so als wäre jeder der so eine App nutzt ein chronischer Raser und Gesetzesbrecher.
Wenn ich zu schnell fahre oder eine Ampelschaltung sehr tolerant auslege, ist das eine Momententscheidung. Und objektiv betrachtet nie gerechtfertigt, allerdings eine menschliche Schwäche, die ich für mich durchaus zugebe und vor der die wenigsten gefeit sind.
.
Wenn ich aber einen Radar-Warner einsetze, so sehe ich darin einen gezielten Vorsatz, die Regeln zu übertraten und sich gleichzeitig den möglichen Konsequenzen nicht stellen zu wollen. Wobei ich die richtig schweren Konsequenzen, die in Geld nur selten zu bezahlen sind, bewusst außer Acht lasse. Denn dann ist es egal, ob gezielter Vorsatz oder Momentanentscheidung.

Andy
Übrigens was genau verbietet mir die Benutzung meines Handys in einer Halterung? Genau dafür hat man diese schließlich gebaut...
Stimmt!

§ 23 Abs. 1a STVO
"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

Und dennoch: Wenn etwas dadurch passiert, trifft Dich bei einem Unfall zumindest eine Teilschuld. Das gilt auch für die Bedienung von Radio oder Klimaanlage. Die Unachtsamkeit wegen Bedienung von Geräten nachzuweisen, ist ein anderes Thema.

Nachtrag:
§ 23 Abs. 1b STVO
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Interessant:
- In Österreich erlaubt, wenn ins Navi eingebaut.
- In Deutschland droht ein Bußgeld von mindestens 75 Euro und 4 Punkte und das Gerät wird an Ort und Stelle eingezogen
- In der Schweiz eine Straftat

— geändert am 24.05.2011, 02:16:09

Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her!

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

24.05.2011, 08:50:51 via App

Es gab immer wieder auch Versuche, die Blitzwarnungen im Radio zu verhindern. Zumindest das hat man bislang noch nicht geschafft.

Die Blitzwarnungen halte ich zwar für Spielerei, die ich nicht brauche. Aber sie sind tendenziell eher vorteilhaft.

Besser, der Raser weiß von einem Blitzer und macht dann (wenigstens) dort langsam, als dass er dort auch noch zu schnell fährt.

Ich sehe darin keine Gefahr.

Zu glauben, jeder der Blitzwarnungen konsumiert rast zügellos durch die Gegenden, wo gerade nicht vor einer Geschwindigkeitskontrolle gewarnt wird, halte ich für absurd.
Gruß

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

24.05.2011, 08:51:18 via Website

Ralph
Andy
Was stehlen mit dem gelegentlichen Missachten eines Schildes zu tun hat möchte ich dann schon mal wissen.
Ich glaube, Matthias wollte sagen, dass die Übergänge fließend sind. Das heißt nicht, dass jeder, der eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, auch zum Straftäter wird. Aber es ist schon etwas dran, dass die eigene Wahrnehmung sich verschieben kann und plötzlich ist ein Diebstahl genauso schnell gerechtfertigt wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Übrigens: Auch die kann zur Straftat werden!
Was nach wie vor nichts daran ändert, dass Diebstahl und Verkehrsdelikte keinerlei Schnittmenge haben. Natürlich kann auch eine Missachtung des Limits eine Straftat sein, diese Überschreitung muss dann aber schon sehr erheblich ausfallen.


Andy
Du fährst z.B. innerorts immer genau 50?
Du hast mich zwar nicht gefragt, aber ich antworte trotzdem: Nein! Ich bin eher der schnellere und trotzdem ohne Punkte und habe seit 7 Jahren kein Ticket mehr bekommen. Ganz ohne Radarwarner irgendeiner Art. Einfach, weil ich weiß, dass ich bei Tacho 60 vielleicht echte 55 fahre und das die Rennleitung nicht interessiert.
Natürlich, macht ja auch jeder so. Nur dann die Moralkeule derart zu schwingen ist in meinem Dafürhalten daneben. Matthias hat sich selbst das Recht genommen auch nur 1km/h zu überschreiten, schließlich könnte man ja deswegen ein Kind überfahren.


Andy
Du tust gerade so als wäre jeder der so eine App nutzt ein chronischer Raser und Gesetzesbrecher.
Wenn ich zu schnell fahre oder eine Ampelschaltung sehr tolerant auslege, ist das eine Momententscheidung. Und objektiv betrachtet nie gerechtfertigt, allerdings eine menschliche Schwäche, die ich für mich durchaus zugebe und vor der die wenigsten gefeit sind.
.
Wenn ich aber einen Radar-Warner einsetze, so sehe ich darin einen gezielten Vorsatz, die Regeln zu übertraten und sich gleichzeitig den möglichen Konsequenzen nicht stellen zu wollen. Wobei ich die richtig schweren Konsequenzen, die in Geld nur selten zu bezahlen sind, bewusst außer Acht lasse. Denn dann ist es egal, ob gezielter Vorsatz oder Momentanentscheidung.
Den Vorsatz kannst du sicherlich z.T. unterstellen, ich fahre durchaus manche Strecken auf mal kurzzeitig mit 70 (Was ich aber auch ohne Warner tue, kostet ja nicht allzuviel) dann aber einfach nur um nicht in eine nervtötende "rote Welle" reinzurutschen und das ganze meist auch nur spätabends. Hier ist so ein Warner eine kleine Erleichterung obwoh ich finde mit wachem Auge erkennt man solche Stellen meist noch rechtzeitig.


Andy
Übrigens was genau verbietet mir die Benutzung meines Handys in einer Halterung? Genau dafür hat man diese schließlich gebaut...
Stimmt!

§ 23 Abs. 1a STVO
"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

Und dennoch: Wenn etwas dadurch passiert, trifft Dich bei einem Unfall zumindest eine Teilschuld. Das gilt auch für die Bedienung von Radio oder Klimaanlage. Die Unachtsamkeit wegen Bedienung von Geräten nachzuweisen, ist ein anderes Thema.
Du schreibst mir, dass es mir ja gerade gestattet ist ;)
Dass bei Unfällen durch Ablenkung man selbst der angeschmierte ist, ist ja wohl klar. Aber wodurch die Ablenkung ausgeht, sei es die Blondine auf der anderen Straßenseite :girl: oder nur der Beifahrer ist dabei ja irrelevant.


Nachtrag:
§ 23 Abs. 1b STVO
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Mal was anderes: Ich lese ab und an Gesetzestexte, da frage ich mich bei diesem ob ein Smartphone wirklich darunterfällt. Immerhin heißt es "Geräte die dafür bestimmt sind"
Nachdem ich einen Ipod jederzeit in der Hand halten darf weil er eben kein Mobiltelefon ist, frage ich mich hier (evtl. haben wir Juristen im Board) ob ein Smartphone nur durch eine installierte App schon "zu diesem Zwecke bestimmt" ist oder ob es in sofern nicht darunterfällt weil seine eigentliche Bestimmung eine andere ist.

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

24.05.2011, 08:54:40 via App

Die App ist doch dazu bestimmt. Und das Smartphone dazu bestimmt, das zu tun, was die App will...

Gruß

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

24.05.2011, 09:07:44 via Website

Satz 1 verbietet Maßnahmen, die ein Kraftfahrer gegen die Verkehrsüberwachung ergreift und die darauf zielen, sich Verkehrskontrollen tatsächlich wirksam zu entziehen. Diese Gefahr besteht beim Einsatz von technischen Geräten, die den Standort von Verkehrskontrollen anzeigen oder die konkrete Überwachungsmaßnahmen stören. Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Dies gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisch und ortsbezogen ab.
Anmerkungen zu dem Gesetz, ergo sind sie erfasst und es kann prinzipiell Ärger geben.

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