SNES App und ROM`s ???

  • Antworten:5
Long Long Jonny
  • Forum-Beiträge: 162

29.03.2010, 15:04:26 via Website

Hallo zusammen,

ich hoffe mal das ich hier richtig bin, ich hab nun schon öfter was von den SNES Emulatoren gelesen,
aber wie läuft das Dingen und wo bekommt man die ROM`s her und was mach ich dann damit, wo wird das hin kopiert usw.

Ich hab zwar ma in der Suchefunktion geschaut aber nix gefunden,
kann mir da jemand weiterhelfen???

gruß
Sascha

Samsgung Galaxy S2 i9100 <-----> CyanogenMod 10 Nightly <----->Siyah v4.1.5

Antworten
Aleksander D.
  • Forum-Beiträge: 40

29.03.2010, 15:08:19 via Website

Kaufen kannst du den Emulator im Market.
Die Roms musste per Google suchen, gibt zahlreiche Seiten welche diese anbieten.
Dann erstellst du dir einen Ordner auf deiner SD Karte, z.b. SNES. Dort kommen dann deine ROMS rein. In der App selber kannst du dann den Ordner raussuchen und die einzelnen Roms öffnen.

Antworten
Chris Sor
  • Forum-Beiträge: 141

29.03.2010, 16:11:17 via Website

Hier bewegen wir uns grade auf einem schmalen grad, quasi in einer Grauzone ob legal oder nicht.

Es ist legal sich roms sowie auch das bios zu laden wenn man Tatsächlich das Spiel besitzt und die Konsole besitzt, da es hier keiner beweisen kann/soll würd ich lieber vorsichtig sein^^

aber das was mein Vorredner gesagt hat stimmt soweit

Antworten
Aleksander D.
  • Forum-Beiträge: 40

29.03.2010, 16:39:27 via Website

Beim bios hört das Legal sein auf,da es eine Systemkomponente ist und unter Rechtsschutzs steht, bei ROMS ist es, wie du sagtest "sofern man es besitzt" legal. Aber selbst da gibt es keine richtige regel.

Antworten
Chris Sor
  • Forum-Beiträge: 141

29.03.2010, 16:46:46 via Website

Ja wenn du aber zB ne PS2 hast darfst doch dein eigenes Bios "dumpen" ?! oder wies heißt.

Antworten
Kay R.
  • Forum-Beiträge: 2.171

29.03.2010, 17:09:56 via Website

Das ganze ist wie bei Filmen - private SICHERUNGSKOPIEN sind soweit legal - alles andere nicht.

Was die Emulatoren selbst angeht ist es sehr fraglich wie es abläuft wenn man das Gerät selbst nicht besitzt - natürlich kann es niemand nachweisen - allerdings ist mir jetzt auch kein Fall bekannt bei dem es zu einer Verurteilung oder überhaupt Festnahme gekommen ist.

Trotzdem - vorsichtig ist die Mutter der Porzellankiste ! Wenn Du Dich eher auf dem legalen Weg bewegen willst - lass es.

Gruß,
Kay

Antworten