Apk - Filesharing

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Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

08.07.2009, 17:47:42 via Website

Hallo alle zusammen!

Aus gegebenen Anlaß stelle ich hier mal einfach so die Frage:

Im Laufe der letzten paar Wochen verschwanden einige "GratisVersionen" aus dem Market
Und wurde durch "Kostenpflichtige" ersetzt - halt mit der Endung "Pro" oder so!

Mit Hilfe von AppManager sicher ich mir laufend meine Apps auf SD Karte - wo auch jetzt einige
von den Oben genannten liegen.

Darf ich diese Gratisversionen per e-mail versenden oder zum Download anbieten
(Gratis versteht sich)
JA oder NEIN?

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.701

08.07.2009, 19:11:00 via Website

Gute Frage.

Also ich würde jetzt mal sagen, wenn du nicht auf die kostenpflichtige Version Updaten kannst, dann sollte es eigentlich kein Problem sein die Dateien per Mail zu versenden...
Also JA

btw: ich will abstimmen buttons im Forum :)

Antworten
Klecka Gandalf
  • Forum-Beiträge: 46

09.07.2009, 16:07:14 via Website

Dazu würde ich gern mal eine andere Frage einwerfen: immer wenn ich Paid-Apps updaten will, steht dort wieder "Kreditkarte wird autorisiert" oder ähnlich. Das wundert mich weil es eigentlich kostenlos sein müsste und ich ja schon einmal mit der Karte bezahlt habe. Wie ist das nun?

Danke!

Antworten
Kevin T.
  • Forum-Beiträge: 337

11.07.2009, 02:29:37 via Website

Klecka Gandalf
Dazu würde ich gern mal eine andere Frage einwerfen: immer wenn ich Paid-Apps updaten will, steht dort wieder "Kreditkarte wird autorisiert" oder ähnlich. Das wundert mich weil es eigentlich kostenlos sein müsste und ich ja schon einmal mit der Karte bezahlt habe. Wie ist das nun?

Danke!

soweit ich weiss wird geprüft ob dein google accoun das app bezahlt hat. ansonsten könnte diverse User ja das Programm backupen und per email versenden. du könntest es installieren und fröhlich updaten.

also denke so ist das in der theorie...

Antworten
Anton S.
  • Forum-Beiträge: 1.614

11.07.2009, 21:10:07 via Website

Manfred Z.
Hallo Mario,
Hier findest du den Button zum abstimmen:grin:

Den Button darf nun natürlich niemand Falsches in die Hände bekommen ;-)

Neu bei Android, AndroidPIT oder dem App Center? Hier erfährst Du alles Wichtige: http://bit.ly/ccFQvI

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 87

11.07.2009, 21:54:30 via Website

Ob man apks (Software) die man kostenlos bezogen hat weiter geben darf hängt von der Lizenz der jeweiligen Software ab.
Es gibt Lizenen welche eine Weitergabe untersagen, und genauso gibt es welche die das ausdrücklich erlauben.

Also hierzu gibt es keine generelle Antwort.

Antworten
Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

12.07.2009, 10:16:14 via Website

Hallo Abraxas Son,

konkret ging es bei der Software um " MyBackup" -
diese Software war einige Monate gratis im Market zu haben -
auf einmal war zu lesen, dass ein Update verfügbar sei!

Wenn du deine Version aktualisieren lassen hättest
bist du automatisch zu einer Bezahl Version
("MyBackup Pro) gekommen und hättest löhnen müßen!
Das finde ich für eine Frechheit.

Bei deinem QuickDial habe ich die Möglichkeit es
gratis zu probieren oder es zu kaufen
das ist auch Ok - Außerdem war bei dir zuerst die
Bezahl Apk im Market und dann kam
die Test Apk in den Markt.

Da würde ich auch niemals auf die Idee kommen und fragen
ob ich diese Apk weitergeben darf oder nicht.

Aber bei "My Backup" und bei "PowerManager" war es eben wie
oben genannt und das nenne ich KundenNepp!
lg Manfred

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 87

12.07.2009, 12:12:28 via Website

Der Android Market schreib lediglich vor, dass eine Applikation welche einmal kostenlos ausgegeben wurde nicht im späteren Verlauf diesen Benutzern verrechnet werden darf. Sprich hast du einmal eine kostenlose Version erstanden bleibt diese auch kostenlos aber eben nur für User, welche diese damals heruntergeladen haben.


http://www.android.com/us/developer-distribution-agreement.html

3.3 You may also choose to distribute Products for free. If the Product is free, you will not be charged a Transaction Fee. You may not collect future charges from users for copies of the Products that those users were initially allowed to download for free.


Ob jetzt "copies of the Products" auch Upgrades miteinbezieht ist schwer zu sagen. Genau dort liegt nämlich der Hund begraben. Weil würden dort auch Upgrades ein und der selben App gemeint sein, hätte My Backup klar gegen die Auflagen des Android Markets verstoßen.

Manfred kannst du My Backup noch updaten ohne das es dann was kostet?
Allerdings wurde die freie Version vom Markt genommen und durch eine neue Applikation (mit neuer Package Signatur) ersetzt, so hätten die Entwickler auch das Recht dazu einen Preis dafür zu verlangen da es vom technischem Standpunkt eine neue Applikation wäre.

Übrigens ist meine QuickDial Trial Version nur immer für eine begrenzte Zeit verfügbar und wenn dann immer nur für einen eingeschränkten Zeitraum nutzbar, meist auch hinkt diese der Kaufversion von den Update Zyklen hinterher.

ABER dennoch hängt es nach wie vor von der Linzenz ab ob man die apk weitergeben darf oder nicht, das ist komplett unabhängig davon ob die App am Market kostenlos ist oder nicht.

— geändert am 12.07.2009, 12:14:35

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 87

12.07.2009, 12:18:58 via Website

Da gibts noch einen weiteren Satz unter Punkt 3.3. der wichtig ist.

3.3.
... This is not intended to prevent distribution of free trial versions of the Product with an “upsell” option to obtain the full version of the Product: Such free trials for Products are encouraged. ...

Damit ist es ausdrücklich erlaubt von einer vorher ausgezeichneten Trial Version auf eine kostenpflichtige Version zu wechseln. In wie fern "My Backup" als Trial gekennzeichnet war kann ich mich leider nicht mehr erinnern.

Antworten
Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

12.07.2009, 14:08:37 via Website

Hallo Abraxas Son,

Nein "MyBackup" war nicht als Trial Version gekennzeichnet ebenso wie "PowerManager"
Ist aber auch egal.
Ich habe MB einmal per Mail versendet und werde deswegen nicht gleich im Knast landen.
lg Manfred

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 87

12.07.2009, 17:32:17 via Website

Das denk ich auch.

Antworten
Kevin T.
  • Forum-Beiträge: 337

14.07.2009, 15:39:36 via Website

Manfred Z.
Hallo Abraxas Son,

Nein "MyBackup" war nicht als Trial Version gekennzeichnet ebenso wie "PowerManager"
Ist aber auch egal.
Ich habe MB einmal per Mail versendet und werde deswegen nicht gleich im Knast landen.
lg Manfred

Polizei ist informiert.

Gruss Kevin ;)

Antworten
Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

14.07.2009, 16:22:11 via Website

Hi Kevin,
ist leider schon zu spät - auf Grund meines schlechten Gewissen,
bin ich bereits auf der Flucht:P
Momentan bin ich hier

Antworten
Kevin T.
  • Forum-Beiträge: 337

14.07.2009, 16:38:05 via Website

Manfred Z.
Hi Kevin,
ist leider schon zu spät - auf Grund meines schlechten Gewissen,
bin ich bereits auf der Flucht:P
Momentan bin ich hier

welchen Internetprovider bzw. welches Netz nutzt du da? Glaub ich sollte wechseln, die werden wohl die beste Netz abdeckung auf der Welt haben ;)

Aber btt ich finds nett das du deinen Aufenthalsort preisgibts. Wenn du mir noch die GPS Daten geben könntest wäre mir und der Polizei sehr geholfen.

Danke und schönen Gruss
Kevin T, FBI

Antworten
Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

14.07.2009, 16:45:15 via Website

Welches Netz glaubst du nutzen die Tausende Schiffe die auf unseren Ozeanen unterwegs sind?

Schei.... jetzt ist mir gerade eine Möve durchs Signal geflogen und hat mir die Verbindung zum
Satelit gekappt - GPS Daten kommen dann wenn ich wieder mal eine Verbindung habe.

Und jetzt muß ich den Leuchtturm putzen!
Gruß Manfred

Antworten
Bernhard P.
  • Forum-Beiträge: 7

17.10.2010, 19:04:26 via Website

Hallo Leute!
Sehr alter Thread, aber ich versuch ihn wiederzubeleben ;)

Kennt sich wer mit der rechtlichen Situation bezüglich der Verwendung weitergegebener Apps aus?
Bei Musik und Filmen zum Beispiel sagt man ja immer, dass das Anbieten einer Datei bzw upload über P2P illegal ist, aber man legal alles herunterladen kann was irgendwo angeboten wird (sehr grob gesagt).
Wie ist dies nun mit Apps? Bin nun schön öfters in Torrent-Portalen auf apk Dateien gestoßen die sich problemlos runterladen lassen. Mach ich mich strafbar eine solche, für mich kostenlos im Internet herunterladbare, Datei zu installieren?
Wie in dem Thread offenbar schon erörtert wurde lässt sich diese Datei dann nicht updaten aber anscheinend in der vorliegenden Version verwenden. Aber registriert der Market, dass ich eine App habe die nicht ich bezahlt habe und handelt mir dadurch Probleme ein?

Die moralische Frage würde ich gerne ausklammer, da ich annehme, dass eh jeder der Meinung ist, dass Programmierern für ein gutes Programm auch ihr Lohn gebührt. Mich würde die rein rechtlichen Folgen bzw Erfahrungsberichte interessieren!

LG Pota

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

17.10.2010, 19:14:12 via App

Illegale Musikfiles darfst Du keineswegs legal herunterladen.

Mit Softwareprodukten verhält es sich genauso.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Bernhard P.
  • Forum-Beiträge: 7

17.10.2010, 19:46:28 via Website

Nicht jedes Musikfile ist ein illegales... zB kann ich mir die Rechte für den Vertrieb kaufen und sie meinen Kunden im Zuge einer Werbeaktion zum kostenlosen download anbieten und dem Künstler selber bezahlen. Oder der Künstler bietet es direkt an als Hörprobe. Da können hundert legale Gründe dahinter stehen... da jemand der etwas herunterläd nicht wissen kann ob es sich um ein wie du es nennst "illegales musikfile" handelt ist rechtlich gesehn nur derjenige haftbar der es zum download anbietet bzw uploaded usw...

Ob dies bei Apps ähnlich ist oder nicht war nicht meine Frage... installiere ich eine apk Datei einer kostenpflichtigen App die nicht ich bezahlt habe (oder sagen wir doch ich habe sie bezahlt aber von einem anderen Google-Konto auf meinem Zweithandy um ein weniger illegal wirkendes Beispiel heranzuziehen) handel ich mir dann Probleme (funktionell wie auch rechtlich!) ein weil der Market merkt dass diese APP nicht auf diesem Gerät mit diesem Google Konto gekauft wurde?

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

17.10.2010, 19:53:53 via Website

Hi Bernhard,

ich habe auch nicht behauptet, dass jedes Musikfile illegal sei.

Mann, was einem hier wieder für ein Quatsch in den Mund gelegt wird.

Und es ist weiterhin *nicht* legal, Musik, die unautorisiert irgendwo hingelegt wird, herunterzuladen. Auch wenn das Deiner Rechtsauffassung zuwider läuft: Es ist auch für den Downloader *nicht* legal.

Zu Deiner App Frage: Selbst wenn Du Dir ein Konstrukt zurecht legst, von dem Du annimmst, dass es legal sei: Zumindest Updates wirst Du über den Market nicht bekommen. Der Market hat weder Kenntnis davon, dass Du diese App in Deinem Besitz hast und Du hast sie ja auch nicht aus dem Market geladen, ergo: Der Market weiß von gar nichts und wird Dir auch in Bezug auf diese App nix anbieten.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Bernhard P.
  • Forum-Beiträge: 7

17.10.2010, 20:16:45 via Website

Tut mir leid, ich wollte niemanden die Worte im Mund verdrehen habe deine Antwort aber so verstanden.

Du hast mit der Musik-Sache sicher nicht unrecht, da meist leicht abzuschätzen ist was hinter der Quelle steckt und Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Dennoch ist es denke ich nicht strafrechtlich verfolgbar ... es ist ein riesen Graubereich. War ein dumm gewähltes Beispiel das hier nichts zu suchen gehabt hätte.

Ich denke die 1€ bis 10€ der meisten Apps kann sich jeder leisten der sich ein Android-Phone leisten kann. Aber wer hat nicht schon mal ein CD mit Computersoftware einem Freund geborgt weil er ein Programm für einmalige Anwendung selbst nicht kaufen wollte.
Auch nicht ok aber doch was anderes als wenn ichs an die breite Masse verteile. Ich denke solche Situationen ergeben sich bei Handysoftware oft genauso.

Aber danke für die Beantwortung meiner Frage, genau das wollte ich wissen. Installiere ich aber zB eine free App die es im Market gibt direkt aus dem Browser (zB von der Seite des Entwicklers) sehe ich diese nacher auch im Market unter "Downloads". Vielleicht aber auch nur ein Zufall weil ich die im Market erhältliche Version vom MPE-Client durch die Beta Version des Herstellers ersetz habe.

Schönen Abend noch und danke für die Info!
LG

Antworten
Jack-In-Da-Box
  • Forum-Beiträge: 1.569

17.10.2010, 20:19:28 via Website

ich möchte dazu anmerken, dass auch bei mobilen geräten eine ip-nummer vergeben wird,
anhand der dein provider dich identifizieren kann... egal ob du nun deinen mobilen browser
oder eine app nutzt, die auf das internet zugreift...

— geändert am 17.10.2010, 20:20:04

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.694

17.10.2010, 20:24:17 via Website

Bernhard P.
Hallo Leute!
Sehr alter Thread, aber ich versuch ihn wiederzubeleben ;)

Kennt sich wer mit der rechtlichen Situation bezüglich der Verwendung weitergegebener Apps aus?
Bei Musik und Filmen zum Beispiel sagt man ja immer, dass das Anbieten einer Datei bzw upload über P2P illegal ist, aber man legal alles herunterladen kann was irgendwo angeboten wird (sehr grob gesagt).
Wie ist dies nun mit Apps? Bin nun schön öfters in Torrent-Portalen auf apk Dateien gestoßen die sich problemlos runterladen lassen. Mach ich mich strafbar eine solche, für mich kostenlos im Internet herunterladbare, Datei zu installieren?
Wie in dem Thread offenbar schon erörtert wurde lässt sich diese Datei dann nicht updaten aber anscheinend in der vorliegenden Version verwenden. Aber registriert der Market, dass ich eine App habe die nicht ich bezahlt habe und handelt mir dadurch Probleme ein?

Die moralische Frage würde ich gerne ausklammer, da ich annehme, dass eh jeder der Meinung ist, dass Programmierern für ein gutes Programm auch ihr Lohn gebührt. Mich würde die rein rechtlichen Folgen bzw Erfahrungsberichte interessieren!

LG Pota

Also ich sitz' da mehr oder weniger an der Quelle und versuch dir mal eine Anwort zu geben:

Das vorweg: Up- sowie Download sind illegal, bei P2P-Netzwerken wird in der Regel nur der Upload geahndet - einfach, da dieser das einzige ist, was nachweisbar ist. Den Download zu loggen dürfte schwer werden.

Jetzt zu dem Problem: Wenn du etwas über eine mobile Datenverbindung runterlädst wird (bisher zumindest) nichts geahnt - aus einfach Gründen: die Provider sind derzeit nicht verpflichtet irgendwelche Daten über die Verbindungen zu speichern. Ist beim Festnetz DSL-Anschluss derzeit nicht anders, manche Provider machen das trotzdem und nur dann können die Kanzleien den Anschlussinhaber per Antrag beim Landgericht vom Provider herausgeben lassen. Bei den mobilen Datenverbindungen speichert (nach meinem Wissen) derzeit kein Provider irgendwelche Daten, weshalb das schon schwer werden würde (eine Möglichkeit wäre das rel. neue "Fast-Freeze Verfahren was jetzt nach dem LG Hamburg sogar erlaubt ist (heftigst umstritten)). Ohnehin wird aber bei mobilen Datenverbindungen nur selten etwas "geshared" einfach, da für einen vernünftigen Upload die Verbingungsgeschwindigkeit häufig zu niedrig/ unkonstant ist - somit könnte man auch hier nur das Downloaden ahnden, wieder mit der Schwierigkeit, die IP des Downloadenden zu ermitteln.

Übrigens sind die meisten Quellen wo du die Apk-Dateien runterladen kannst keine klassischen "Filesharing"-Portale, da es keine P2P Netzwerke sind in denen der Downloadende auch direkt Uploader wird...

Ist natürlich alles nicht rechtsverbindlich, aber sollte das derzeitige Bild in der Praxis halbwegs verständlich wiedergeben;)

Viele Grüße,

Lars

Antworten
Bernhard P.
  • Forum-Beiträge: 7

17.10.2010, 20:24:26 via Website

Jack-In-Da-Box
ich möchte dazu anmerken, dass auch bei mobilen geräten eine ip-nummer vergeben wird,
anhand der dein provider dich identifizieren kann... egal ob du nun deinen mobilen browser
oder eine app nutzt, die auf das internet zugreift...

das ist mir klar...ich versteh aber nicht ganz wie das im Zusammenhang mit der Frage steht ob eine heruntergeladene apk Datei (oder über den PC rübergespielte Datei) die im Market etwas kosten würde vom Market als (illegale) Kopie erkannt wird. Das jeglicher Datentransfer auf Computer oder Handy nicht anonym verläuft ist klar.

Antworten
Jack-In-Da-Box
  • Forum-Beiträge: 1.569

17.10.2010, 20:27:35 via Website

wie schon geschrieben... ich wollte es nur mal anmerken :bashful:

Antworten
Bernhard P.
  • Forum-Beiträge: 7

17.10.2010, 20:32:42 via Website

Danke für die Erleuterung Lars!

Es geht gar nicht darum diese Datei am Handy runterzuladen. Der Up- und Download einer Datei und dessen Legalität sei mal dahin gestell. Ist sicher ein sehr komplexes Thema und hat mit meiner Frage wenig zu tun. Dennoch danke für den kurzen Einblick in die Thematik.
Angenommen ich habe eine APK Datei am PC, woher auch immer, und spiele sie auf meinen Androiden. Dort installiere ich sie und verwende sie. Die Frage war ob die Applikation dann (bis auf die Updates) funktioniert, bzw das Handy erkennt, dass es sich um eien kostenpflichtige App handelt die aber nicht im Market erworben wurde.

Antworten
Jack-In-Da-Box
  • Forum-Beiträge: 1.569

17.10.2010, 20:41:42 via Website

in den meisten fällen wird sie wohl funktionieren (ohne updates)...

grundsätzlich liegt das aber an der architektur, die der entwickler gewählt hat...
so kann eine app einen mechanismus eingebaut haben, die z.b. über das
internet, bzw market verifiziert, ob diese legal erworben wurde oder nicht...

was im falle einer negativen rückmeldung passiert, bleibt der fantasie des
entwicklers überlassen...

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.694

17.10.2010, 21:03:17 via Website

Bernhard P.
Danke für die Erleuterung Lars!

Es geht gar nicht darum diese Datei am Handy runterzuladen. Der Up- und Download einer Datei und dessen Legalität sei mal dahin gestell. Ist sicher ein sehr komplexes Thema und hat mit meiner Frage wenig zu tun. Dennoch danke für den kurzen Einblick in die Thematik.
Angenommen ich habe eine APK Datei am PC, woher auch immer, und spiele sie auf meinen Androiden. Dort installiere ich sie und verwende sie. Die Frage war ob die Applikation dann (bis auf die Updates) funktioniert, bzw das Handy erkennt, dass es sich um eien kostenpflichtige App handelt die aber nicht im Market erworben wurde.

Ah ok :bashful: habsch die Frage wohl falsch verstanden.

Die Apk wird erkannt und funktioniert auch - es sei denn du hast einen besonderen Kopierschutz, dann bräuchte man eine gecrackte App - ist aber eh illegal und daher: Finger weg, böse

Gruß,
Lars

Antworten
Izzy
  • Forum-Beiträge: 6.929

18.10.2010, 10:42:22 via Website

Ganz davon abgesehen, dass man bei solcherlei Kopien nie sicher sagen kann, was da vielleicht noch "hinein-gecrackt" wurde. Ich denke da an so böse Worte wie "Passwort Schnüffler", "Keylogger", "Datenkraken"... Ich würde z.B. nie auf den Gedanken kommen, mir eine Banking-App auf diese Weise "zu besorgen", um mal ein krasses Beispiel zu nennen...

Antworten