Selbst nach 3. Reklamation kein Neugerät?

  • Antworten:2
f.sari
  • Forum-Beiträge: 1

23.05.2020, 19:30:50 via Website

Hallo, ich brauche eure Hilfe. Es geht um folgendes: Ich habe ein Handy über einen Händler mit Vertrag bestellt. Als ich es dann bekommen habe, musste ich am nächsten Tag feststellen, dass der Blitz der Kamera nicht funktioniert. Also habe ich es zurückgeschickt (vorher mit denen auch abgemacht). 2 Wochen später habe ich das Handy zurückbekommen mit der Anmerkung, dass der Fehler nicht reproduziert werden konnte und somit keine Reparatur durchgeführt wurde. Ich habe es dann 2 Tage benutzt und die Fehlermeldung tauchte erneut auf. Dann habe ich ein Beweisvideo davon gemacht und denen das geschickt und das Handy wieder zurückgeschickt (auch wieder vorher mit dem Händler so besprochen). Eine Woche später haben die mir das Handy zurückgeschickt ohne weitere Infos. Habe dort angerufen und die meinten dass die Platine ausgetaucht wurde. Jetzt funktioniert zwar der Blitz, aber die Fotos mit Blitz weisen alle einen deutlichen Grünstich auf. Es wäre jetzt meine 3. Reklamation. Habe ich in dem Fall einen Anspruch auf ein Neugerät? Oder hat der Händler immer noch das Recht, das Handy erneut zu reparieren, weil es dieses mal ja ein anderer Fehler ist (wobei es ja immer noch um die Kamera geht). Außerdem würde mich interessieren, ob es sich hier um einen 2. Reparaturversuch handelt, weil beim ersten Einsenden ja keine Reparatur durchgeführt wurde, weil eben der Fehler nicht nachvollzogen werden konnte.
Vielen Dank im Voraus!

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mandyschulz91
  • Forum-Beiträge: 66

24.05.2020, 01:00:21 via Website

Wenn keine Reparatur durchgeführt würde darf es nicht als Versuch zählen, meiner Meinung nach zumindest. Ich denke die können es bis zu drei mal versuchen, dann hast du glaube ich Anspruch auf ein Neugerät. Aber ist alles was ich so aus dem Kopf weis.

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Ping King
  • Forum-Beiträge: 695

25.05.2020, 17:24:54 via Website

Du hast das Recht jederzeit vom Vertrag zurückzutreten wenn die Frist nicht überschritten wurde. Ist keine Frist gesetzt kannst Du das 30-tägige Rückgaberecht in Anspruch nehmen. Auch hier gelten die gültigen AGB's.
Dann hast Du noch das Recht der außerordentlichen Kündigung. Im Notfall Dein Rechtsanwalt konsultieren.
Bitte bei Telefonaten immer den Tag, Uhrzeit und mit wem Du gesprochen hast, notieren. Alle Belege aufheben. Im Streitfall dienen diese als Beweis.

Es sollte aber immer eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Bestehe darauf das Du ein Neugerät bekommst. Ansonsten muss Du vom Vertrag zurücktreten.

Wenn 2 Personen in einem Zimmer sind und 3 gehen raus, dann müsste einer ins Zimmer kommen, dass keiner mehr drin ist. (laughing) (laughing) (laughing)

Früher hatte man ein Tagebuch, und wehe es hat jemand gelesen :-((angry):-(
Heute hat man Facebook, und wehe es liest niemand... (cool)

Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, dafür aber jede Menge Nieten(danger)(danger)(danger)

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