Motorola Moto G (2014) — SHOCKING!!!! An meinem Display ganz unten ist ein Riss... Bin gerade total Fertig.....

  • Antworten:26
Andre
  • Forum-Beiträge: 34

20.11.2014, 14:19:05 via Website

Mir ist vorhin ein Riss aufgefallen ganz unten Rechts am Display und ich kann mir nicht erklären wie das passieren konnte, mir ist es erst aufgefallen, als ich die Schutzfolie abmachen wollte, ich dachte dieser Kratzer käme von der Schutzfolie :-( mir ist das Handy weder runtergefallen, noch ist mir was drauf gefallen etc.. bin gerade total fertig, weil das wird mir doch jetzt keiner glauben.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 7.924

20.11.2014, 14:37:43 via Website

traurige Geschichte!

vllt beim Hinsetzen in der Tasche... ?

Desire HD > Note 2 LTE > Moto G > OnePlus One [Cyanogen OS | CM11S | root]

und jetzt noch ein Nexus 10 [Android 5 | root]
:D

Antworten
Andre
  • Forum-Beiträge: 34

20.11.2014, 14:47:58 via Website

Ne, die Tasche ist ja aus Silikon und ich bin ja bei sowas immer sehr sehr sehr Vorsichtig.... Ich habe eben mit dem Shop Telefoniert wo ich das Handy gekauft habe, und die schickt mir jetzt Retour Unterlagen zu, kann aber nix weiteres sagen, da die Techniker sich das erstmal anschauen müssen etc... Der Riss auf dem Display ist ja kaum zu Sehen, erst beim genauen hingucken, aber dann fällt es natürlich auf...

Was ein Scheiß jetzt kann ich nur auf die Kulanz von Billig.de hoffen.

Antworten
Brezn Dreher
  • Forum-Beiträge: 14.845

20.11.2014, 14:50:26 via App

Wie lange hast Du das Gerät denn benutzt? War es evtl. schon als B-Ware gekennzeichnet? :?

Viele Grüße, Andi

☞ Bist Du einsam und allein? Sprüh' Dich mit Kontaktspray ein! ☜

Antworten
Andre
  • Forum-Beiträge: 34

20.11.2014, 14:52:31 via Website

Versand-Datum war der 05.11 und am 08. hatte ich es zuhause. Ne keine B-Ware

Antworten
Brezn Dreher
  • Forum-Beiträge: 14.845

20.11.2014, 14:55:34 via App

Dann würde ich es versuchen. Kannst du es nicht innerhalb von 14 Tagen sowieso zurücksenden/widerrufen aufgrund dem Fernabsatzgesetz? Daruf müßtest du bei Kauf ja schriftlich hingewiesen worden sein.

Als Begründung würde ich die beschädigte Ware angeben.

Viele Grüße, Andi

☞ Bist Du einsam und allein? Sprüh' Dich mit Kontaktspray ein! ☜

Andre

Antworten
Andre
  • Forum-Beiträge: 34

20.11.2014, 15:03:28 via Website

Soll ich das nochmal Separat machen mit dem Widerruf??? Ich hatte eben ja nur das Gespräch am Telefon also nix Schriftliches! Sie meinte nur sie schickt mir die Rücksende Formulare per Email.

Antworten
Brezn Dreher
  • Forum-Beiträge: 14.845

20.11.2014, 15:09:43 via App

Wenn Du von den Vertrag widerrufen möchtest, musst Du das schriftlich mitteilen. Die 14-Tages-Frist beginnt an dem Tag, an dem Du die Ware erhalten hast.

Für den Widerruf würde ich mir einen Versandweg aussuchen, der sich nachweisen läßt, wie z.B. Einschreiben, Mail, Fax mit Sendebericht und auch darauf achten, dass Deine eigenhändige Unterschrift drauf ist.

Meines Erachtens gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Du schickst das Gerät zurück mit der Begründung, dass der Riß erst nach Entfernung der Schutzfolie entdeckt wurde. Hier kannst Du nur auf eine Kulanz hoffen, es sei denn es wären ein häufiges Problem des Gerätes und es gibt schon eine Anweisung bei Reklamationen. Bis das entschieden ist, ist die Widerrufsfrist verstrichen.

2.Du widerrufst den gesamten Vertrag innerhalb der Frist nachweislich. Begründen musst Du zwar nichts, aber in Deinem Fall ist das Gerät jetzt defekt. Du könntest darauf Bezug nehmen.

— geändert am 20.11.2014, 15:13:47

Viele Grüße, Andi

☞ Bist Du einsam und allein? Sprüh' Dich mit Kontaktspray ein! ☜

Antworten
Andre
  • Forum-Beiträge: 34

20.11.2014, 15:13:16 via Website

Die Unterlagen für die Rücksendung sind gerade angekommen mit Retourenmarke etc. das sollte doch reichen? Wenn ich jetzt eine neue Mail schicke, dann wäre das ja Doppelt und die kommen vielleicht durcheinander.

Antworten
Brezn Dreher
  • Forum-Beiträge: 14.845

20.11.2014, 15:15:06 via App

Klar, dass kannst Du machen.

Was machst du aber, wenn die eine Reklamation ablehnen und die Widerrufsfrist verstrichen ist?

Hast du die schriftliche Zusage, dass das Gerät getauscht wird?

— geändert am 20.11.2014, 15:15:56

Viele Grüße, Andi

☞ Bist Du einsam und allein? Sprüh' Dich mit Kontaktspray ein! ☜

Antworten
Andre
  • Forum-Beiträge: 34

20.11.2014, 15:21:22 via Website

Nein, eine zusage habe ich natürlich nicht, das wäre ja zu schön. Ach mist, die 14 Tage sind glaube ich rum :-( wenn ich jetzt versuche zu Widerrufen dann kann vielleicht sein das die sich dann auf den Schlips getreten fühlen, oder meinst du die Email auf Sicherheit nochmal rausschicken?

Edit: Am 05 ist die Ware in den Versand gegangen und erhalten habe ich die Ware meine ich am 07.11 oder am 08.11 ich hatte meine Ware von der Packstation geholt, ich weiß nur nicht mehr genau ob es vielleicht sogar am gleichen Tag war, das jetzt Mist.

— geändert am 20.11.2014, 15:24:09

Antworten
Brezn Dreher
  • Forum-Beiträge: 14.845

20.11.2014, 15:27:05 via App

Gut, wenn Du die Ware am 7. erhalten hast, endet die Frist Morgen.

Aber, natürlich könnten sie es darauf ankommen lassen, denn Du hast das kaputte Gerät, nicht sie. :(

Schwierig, aber die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen. :)

Viele Grüße, Andi

☞ Bist Du einsam und allein? Sprüh' Dich mit Kontaktspray ein! ☜

Antworten
Andre
  • Forum-Beiträge: 34

20.11.2014, 15:34:39 via Website

Soll ich die Email nochmal rausschicken mit dem Widerruf oder soll ich das jetzt so lassen, da ich ja die unterlagen für die Retour schon bekomme habe?

Edit: Ich sollte vielleicht mal richtig Lesen :D der Widerruf ist wohl angenommen, da habe ich aber Glück, was aber noch nicht heißt, das die das Gerät auch tauschen.

Hallo Andre,

wir bestätigen Dir hiermit, dass Dein Widerruf bei uns eingegangen ist und Du die erhaltene Ware zu Deiner Bestellung 1368857 zurückgeben möchtest.

Kein Problem, in der Regel geht das ganz einfach.

Voraussetzung ist, dass die Ware keine Gebrauchsspuren aufweist und in einwandfreiem Zustand inklusive Original Verpackung bei uns eintrifft.
Sollte dies nicht der Fall sein, können wir Dir einen Abzug in Rechnung stellen oder die Ware wieder an Dich zurücksenden.
Zur Sicherheit kannst du ebenso eine Umverpackung nutzen.

Deshalb bitte unbedingt die rechtlichen Hinweise im PDF-Anhang beachten!

Und so einfach geht's:

1.) PDF Anhang öffnen
2.) Hinweise (oben) beachten
3.) Rücksendeschein (unten) ausfüllen und dem Paket beilegen

— geändert am 20.11.2014, 15:36:13

Antworten
Brezn Dreher
  • Forum-Beiträge: 14.845

20.11.2014, 15:36:14 via App

Brezn Dreher

Schwierig, aber die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen. :)

:)

Viele Grüße, Andi

☞ Bist Du einsam und allein? Sprüh' Dich mit Kontaktspray ein! ☜

Antworten
Andre
  • Forum-Beiträge: 34

20.11.2014, 15:44:44 via Website

Wenn sie mir schon die Unterlagen zuschicken, dann werden sie bestimmt auch das Handy tauschen HOFFENTLICH!

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

20.11.2014, 15:46:56 via App

Zum Thema Widerrufsrecht:

Es sind nicht 14 Tage, sondern - um exakt zu sein - zwei Wochen oder sogar vier Wochen (abhängig davon, wie der Händler den Kunden über das Widerrufsrecht belehrt hat).

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Brezn Dreher
  • Forum-Beiträge: 14.845

20.11.2014, 15:47:02 via App

Ich drücke dir Daumen, dass alles gut geht! :)

Viele Grüße, Andi

☞ Bist Du einsam und allein? Sprüh' Dich mit Kontaktspray ein! ☜

Antworten
Brezn Dreher
  • Forum-Beiträge: 14.845

20.11.2014, 15:55:04 via App

Carsten M.

Zum Thema Widerrufsrecht:

Es sind nicht 14 Tage, sondern - um exakt zu sein - zwei Wochen oder sogar vier Wochen (abhängig davon, wie der Händler den Kunden über das Widerrufsrecht belehrt hat).

Herzliche Grüße

Carsten

Bei billig.de sind es 2 Wochen. Da die Frist im Monat beginnt ist es rechnerisch unerheblich, ob es 14 Tage oder 2 Wochen sind.

— geändert am 20.11.2014, 15:55:54

Viele Grüße, Andi

☞ Bist Du einsam und allein? Sprüh' Dich mit Kontaktspray ein! ☜

Antworten
Andre
  • Forum-Beiträge: 34

20.11.2014, 16:10:51 via Website

Es wurde ja bei mir akzeptiert, sonst hätte die Frau am Telefon mich drauf hingewiesen das die Frist verstrichen ist ...

Antworten
Andre
  • Forum-Beiträge: 34

05.12.2014, 21:18:37 via Website

So, nach langen 9 Tagen ohne mein Handy heute endlich eine Nachricht und gleich eine sehr sehr schlechte :-( es ist nicht zu fassen die wollen doch tatsächlich 150€ für eine Reparatur.... 170€ kostet das Handy Neu! Ich habe mal ein Screenshot von dem Schreiben von Billig.de und den Technick-Laden die das Handy begutachtet haben.

User uploaded photo

User uploaded photo

Ich finde es gerade richtig übel, da ich das Handy ja nicht fallen gelassen habe, oder es irgendwie mit einem Gegenstand verprügelt habe, und jetzt die Scheiße ausbaden kann. Was heißt den Mechanische Überlastung??? Ist da etwa noch ein Schaden außer der im Display? Der kleine Kratzer im Display ist auch unten Rechts und nicht unten Links, aber man kann sich ja mal verschreiben..... was mich jetzt auch stutzig macht, ist das dort Behauptet wurde, das der Karton kaputt ist, was er bei mir meines Wissens definitiv nicht war! Ich bin gerade richtig Sauer.... Wie würdet ihr jetzt Reagieren?

Antworten
SockenFlorian
  • Forum-Beiträge: 5

05.12.2014, 21:24:50 via App

Das ist echt übel. Hast du eine Versicherung? Ich würde die in Anspruch nehmen. Ansonsten würde ich zum Anwalt gehen. der wird dir bestimmt helfen ;)
viel glück

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

05.12.2014, 21:27:42 via App

Andre

Wie würdet ihr jetzt Reagieren?

Nun ja, so ein Display ist halt ein Display. Mit etwas Pech zerkratzt oder bricht es halt bei mechanischer Belastung. Wie Deine Scheibe im Fenster und wie jedes andere Glas.

Ein großer Kieselstein bei 180 km/h kann mit Glück die Windschutzscheibe am Auto völlig unbeschadet lassen, während ein lächerlich kleines Steinchen die Scheibe zersplittern lässt. Ganz schön fies, so eine Physik, was?

Sowas zählt zu den gewöhnlichen, alltäglichen Risiken des Lebens.

Also was machen? Damit leben, reparieren lassen, wegschmeißen oder verkaufen oder oder oder. Das musst Du entscheiden.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 05.12.2014, 21:28:00

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Andre
  • Forum-Beiträge: 34

06.12.2014, 19:13:27 via Website

SockenFlorian

Das ist echt übel. Hast du eine Versicherung? Ich würde die in Anspruch nehmen. Ansonsten würde ich zum Anwalt gehen. der wird dir bestimmt helfen ;)
viel glück

eine Haftpflicht habe ich, aber die würde ja nicht greifen in meinem Fall, da es ja mein Handy war! Meine Mutter würde mir das Handy für 120€ abkaufen, ich müsste dann 50-60€ drauflegen und könnte mir ein neues holen. Ich bin am überlegen das zu machen. Der Riss im Display ist aber gerade mal ein kleiner paar mm ganz unten Rechts ich könnte es auch behalten, aber der Riss ist halt da :D

Antworten
Erik.D
  • Forum-Beiträge: 243

07.12.2014, 02:41:26 via App

Also ich an deiner stelle würde da richtig ran gehen.
Wie wurde festgestellt wie der Schaden entstanden ist? So was würde ich nachfragen und nicht locker lassen. Genauso wie mit dem Riss an der OVP, frag nach einem Foto! Ich hatte schon oft Erfolg damit und lasse mich nicht verarschen! :)

So sanft und weich wie deine Haut, erkennt meine Seele die perfekte Braut. Bitte komme zu mir und bleibe, ich weiß du bist die perfekte Zielscheibe. -Erik.D

Antworten
Andre
  • Forum-Beiträge: 34

07.12.2014, 11:58:27 via Website

Erik.D

Also ich an deiner stelle würde da richtig ran gehen.

Ja, wie den?

Wie wurde festgestellt wie der Schaden entstanden ist? So was würde ich nachfragen und nicht locker lassen. Genauso wie mit dem Riss an der OVP, frag nach einem Foto! Ich hatte schon oft Erfolg damit und lasse mich nicht verarschen! :)

Ok, ich werde an den Technik schuppen mal Email hinschicken, was hältst du davon?

Antworten
Erik.D
  • Forum-Beiträge: 243

08.12.2014, 11:56:12 via App

Anrufen, E-Mail schicken, so richtig rein beißen.
Wenn ich mich nicht irre steht der Händler doch in der Beweis Pflicht in einem bestimmten Zeitraum?

So sanft und weich wie deine Haut, erkennt meine Seele die perfekte Braut. Bitte komme zu mir und bleibe, ich weiß du bist die perfekte Zielscheibe. -Erik.D

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

08.12.2014, 14:14:26 via App

Erik.D

Anrufen, E-Mail schicken, so richtig rein beißen.
Wenn ich mich nicht irre steht der Händler doch in der Beweis Pflicht in einem bestimmten Zeitraum?

In den ersten sechs Monaten. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorlag.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 08.12.2014, 14:14:46

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten