Daniel U.
Als du den Bootloader bei HTC Dev geöffnet hast, hast du bestätigt, dass du auf jegliche Art von Garantie und Gewährleistung verzichtest.
Nein, hat man nicht! Weil die Gewährleistung ist gesetzlich festgeschrieben und darf nicht eingeschränkt werden. Sie darf in besonderen Fällen verkürzt werden, aber nicht eingeschränkt und schon gar nicht nachträglich verändert werden. Bei der Erklärung auf htcdev.com geht es einzig und allein um die freiwillige Garantieleistung des Herstellers.
Die gesetzliche Gewährleistung umfasst aber nur verdeckte Mängel, die beim Kauf bereits bestanden. Wenn das One also nicht bereits beim Kauf einen Wasserschaden hatte, fällt es nicht unter Gewährleistung.
Wer etwas behauptet, muss es auch beweisen. Deshalb muss ich als Käufer immer beweisen, dass ein Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Weil das aber für Laien oft schwer möglich ist, wurde in der Gewährleistung für die ersten 6 Monate die Beweislast umgekehrt und der Verkäufer müsste beweisen, dass kein Wasserschaden vorlag. Aber Markus hat ja geschrieben, dass sein One auf einer Baustelle nass wurde.
Solche Schäden würde aber auch die Garantie nicht abdecken.
Markus schreibt nicht, warum es nass geworden ist. Hat vielleicht ein Kollege nicht aufgepasst und es wäre ein Fall für dessen private Haftpflichtversicherung, sofern er denn eine hat.
Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!
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