Hallo
Der Unterschied zwischen Garantie und Mängelgewährleistung (nennt man heute oft Sachmängelhaftung, ist an sich allerdings das gleiche) wurde nun ja doch schon relativ genau und relativ richtig erklärt. Wenn auch nicht an einem Stück.
Ein Hinweis rechtlicher Natur sei allerdings genannt, der von fast allen Käufern und manchmal auch Verkaufern total falsch gesehen wird.
Er bleibt auch falsch, auch wenn es oft aus mangel an Beweisen anders gemacht wird.
Die gesetzliche Mängelgewährleistung (im Unterschied zur Garantie) ist an den jeweiligen Vertragspartner gebunden. Eine Rechnung, Kassenzettel und so weiter ist KEIN Kaufvertrag. In dem oben genannten Beispielt hat der Erstkäufer dem gewerblichen Verkäufer gegenüber das Recht auf Mängelbeseitigung (2 Jahre). Aber NUR dieser Käufer. Denn der Vertragspartner sind der Händler und der Käufer. Für Käufer wichtig zu wissen, denn oft verweisen gerade Internetverkäufer auf die "Garantie" oder sogar "Gewährleisung" (meinen damit aber die Garantie) des Herrstellers und man soll ich an den wenden. Rechtlich ist aber immer der Verkäufer dazu verpflichtet. Kauft jetzt jemand wie im Beispiel oben dieses gebrauchte Gerät von einer (in diesem Falle privaten) Person, so ist DIESE Person der Verkäufer und mit hat die gewährleistungspflicht von 6 Monaten. Kann diese allerdings als private Person ausschließen (nur wärend des Verkaufsvorganges, nicht nachträglich).
Damit ist rechtlich die Telekom NICHT gewährleistungspflichtig !!!!!!
Das Problem besteht nur daran, das die meißten Geschäfte in Deutschland mündliche Verträge sind und man diese nur schwer beweisen kann. Daher wird als Kauf und damit Vertragsnachweis meist eine Rechnung oder KAssenzettel als Nachweis akzeptiert.
Unter Vorsatz dieser Kenntnis ist dies rechtlich sogar Betrug.
Bezüglich der Gewährleistung eines "erst Händlers" bzw. sogar "Gebrauchthändler", der dann etwas verkauft hat und diese private Person es weiter verkauft hat, der Käufer dann wiederum wie in deinem Falle vom gewerblichen Händer die Mängel beseitigt haben wollte gab es sogar schon Gerichtsurteile. Und diese waren da wo klar ersichtlicher war, wer Käufer ist und wer nicht, auch ganz klar. Keine Gewährleistung über die Ecke.
Bevor ihr schreit, das stimmt nicht. Das basiert einzig und allein auf den Gesetzen und den Gerichtsurteilen.
Zum Verständnis nochmal: Ein Verkäufer (z.B. Telekom) darf nicht sagen, "hey, wende dich an den Herrsteller, der gibt Garantie oder Gewährleistung", denn der Vertragspartner ist der Verkäufer, dann gilt das auch natürlich für den WIEDERverkäufer (auch wenn privat).
Denn an sonsten würden alle das so weiter schieben, bis du dich an den Herrsteller in China oder wo auch immer wenden müßtest, oder gar den der die einzelnen Bauteile herrstellt.
Daher in Deutschland so... immer der Verkäufer (als Vertragspartner) ist einzig und allein Gewährleistungspflichtig.
Alles andere was ihr vielleich erlebt geschieht nur aus den drei folgenden Gründen: Unwissenheit, Kulanz oder vorsätzlichen Betrug.
Grüßle.
DasBiber
@stefan k.: guter Hinweis. Rechtlich dennoch recht klar solange es um die Gewährleistung geht. selbst bei der Garantie hat der BGH schon schon darauf hingewiesen wann man und wann nicht übertragen kann.
[mobil unterwegs und internetprobleme. konnte geschriebenen Text erst stunden später absenden. daher kannte ich den vorherigen Beitrag noch nicht.ändert am Textinhalt allerdings nichts.] zu dem Beitrag im Juraforum sei gesagt, das sich dort nicht nur Juristen tummeln. das sind oft nur unqualifizierte Äußerungen von Personen ohne Rechtswissen in dem Bereich. Also gut schauen, wer dort wirklich Rechtswissen oder nur Meinungen äußert. Ich lese da auch öfter mit.
Man muß daher schon zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden und teils auch ob der Verkauf auf einen bestimmten Namen lautet (eventuell sogar Zweck). Da bei solchen Verträgen (Telfonverträgen) meißt ein namentlich genannter Kunde auftritt, wird es schwer sein die Telekom in die Pflicht zu nehmen, wenn sie nicht aus Kulanz will. Allerdings kannst du dich an den privaten Verkäufer wenden.
Der Unterschied rechtlich ist grob gesagt, die "Gewährleistung" ist eine gesetzliche Pflicht die sich laut Gesetz auf den Verkäufer bezieht.
Die Garantie ist eine freiwillige, allerdings rechtsbindene Leistung welche der Verkäufer, Herrsteller oder wer auch immer so formulieren kann, wie er will. Meißt ist diese NUR auf das Produkt bzw. die Produkteigenschaft bezogen, eventuell noch auf ein Datum (z.B. Erstverkauf, Lieferung...), dann ist in den meißten fällen eine Übertragung möglich, solange die Garantieverpflichtung nicht auf den Vertragspartner speziefiziert ist.
Im privatwirtschaftlichen Geschäftsraum gehe daher davon aus, Gewährleistung ist nicht übertragbar, Garantie schon.
Hoffe auf Kulanz oder Betrüge halt (keine Aufforderung, mache lieber bessere Kaufverträge)
— geändert am 07.08.2013, 04:32:31
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