HTC Desire - Reperatur ohne Rechnung

  • Antworten:14
Silvio Geisler
  • Forum-Beiträge: 17

25.08.2010, 12:06:11 via Website

Hallo zusammen.

Folgendes Problem: Ich hab mein Desire in einem Vodafone-Shop gekauft, finde nun aber die Rechnung nicht mehr und müsste das Telefon per Garantie reparieren lassen. Beim Kauf musste ich meinen Namen angeben. Kann ich mir einfach ne neue Rechnung geben lassen, oder wie geh ich am besten vor?

— geändert am 04.04.2019, 19:55:57 durch Moderator

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Matthias S.
  • Forum-Beiträge: 614

25.08.2010, 12:07:53 via Website

Wenn du einen Vertrag neu oder verlängert hast, müsste das Datum drin stehen. Eigentlich müsste das genügen...

Was uns alle angeht, können wir nur gemeinsam lösen. F. Dürrenmatt

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Silvio Geisler
  • Forum-Beiträge: 17

25.08.2010, 12:44:02 via Website

Leider nein. Ich habe das Handy ohne Vertrag gekauft und betreibe es per Simyo. Verdammte Rechung... Sowas schmeiß ich doch nicht einfach weg...?!?!

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Jan Koch
  • Forum-Beiträge: 3

25.08.2010, 12:50:25 via App

Sie haben die rechnung eigentlich im system, gib deinen namen an, und nimm perso mit, wenn du kontoauszug noch hast oder besorgen kannst mitnehmen.

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Silvio Geisler
  • Forum-Beiträge: 17

25.08.2010, 12:55:46 via Website

Das macht mir Mut. Dann werd ich mich mal zu Vodafone trauen. Vielleicht nutzt heulen und betteln ja - Das kann ich gut. :)

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Markus F.
  • Forum-Beiträge: 40

25.08.2010, 13:00:39 via Website

Im Notfall einfach mal direkt an HTC wenden, denen müsste mit Hilfe der Seriennummer die Rechnung eigenltich relativ egal sein.

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Silvio Geisler
  • Forum-Beiträge: 17

25.08.2010, 13:06:39 via Website

Stimmt, aber diese Mühe möchte ich mir eigentlich sparen. Mein genialer Plan sieht vor, das Handy austauschen zu lassen. Ich habe das Problem, dass sich mein Desire ab knapp 30 Grad Celsius abschaltet und in einer Endlosschleife neustartet, bis der Akku für ein paar Minuten aus dem Gerät genommen wuirde. Dieses Problem ist wohl nicht einzigartig, wenn man sich mal durch diverse Foren quält. Nun haben einige User schon berichtet, sie hätte das Gerät eingeschickt und im selben Zustand wiederbekommen. Auf dem Reperaturzettel erscheint nur ein Hardreset und das erneute Aufspielen von Android. Dem möchte ich entgehen.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.08.2010, 13:14:04 via Website

Hi,

okay, also:

1. Wann hast Du das Handy gekauft? Da es ein Desire ist, vermutlich nicht länger her als 6 Monate. Das heißt Du bist innerhalb der Gewährleistungsfrist (= 2 Jahre), noch dazu innerhalb der Zeit (6 Monate), in der der Händler (nicht der Hersteller!) in der Beweispflicht ist, dass das Gerät das geschilderte Problem zum Zeitpunkt des Kaufs *nicht* aufwies. Das wird er nicht können.

2. Gewährleistungsansprüche hast Du gegenüber dem Händler (Vodafone Shop), *nicht* gegenüber dem Hersteller. Der Hersteller ist einzig für eine etwaige *freiwillige* Garantie zuständig. Ob und wenn ja welche Garantien HTC für das Desire gibt, weiß ich aktuell nicht. Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, im Gegensatz zur Gewährleistung (gegenüber Deinem Händler), die ist gesetzlich verpflichtend.

Ergo:

Geh mit dem Ding zu Deinem Händler, schildere ihm, dass Du das Gerät am soundsovielten dort gekauft, die Rechnung aber verlegt hast. Bitte sie, in ihrem Computer zu prüfen, ob sie den Vorgang finden und lass Dir dann eine Kopie der Originalrechnung aushändigen. Dann schilderst Du Dein Problem mit dem Handy.

Jetzt kommt es:

Der Händler hat im Gewährleistungsfalle das Recht, zunächst nachzubessern. Er ist *nicht* verpflichtet, das Gerät sofort gegen ein neues auszutauschen. Zunächst darf er bis zu drei Mal nachbessern, sprich: Das Gerät reparieren oder reparieren lassen (auf seine Kosten natürlich). Erst *nach* einem dritten Nachbesserungsversuch hast Du wiederum das Recht, den Kaufvertrag zu wandeln (= Geld zurück). Allerdings ist es durchaus möglich, dass der Händler kulant ist und Dir sofort oder nach einem Nachbesserungsversuch entweder das Gerät tauscht oder einer Wandlung zustimmt.

Herzliche Grüße

Carsten

p.s. Wichtig zu wissen bei Geräten, deren Kauf länger als 6 Monate zurückliegt (also für Deinen Fall nicht interessant, aber generell in Sachen Gewährleistung gut zu wissen): Nach 6 Monaten ist der Kunde (nicht mehr der Händler!) in der Beweispflicht. Das heißt, der Kunde muss dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Das ist in der Regel schwierig bis unmöglich. Dann hat man zwar noch bis zum Ablauf von 2 Jahren nach dem Kaufdatum Gewährleistung, sie nützt einem allerdings nichts. Denn Gewährleistung bezieht sich immer (!) auf den Zustand der Sache *zum Zeitpunkt des Kaufs*. Probleme, die erst später entstehen, fallen *nicht* unter die Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten ist das relativ egal, denn der Händler wird schwerlich den Zustand einer Sache beim Kauf beweisen können. Umgekehrt ist es dann aber auch so, dass in den Monaten 7 bis 24 (Gewährleistung läuft noch, aber Beweispflicht liegt beim Kunden) der Kunde das Problem hat, den Zustand beim Kauf beweisen zu müssen.

— geändert am 25.08.2010, 13:17:49

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

thegab

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Silvio Geisler
  • Forum-Beiträge: 17

25.08.2010, 13:21:35 via Website

Danke!

Mit diesen Infos fühle ich mich gerüstet.

Ich werde mich am Freitag zu Vodafone begeben und dann hier Bescheid geben, wie es mir ergangen ist.

Grüße und nochmals Danke an Alle.

aniS

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Silvio Geisler
  • Forum-Beiträge: 17

30.08.2010, 16:31:47 via Website

So, ich war jetzt eben bei Vodafone.

Es hat viel besser geklappt, als ich gedacht habe. Ich hab dem Händler mein Problem geschildert. Dann hat er sich das Telefon geschnappt, es ausgemacht und wieder eingeschaltet. Dann sollte ich meinen PIN eingeben und er hat irgendwelche Sternchen/Raute Befehle eingegeben und gleichzeitig auf seinem Rechner rumgetippt. 2 Minuten später sagt er doch tatsächlich zu mir dass er sich innerhalb von 2 Tagen bei mir melden würde, um mir ein neues Desire auszuhändigen.

Nicht übel, wie ich finde. :grin:

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Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

30.08.2010, 16:42:17 via Website

Hallo Silvio,

habe leider erst jetzt von deinem Problem gelesen - aber das ist auch verständlich, das du in diesem Fall keine Problem haben kannst.
1. Wird seit langem die IME des Handys auf den Rechnungen angeführt und
2. Ist jeder Händler verpflichtet seine Rechnungen mindestens 5 Jahre zu speichern (Finanzamt)
und bei Bedarfsfall eine Kopie der Rechnung (2 Jahre) an den Kunden auszuhändigen.

Aber es hat ja bei dir alles super funktioniert. :)

Schöne Grüße Manfred

PS und viel Glück mit deinem neuen Desire.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 993

30.08.2010, 18:45:44 via Website

zumal VF ganz genau die IMEI´s der verkauften Telefone kennt und anhand derer immer herausfindet ob es ein Gerät von VF ist oder nicht ;-)

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Marcel M.
  • Forum-Beiträge: 68

30.08.2010, 20:18:21 via App

Carsten Müller
Hi,

okay, also:

1. Wann hast Du das Handy gekauft? Da es ein Desire ist, vermutlich nicht länger her als 6 Monate. Das heißt Du bist innerhalb der Gewährleistungsfrist (= 2 Jahre), noch dazu innerhalb der Zeit (6 Monate), in der der Händler (nicht der Hersteller!) in der Beweispflicht ist, dass das Gerät das geschilderte Problem zum Zeitpunkt des Kaufs *nicht* aufwies. Das wird er nicht können.

2. Gewährleistungsansprüche hast Du gegenüber dem Händler (Vodafone Shop), *nicht* gegenüber dem Hersteller. Der Hersteller ist einzig für eine etwaige *freiwillige* Garantie zuständig. Ob und wenn ja welche Garantien HTC für das Desire gibt, weiß ich aktuell nicht. Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, im Gegensatz zur Gewährleistung (gegenüber Deinem Händler), die ist gesetzlich verpflichtend.

Ergo:

Geh mit dem Ding zu Deinem Händler, schildere ihm, dass Du das Gerät am soundsovielten dort gekauft, die Rechnung aber verlegt hast. Bitte sie, in ihrem Computer zu prüfen, ob sie den Vorgang finden und lass Dir dann eine Kopie der Originalrechnung aushändigen. Dann schilderst Du Dein Problem mit dem Handy.

Jetzt kommt es:

Der Händler hat im Gewährleistungsfalle das Recht, zunächst nachzubessern. Er ist *nicht* verpflichtet, das Gerät sofort gegen ein neues auszutauschen. Zunächst darf er bis zu drei Mal nachbessern, sprich: Das Gerät reparieren oder reparieren lassen (auf seine Kosten natürlich). Erst *nach* einem dritten Nachbesserungsversuch hast Du wiederum das Recht, den Kaufvertrag zu wandeln (= Geld zurück). Allerdings ist es durchaus möglich, dass der Händler kulant ist und Dir sofort oder nach einem Nachbesserungsversuch entweder das Gerät tauscht oder einer Wandlung zustimmt.

Herzliche Grüße

Carsten

p.s. Wichtig zu wissen bei Geräten, deren Kauf länger als 6 Monate zurückliegt (also für Deinen Fall nicht interessant, aber generell in Sachen Gewährleistung gut zu wissen): Nach 6 Monaten ist der Kunde (nicht mehr der Händler!) in der Beweispflicht. Das heißt, der Kunde muss dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Das ist in der Regel schwierig bis unmöglich. Dann hat man zwar noch bis zum Ablauf von 2 Jahren nach dem Kaufdatum Gewährleistung, sie nützt einem allerdings nichts. Denn Gewährleistung bezieht sich immer (!) auf den Zustand der Sache *zum Zeitpunkt des Kaufs*. Probleme, die erst später entstehen, fallen *nicht* unter die Gewährleistung. In den ersten 6 TtMonaten ist das relativ egal, Zudenn der Händler wird schwerlich den Zustand einer Sache beim Kauf beweisen können. Umgekehrt ist es dann aber auch so, dass in den Monaten 7 bis 24 (Gewährleistung läuft noch, aber Beweispflicht liegt beim Kunden) der Kunde das Problem hat, den Zustand beim Kauf beweisen zu müssen.
Die info ist falsch.Der Kunde kann zwischen Nachbesserung und Nachlieferung wählen.Ergibt sich aus 434 u 437 bgb

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

30.08.2010, 21:20:20 via App

Hi, die Art der Nachbesserung muss für den Händler allerdings auch *zumutbar* sein.

Dennoch stimmte was in meinem Posting nicht. Es sind nur *zwei* Nachbesserungsversuche, die der Kunde hinnehmen muss, ehe er Recht auf Wandlung hat. Mea culpa.

Gruß
Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Silvio Geisler
  • Forum-Beiträge: 17

01.09.2010, 20:51:00 via Website

Ich konnte mir das Austauschgerät heute abholen. Funktioniert einwandfrei und macht mich glücklich. :smug:

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