Bonita
Ich habe WhatsApp, meine Freundin ist mit ihrer Tel Ne. In meinem Adressbuch , sie hat kein Smartphone, daher auch kein WhatsApp, trotzdem wandern ihre Daten die ich gespeichert habe zu WhatsApp ?
Verstehe ich das richtig ?
Richtig, ihre Telefonnummer wandert auch zu WhatsApp. Alle Telefonnummern aus deinen Kontakten wandern zu WhatsApp. Das ist in den AGB beschrieben, denn das ist nötig, damit WhatsApp dir anzeigen kann, ob zu einer Telefonnummer ebenfalls ein WhatsApp-Konto besteht.
Genauso müssen alle Messenger arbeiten, wenn sie dir anzeigen wollen, wer den gleichen Messenger benutzt. Soweit wäre auch alles vollkommen in Ordnung, denn es handelt sich um eine Dienstleistung. Nach dem Abgleich müsste WhatsApp die Telefonnummern eigentlich löschen. Genaugenommen muss man dazu nicht die Telefonnummern selbst übertragen, sondern sogenannte Hashes. Das würde Mißbrauch durch Administratoren bei WhatsApp erschweren.
WhatsApp will die Telefonnummern jedoch zusätzlich an Facebook weitergeben und dort zu Werbezwecken auswerten. Dazu brauchen sie das Einverständnis der Inhaber der Telefonnummern. Da es für WhatsApp und Facebook unmöglich ist, dieses Einverständnis selbst einzuholen, verlangen sie von dir als Nutzer, das zu tun. Es ist ihnen egal, ob es dir praktisch möglich ist, denn es fehlt eine Funktion, mit der du kennzeichnen könntest, für welche Telefonnummern ein OK des Besitzers vorliegt. Abgesehen davon bliebe es auch dann für dich mühselig. Und was mach man, wenn etwas mühselig ist? Man nutzt es nicht, alle Telefonnummern wären als verboten gekennzeichnet und Facebook bekäme so gut wie keine Telefonnummern.
Man muss nicht in Frage stellen, ob sie dieses wirklich tun, sie haben das klipp und klar in den AGB stehen. Wenn sie es nicht machen würden, müsste es ja nicht in die AGB. In den AGB steht auch etwas von Verbindungsdaten. Also wie lange du mit wem schreibst, ob nur Text oder auch Bilder, Musik, Videos usw. ausgetauscht werden.
Aktuell ist es Facebook gerichtlich untersagt, die Telefonnummern von deutschen WhatsApp-Nutzern zu verarbeiten. Eine endgültige Gerichtsentscheidung wird lange auf sich warten lassen. Solche Prozesse können sehr lange dauern.
Der Gerichtsentscheid (genauer einstweilige Verfügung) gilt nur in Deutschland, nicht in den USA und er verbietet nur die Verarbeitung, nicht die Weitergabe von WhatsApp an Facebook, weil WhatsApp gar keinen Sitz in Deutschland hat und in den USA oder Irland verklagt werden müsste. Dort ist der Datenschutz aber nicht so streng.
Auch wenn beide Firmen zusammengehören, sind es zwei unterschiedliche Unternehmen (Juristendeutsch: zwei juristische Personen, zur Unterscheidung zum Menschen, die natürliche Personen genannt werden)
Die Telefonnummern werden in der Zwischenzeit also weiterhin auf Server in den USA übertragen, wo die Verarbeitung kein Problem ist. Die einstweilige Verfügung ist also relativ wertlos.
Damit haben wir ein Gesetz, das nicht durchsetzbar ist und offenbar von der Bevölkerung als unnötig empfunden wird.
Wenn ein Gesetz nicht anwendbar ist und in der Bevölkerung kein merklicher Widerstand zu erkennen ist, was passiert wohl mit dem Gesetz? Der Staat will ja eine Vorratsdatenspeicherung und scheitert damit regelmässig vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir erlauben hingegen freiwillig eine Vorratsdatenspeicherung einer ausländischen Firma.
Es dürfte nicht weit hergeholt sein, dass dann unser aktuelles Datenschutzrecht geändert wird. Das wird kaum zu unserem Vorteil ausfallen!
Selbstverständlich ist es nicht verboten, WhatsApp zu benutzen. Du machst duch damit allerdings angreifbar, wenn du nicht von jedem das OK für Weitergabe der Telefonnummer an Facebook einholst. Bei uns sind Gerichtsentscheidungen meistens Einzelfallentscheudungen. Vielleicht wird einer verurteilt, ein anderer nicht. Allgemeingültige Entscheidungen erfordern einen langen Weg durch die Instanzen.
Solange es keine allgemeingültige Entscheidung gibt, ist alles möglich. Man kann keine Probleme bekommen, man kann freigesprochen werden, man kann zu einem Bußgeld verurteilt werden und sogar strafrechtlich verurteilt werden. Davor sollte man nicht die Sufen verschließen. Das Rusiko muss jeder für sich einschätzen und man sollte sich nicht von unfundierten Äußerungen zu etwas verleiten lassen, das man bitter bereuen könnte.
Manchmal nimmt etwas Umwege, an die man gar nicht denkt, wie bei der Mutter aus Bad Hersfeld.
— geändert am 11.02.2018, 08:15:47
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