Samsung Galaxy S7 Edge — Wasser eingedrungen

  • Antworten:271
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

13.12.2016, 21:06:20 via App

Moin!

Ich konnte einfach nicht anders, und habe heute mal mein s7 edge in eine Schüssel mit Wasser gelegt. Da sollte ja kein Problem sein, schließlich ist das Teil ja nach IP68 zertifiziert. Ich habe also eine kleine Schüssel genommen, frisches Wasser aus dem Wasserhahn eingefüllt, und das Handy in eingeschaltetem Zustand ins Wasser gelegt.
War schon ein komisches Gefühl...
Nach ca. einer Minute habe ich es wieder raus genommen.

Nach ein paar Stunden kam dann plötzlich die Meldung, dass keine SIM-Karte eingelegt sei.
Ich habe dann diese kleine "Schublade" oben herausgezogen, und was soll ich sagen, die SIM-Karte und auch die Speicherkarte waren nass!!
Schnell abgetrocknet, und das Handy für ne halbe Stunde bei 40 Grad in den Backofen gelegt (natürlich ohne die kleine Schublade)
Danach die Karten wieder rein, und zum Glück ging es dann wieder.
Aber am Abend dann wieder die gleiche Meldung und wieder waren die Karten nass.
Nun habe ich natürlich Angst, dass das Teil einen Schaden genommen hat.

Das kleine Wasserbad in der Schüssel sollte es doch unbeschadet überstehen, aber ich kann ja kaum beweisen, dass es nur in einer Schüssel lag, und nicht am Grund des Ozeans...

Was soll ich jetzt machen?

Hoffen, dass alles wieder trocken ist, oder zum Händler gehen und mich beschweren?

Danke im voraus für Tipps, viele Grüße,
Björn

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Shieldine
  • Forum-Beiträge: 4.468

13.12.2016, 21:44:57 via App

Auf Wasserschaden gibt es meines Wissens nach keine Garantie :? Und ähm, ich glaub nicht, dass der Backofen dafür eine gute Lösung war... Das Handy ist nun mal nicht dafür gedacht, es in der Schüssel baden zu lassen.
Du kannst dein Glück beim Händler versuchen, aber ich glaube nicht, daß er das annimmt.

Die Hoffnung, dass es trocken ist wird dir nichts bringen. Es war nun mal Wasser drinnen und es ist möglich, dass später Schäden (wie Korrosion ) im Handy entstehen

— geändert am 13.12.2016, 21:46:27

Gruß


Motorola One - Android 10 (Stock)
Samsung Galaxy Tab 10.1N - AOSP 7.0

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Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

13.12.2016, 22:45:37 via Website

... Und die Nummer mit dem Backofen war dann wohl der Todesstoß. Versuch es einige Tage in Reis einzulegen, vielleicht hast du ja Glück. Was ich von deiner Aktion insgesamt halte, schreib ich mal lieber nicht. Sonst gibt es wieder ne Verwarnung...

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

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Andreas
  • Forum-Beiträge: 2.089

14.12.2016, 00:07:50 via App

Frk

Was ich von deiner Aktion insgesamt halte, schreib ich mal lieber nicht. Sonst gibt es wieder ne Verwarnung...

Schreib es ruhig, kann auch nur mit den Kopf schütteln.

Auch der Reis wird nur von kurzer Dauer helfen, denn die Bauteile werden bald voller Korrosion sein

LG Andreas: HTC Legend- SGS und nun HTC one X : Niemand hat dich gefragt, ob du leben willst. Also hat dir auch niemand zu sagen, wie du leben sollst!

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Klaus T.
  • Forum-Beiträge: 8.183

14.12.2016, 00:16:34 via Website

Andreas

Frk

Was ich von deiner Aktion insgesamt halte, schreib ich mal lieber nicht. Sonst gibt es wieder ne Verwarnung...

Schreib es ruhig, kann auch nur mit den Kopf schütteln.

Ich lache über soviel ...piep...piep...piep... nur noch :$

if all else fails, read the instructions.

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Andreas V.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.352

14.12.2016, 06:25:34 via Website

Tja. Das S7 ist ja schon bei diversen Tests durchgefallen, was die wasserdichtigkeit betrifft. Allerdings hat Samsung in Stellungnahmen weiter auf die Zertifizierung bestanden. Versuche es also mal direkt beim Samsung Kundenservice und suche dir zur Argumentation mal die entsprechenden Berichte raus.

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.500

14.12.2016, 06:28:09 via Website

Björn Krüger

War schon ein komisches Gefühl...

Warum hast du es dann gemacht?(silly)

Nun habe ich natürlich Angst, dass das Teil einen Schaden genommen hat.

Das hat es definitiv

Was soll ich jetzt machen?

Das nächste Mal vorher überlegen.

oder zum Händler gehen und mich beschweren?

Viel Glück.

Und Danke fürs Teilen deines Projekts "Jugend forscht"(cool)

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

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Andreas V.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.352

14.12.2016, 06:33:21 via Website

Übrigens Leute. Ich glaube, er hat inzwischen kapiert, dass das keine so gute Idee war. Also lasst ihn in Ruhe und amüsiert euch im stillen. ;)

Leon R.

Antworten
Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

14.12.2016, 06:37:17 via Website

Versuch es ruhig mir dem Reis. Dauert ein paar Tage. Auf keinen Fall Wärme zuführen. Da beschleunigt die Korrosion nur. Wenn das nichts hilft, versuch dein Glück bei Samsung.

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

Andreas V.

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Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

14.12.2016, 06:56:47 via Website

Moin!

Ich werde mich direkt an den Samsung Service wenden.

Es kann doch nicht wahr sein, dass die explizit mit einer IP Zertifizierung werben, und dann das Gerät ein zweiminütiges Bad in einer Schüssel mit kalten Leitungswasser nicht unbeschadet übersteht.
IP68 sagt doch 30 Minuten in 1m Wassertiefe, und das war nicht ansatzweise der Fall.
Es waren 2 Minuten und vielleicht 5 cm Wassertiefe.
Nur kann ich das natürlich nicht beweisen.

Und zur Frage warum ich das gemacht habe:
Mein Sohn (10) wollte es so gerne sehen und ich war auch neugierig.
Und warum sollte man eine Eigenschaft, die so explizit beworben wird, nicht sich mal ausprobieren?
Wenn ich mir ein Auto kaufe, das 250 km/h schaffen soll, probiere ich das ja auch aus, obwohl man es nie braucht und es gefährlich ist.

Es funktioniert übrigens noch, und die Schublade ist auch trocken innen.
Aber natürlich habe ich Angst vor langfristigen Schäden.

Bin gespannt, wie der Service sich äußert.

Werde berichten.

Viele Grüße,

Björn

Sascha

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

14.12.2016, 07:34:05 via Website

Samsung schliesst in seinen Garantiebedingungen Wasserschäden von der Garantie aus, und weil die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, können sie das natürlich auch. Wenn aber Wasserdichtigkeit nach IP68 eine zugesicherte Eigenschaft des Gerätes ist, sollte das bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht so einfach möglich sein. Falls das Gerät einen Schaden von dem "Experiment" hat, geh zum Händler und verlange eine Reparatur auf Grundlage der gesetzlichen Gewährleistung. Es kann Dir, meiner Meinung nach, niemand verbieten, zugesicherte Eigenschaften wie Wasserdichtigkeit nach IP68 nach den dort festgelegten Bedingungen (max. 1 m Wassertiefe, max. 1/2 Stunde untertauchen in sauberem Süßwasser) zu überprüfen. Ist das Gerät noch kein halbes Jahr alt, muss Dir der Händler ggf. beweisen, dass Du diese Bedingungen nicht eingehalten hast. Liegt das Kaufdatum länger als 1/2 Jahr zurück, kann allerdings der Händler behaupten, dass das Gerät z.B. in Chlorwasser war, oder länger und/oder tiefer untergetaucht war, und Du müsstest das Gegenteil beweisen, was ziemlich schwierig werden dürfte.
Falls Du diese Ansprüche juristisch durchsetzen willst, solltest Du eine Verbraucherberatung oder einen Anwalt konsultieren.
Ich würde allerdings zunächst den Tip mit dem Reis ausprobieren.
Auch wenn man hinterher immer klüger ist: eine Suchmaschine hätte Dir schnell sagen können, dass es anderen auch schon so gegangen ist, also Wasser beim Untertauchen in das Gerät eingedrungen ist.

http://www.giga.de/smartphones/samsung-galaxy-s7/specials/samsung-galaxy-s7-edge-so-wasserdicht-sind-die-handys/

— geändert am 14.12.2016, 07:46:52

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

14.12.2016, 07:55:46 via Website

Moin!

Das Teil ist etwa 2 Wochen alt.

Dann werde ich nachher mal schön bei Saturn aufschlagen. Vielleicht sind die ja kulant und tauschen da das Gerät aus (wohl eher nicht...)

Wie auch immer das ausgeht, ich finde es schon recht schwach, dass man ganz offenbar auf die ip68 Zertifizierung pfeifen kann. Sie ist nicht das Papier wert auf dem sie steht. Wenn ich den Werbefilm in Fernsehen sehe (der, in dem die jungen Leute mit dem s7 ausgelassen im Wasser planschen und sensationelle Unterwasser-Bilder machen), wird doch eindeutig eine Eigenschaft beworben, die in keiner Weise vorhanden ist. Das Ding entspricht eben NICHT der ip68 Klassifizierung. Und dann muss ich mir womöglich noch vorwerfen lassen, ich hätte selbst Schuld...

Und man kann doch nicht vom Konsumenten verlangen, dass er für eine zugesicherte und offensiv beworbene Eigenschaft erstmal ins Netz geht und recherchiert, ob diese Eigenschaft auch tatsächlich eingehalten wird. Das ist doch absurd.

Ich kaufe mir auch kein Auto und fahre damit erstmal an die Wand, um zu sehen, ob der airbag auch funktioniert.

Also wenn die sich weigern, werde ich echt ein Fass aufmachen...

Könnte mich gerade richtig aufregen...

Viele Grüße,
Björn

Antworten
Iceman
  • Forum-Beiträge: 257

14.12.2016, 07:57:39 via App

Saturn und Kulanz 😂😂😂

— geändert am 14.12.2016, 07:58:15

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

14.12.2016, 07:58:24 via Website

Na super...

Antworten
Andreas V.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.352

14.12.2016, 08:00:25 via Website

[[cite Björn Krüger]]
Wenn ich den Werbefilm in Fernsehen sehe (der, in dem die jungen Leute mit dem s7 ausgelassen im Wasser planschen >und sensationelle Unterwasser-Bilder machen), wird doch eindeutig eine Eigenschaft beworben, die in keiner Weise >vorhanden ist. Das Ding entspricht eben NICHT der ip68 Klassifizierung.

Eben diese Werbung sollte es leichter machen, das Ding zu reklamieren... Auch in Deutschland darf nicht mit Eigenschaften geworben werden, die nicht erfüllt werden.

Antworten
Iceman
  • Forum-Beiträge: 257

14.12.2016, 08:02:00 via App

Ich hätte gerne ein Erfahrungsbericht wie das bei Saturn geklappt hat

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

14.12.2016, 08:02:48 via Website

Kriegste...

Antworten
Iceman
  • Forum-Beiträge: 257

14.12.2016, 08:08:50 via App

Vielleicht übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden 🤔

Antworten
Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

14.12.2016, 08:11:53 via Website

Es gab seinerzeit jede Menge "Unfälle" dieser Art mit dem Z1, die Leute sind damals auch fast alle auf ihrem Schaden sitzen geblieben. Viel Glück

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

14.12.2016, 08:14:01 via Website

Wessen denn? Meine? Kann ich mir nicht vorstellen. Und bisher ist ja auch noch kein Schaden vorhanden, das wird sich ja erst zeigen, wenn es im Inneren zu "rosten" beginnt

Antworten
Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

14.12.2016, 08:21:04 via Website

Die Haftpflichtversicherung wird einen daraus resultierenden Schaden sicher nicht übernehmen.
Ich befürchte, dass du auf den etwaigen Kosten als Lehrgeld sitzen bleiben wirst.

Und auch aufgrund der Werbung wirst du kaum eine Chance zur Reklamation haben. Die hast du ja auch nicht bei Red Bull, wenn du vom Hochhaus springst und auf die angeblich wachsenden Flügel hoffst ;)

Viele Grüße,
Andy


OnePlus 3 (Resurrection Remix 5.8.2)
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Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.500

14.12.2016, 08:23:51 via Website

Das mit dem Red Bull hat nur noch niemand ausprobiert, wer weiss? :P

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

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Andreas V.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.352

14.12.2016, 08:25:33 via Website

Andy N.

Die hast du ja auch nicht bei Red Bull, wenn du vom Hochhaus springst und auf die angeblich wachsenden Flügel hoffst ;)

Wirklich nicht???? (thinking)

Antworten
Iceman
  • Forum-Beiträge: 257

14.12.2016, 08:30:54 via App

Andy N.

Die Haftpflichtversicherung wird einen daraus resultierenden Schaden sicher nicht übernehmen.

War ja nur ein Vorschlag

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Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

14.12.2016, 08:40:23 via Website

ich finde den Vergleich mit redbull absolut unzutreffend. Es ist offensichtlich, dass niemandem Flügel wachsen.
Die Werbebotschaft von Samsung hingegen suggeriert eindeutig eine reale Eigenschaft, die auch noch mit einer offiziellen und anerkannten Zertifizierung bestätigt wird.
Das ist genau so definitiv beschrieben und beworben als wenn ich sagen würde, "Gras ist grün".
ich kann mir nicht vorstellen, dass Samsung damit durchkommen würde, wenn es hart auf hart vor Gericht verhandelt würde.
Die können doch nicht einfach behaupten, dass Ding sei nach ip68 dicht, obwohl es das gar nicht ist. Wir sind doch hier nicht in Russland oder Nord-Korea!

Dan

Antworten
Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

14.12.2016, 08:46:53 via Website

Da hast du sicher recht, nur ist Werbung das eine, die Betriebsanleitung das andere. Hier steht beispielsweise folgendes drin, wovon insbesondere der letzte Satz interessant sein dürfte

Tests mit diesem Gerät in einer kontrollierten Umgebung haben ergeben, dass es in bestimmten Situationen gegen Wasser und Staub beständig ist und dadurch die Anforderungen für die IP68-Klassifizierung (siehe internationale Norm IEC 60529) erfüllt. Diese Klassifizierung bezieht sich auf den Schutz, den Gehäuse bieten [IP-Code]. Die Testbedingungen für die Prüfung waren wie folgt: 15 bis -35 °C, 86 bis -106 kPa, 1,5 m für eine Dauer von 30 Minuten. Trotz dieser Klassifizierung ist es möglich, dass das Gerät in bestimmten Situationen beschädigt wird.

Viele Grüße,
Andy


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Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.500

14.12.2016, 08:52:59 via Website

Genau auf diesen Hinweis hat sich Samsung bei meiner Gear Fit2 bezogen.

War nix mit Reklamation!

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

14.12.2016, 08:58:37 via Website

Da werden die Hersteller sich auch schon entsprechend abgesichert haben.

Die Sache ist leider wasserdicht = im Gegensatz zum Phone...

Viele Grüße,
Andy


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Tobias R.

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Micha Schy.
  • Forum-Beiträge: 787

14.12.2016, 09:10:06 via App

Björn Krüger

Ich kaufe mir auch kein Auto und fahre damit erstmal an die Wand, um zu sehen, ob der airbag auch funktioniert.

Und warum legst du dann dein Handy in eine Schale Wasser?
Ich kann deine Aufregung verstehen, aber ich muss mich den Bedenken der anderen Mitglieder anschließen, das wird schwer werden.
Alleine ein Haar, welches in der Dichtung liegt, kann schon für eine gewisse Undichtigkeit sorgen, da wird man dir sicherlich falsche Bedienung unterstellen.

Grüße,
Micha

Antworten
Onslaught
  • Forum-Beiträge: 504

14.12.2016, 09:13:43 via Website

Der TE schreibt ja auch, dass das Wasser wohl durch den Sim tray eingedrungen ist. Damit wird man ihm den Strick anlegen da er nicht 100 %ig beweisen kann das eben jener SIM tray fest geschlossen war.

Und das wird in der Bedienungsanleitung auch aufgeführt das man sich vor KOntakt mit Wasser vergewissern muss, dass das SIM tray auch wirklich geschlossen ist.

Zitat:
Schieben Sie den Kartenhalter vorsichtig zurück in den Karteneinschub. Wenn Sie einen feuchten Kartenhalter in das Gerät einsetzen, kann es beschädigt werden. Achten Sie immer darauf, dass der Kartenhalter trocken ist. • Schieben Sie den Kartenhalter vollständig in den Karteneinschub, um zu verhindern, dass Flüssigkeit in das Gerät gelangt.

Antworten
Rievus
  • Forum-Beiträge: 1

14.12.2016, 09:33:40 via Website

Falls es Dir hilft:

a quote goes here

§ 434 BGB - Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. [...]
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen [...] des Herstellers [...] insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Selbstverständlich haftet der Verkäufer (Saturn) dafür, dass die verkaufte Sache (Handy) bei Gefahrübergang (Übergabe im Markt) die Eigenschaften hat, die der Käufer nach der Werbung des Herstellers erwarten darf (wasserdicht nach IP-68, im Unterschied zu den Red Bull-Flügeln), es sei denn dass die Aussage aus der Werbung in gleichwertiger Weise berichtigt war. In gleichwertiger Weise wäre wohl kein Hinweis in der Bedienungsanleitung, sondern eher eine vergleichbar öffentlichkeitswirksame entgegengesetzte Darstellung. Daran dürfte es wohl fehlen.

Zur Frage, ob das Handy vielleicht bei Gefahrübergang noch dicht war und nur später undicht geworden ist:
Ich nehme an, du hast das Handy für Dich privat (also als Verbraucher) gekauft, nicht als Selbständiger/Gewerbetreibender usw. Dann war das ein sog. "Verbrauchsgüterkauf" und es gilt
§ 476 BGB:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Hat sich in den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang (Übergabe im Markt) gezeigt, dass das Handy undicht ist, muss also Saturn beweisen, dass die Undichtigkeit nicht schon bei Übergabe vorlag (sondern z.B. darauf beruht, dass du es auseinandergenommen hast und beim Zusammensetzen einen Fehler gemacht hast).

Problematisch wird (neben einer möglichen Unkenntnis der Rechtslage bei Saturn) eher die Frage, ob Saturn bezweifelt, dass das Handy innen wirklich feucht war. Das müsstest Du natürlich beweisen (im Rechtssprech: Dass ein Mangel (Undichtigkeit) in den ersten 6 Monaten aufgetreten ist). Aber wenn es dicht wäre und die ersten 6 Monate sind noch nicht um, könnten sie es Dir im Laden ja beweisen, indem sie es dort in eine Schüssel Wasser legen und dann seht ihr gemeinsam nach. Biete ihnen das mal an... Vielleicht steigert das Angebot die Einigungsbereitschaft.

Viel Erfolg

Michael K.

Antworten
Onslaught
  • Forum-Beiträge: 504

14.12.2016, 09:43:21 via Website

Is mir neu das ein Forum jetzt die Rechtsberatung ersetzt......

Das ganze Paragraphen zitieren ist mumpitz.

Wenn der Verkäufer sich quer stellt aufgrund eines Wasserschadens, und das werden sie (Saturn), dann hast du als Verbraucher erstmal den Griff ins Klo. Da kannst du dich im Markt hinstellen und die Paragraphen zietieren bis du Blau anläufst. Das interessiert den Verkäufer nicht die Bohne.

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.500

14.12.2016, 09:54:18 via Website

Und dann gilt es noch zu Beweisen dass der Simkartenschacht korrekt verschlossen war.

Der wurde aber mit Sicherheit nach dem "Gefahrübergang" geöffnet.

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Antworten
Blurryface
  • Forum-Beiträge: 967

14.12.2016, 10:08:35 via App

Es ist schon eine Frechheit, dass Hersteller mit bestimmten Eigenschaften werben, hier die IP-Zertifizierung, diese aber in ihren Garantiebedingungen ausschließen. Sowas sollte vom Gesetzgeber verboten werden.
Für solche Fälle habe ich eine Rechtsschutzversicherung und würde mich bis aufs Messer streiten.
Das S7 Active in den USA ist auch trotz Zertifizierung nicht wasserdicht, was Samsung sogar offiziell zugegeben hat. Ein Austausch der Geräte erfolgte trotzdem nicht.

Dan

Antworten
Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

14.12.2016, 10:09:43 via Website

Ich sehe das wie Rievus. Wenn sich jemand viel im Freien aufhält, und gerade deshalb ein wasserdichtes Gerät kauft, was meistens höherpreisig ist, dann kauft er dieses Gerät speziell wegen der zugesagten Eigenschaft der Wasserdichtigkeit nach IP68.
Welche Möglichkeit, diese Eigenschaft zu überprüfen, hat er denn, ausser einen Versuch in der Art, wie der TE ihn geschildert hat?
Ich denke deshalb, dass wenn Wasserdichtigkeit nach IP68 zugesichert wird, ein Versuch, der die Anforderungen nach IP68 deutlich unterschreitet, zulässig ist, und die gesetzliche Gewährleistung greifen sollte. Wenn innerhalb der ersten sechs Monate der Verkäufer behauptet, irgendwelche Slotverschlüsse seien nicht geschlossem gewesen, dann hat auch er das zu beweisen, nicht der Käufer, der in dieser Zeit nicht in der Beweispflicht ist. Der Käufer muss die Behauptung des Verkäufers nur bestreiten, dann herrscht Aussage gegen Aussage mit Beweispflicht beim Verkäufer. Nach den sechs Monaten ist es dann leider umgekehrt.

Der Hinweis mit der Internetrecherche war auch eher in dem Sinn gemeint, dass man sich viel Ärger hätte ersparen können, wenn man gar keinen besonderen Wert auf die Eigenschaft der Wasserdichtigkeit gelegt hätte, und aufgrund der Recherche das Experiment einfach nicht gemacht hätte. Recht zu haben, heisst halt leider nicht zwingend, auch Recht zu bekommen.
Sollte sich ein Verkäufer beim Elektrodiscounter weigern, das Gerät zur Reparatur anzunehmen, kann es trotzdem erfolgreich sein, den Versuch in einer anderen Filiale, oder in derselben zu einem anderen Zeitpunkt, zu wiederholen. Die Angestellten deuten den Sachverhalt u.U. unterschiedlich.

@David H.: Es geht hier um die Diskussion darüber, ob generell zugesicherte Eigenschaften, wie z.B. die Wasserdichtigkeit nach IP68 überprüft werden dürfen, auch wenn die Möglichkeit besteht, ein Gerät erst durch diese Überprüfung zu beschädigen.
Im Fall des TE gibt es noch gar keinen Rechtsfall oder juristischen Streit, da ja noch nicht mal versucht wurde, das Gerät reparieren zu lassen.
Meine Erfahrungen mit der Gewährleistung sind übrigens nicht ganz so negativ. Eine fast zwei Jahre alte Digitalkamera hatte nicht mehr richtig fokussiert. Unabhängig davon hatten Stürze davor Risse im Gehäuse des Gerätes verursacht.
Obwohl ich genau wegen der Risse, was schon alleine gereicht hätte, befürchtet hatte, die Annahme zur Reparatur auf Gewährleistung würde verweigert (grobe Gewalteinwirkung), war zudem die Halbjahresfrist überschritten.
Eine freundliche Verkäuferin hat die Kamera dennoch angenomnen, und nach sechs Wochen war nicht nur der Fokus repariert, die Kamera hatte zudem ein neues Gehäuse.
Ist vielleicht eine Ausnahme, aber der menschliche Faktor spielt durchaus auch eine Rolle.

— geändert am 14.12.2016, 10:49:30

Dan

Antworten
Onslaught
  • Forum-Beiträge: 504

14.12.2016, 11:21:07 via Website

Nach fast 2 Jahren war es dann Garantie, keine Gewährleistung.

Was mal fakt ist, komm ich dem Verkäufer gleich von Anfang an mit : Du mußt... weil Paragraph...... usw. dann bockt der, aber Gewaltig.

Und diese Diskussion ist so alt wie das Handy. Seit März um genau zu sein. Und dennoch, keiner hat geklagt oder sonstwas.
Und warum nicht? Richtig, weil es aussichtslos ist.

Und jetzt erklärt mir mal, Gewährleistung hin oder her, seit wann ein Bedienungsfehler ein Gewährleistungsfall ist.

Kommt der Verkäufer, oder in weiterer Instanz Samsung, darauf das es ein Wasserschaden durch ein nicht gänzlich verschlossenes SIM Tray war, dann greift da mit nichten die Gewährleistung. Und da das Wasser offensichtlich dadurch eingedrungen ist, liegt das nahe. Ohne dem TE irgendwas unterstellen zu wollen, meiner seits.

Das ist alles nur spekulativ was wir hier machen daher bin ich gespannt was der TE berichtet wenn er von Saturn zurückkommt.

Hier noch ein Thread: http://www.android-hilfe.de/thema/samsung-galaxy-s7-edge-wasserfestigkeit-des-geraetes.757238/page-9

Da gab es auch einen User (komaandi) ziemlich selbe auswirkungen. Gewährleistung Fehlanzeige, Garantie Fehlanzeige, vollmundig verspprochen zu klagen..... Gerät ging zum Gutachter und nie wieder wurde was gehört von ihm. So, jeder kann jetzt mal überlegen wieso.......

— geändert am 14.12.2016, 11:22:06

Dan

Antworten
Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

14.12.2016, 14:03:51 via Website

Seit einigen Jahren gibt es innerhalb der EU ein harmonisiertes Gewährleistungsrecht, das sich über zwei Jahre erstreckt. War mir aber egal, ob sie die Kamera auf Garantie oder Gewährleistung repariert hatten, Hauptsache, sie hat wieder funktioniert.
Da ich die Kamera aber beim Verkäufer abgegeben hatte, und der ist nur bei Gewährleistungsfällen zwingend zuständig, und nicht an den Hersteller geschickt habe, gehe ich davon aus, dass der Fall als Gewährleistung behandelt wurde.

Ich habe nicht behauptet, dass Bedienfehler einen Gewährleistungsfall auslösen, würde das aber auch nicht pauschal in Frage stellen.
Eine Dichtungskappe nicht aufzusetzen, bevor man ein solches Gerät dem Wasser aussetzt, würde sicher einen groben Bedienfehler darstellen, und wäre nicht durch die Gewährleistung abgedeckt, da die Notwendigkeit, Öffnungen mit den Kappen zu schließen, allein durch ihr Vorhandensein offensichtlich ist.
Aber wer sagt denn, dass der TE das nicht getan hat? Wenn so eine Kappe durch einen Materialfehler nicht dichtet, ist das ein Gewährleistungsfall par exellence. Im Zweifelsfall müsste der Händler oder Reparaturdienstleister im ersten halben Jahr nachweisen, dass die Kappen in Ordnung waren, aber nicht geschlossen. Einfache, alltägliche Bedienfehler können aber meiner Meinung nach eine Gewährleistung auch nicht automatisch ausschließen.
Wenn ein Kunde bei einem Anruf eine falsche Wischbewegung zur Annahme des Gesprächs ausführt, und das Gerät verabschiedet sich darauf in die ewigen Jagdgründe, wäre das meiner Meinung nach sehr wohl ein Gewährleistungsfall.
Ein solches Gerät wäre nicht alltagstauglich, eine Fehlkonstruktion und damit ein Gewährleistungsfall.
Der verlinkte Fall ist sicher kein Einzelfall, sollte aber auch nicht pauschal das Recht auf Gewährleistung in ähnlich gelagerten Fällen in Frage stellen. Aber er zeigt schon, dass die Durchsetzung von Ansprüchen mühsam und teuer sein kann, und Erfolg keinesfalls garantiert ist.
Vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand. Das dürfte auch heutzutage noch gelten.

— geändert am 14.12.2016, 14:19:58

Antworten
Onslaught
  • Forum-Beiträge: 504

14.12.2016, 15:15:23 via Website

Wie im verlinkten Fall geschehen werden die das Gerät auf Dichtigkeit prüfen. Sollte das S7 des TE dabei dicht sein, gibts genau null komma nix von seiten Samsung. Wie der Fall ja darstellt. Und wenn dem dann so ist, dann war das ein tuerer Selbstversuch......

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

14.12.2016, 15:25:52 via Website

Wenn ein Gerät von sich aus nicht dicht ist, weil es Dichtlippen hat, die man selbsttätig öffnen kann und schließen muss, würde ich ja wenigstens den Drucktest machen, bevor ich das Gerät Nässe aussetze. Ich ziehe mir ja auch keine Regenjacke mit offenem Reißverschluss an, wundere mich, warum ich nass werde und pöbel dann den Hersteller an.

Zum Drucktest: der Drucksensor ist im Gerät integriert. Steigt der Wert, wenn man aufs Display drückt und bleibt dann konstant, kann man davon ausgehen, dass das Gerät korrekt abgedichtet ist. Steigt der Wert nicht oder fällt rasch, dann ist das Gerät nicht dicht. Sind die Dichtlippen geschlossen und fusselfrei, würde ich aufgrund der Tatsache von der Gewährleistung Gebrauch machen.

Antworten
Fritz F.
  • Forum-Beiträge: 1.991

14.12.2016, 15:46:46 via App

Wie kann man diesen Drucktest machen?

Samsung Galaxy S9
- Android 8.0
- frei für alle Netze

Antworten
Müli
  • Forum-Beiträge: 6.959

14.12.2016, 16:19:00 via Website

Die Kappe für den SIM-Schacht beim S7 ist nach meiner Info wie beim S6 gefertigt also schier aus dieser Aluminiumlegierung und es befindet sich keine Gummidichtung an der 'Schublade'. Am S5 ist die Kappe für den USB 3.0 Steckplatz hingegen mit einer Gummidichtung versehen. Die Schublade am S7 kann somit nicht richtig abdichten (Metall auf Metall), die Wasserdichtigkeit wird, was die SIM-Schublade angeht, sicher innerhalb des SIM-Slots sicher gestellt sein (gekapselter SIM-Steckplatz). Sollte man also die Schublade öffnen und den Steckplatz mit Pressluft ausblasen, wird danach keine Feuchtigkeit mehr auf der SIM-Karte zu finden sein, wenn der Body des Phones selber dicht ist/war. Nach meiner Theorie ist also lediglich der SIM-Steckplatz richtig zu trocknen!
Klinkenbuchse sowie die USB-Buchse müssen an sich auch gekapselt sein, sonst würde an diesen Einfallstoren viel eher Feuchtigkeit in das Gerät gelangen als an der SIM-Schublade!
Die anfängliche Fehlermeldung zur fehlenden SIM bestätigt dies auch, wäre wirklich Feuchtigkeit im S7, wären besonders nach der Aktion mit dem Backofen (Verteilung der Feuchtigkeit im Phone) ganz andere Phänomene aufgetreten.

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Dan

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

14.12.2016, 16:22:38 via App

@Fritz F
Mit der App CPU-Z kann man allerhand Sensoren auslesen, u. a. auch den Pressure-Sensor.

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Fritz F.
  • Forum-Beiträge: 1.991

14.12.2016, 16:37:22 via App

Frank K.

@Fritz F
Mit der App CPU-Z kann man allerhand Sensoren auslesen, u. a. auch den Pressure-Sensor.

Danke. Meinst du den Barometer-Sensor? Hab die App grad runtergeladen, dort gibts keinen "Pressure"-Sensor...

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Micha Schy.
  • Forum-Beiträge: 787

14.12.2016, 16:42:05 via App

Müli

Die Kappe für den SIM-Schacht beim S7 ist nach meiner Info wie beim S6 gefertigt also schier aus dieser Aluminiumlegierung und es befindet sich keine Gummidichtung an der 'Schublade'.

Doch, es gibt dort eine Dichtung.
Und durch etwas Dreck oder, wie bereits erwähnt, ein Haar kann diese Dichtung schnell versagen.

Grüße,
Micha

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

14.12.2016, 16:47:07 via App

Ja, bei dem Gerät könnte er so heißen und sollte den Umgebungsdruck anzeigen (Einheit hPa oder Pa oder dergleichen).

— geändert am 14.12.2016, 16:47:16

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Lars
  • Forum-Beiträge: 28

14.12.2016, 16:53:37 via App

Hallo,
Da die Karte kurz wieder funktioniert hat glaube ich das weder das Handy noch die Karte/n beschädigt sind Wahrscheinlich hat der Backofen einfach nicht all das Wasser getrocknet also würde ich das Handy auf die Heizung erst mal legen und warten
bis das Handy trocken ist

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Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

14.12.2016, 16:57:13 via Website

Moin!

Das Gerät funktioniert bis jetzt wieder einwandfrei, daher hoffe ich, dass ich nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen bin.

Viele Grüße,
Björn

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Fritz F.
  • Forum-Beiträge: 1.991

14.12.2016, 17:02:50 via App

Frank K.

Ja, bei dem Gerät könnte er so heißen und sollte den Umgebungsdruck anzeigen (Einheit hPa oder Pa oder dergleichen).

Mhm, der Wert bleibt bei mir aber immer gleich, auch wenn ich - wie von dir beschrieben - aufs Display drücke, und das nicht zu sanft.

Achja, mein S7 ist komplett dicht. War schon mehrere Male damit baden und reinige es auch manchmal unter fließendem Leitungswasser, bisher ist nichts passiert. Mit meinem S5 war es das Selbe.

Ich weiß, es war vielleicht etwas mutig, die Festigkeit auszuprobieren, aber ich war etwas naiv - wenn damit geworben wird, sollte es diese Fähigkeit auch erfüllen. Anscheinend bin ich unter den Glücklichen, deren Gerät das wirklich tut. :)

Bin nur daran interessiert, ob sich am Druck bei Gewalteinwirkung etwas ändert. Anscheinend nicht...

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Lars
  • Forum-Beiträge: 28

14.12.2016, 17:07:04 via App

Ich wollte mir zu Weihnachten auch das s7 edge kaufen auch wegen seiner nach IP 68 Zertifizierung. Ich hoffe das es ein Zufall war

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Fritz F.
  • Forum-Beiträge: 1.991

14.12.2016, 17:09:14 via App

Lars

Ich wollte mir zu Weihnachten auch das s7 edge kaufen auch wegen seiner nach IP 68 Zertifizierung. Ich hoffe das es ein Zufall war

Auch, wenn deines die IP68-Zertifizierung nicht erfüllt, ist es trotzdem noch das beste Smartphone, dass man derzeit kaufen kann.

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