ilurme
Nur kurz zum Thema Überweisung... Eine Überweisung kann man sehr wohl zurück holen.
Nein, das geht definitiv nicht! Dein AG hat sich das Geld nicht selbst zurückgeholt, sondern DEINE Bank hat dem AG den Betrag einfach zurücküberwiesen.
Das ist ein großer Unterschied! Und ich finde das Verhalten DEINER Bank mehr als bedenklich. Eine Bank verwaltet Deine Zahlungsfluß, DU bist aber Kontoinhaber. Meiner Meinung nach, kann sie nicht einfach ohne Deine Unterschrift, auf Deinem Konto eine Belastung buchen. Auch wenn der Zahlungsempfänger Dein AG ist.
Zum Thema Staatsanwalt und Polizei: Die Polizei nimmt die Anzeige auf, leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter. Aus einer Flut von Anträgen entscheiden dann die zuständigen Staatsanwälte, welches Verfahren aufgenommen und welches eingestellt wird.
Warum Verfahren eingestellt werden, wird unter Angabe von Paragrafen begründet. Das ist nicht immer für jeden nachvollziehbar. Hierzu könnte aber innerhalb einer Fristwahrung auch begründeter Widerspruch eingelegt werden.
Die Verfahren sind generell aber sehr zeitintensiv. Weder Staatsanwalt noch Polizei sind Inkassounternehmen, weshalb sie eher an der strafrechtlichen Relevanz interessiert sind.
Wer sein Geld oder sein Eigentum zurückhaben möchte, braucht einen Anwalt, der das zivilrechtliche Interesse durchsetzt. Hierbei entstehen zum Teil erhebliche Kosten, die weit über den eigentlichen Streitwert hinaus gehen. Ohne Rechtsschutzversicherung bleibt einem selbst immer das Kostenrisiko, das es gilt vernünftig abzuwägen. Viele Kleinkriminelle wissen das.
Recht haben und Recht bekommen ist in unserem Rechtsstaat oft ein langer Weg.
— geändert am 22.06.2014, 09:58:10
Viele Grüße, Andi
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