Untermietvertrag ausfüllen?

  • Antworten:5
Stephan K.
  • Forum-Beiträge: 56

17.02.2011, 14:04:39 via Website

Heyho Community,

ich denke das dürfte so ziemlich die ungewöhnlichste Frage hier im Forum sein ;)
Aber da ich in einschlägigen Foren, die sich eigentlich mit diesem Thema beschäftigen, keine Antwort erhalten habe greif ich nun auch nach kleinen Streichhölzern :)

Ich wohne ab 01.03. in Nürnberg und möchte einen Teil meiner Wohnung an einen Kumpel untervermieten. Laut Vermieter geht das klar.
Dazu habe ich mir einen Untermietvertrag von einem Anwalt zum selbstausfüllen erstellen lassen.

Leider sind mir 2-3 Dinge nicht wirklich klar und mein Anwalt ist nun in Urlaub.
Ich markiere mal die Fragen Fett und Understrichen im Auszug des Vertrages.


§ 1 Mietsache

1. Der Hauptmieter hat von dessen Vermieter:

_____________________Das ist mir klar_________________________________
Name, Anschrift

nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung / Wohnräume angemietet: ( im folgenden Mietsache genannt )

____________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________
____________________________ -> Wofür sind diese Zeilen? <- ______________________________
____________________________________________________________________________________


Anschrift der Mietsache

________________________Ist auch klar________________________________________


Die Mietsache besteht aus:


Zimmer __

Küche/Kochnische __

Bad/WC __

Dusche __

WC __

Flur __

Diele __

Kelleranteil __

Speicheranteil __



Die Mietsache hat eine Fläche von __ m2 Ihm stehen nur 45qm zu (EU Rentner, Wohngeldbedürftig) aber ich muss hier doch die qm der ganzen Zimmer meiner Wohnung angeben?

Die Mietsache beinhaltet die gemeinsame Nutzung folgender Räumlichkeiten, sofern nicht in der Mietsache inbegriffen:


Küche __

Bad __

WC __

Dusche __

Flur __

Keller __

Abstellraum __

Garage __

sonstiges __

Bei den oberen stehe ich komplett auf dem Schlauch... Mietrecht ist mir echt zu hoch ;)

Zur Info: Die Wohnung besteht komplett aus 3 Zimmern, 1 Küche, 1 WC, 1 Bad, 1 Abstellkammer, 1 Flur (Gesamtfläche 72m²) + Balkon und Keller
Ihm soll danach 1 Zimmer komplett gehören, Küche, WC, Bad etc. nur Anteilig (50%)

Kann mir da wer einen Anhaltspunkt geben wie ich das Eintragen muss? Hab echt keinen Bock zu einem Mieterbund oder anderen Anwalt zu gehn um da 50€+ auf den Tisch zu knallen ;)

Mfg

Antworten
Evelyn C.
  • Forum-Beiträge: 7.346

17.02.2011, 14:26:27 via Website

ich bin zwar kein Jurist, aber ich trau mich mal - für mich sähe das so aus:

Die Mietsache hat eine Fläche von __ m2 Ihm stehen nur 45qm zu (EU Rentner, Wohngeldbedürftig) aber ich muss hier doch die qm der ganzen Zimmer meiner Wohnung angeben?

nein, hier müssen m.E. die qm des Zimmers eingetragen werden, das dein Untermieter von dir anmietet.
Denn 'Mietsache' bezieht sich hier auf das Mietobjekt, also das Zimmer, das dein UMieter anmietet. Stell dir einfach vor, DU bist der Vermieter (was du ja auch bist) und in den Mietvertrag kommen nun die Daten, die DEINEN Mieter betreffen.

DEIN Vermieter hat in DEINEM Mietvertrag ja mit Sicherheit auch nicht die kompletten Quadratmeter des ganzen Hauses übernommen, in dem du die Wohnung gemietet hast. Verstehst du, was ich meine?


-> Wofür sind diese Zeilen? <- _______

und hier müßte halt rein sowas wie "Die Wohnung befindet sich in der …… Etage auf der linken Seite/rechten Seite. Folgende Räume werden vermietet: zweites Zimmer links vom Eingang" oder so ähnlich.


Und unten in der Auflistung der Zimmer stünde dann halt

Zimmer: 1
Küche/Kochnische anteilige Nutzung (oder "Mitbenutzung")
Bad/WC anteilige Nutzung
Dusche anteilige Nutzung usw. usw.



Und vergiß nicht, einen Passus mit der Kaution mitaufzunehmen, so ungefähr:

Der Untermieter zahlt an den Hauptmieter eine Kaution gem. § 551 BGB in Höhe
von EUR ................,
in Worten: ...........................................................................................................................................
zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis.


hab da mal bei Immobilien Scout abgekupfert...

We choose our destiny in the way we treat others Apps nach EinsatzzweckKleine, tolle Helferlein (Apps)

Stephan K.

Antworten
Stephan K.
  • Forum-Beiträge: 56

17.02.2011, 14:32:14 via Website

Whoa, nach ein paar Minuten sogar 2 Antworten mit denen ich was anfangen kann und die logisch klingen :D

Vielen Dank an euch ;)

Einen § über die Kaution gibt es bereits, der steht einzeln.

Der Rest des Mietvertrages ist eigentlich klar, ging eben nur um diese Punkte dir mir nicht eingeluchtet haben ;)


**edit**

Da fällt mir doch nich was auf:
Der HAUPTMIETER hat von dessen VERMIETER folgende Wohnung / Wohnräume angemietet: (im folgenden Mietsache genannt)

Also gehört in diese 3 Zeilen wohl doch eher "3 Zimmer, 1 Küche, etc. pp." incl. qm Anzahl MEINER Wohnung und darunter bei "Die Mietsache besteht aus:" das, was der Untermieter bekommt?

— geändert am 17.02.2011, 14:35:46

Antworten
Evelyn C.
  • Forum-Beiträge: 7.346

17.02.2011, 14:53:11 via Website

mannohmann, du machst das aber herrlich kompliziert! :)

Ja, wenn du es so sehen willst, dann mußt du allerdings bis zu dem Punkt
Die Mietsache hat eine Fläche von __ m2

alle Daten eingeben, die DICH betreffen, also Gesamt-qm der Wohnung etc. und erst danach in der 2. Aufstellung den Anteil für den UMieter.


TIP: Ich würde mir an deiner Stelle mal den kostenlosen Mustermietvertrag bei Immoblien Scout anschauen, der ist bei weitem verständlicher formuliert.

We choose our destiny in the way we treat others Apps nach EinsatzzweckKleine, tolle Helferlein (Apps)

Stephan K.

Antworten
Stephan K.
  • Forum-Beiträge: 56

17.02.2011, 15:50:45 via Website

Hab mir den mal angeschaut, der ist ja auch nicht sonderlich anders, wird in meinen Augen genau so ausgefüllt Oo

Also ich hab mir das jetzt mal so gedacht, scheint zumindest für mich richtig ;)

§ 1 Mietsache

1. Der Hauptmieter hat von dessen Vermieter:

Bla Blubb, Blablubbstr. 123. 45678 Blastadt

Name, Anschrift

nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung / Wohnräume angemietet: ( im folgenden Mietsache genannt )

3 Zimmer, 1 Küche, 1 WC, 1 Bad, 1 Flur, 1 Abstellkammer, 1 Kellerabteil mit einer Gesamtfläche
von 72m²


Anschrift der Mietsache

Blubbblastraße 321, 87654 Blubbstadt, 3 OG links


Die Mietsache besteht aus:


Zimmer 1

Küche/Kochnische 1

Bad/WC 1

Dusche __

WC 1

Flur 1

Diele __

Kelleranteil __

Speicheranteil __



Die Mietsache hat eine Fläche von 30 m2

Die Mietsache beinhaltet die gemeinsame Nutzung folgender Räumlichkeiten, sofern nicht in der Mietsache inbegriffen:


Küche __

Bad __

WC __

Dusche __

Flur __

Keller 1

Abstellraum 1

Garage __

sonstiges __


**EDIT**
Hat sich erledigt, habe meinen Anwalt doch noch erreicht und er hat es mir kurz am Telefon erklärt.
Die Wohnung ist genau so anzugeben, wie ich sie besitze, die Stelle von der mein Untermieter dann das Geld bekommt wird simpel durch 2 geteilt, so kommt er auch unter seine max. qm Angabe.

Trotzdem danke für die Hilfe! :)

— geändert am 17.02.2011, 16:35:06

Antworten
Alexander Tremmel
  • Forum-Beiträge: 1

15.05.2011, 19:37:10 via Website

So und weil ich mich nun auch schon seit tagen mit einem Untermietvertrag bzw. einem Untermieter beschäftige möchte ich allen zum einen wegen der Rechtsprechung sowie der Vertragsgestaltung den folgenden Linktip geben, hat mir zumindest geholfen die Seite http://www.untermietvertrag.de

Antworten