Carsten Müller
Hi,
es gibt auch eine Gewährleistung zwischen privaten Geschäftspartnern. Wenn der private Verkäufer die Gewährleistung im Angebot nicht explizit ausschließt, kann der private Käufer auch dem privaten Verkäufer gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Gewährleistung heißt, dass in den ersten Monaten nach dem Kauf der Verkäufer in der Beweispflicht ist (er muss beweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs in einwandfreiem Zustand war und funktionierte (das ist in der Regel sehr schwer)), anschließend ist bis zum Ende des Gewährleistungszeitraumes der Kunde in der Beweispflicht. Dann muss *er* dem Verkäufer beweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits defekt war.
Gewerbliche Verkäufer können übrigens die Gewährleistung - im Gegensatz zu privaten - *nicht* ausschließen.
Herzliche Grüße
Carsten
Also ich glaube ich muss hier noch etwas präzisieren.
Es stimmt dass auch bei einem Rechtgeschäft zwischen zwei Privaten die Gewährleistungsregelungen §§ 434 ff. BGB
eingreifen, WENN ein mangel im Sinne des § 434 BGB vorliegt.
Die Beweislast trifft jedoch denn KÄUFER!
Der anders geschilderte Fall würde nur gem. §§474,476 eintreten wenn es ein Geschäft zwischen einem Unternehmer und Verbraucher wäre.Unternehmer ist bei ebay nur wer Powerseller ist oder mit Waren in einigem Umfang verkauft.
UND SELBST DANN müsste der Käufer laut BGH immer noch Beweisen dass es ein Mangel ist nur wurde dan zu seinen Gunsten vermutet dass dieser von Anfang an da war.
Zurück zur Ausgangsfrage es wird entscheidend darauf ankommen wie der angebotstext formuliert war dass jedem ersichtlich sein musste dass diese Dinge passieren.
Aber für dieser fragen kann man schon mal Geld zum Anwalt tragen.
Hoffe ich konnte helfen.
— geändert am 25.06.2010, 22:38:17
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