Hero verkauft und jetzt stress

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Bastian G.
  • Forum-Beiträge: 25

24.06.2010, 11:49:55 via Website

Hey, vielleicht könnt ihr mir ja ein bischen helfen.
Und zwar habe ich mein Hero bei Ebay verkauft. Ich hatte es gerootet und SlideVillain isntalliert. Bei mir lief es ok, bis auf den Absturz mit dem OTA Updater.
HAbe auch in der Beschreibung geschrieben, dass es ein Custom Rom ist und deswegen keine Garantie ...
Jetzt beschwert sich der Käufer über ständige Abstürze des Handys, dass es beim SMS schreiben hängenbleibt und so weiter. Will natürlich vom Kauf zurück. Ich natürlich nicht.
Was würdet ihr mir in der Situation empfehlen. Selbst wenn es Abstürze gibt, sind diese ja einfach mit dem offiziellen 2.1 er ROM zu beheben. Aber das will er natürlich nicht.
mfG

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Gelöschter Account
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 3.188

24.06.2010, 11:53:47 via Website

ISt bei EBay nicht bei jedem Verkauf die Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen ? Also gekauft wie gesehen ?

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.701

24.06.2010, 11:53:49 via Website

Ihm eine Anleitung schicken wie er zurück flasht!

Ich glaube nicht, dass man man als Privatperson, die auch noch explizit angegeben hat, dass das Gerät geflasht ist und daher das Gerät keine Garantie mehr hat das Gerät wirklich zurücknehmen muss. Lasse mich da aber gerne von den Juristen die hier so rumschwirren belehren.

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Frank W.
  • Forum-Beiträge: 5.103

24.06.2010, 11:58:31 via Website

Wer weiß, was er mit deinem Hero schon alles gemacht hat. Weißt du, ob er die Abstürze nicht selbst produziert hat? Solange du die Garantie ausgeschlossen hast, würd ich mir da keinen Kopf machen. Gekauft wie gesehen. Du hast auf's Custom-ROM ja sogar hingewiesen. Und irgendwie ist es schon komisch, wenn er sagt: Naja, aber das Original-ROM will ich auch nicht. Klingt so, als wenn er mit seinem Kauf generell unzufrieden ist. Und ob die Abstürze mit der Original-ROM wirklich behoben sind, ist aus der Ferne schwer einzuschätzen, weil du nicht weißt, was er mit dem Hero in der Zwischenzeit gemacht hat.

Kannst ihm ja empfehlen, dass er nochmal wipen und neu flashen soll. Dann hast du guten Willen bewiesen. Aber am Ende ist es sein Problem.

"Irgendwann, möglicherweise aber auch nie, werde ich dich bitten, mir eine kleine Gefälligkeit zu erweisen." (Don Corleone) Für ein friedliches Miteinander"

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Taoufik M.
  • Forum-Beiträge: 111

24.06.2010, 12:16:16 via Website

Also ich hab auch schon das ein oder andere Samrtphone/Handy bei ebay vertickt, die waren alle schon mal geflasht worden, aber ich hab die einfach wieder auf das original Rom zurück gespielt bzw. auf Werkseinstellungen gesetzt. Zu mal ich mir auch sicher sein wollte das alle meine persönlichen Daten gelöscht sind.

Im Grunde genommen hat der Käufer nun Pech gehabt, du bist eine Privatperson und wenn du explizit darauf hingewiesen hast, dass du Garantie und Rücknahme ausschliesst bist du auf der sicheren Seite.......deswegen an ebay ne Mitteilung das du vom Verkauf nicht zurücktreten willst, und die restlichen Mails vom Käufer ignorieren soll er sich mit ebay zusammen setzen.

Mitglied Nr. 7.528

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Taoufik M.
  • Forum-Beiträge: 111

24.06.2010, 12:17:32 via Website

Taoufik M.
Also ich hab auch schon das ein oder andere Samrtphone/Handy bei ebay vertickt, die waren alle schon mal geflasht worden, aber ich hab die einfach wieder auf das original Rom zurück gespielt bzw. auf Werkseinstellungen gesetzt. Zu mal ich mir auch sicher sein wollte das alle meine persönlichen Daten gelöscht sind.

Im Grunde genommen hat der Käufer nun Pech gehabt, du bist eine Privatperson und wenn du explizit darauf hingewiesen hast, dass du Garantie und Rücknahme ausschliesst bist du auf der sicheren Seite.......deswegen an ebay ne Mitteilung das du vom Verkauf nicht zurücktreten willst, und die restlichen Mails vom Käufer ignorieren soll er sich mit ebay zusammen setzen.

Bzw. schlag ihm doch www.androidpit.de vor, dann hat er alle Infos wie er mit dem Problem um zu gehen hat :)

Mitglied Nr. 7.528

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Gelöschter Account
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 3.188

24.06.2010, 12:33:50 via Website

Siehe http://pages.ebay.de/help/buy/questions/unwanted-item.html

Also vom Kauf kann der Käufer nur "zurücktreten", wenn du ein gewerbicher Verkäufer bist. Bei privat ist nichts ausser, so kann ich mir vorstellen, auf Kulanz vom Verkäufer.

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Bastian G.
  • Forum-Beiträge: 25

24.06.2010, 12:38:00 via Website

Androidpit.de habe ich ihm sogar schon vorgeschlagen.
Er will generell nicht flashen. Habe sogar angeboten, mir das Handy zu schicken und ich prüfe bzw. repariere (also flashen).
Rechnung habe ich ihm mitgeschickt, und im Angebotstext steht ja auch, dass im Garantiefall das originalrom geflashed werden kann. Ich hoffe, ihr "laien-Juristen" habt recht und ich bin auf der sicheren Seite. Aber ihr bekräftigt meine Meinung wenigstens.
MfG

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.192

24.06.2010, 12:52:36 via App

Ebay ist und war eine plattform von privat verkäufen.
Nur die top seller geben ein rückgabe recht... Das macht den käufer sicherer... :)
Deswegen: du bist es jetzt los, wenn er keine hilfe will, dann hat er pech.
  1. Fertigungsprodukt. - „Behandle die Menschen so, als wären sie, was sie sein sollten, und du hilfst ihnen zu werden, was sie sein können.“ - Leitfaden

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Bastian G.
  • Forum-Beiträge: 25

24.06.2010, 16:46:48 via Website

Er beruft sich halt darauf, dass das Handy nicht in dem "technisch einwandfreien Zustand" wie geschildert ist.
Ich habe ihm nochmals angeboten mir das Handy zu schicken, ich mache dann die offizielle 2.1 drauf.
Ansonsten warte ich einfach ab und hoffe, auch im Falle eines (wie Ebay typisch schon angekündigten) Rechtsstreits im Recht zu sein.
MfG

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.192

24.06.2010, 16:52:24 via App

Ach, das ist so'n apple fanboy, konnte es sich nicht leisten und meint jetzt damit meckern zu müssen.
Wenn er sich mir der materie befassen würde, was das custom modding angeht, so ist es normal, dass ab und an probleme auftauchen.
Soll er doch wipen und sich ein keks backen...
  1. Fertigungsprodukt. - „Behandle die Menschen so, als wären sie, was sie sein sollten, und du hilfst ihnen zu werden, was sie sein können.“ - Leitfaden

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 3.112

24.06.2010, 18:57:08 via Website

Privat oder gewerblich, hat die Ware einen Mangel der nicht beschrieben wurde oder weicht die Ware sonst irgendwie der Beschreibung ab hat man auch bei einem privaten Verkäufer das Recht auf Rückgabe.

Die Frage ist nur, in wie weit das ein Mangel ist und in wie weit es ausreicht, dass man schreibt dass man eine andere Software drauf gespielt hat. Kann man vom Käufer verlangen, dass er weiß, was "gerootet" und "SlideVillain" bedeutet und das es bei Custom ROMs meist nicht ausgereift sind.

Aber biete ihm doch nochmal eine genau Anleitung an, wie man das originale ROM drauf spielen kann.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

24.06.2010, 19:03:33 via Website

Hi,

es gibt auch eine Gewährleistung zwischen privaten Geschäftspartnern. Wenn der private Verkäufer die Gewährleistung im Angebot nicht explizit ausschließt, kann der private Käufer auch dem privaten Verkäufer gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Gewährleistung heißt, dass in den ersten Monaten nach dem Kauf der Verkäufer in der Beweispflicht ist (er muss beweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs in einwandfreiem Zustand war und funktionierte (das ist in der Regel sehr schwer)), anschließend ist bis zum Ende des Gewährleistungszeitraumes der Kunde in der Beweispflicht. Dann muss *er* dem Verkäufer beweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits defekt war.

Gewerbliche Verkäufer können übrigens die Gewährleistung - im Gegensatz zu privaten - *nicht* ausschließen.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Marcel M.
  • Forum-Beiträge: 68

25.06.2010, 22:34:07 via App

Carsten Müller
Hi,

es gibt auch eine Gewährleistung zwischen privaten Geschäftspartnern. Wenn der private Verkäufer die Gewährleistung im Angebot nicht explizit ausschließt, kann der private Käufer auch dem privaten Verkäufer gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Gewährleistung heißt, dass in den ersten Monaten nach dem Kauf der Verkäufer in der Beweispflicht ist (er muss beweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs in einwandfreiem Zustand war und funktionierte (das ist in der Regel sehr schwer)), anschließend ist bis zum Ende des Gewährleistungszeitraumes der Kunde in der Beweispflicht. Dann muss *er* dem Verkäufer beweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits defekt war.

Gewerbliche Verkäufer können übrigens die Gewährleistung - im Gegensatz zu privaten - *nicht* ausschließen.

Herzliche Grüße

Carsten
Also ich glaube ich muss hier noch etwas präzisieren.
Es stimmt dass auch bei einem Rechtgeschäft zwischen zwei Privaten die Gewährleistungsregelungen §§ 434 ff. BGB
eingreifen, WENN ein mangel im Sinne des § 434 BGB vorliegt.
Die Beweislast trifft jedoch denn KÄUFER!

Der anders geschilderte Fall würde nur gem. §§474,476 eintreten wenn es ein Geschäft zwischen einem Unternehmer und Verbraucher wäre.Unternehmer ist bei ebay nur wer Powerseller ist oder mit Waren in einigem Umfang verkauft.

UND SELBST DANN müsste der Käufer laut BGH immer noch Beweisen dass es ein Mangel ist nur wurde dan zu seinen Gunsten vermutet dass dieser von Anfang an da war.

Zurück zur Ausgangsfrage es wird entscheidend darauf ankommen wie der angebotstext formuliert war dass jedem ersichtlich sein musste dass diese Dinge passieren.
Aber für dieser fragen kann man schon mal Geld zum Anwalt tragen.
Hoffe ich konnte helfen.

— geändert am 25.06.2010, 22:38:17

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sartorius
  • Forum-Beiträge: 204

25.06.2010, 23:52:41 via App

Als privater kannst man die gewährleistung ausschließen. Dasgeht aber nicht automatisch.

Falls du das getan hat, muss er das gerät behalten.

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Bastian G.
  • Forum-Beiträge: 25

26.06.2010, 12:03:13 via Website


Also ich glaube ich muss hier noch etwas präzisieren.
Es stimmt dass auch bei einem Rechtgeschäft zwischen zwei Privaten die Gewährleistungsregelungen §§ 434 ff. BGB
eingreifen, WENN ein mangel im Sinne des § 434 BGB vorliegt.
Die Beweislast trifft jedoch denn KÄUFER!


Also Gewährleistung, Rückgabe und Garantie habe ich ausgeschlossen. Habe auch vermerkt, dass es ein Custom Rom ist und man dadurch die Garantie gegenüber HTC verliert.
Nur wie ist das mit der Beweislast. Er behauptet, dass das Handy mal Abstürzt oder die Gesprächsqualität nicht gut ist ( zu leise). Wie soll man sowas als Käufer denn beweisen, dass das schon von Anfang an war? Ein Gutachten sollte aufgrund der Verhältnismäßigkeit ja auszuschließen sein.Und sind einzelne Abstürze (ich denke mal force closed) denn hinzunehmen? Die kommen ja oft auch von den Apps und nicht vom Androidsystem?
Aber davon abgesehen habe ich als Verkäufer ja immernoch das Recht der Nachbesserung, aber wenn er mir das "kaputte" Handy nicht schickt, kann ich ja auch nichts machen.
Aber erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten.

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Marcel M.
  • Forum-Beiträge: 68

26.06.2010, 14:30:17 via App

Also die Beweislast trifft ganz klar den Käufer,es sein denn du wirst als gewerblicher Verkäufer eingestuft wofür ich hier keine Anhaltspunkte sehe.

Und ob die Abstürze hinzunehmen sind richtet sich nach §434 Abs. 1 S.1 bzw §434 Abs. 1 S.2 Nr 1 + 2.
Vertraglich wurde wohl keine Verwendung vereinbart.

Nun fragt es sich nur ob es bei CR üblich ist dass das Gerät auch mal abstürzt zumal ja gar nicht sicher ist ob nicht irgendein vom Kaufst installiertes Programm die Abstürze auslöst

Viele Grüße
Marcel

— geändert am 26.06.2010, 14:30:50

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McBeary
  • Forum-Beiträge: 309

26.06.2010, 14:48:39 via App

Andy N.
Kann man vom Käufer verlangen, dass er weiß, was "gerootet" und "SlideVillain" bedeutet und das es bei Custom ROMs meist nicht ausgereift sind.

Sicher kann man das verlangen. Es ist Aufgabe des Käufers sich zu informieren. Man kauft sich kein Auto und ärgert sich dann, dass man nen Führerschein braucht. Nicht-Wissen schützt vor Strafe nicht. Ich hatte so einen Fall mal im Amazon-Marketplace. Ich habe verschweiste englische Originalsoftware verkauft und auch so angegeben. Wurde bei Amazon natürlich nicht extra gelistet, sondern bei der deutschen Version. Aber darum stand es extra in der Beschreibung. Hat sich beschwert, ich eine Rücknahme verweigert da der enthaltene Code bereits benutzt worden sein konnte. Hatte keine weiteren Folgen.
Du hast also alles richtig gemacht, sogar den Willen zur Nachbesserung gezeigt. Wenn er keine Hilfe will, hat er Pech. Deshalb kaufe ich auch nie bei eBay teure Technik ;)

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