Tobias Kunz
Habe ich Recht auf ein neues Handy, meinetwegen auch gegen einen kleinen Aufpreis ?
Wenn du wissen willst, was dein "Recht" ist:
1. §433 Abs. 2 BGB: "Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmägel zu verschaffen"
2. §434 BGB: Sachmangel (-> siehe selber. Der Paragraph hat Ermessensspielraum)
3. §437 BGB: Rechte des Käufers bei Mängeln 1. Nacherfüllung, 2. Vertragsrücktritt (mit Kaufpreiserstattung) 3. Schadensersatz
4. §439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung: "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen"
5. §440 Abs. 2 BGB: "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ..."
Also: die Frage ist, liegt hier ein Sachmangel vor. Das ist relativ eindeutig wenn irgendwo steht "staubfreies Display" oder etwas ähnliches. Weniger eindeutig ist es, wenn eine Eigenschaft angenommen wird, aber nicht direkt zugesichert. Dann kommt es darauf an, ob der Mangel die Eigenschaft der Sache so verändert, dass der zugesicherte Einsatzzweck eingeschränkt oder nicht gegeben ist.
Einfach ist es auch (so weit ich mich an die Rechts-Vorlesungen erinnern kann), wenn vom Hersteller der Sachmangel schonmal akzeptiert wurde. Dann bleibt es ein Sachmangel. Wenn beim Austausch allerdings "aus Kulanz" angegeben wurde, ist der Sachmangel noch nicht akzeptiert worden.
Bei dir scheint HTC den Display-Sachmangel schonmal abgestritten zu haben.
Was du machen kannst ist, das Gerät wieder wegen Staubmangel zu reklamieren. Das haben sie ja anscheinend schonmal akzeptiert. Sollte das dritte Desire wieder Staub ansetzen, oder einen anderen Defekt vorweisen, solltest du mal §440 BGB anschauen.
(Dieser Post ist keine Rechts-Beratung/Belehrung, ich bin kein Jurist ;) )
— geändert am 31.03.2011, 22:11:57
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