Andy N.
Theoretisch hast Du das Recht, den Besitzer der Nummer einzufordern
Leider ist das praxisfern. Ich darf keine Kundendaten herausgeben sonst bin ich morgen meinen Job los. Das behält sich die Rechtsabteilung vor und die handelt nur auf richterlichen Beschluß.
Andy N.
Die Handynummer ist aber kein Garant. Ist es eine Prepaidkarte, die nicht auf seinen Namen läuft, wird es schwer.
Richtig, weil es noch viele Karten gibt, bei denen kein Ausweis verlangt wurde. Deshalb ist die Auskunft über die Kontonummer der einzig verlässliche Weg. Denn spätestens mit Einführung des Geldwäschegesetzes gibt es kein Konto mehr ohne Ausweisprüfung und damit der Sicherheit, dass die Person auch existiert. Nebenbei ist dorthin ja auch das Geld geflossen. Aber auch hier gilt wieder: Ohne richterlichen Beschluß, keine Auskunft.
Andy N.
Wenn der Name nicht stimmt, wäre ich gleich mal zur Bank gegangen, hätte ihnen erzählt, dass Du dich mit der Überweisung vertan hast (Kontonummer passt nicht zum Kontoinhaber), evtl. helfen die dir weiter (evtl. bekommst Du einen Namen vom Kontobesitzer). Wenn es nichts funktioniert hat, war es ein Versuch wert.
Das geht nur, solange das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist und das kann heute sehr schnell gehen! Innerhalb Stunden! Würde die Bank ohne Rücksprache zurückbuchen, ginge sie das Risiko eines Regressanspruchs des Empfängers ein. Schließlich kann sie nicht feststellen, wer im Recht ist. Und für die eigene Schusseligkeit (Versehen) ist man nun mal selbst verantwortlich.
Außerdem kann diese Lüge (nichts anderes ist die Aussage, man habe sich vertan) im dümmsten Fall zum Bumerang werden, den man noch sehr bereut.
Andy N.
Eine Anzeige wirst Du deshalb nicht brauchen. Schildere den Fall mal Deinem zugehörigen Amtsgericht, sag ihnen, dass Du eine Mahnung stellen willst und frag, was Du tun musst, um an die Daten der Handynummer oder Kontonummer zu kommen.
Die werden sagen, dass man das nicht gegen Unbekannt einreichen kann und zur Polizei gehen soll, um die Identität festzustellen. Dazu ist aber eine Anzeige erforderlich.
Ich würde das aber auch erst machen, nachdem ich mehrfach erfolglos versucht habe, den Vertragspartner zu erreichen (ist ja geschehen) und ihm die Anzeige angedroht habe.
— geändert am 11.12.2013, 00:07:44
Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!
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