Neues Gerät nicht neu?

  • Antworten:57
Tanja
  • Forum-Beiträge: 4

02.03.2018, 18:28:59 via Website

Hallo zusammen,
Nach langem Suchen habe ich mich für ein LG V30 entschieden. Mittwoch bestellt, Donnerstag da, so weit so gut.
Hab es dann gleich gestern Abend ausgepackt (so weit ich mich erinnern kann waren beide Sigel in Takt) und ohne SIM-Karte eingeschaltet.
Statt dem normalen Setup-Prozess (Willkommensscreen, Sprach-&Landesauswahl, WLAN einrichten usw...) Ist das Gerät nur hochgefahren, wie wenn es schon Mal eingeschalten war.
Außerdem wird die Warnmeldung: "do not remove the battery when your phone is unresponsive" angezeigt.
Ich hab beim Verkäufer angerufen, der meinte, er hat diese Woche geliefert bekomme und niemand hatte es geöffnet.

Ich finde es ein bisschen seltsam.
Mein aktuelles Smartphone ist ein Montagsgeräte und darauf kann ich jetzt verzichten.

Hattet ihr den Fall bei irgendeinem Gerät auch schon Mal?
Denkt ihr man kann das Gerät guten Gewissens behalten?

Viele Grüße Tanja

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 505

02.03.2018, 20:09:05 via Website

Wo hast du es denn gekauft?

Alle verrückt hier. Komm Einhorn, wir gehen....

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Tanja
  • Forum-Beiträge: 4

02.03.2018, 20:18:17 via Website

Bei Handy-Deutschland zusammen mit einem Vertrag.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 07:21:39 via Website

Hallo @Tanja
Eigentlich ist es ungewöhnlich.
Wenn ich meine neuen Handys auspacke und das erste Mal einschalte dann führt mich der Einrichtungsassistent durch das Menü.

Kann man Gebrauchsspuren am Handy sehen?
Vielleicht hat es auch ein Kunde zurück geschickt und ein Siegel kann der Händler wieder neu drauf kleben.

Setze das Handy nochmal auf Werkseinstellungen zurück, aber vorher Daten sichern und schau dann ob es neu eingerichtet werden muss!?

Außerdem hast du 14 Tage Tage Zeit alles rückgängig zu machen laut Widerruf Fernabsatzgesetz.
Noch bist du in der Frist!

Schöne Grüße!

— geändert am 03.03.2018, 07:25:45

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 505

03.03.2018, 07:54:21 via Website

Wenn du dir nicht sicher bist, den Händler kontaktieren und zurückschicken...

Alle verrückt hier. Komm Einhorn, wir gehen....

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Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.500

03.03.2018, 08:01:35 via Website

Ironman

und ein Siegel kann der Händler wieder neu drauf kleben.

Das Originalsiegel kann der Händler nicht neu aufkleben.
Sowas sollte man eigentlich kontrollieren und gleich reklamieren wenn das schon beschädigt ist.

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 08:28:52 via Website

Frauke N.

Das Originalsiegel kann der Händler nicht neu aufkleben.

Das glaubst Du.

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Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.500

03.03.2018, 08:32:35 via Website

Ironman

Das glaubst Du.

Und du glaubst was anderes....(yawn)

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 08:44:41 via Website

Frauke N.

Und du glaubst was anderes....(yawn)

Ich glaube das, was du nicht glaubst. 💩

— geändert am 03.03.2018, 08:47:56

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Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.500

03.03.2018, 10:49:13 via Website

Im Internet wird so vieles berichtet....

Fake-news(thinking)

Ich würde mich mit dem Händler in Verbindung setzen.

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

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Stefan Z.
  • Forum-Beiträge: 3.806

03.03.2018, 10:55:39 via App

Ich muss Frauke Recht geben, das Originalsiegel kann der Händler nicht ersetzen.

Xiaomi Mi 9T, Android 10, Stock ohne Root.

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Gelöschter AccountFrauke N.
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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 11:59:05 via Website

Habe ich was vom Original Siegel geschrieben?
Oder TE?

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Tenten
  • Forum-Beiträge: 2.547

03.03.2018, 12:13:14 via Website

Ironman

Frauke N.

Das Originalsiegel kann der Händler nicht neu aufkleben.

Das glaubst Du.

Natürlich hast du was von Originalsiegel geschrieben.

— geändert am 03.03.2018, 12:13:51

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Frauke N.
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Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.500

03.03.2018, 12:42:50 via Website

Ironman

Ich glaube das, was du nicht glaubst. 💩

Na ja, Hauptsache er konnte sein Häufchen platzieren. (silly)

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

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Gelöschter Account, reinold p und 1 mehr Gelöschter Accountreinold pTenten
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Tanja
  • Forum-Beiträge: 4

03.03.2018, 13:07:34 via Website

Hallo zusammen,

Also Gebrauchsspuren hab ich sonst keine gefunden. Was ich aber jetzt entdeckt habe, dass das Original Sigel überklebt war.
Sehr seltsam.
Ich schick's zurück.

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
Tanjaimage

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 505

03.03.2018, 13:12:14 via Website

Aha, also ganz ähnlich wie in meinem Link... ;)

Alle verrückt hier. Komm Einhorn, wir gehen....

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 13:34:22 via Website

Tenten

Ironman

Frauke N.

Das Originalsiegel kann der Händler nicht neu aufkleben.

Das glaubst Du.

Natürlich hast du was von Originalsiegel geschrieben.

Ach du musst ja unbedingt deinen Senf dazu geben.
Du und Frauke seid wirklich sehr nett. 👻

Und trotzdem hatte ich mit dem Siegel Recht. 😜

Frauke N.

Na ja, Hauptsache er konnte sein Häufchen platzieren.

War nicht ich.
War mein Hund. 🐩

Trotzdem schönes Wochenende!

— geändert am 03.03.2018, 13:43:56

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Tenten
  • Forum-Beiträge: 2.547

03.03.2018, 13:48:34 via Website

"Und trotzdem hatte ich mit dem Siegel Recht."

Ja, klar (laughing)(laughing)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 13:51:56 via Website

Dank Dir und Frauke wird das Forum nie langweilig. 👍

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Alter Leipziger
  • Forum-Beiträge: 585

03.03.2018, 14:06:46 via Website

Hallo,
ihr müsst Euch doch ganz schön langweilen oder wollt Ihr nur einen Beitrag sehr umfangreich gestalten?
Zumindest habe ich auch mal meinen Senf (Hund habe ich nicht) dazugeschrieben.

Grüße aus Leipzig

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

03.03.2018, 14:25:40 via Website

Geräte die nur aufgrund von Nichtgefallen innerhalb der Rückgabefrist von 14 Tagen, manchmal auf freiwilliger Basis 30 Tagen, an den Händler zurückgeschickt werden, gelten als neu, und dürfen auch als neu verkauft werden. Wenn das Gerät keine Mängel, auch äusserlicher Art wie Kratzer usw. aufweist, kann man dem Händler keinen Vorwurf machen, dass er ein zurückgeschicktes Gerät weiterverkauft hat.
Das Fernabsatzgesetz soll ja dem Kunden, wie im Ladengeschäft auch, ermöglichen, das Produkt auszuprobieren, und ein einwandfreies Produkt auch abschlagsfrei zurückschicken zu können. Könnte er das nicht, oder müsste der Händler solche Produkte immer mit Nachlass weiterverkaufen, so wäre das Fernabsatzgesetz nicht lebbar.
Insofern hast Du zwar Anspruch auf ein neues, aber nicht auf ein originalverpacktes Produkt.
Durch die Möglichkeit verschickte Produkte aufgrund von Nichtgefallen (oder sogar ohne Angabe von Gründen) zurückzuschicken, im Laden aber nicht original verpackte Produkte einfach abzulehnen, ist dieses Verlangen dennoch durchsetzbar.

Leider, man kann das in manchen Rezensionen lesen, machen sich nicht alle Händler die Mühe, die Produkte wirklich auf Mängel oder sogar Verschmutzung oder äußere Beschädigung zu kontrollieren, und dann auch ggf. dem Rücksender die Erstattung entsprechend der vorliegenden Wertminderung zu reduzieren. So bekommen manchmal Käufer von Neuware Produkte, die der Vorkäufer aufgrund von Mängeln zurück geschickt hat, oder die zumindest in einem liederlichen Zustand sind.

Versuchen kannst Du es natürlich, aber ich glaube nicht, dass der Händler Dir das Gerät nur deshalb tauschen muss, weil es nicht original verpackt war. Wenn Du es aber wegen Nichtgefallen zurück schickst, macht es für den Händler auch wenig Sinn, das selbe Gerät erneut, nur original verpackt zurückzuschicken. Gibst Du gar keine Gründe an, wie soll der Händler reagieren? Wie willst Du die Rückgabe also begründen?
Ausserdem können auch original verpackte Geräte Mängel aufweisen, denn viele werden genau deshalb ja zurückgeschickt.
Vielleicht wäre es, wie schon vorgeschlagen, keine schlechte Idee, das Gerät auf Werkseinstellung zu setzen, einzurichten, und dann eine Woche, oder je nach Rückgabefrist auch länger, gründlich zu testen.

— geändert am 03.03.2018, 14:58:10

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 14:37:04 via Website

Alter Leipziger

Hallo,
ihr müsst Euch doch ganz schön langweilen oder wollt Ihr nur einen Beitrag sehr umfangreich gestalten?
Zumindest habe ich auch mal meinen Senf (Hund habe ich nicht) dazugeschrieben.

Grüße aus Leipzig

In Leipzig ist es nie langweilig.
Da kann man die Treppen vom Völkerschlacht Denkmal 10 mal hoch und runter laufen. 😂

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Tanja
  • Forum-Beiträge: 4

03.03.2018, 15:20:29 via Website

Also was mich am meisten stört ist die Warnmeldung. Hab auch schon gegoogelt aber nichts gefunden.
Naja... Und von einem neuen Gerät erwartet ich dass es von niemand genutzt wurde. Und aus meiner Sicht wurde es eben schon genutzt.

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reinold p
  • Forum-Beiträge: 3.401

03.03.2018, 15:49:31 via Website

Tanja, mach doch einfach den FactoryReset. Wenn die Warnmeldung dann immer noch erscheint, gib's zurück. Daß jmd es eingeschaltet und die EinrichtungsApp durchlaufen hat, sehe ich nicht als Gebrauch.

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Michael K.
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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 505

03.03.2018, 15:55:22 via Website

Michael K. hat hier allerdings recht.. Der Händler muss noch nicht mal darauf hinweisen, dass das Gerät schonmal verschickt wurde.
Dadurch gilt aber auch die volle Gewährleistung....

Alle verrückt hier. Komm Einhorn, wir gehen....

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Michael K.
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Stefan Z.
  • Forum-Beiträge: 3.806

03.03.2018, 16:10:28 via App

Das ganze kann man so und so sehen. Ich hab mir letzte Woche ein neues Smartphone gekauft und für das Geld erwarte ich ein neues, jungfräuliches Gerät.
Andererseits habe ich einen vergünstigten Mediaplayer bei Amazon Warehousedeals gekauft, da bekommt man Versandrückläufer vergünstigt. Das Gerät ist gut und war gut 30% günstiger. Nur da wusste ich eben, dass es bereits mal versendet wurde.
Und es ist falsch, der Verkäufer muss darauf hinweisen.

Xiaomi Mi 9T, Android 10, Stock ohne Root.

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Gelöschter Account
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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 505

03.03.2018, 16:13:43 via Website

Nach einem Gerichtsurteil muss er das ebrn nicht, solange Das Gerät in einwandfreiem Zustand ist... ;)

Alle verrückt hier. Komm Einhorn, wir gehen....

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

03.03.2018, 16:32:24 via Website

Also ich habe folgenden Artikel gefunden, der leider in (leichtem) Englisch geschrieben wurde:

https://somedroid.com/2017/10/13/how-to-reboot-a-frozen-lg-v30/

Inhaltlich geht es dabei um die von Tanja geschilderte Meldung, die in dem Artikel allerdings nicht wortwörtlich, sondern nur sinngemäß gleich ist.
Demnach weist LG bein ersten Hochfahren der Geräte darauf hin, dass man "eingefrorene" Geräte eben über die Power-On und Lautstärketaste trotz des jetzt festverbautem Akku verlustfrei rücksetzen kann. Dem Artikel nach wäre das Gerät neu.

Mit "jungfräulichen" Geräten ist das halt so eine Sache. Wenn man sie selber will, dann muss man sie konsequenterweise auch anderen zugestehen, und dann wäre das kurze Ausprobieren, ob im Laden oder bei online bestellter Ware, eben nicht möglich, denn das so getestete Gerät wäre ja quasi "entjungfert".

Und wie soll das z.B. beim Schuhkauf funktionieren?
Wer sich entschieden hat, will ja ein paar Probeschritte damit laufen, damit sie am Ende nicht drücken oder zu gross sind.
Dann können aber das auch zehn andere Kunden schon vor einem gemacht haben. Und ob sich von denen vorher wirklich jeder die Füße gewaschen hat, weiss auch niemand.

Was neu ist, und was nicht, kann man hier ganz genau nachlesen:

https://m.heise.de/resale/artikel/Wann-ist-Ware-noch-neu-1447499.html?wt_ref=https%3A%2F%2Fwww.bing.com%2F&wt_t=1520094061169

Quelle: somedroid.com, heise

— geändert am 03.03.2018, 17:26:54

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 17:16:30 via Website

Michael K.

Dann können aber das auch zehn andere Kunden schon vor einem gemacht haben. Und ob sich von denen vorher wirklich jeder die Füße gewaschen hat, weiss auch niemand.

Das ist totaler Quatsch.
Du vergleichst Äpfel mit Zitronen.

Wenn ich ein neues bestelltes Auto beim Händler kaufe und vom Hof fahre ist das Auto gebraucht.
Oder meinst Du der Händler nimmt das zum gleichen Preis zurück, weil dir die Farbe nicht gefällt.

Ich würde das nicht in Kauf nehmen.
Neues Geld = neues Handy.
Kann sogar B Ware sein.
Ich würde es zurückschicken und fertig.
So wie es ein Kunde ausgepackt hat und eingeschaltet hatte, gilt das Gerät als gebraucht.

— geändert am 03.03.2018, 17:23:01

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Stefan Z.
  • Forum-Beiträge: 3.806

03.03.2018, 17:38:28 via App

Genauso sehe ich das auch.

Xiaomi Mi 9T, Android 10, Stock ohne Root.

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Gelöschter Account
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Tenten
  • Forum-Beiträge: 2.547

03.03.2018, 17:38:53 via Website

"So wie es ein Kunde ausgepackt hat und eingeschaltet hatte, gilt das Gerät als gebraucht."

Sehe ich nicht so. Das Gerät hat dadurch ja keinen Mangel und ist auch nicht abgenutzt, somit also neu. Ist ja letztlich bei Kleidung nicht anders, die neue Jacke haben vielleicht auch schon zehn Leute vorher anprobiert.
Die Verpackung des Gerätes ist nicht mehr neu, aber du kaufst das Produkt und nicht die Verpackung. Ich denke, wenn der Händler es drauf anlegt, hast du schlechte Karten.

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Patrick Maiwald, Michael K. und 1 mehr Patrick MaiwaldMichael K.Ingalena
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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

03.03.2018, 17:46:16 via Website

Ist kein Quatsch, lese mal, was in dem verlinkten Heise-Artikel steht. Und wenn ein Autokäufer eine Probefahrt über vielleicht 3 km durchführt, und sich dann doch gegen das Fahrzeug entscheidet, dann wird der Händler deswegen das Fahrzeug nicht als gebraucht verkaufen müssen, das vom Hersteller selber schon 30 km oder so zur Probe oder Überführung gefahren wurde. Die grundsätzliche Frage ist nur, wo die Grenze zwischen "kurzem Ausprobieren" und "Gebrauch" liegt.
Ich will die Threaderstellerin auch nicht beeinflussen. Wenn sie kein gutes Gefühl bei dem Gerät hat, soll sie es halt zurück schicken, das Recht dazu hat sie (Nichtgefallen oder ohne Angabe von Gründen). Ob ihr der Händler allerdings ein anderes dafür liefern muss, bezweifle ich. Möglicherweise kann er es finanziell kompensieren, was bei einem subventioniertem Gerät nachteilig sein kann.
Ich wollte nur mal dazu anregen darüber nachzudenken, welche Ansprüche wir an neue Ware stellen, und an die, die damit handeln, und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

— geändert am 03.03.2018, 18:05:52

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Stefan Z.
  • Forum-Beiträge: 3.806

03.03.2018, 17:47:10 via App

Das ist definitiv nicht so - Versandrückläufer sind gebraucht und der Verkäufer hat den Verlust zu tragen und darauf hinzuweisen.

Xiaomi Mi 9T, Android 10, Stock ohne Root.

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Gelöschter Account
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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 17:55:26 via Website

Tenten

Die Verpackung des Gerätes ist nicht mehr neu, aber du kaufst das Produkt und nicht die Verpackung. Ich denke, wenn der Händler es drauf anlegt, hast du schlechte Karten.

Das glaube ich nicht!
Ich habe bei Fernabsatzgesetz 14 Tage Widerrufsrecht.
Das heißt ich kann in der Frist ohne Angaben von Gründen den Vertrag rückgängig machen und das Gerät was Bestandteil des Vertrages ist zurück senden und der Händler MUSS alles rückgängig machen.
Selbst wenn eine Versicherung bei Mehrwert mit abgeschlossen wurde, muss der Händler auch den Vertrag rückgängig machen.

Habe ich schon zig mal gemacht.

Aber @Tenten du weißt eh alles.
Mach doch bei Quizduell im ARD mit, vielleicht gewinnst du gegen die Quizexperten. 😂

Nachtrag: Fernabsatzgesetz gilt nur bei Käufen oder Verträgen die ich im Internet oder per Telefon abschließen kann.
Gilt nicht bei Kauf im Handyshop!

Stefan Z.

Versandrückläufer sind gebraucht und der Verkäufer hat den Verlust zu tragen und darauf hinzuweisen.

Das ist korrekt!
Jeder große Online Versandhandel, wie Amazon, Otto hat eine extra Abteilung für Warenrückläufer.
Textilien zum Beispiel werden sortiert, begutachtet und gereinigt.
Dann werden die Sachen bei Ebay als gebraucht verkauft.
So läuft das und nicht anders.

Wenn der Händler mir ein gebrauchtes Handy oder sogar B Ware oder Handys die nicht für die EU bestimmt sind anbietet und zusendet ohne mich zu informieren, handelt er rechtswidrig und muss mit Konsequenzen rechnen.

Die Rechtssprechung ist klar auf meiner Seite.

— geändert am 03.03.2018, 18:11:34

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Tenten
  • Forum-Beiträge: 2.547

03.03.2018, 18:10:56 via Website

Danke, Ironman, du kannst offenbar nur mit Beleidigungen diskutieren, sehr arm.

Du hast recht, das Rückgaberecht hat sie natürlich. Darum allein geht es aber hier nicht. Sie möchte ja ein anderes, neues Gerät und dazu ist der Händler nicht verpflichtet. Zurücknehmen ja, aber nicht zig weitere Geräte liefern, bis der Kunde endlich mal zufrieden ist.

Ja, Amazon handhabt das so. Aber nicht, weil das gesetzlich so festgelegt ist, sondern weil sich Amazon so Ärger ersparen will und es zugleich als Werbung nutzen kann. Das ist Dienstleistung und Amazon kann sich diese leisten. Sie müssen aber nicht.

Wenn du schreibst, das Gesetz sei auf deiner Seite, dann zeige uns doch bitte den entsprechenden Paragrafen, dann bin ich überzeugt. Alles andere ist nur Wunschdenken.

— geändert am 03.03.2018, 18:14:40

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Patrick MaiwaldMichael K.
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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

03.03.2018, 18:16:01 via Website

Das Gerät ist durch das Ausprobieren noch neu (siehe Heiseartikel). Das Rückgaberecht ist davon unabhängig. Im Einzelhandel kann man ein Gerät ausprobieren, ohne dass es dadurch gebraucht wird, aber man hat nach dem Kauf keinen Anspruch auf Rückgabe. Um Kunden und Einzelhändler nicht beim bzw. gegenüber dem Onlinehandel zu benachteiligen, wurde Onlinekunden das Rückgaberecht eingeräumt. Diese Logik impliziert aber, dass ein Gerät hier wie dort durch kurzes Ausprobieren nicht gebraucht wird.

Wenn Du mal Dir die Mühe machst, Rezensionen bei Onlinehändlern zu lesen, kannst Du feststellen, dass sich ein (kleiner) Teil der Kunden über gebrauchte und teilweise verschmutzte Ware beschwert, die als neu bestellt wurde.
Hier wurde offenbar zurück geschickte, aber nicht überprüfte Ware einfach weiterverkauft. Solche Fälle stehen genauso im Widerspruch zu Deiner "Ebay-These" wie die Annahme der Threaderstellerin selber.
Verstehen kann ich die Onlinehändler in diesen Fällen allerdings auch nicht. Sie müssten in diesen Fällen den Kaufpreis nicht vollständig erstatten, oder könnten die Rücknahme auch ganz verweigern.

Hat sich leider mit Tentens Antwort zeitlich überschnitten.

— geändert am 03.03.2018, 18:29:55

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Tenten
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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 18:19:10 via Website

Tenten

Danke, Ironman, du kannst offenbar nur mit Beleidigungen diskutieren, sehr arm.

Was verstehst du unter Beleidigung?
Das war doch eher Ironie. 😜

Du hast recht, das Rückgaberecht hat sie natürlich. Darum allein geht es aber hier nicht. Sie möchte ja ein anderes, neues Gerät und dazu ist der Händler nicht verpflichtet. Zurücknehmen ja, aber nicht zig weitere Geräte liefern, bis der Kunde endlich mal zufrieden ist.

Das muss @Tanja ja auch nicht.
Sie macht ganz legal von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch.
Schickt alles an den Händler zurück.
Wenn ich mich vom Händler betrogen fühle, dann bestelle ich woanders.
Richtig, bis ich als Kunde zufrieden bin. 😉

— geändert am 03.03.2018, 18:20:44

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

03.03.2018, 18:43:30 via Website

Ja, stimmt. Blöd aber, wenn das Gerät subventioniert ist. Wenn der Händler dann nur den Preis erstattet, den er selber bezahlt oder im Rahmen der Subvention einkalkuliert hat, bekommt sie eventuell weniger, als es woanders kostet. Meinem ersten verlinktem Artikel nach (liest die eigentlich wer?), kommt dieser Hinweis, die ohnehin nicht entnehmbare Batterie im eingefrorenem Zustand nicht zu entnehmen, immer beim ersten Hochlaufen. Zweifel, dass das Gerät schon in Gebrauch war, ist also angebracht.

— geändert am 03.03.2018, 18:46:51

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 18:58:28 via Website

Michael K.

Ja, stimmt. Blöd aber, wenn das Gerät subventioniert ist. Wenn der Händler dann nur den Preis erstattet, den er selber bezahlt oder im Rahmen der Subvention einkalkuliert hat, bekommt sie eventuell weniger, als es woanders kostet.

Ich als Kunde bekomme im Falle eines Widerrufes alle Unkosten bis auf jeden Cent erstattet.
Nicht mal Versandkosten entstehen mir.
Ich will doch an meinem Widerrufsrecht kein Geld verdienen.
Wenn ich 1€ bezahle als Zuzahlung, dann bekomme ich den Euro auch wieder zurück.

Was interessiert mich die Subventionen die der Händler bekommt?
Was für Beispiele willst du noch aufzeigen?
Die Rechtslage habe ich doch schon erörtert.
Was ist daran nicht zu verstehen?

@Tanja wurde alles erklärt und was sie daraus macht liegt nicht im Ermessen von uns allen.

Nachtrag: Wichtig ist die Frist von 14 Tagen, ab dem Tag wo ich das Handy in den Händen halte.
Danach habe ich den Vertrag 24 Monate mit Handy inklusive gesetzlicher Gewährleistung an der Backe. 😉

— geändert am 03.03.2018, 22:33:52

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Marco
  • Forum-Beiträge: 396

03.03.2018, 19:16:43 via App

Siegel kann man leider für wenig Geld einfach online kaufen... das ist leider das Problem...
deshalb kaufe ich hochwertige Geräte nur über bekannte und seriose Händler ;)

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Stefan Z.
  • Forum-Beiträge: 3.806

03.03.2018, 19:22:45 via App

Da hast Du Recht, das handhabe ich auch so.

Xiaomi Mi 9T, Android 10, Stock ohne Root.

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

03.03.2018, 19:34:12 via Website

@Ironmen: "Was gibt es daran nicht zu verstehen?"

Frag ich mich auch.
Wenn ich von einem Händler im Rahmen eines Vertrages ein Gerät für 400 € bekomme, das im freien Handel 700 € kostet, und ich gebe das Gerät zurück, bekomme ich von Händler halt auch nur 400 € zurück. Vom Vertrag kann ich nur deshalb nicht zurücktreten, denn das ist ein getrennter Vertrag, und die 300 €, die mich das selbe Gerät woanders mehr kostet, bring ich aus eigener Tasche auf. Wenn ich nur 1 € zurückbekomme, zahle ich halt 699 € für das neue Gerät.

Dazu müsste die Teilnehmerin ganz allgemein vom ganzen Vertrag zurücktreten, was ja auch binnen 14 Tagen nach Abschluss noch möglich ist, damit hat sie aber immer noch kein subventioniertes Handy.

— geändert am 03.03.2018, 19:54:54

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 20:11:27 via Website

Michael K.

@Ironmen: "Was gibt es daran nicht zu verstehen?"

Genau das.

Dazu müsste die Teilnehmerin ganz allgemein vom ganzen Vertrag zurücktreten, was ja auch binnen 14 Tagen nach Abschluss noch möglich ist, damit hat sie aber immer noch kein subventioniertes Handy.

Was habe ich denn in meinem letzten Post geschrieben?
Ist das nicht inhaltlich gleich?

Wenn ich neustes Handy mit Vertrag kaufe, bekomme ich bei meinem Händler die Dinger hinterher geschmissen.
Er kauft gleich 10000 von den Handys ein und ich profitiere vom Mengenrabatt meines Händlers.
Habe im Dezember für mein S8, 29€ einmalig dazu bezahlt.
Für was brauche ich eine Subventionierung?

Der Preis muss passen vom Handy und die Optionen im Vertrag.

Sorry @Michael wenn ich das jetzt frage.
Hast du noch nie ein Vertrag mit Handy abgeschlossen?

— geändert am 03.03.2018, 20:24:29

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 20:33:10 via Website

@Freakyno1
Mit so was handelt mein Händler nicht.
Ich bekomme 100% ige Neuware.
Ich bin der 2. der das Handy anfassen darf.
Der 1. ist der, der es bei der Herstellung in Vietnam eingepackt hat.

Was andere User sich andrehen lassen, ist mir ehrlich gesagt egal.
Ich kenne meine Rechte als Kunde.

— geändert am 03.03.2018, 20:34:29

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 505

03.03.2018, 20:35:16 via Website

Mir geht es nicht darum, wer was persönlich bekommt. Das ist deine Sache.
Mir geht es nur darum die rechtliche Seite aufzuzeigen. ;)

Alle verrückt hier. Komm Einhorn, wir gehen....

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  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 20:36:32 via Website

Wer sich sowas andrehen lässt ist selber Schuld. 😉

Sorry, der Beitrag den du verlinkt hast, das waren geistige Tiefflieger, die den verfasst haben. 😂
Als wenn das Neuland wäre.

— geändert am 03.03.2018, 20:40:55

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  • Forum-Beiträge: 505

03.03.2018, 20:39:53 via Website

Was soll man dazu sagen? Du hast gerne das letzte Wort?(laughing)

Ist ja auch egal, die TE schickt es zurück und damit ist das Thema eigentlich durch....(cool)

Alle verrückt hier. Komm Einhorn, wir gehen....

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Michael K.Tenten
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  • Forum-Beiträge: 1.957

03.03.2018, 20:44:10 via Website

Freakyno1

Was soll man dazu sagen? Du hast gerne das letzte Wort?(laughing)

Frech kommt weiter. 😁

Ist ja auch egal, die TE schickt es zurück und damit ist das Thema eigentlich durch....(cool)

Wie Recht du hast. 👍

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