Geräte die nur aufgrund von Nichtgefallen innerhalb der Rückgabefrist von 14 Tagen, manchmal auf freiwilliger Basis 30 Tagen, an den Händler zurückgeschickt werden, gelten als neu, und dürfen auch als neu verkauft werden. Wenn das Gerät keine Mängel, auch äusserlicher Art wie Kratzer usw. aufweist, kann man dem Händler keinen Vorwurf machen, dass er ein zurückgeschicktes Gerät weiterverkauft hat.
Das Fernabsatzgesetz soll ja dem Kunden, wie im Ladengeschäft auch, ermöglichen, das Produkt auszuprobieren, und ein einwandfreies Produkt auch abschlagsfrei zurückschicken zu können. Könnte er das nicht, oder müsste der Händler solche Produkte immer mit Nachlass weiterverkaufen, so wäre das Fernabsatzgesetz nicht lebbar.
Insofern hast Du zwar Anspruch auf ein neues, aber nicht auf ein originalverpacktes Produkt.
Durch die Möglichkeit verschickte Produkte aufgrund von Nichtgefallen (oder sogar ohne Angabe von Gründen) zurückzuschicken, im Laden aber nicht original verpackte Produkte einfach abzulehnen, ist dieses Verlangen dennoch durchsetzbar.
Leider, man kann das in manchen Rezensionen lesen, machen sich nicht alle Händler die Mühe, die Produkte wirklich auf Mängel oder sogar Verschmutzung oder äußere Beschädigung zu kontrollieren, und dann auch ggf. dem Rücksender die Erstattung entsprechend der vorliegenden Wertminderung zu reduzieren. So bekommen manchmal Käufer von Neuware Produkte, die der Vorkäufer aufgrund von Mängeln zurück geschickt hat, oder die zumindest in einem liederlichen Zustand sind.
Versuchen kannst Du es natürlich, aber ich glaube nicht, dass der Händler Dir das Gerät nur deshalb tauschen muss, weil es nicht original verpackt war. Wenn Du es aber wegen Nichtgefallen zurück schickst, macht es für den Händler auch wenig Sinn, das selbe Gerät erneut, nur original verpackt zurückzuschicken. Gibst Du gar keine Gründe an, wie soll der Händler reagieren? Wie willst Du die Rückgabe also begründen?
Ausserdem können auch original verpackte Geräte Mängel aufweisen, denn viele werden genau deshalb ja zurückgeschickt.
Vielleicht wäre es, wie schon vorgeschlagen, keine schlechte Idee, das Gerät auf Werkseinstellung zu setzen, einzurichten, und dann eine Woche, oder je nach Rückgabefrist auch länger, gründlich zu testen.
— geändert am 03.03.2018, 14:58:10
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