Dürfen Spiele nachprogrammiert (Spieleidee und Design) werden?

  • Antworten:19
  • Bentwortet
David H.
  • Forum-Beiträge: 12

18.01.2018, 13:30:59 via Website

Hey,
darf man spiele 1 zu 1 nachprogrammieren bzw. die Spielidee mit ähnlichem Design, dass aber sehr viel besser ist da man mehr Funktionen hat?

— geändert am 18.01.2018, 16:19:35 durch Moderator

Antworten
Ingalena
  • Forum-Beiträge: 33.331

18.01.2018, 14:33:32 via Website

Klar!
Du darfst auch ein VW Golf nachbauen, mit Solarzellen auf dem Dach und unter deinem Namen verkaufen (laughing)
(Ironie aus).

💕🎀 VETO! 🎀💕

VETO ist die Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen. Als gemeinnützige
Organisation setzt VETO sich für das Wohlergehen von Tierheim- und Straßentieren ein. VETO ist ein
aktives Bindeglied zwischen Spender*innen, Tierschutzorganisationen und starken Partnern
in ganz Europa.
🐾 🐾 🐾 🐾 🐾 🐾

Frk

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Ludy
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.958

18.01.2018, 16:18:19 via App

Hallo David H.,

dein Titel war nicht ganz aussagekräftig, daher haben ich diesen etwas angepasst.

Bitte versuche das nächste Mal, einen aussagekräftigeren Threadtitel zu wählen - lies dir dazu diesen Thread durch. Ich habe deinen Thread in den passenden Bereich verschoben.

Gruß Ludy (App Entwickler)

Mein Beitrag hat dir geholfen? Lass doch ein "Danke" da.☺

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David H.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

18.01.2018, 16:23:53 via Website

Hallo David,

das kann Dir nur derjenige beantowrten , der das ursprüngliche Spiel bereits auf dem Markt hat.

Wenn du das Riskio eingehen möchtest , nach harter "Kopierarbeit" Dich mit Anwälten und ggf Schadensersatzforderungen incl. Einstellung des Vertriebes herumschlagen möchtest :

Nur zu !

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
David H.
  • Forum-Beiträge: 12

18.01.2018, 18:36:28 via Website

Ich nenne jetzt mal meine Idee ich wollte ein Higher lower Game erstellen. Existiert schon mehrmals im Store. Jetzt wolle ich statt Google Suche zahlen bzw. Antworten was anderes nehmen. Also zum ganz anderen Thema und mit mehr Funktionen. Ich will jetzt kein Spiel wirklich 1 zu 1 nach machen nur die Idee kopieren und das Design halbwegs kopieren. Aber ganz anderes Thema. Es existieren ja mehrere Apps mit dem System. Aber keiner hatte die Idee wie ich.

Ingalena

Antworten
Andreas V.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.352

18.01.2018, 19:52:44 via Website

Das klingt aber ganz anders als dein Eingangspost...

Inspiration ist was anderes als kopieren

David H.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

19.01.2018, 00:12:11 via Website

Yupp, das klingt schon anders.

Das kannst du wieder mit den Fragen vergleichen :

  • Darf ich eine MusikApp erstellen , obwohl es schon viele gibt ?
  • Darf ich das 1000te Simmulations-Aufbauspiel programmieren ?

Dann wäre die Antwort : Ja
(Es sei denn , es liegt ein Patent drauf)

Bei deiner Idee sollten Grafiken, Ablauf & Mehrwert dann aber schon anders sein.

— geändert am 19.01.2018, 00:22:21

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

David H.

Antworten
Der Maddin
  • Forum-Beiträge: 12

20.01.2018, 14:22:16 via Website

swa00

...

  • Darf ich eine MusikApp erstellen , obwohl es schon viele gibt ?
  • Darf ich das 1000te Simmulations-Aufbauspiel programmieren ?

Dann wäre die Antwort : Ja
(Es sei denn , es liegt ein Patent drauf)

...

Nein. Halbwissen...

Software als solches (z.B. Spiele, Apps usw.) sind NICHT patentwürdig.

Bei Patenten geht es um Erfindungen. Es können zwar auch Patente im Zusammenhang mit Software erteilt werden, dabei wird aber die Frage zu beantworten sein, inwiefern ein technisches (!) Problem gelöst wird ohne weitere Hardware oder andere Komponenten.

Die Frage in diesem konkreten Fall wäre eher im Urheberrecht zu suchen.

Im übrigen.. Programmieren darfst du was du willst... und wenn du Windows nachprogrammierst. Solange du es nicht verkaufst bzw. dem Urheber anderweitig schadest (Rufschädigung durch kostenlos verteilte "schlechte" Kopien?)...?

David H.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

20.01.2018, 15:13:09 via Website

Nein. Halbwissen...
Software als solches (z.B. Spiele, Apps usw.) sind NICHT patentwürdig.

Stellt sich die Frage, woher Du Deine Info hast.

Ich besitze derzeit drei Patente.
Im Business-Bereich ist das durchaus gängige Praxis, und ich
betreibe Entwicklung schon seit einigen Jahrzehnten.

Ohne Grund hätte ich dies auch nicht explizit erwähnt.

— geändert am 20.01.2018, 15:21:49

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

David H.

Antworten
Der Maddin
  • Forum-Beiträge: 12

21.01.2018, 20:11:20 via Website

swa00

...
Im Business-Bereich ist das durchaus gängige Praxis, und ich
betreibe Entwicklung schon seit einigen Jahrzehnten.

  1. Wo denn sonst als im Business-Bereich. Man kann kein Patent auf etwas anmelden, dass nicht gewerblich nutzbar ist. (§1 Patentgesetz)

  2. Wie du bereits erkannt hast, können Patente nur aus einer erfinderischen Tätigkeit (kurz Entwicklung genannt) entstehen.

Dass die oder jede Programmierung als solches immer auf eine Entwicklungs- bzw. erfinderischen Tätigkeit beruht, bezweifle ich mal. Insbesondere wenn wesentliche Teile der Software aus Open-Scoure stammen (Stichwort Apps).

Ohne Grund hätte ich dies auch nicht explizit erwähnt.

Wenn du wirklich gewährte Patente auf reine Softwarelösungen hast, wäre ich vorsichtig bezüglich Klagen bzw. unrechtmäßigen Patenten. Das die Sache hier, anders als du zu behaupten scheinst, ganz klar und eindeutig sei, zeigen Gerichtsurteile. Siehe z.B. (google: "kommando-zuruck“-bei-softwarepatenten" (kann leider keinen Link posten))

Zitat:
"Denn die Software mag noch so innovativ sein – sie ist nach Auffassung der Karlsruher Richter nicht technisch und deshalb für den Patentschutz unbeachtlich. Das Patent war nach Auffassung der Karlsruher Richter deshalb nichtig."

Wie auch immer. Ich bin weder juristisch ausgebildet noch auf dem aktuellen Stand. Und Einzelfälle gibt es auch immer.

Wenn der Ersteller eine klare Antwort will muss er wohl einen Anwalt bemühen.

David H.

Antworten
Sebastian
  • Forum-Beiträge: 521

21.01.2018, 21:03:41 via Website

Ein einziger kurzer Blick auf die zig tausenden Super Mario-Klone oder Run-Spiele im Playstore sollte die Frage eigentlich von selbst beantworten. (laughing)

Don´t be a fanboy - all smartphones are beautiful!

David H.Alex KnollDer Maddin

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

21.01.2018, 23:33:25 via Website

@ Der Maddin
bei aller Liebe : einen grösseren Schmarrn ist dir jetzt nicht eingefallen.

Du verwechselst eindeutig Mental Property, Urheberschutzrecht und Patent.
Es bedarf daher bei deinen belehrenden Ausführungen keinerlei weitere Einlassung.

@David H.
Bitte lass dich nicht verwirren :-)

— geändert am 22.01.2018, 00:03:44

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

David H.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

22.01.2018, 00:20:27 via Website

Sebastian

Ein einziger kurzer Blick auf die zig tausenden Super Mario-Klone oder Run-Spiele im Playstore sollte die Frage eigentlich von selbst beantworten. (laughing)

Nach der Begründung gibt es auch keinen Diebstahl, kein Falschparken, keine Steuerhinterziehung...

David H.

Antworten
Der Maddin
  • Forum-Beiträge: 12

22.01.2018, 01:36:03 via Website

swa00

@ Der Maddin
bei aller Liebe : einen grösseren Schmarrn ist dir jetzt nicht eingefallen.

Bitte was konkret stört dich?

Du verwechselst eindeutig Mental Property, Urheberschutzrecht und Patent.

Keineswegs. Ich verwies eindeutig aufs Patentgesetz. Das Urheberrechtsgesetz sprach ich ja bereits ganz oben an. Auch die Quelle verweist eindeutig aufs Patent. Gelesen?

Es bedarf daher bei deinen belehrenden Ausführungen keinerlei weitere Einlassung.

Genau. Mach es dir ruhig einfach und stelle alle mit anderer Rechtsauffassung als Idioten hin, bringe aber null konkrete Bezüge Beispiele oder Hinweise.
Das einzige was du bisher hier beigesteuert hast, ist die Behauptung dass du Patente hast.
Es kann doch sein, dass ich Unrecht habe, aber dann komme doch bitte auch mit konkretem.

@David H.
Bitte lass dich nicht verwirren :-)

Genau und informiere dich anderweitig.

— geändert am 22.01.2018, 01:37:54

David H.

Antworten
Sebastian
  • Forum-Beiträge: 521

22.01.2018, 02:01:18 via Website

Aries

Nach der Begründung gibt es auch keinen Diebstahl, kein Falschparken, keine Steuerhinterziehung...

Du meinst zeitlich undefiniertes Ausleihen, alternatives Halten und Bilanzkosmetik? :D

Don´t be a fanboy - all smartphones are beautiful!

David H.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

22.01.2018, 08:17:34 via Website

@ Der Maddin

Vielleicht zuvor ein Hinweis an Dich als "Newcomer" in unserer Communitiy:

  • Nein. Halbwissen...

  • Genau. Mach es dir ruhig einfach und stelle alle mit anderer Rechtsauffassung als Idioten hin, bringe aber null konkrete Bezüge Beispiele oder Hinweise.
    Das einzige was du bisher hier beigesteuert hast, ist die Behauptung dass du Patente hast.
    Es kann doch sein, dass ich Unrecht habe, aber dann komme doch bitte auch mit konkretem.

Wir mögen hier eigentlich keine Anfeindungen und direkte Belehrungen, sondern man kann höflich auftreten, wenn mal etwas unklar ist, oder man anderer Auffassung ist.
Ein konstruktives Miteinander bringt den TE eher ans Ziel, als wutentbrannt Beiträge mit nicht fundierten Thesen zu bombardieren.

Deinen Ton könntest du also als Neuling noch ein wenig - im Sinne der Community - verbessern :-)

Desweiteren erscheint es schon ein wenig merkwürdig, dass du im ursprünglichen Text bereits schon erwähntest, dass du kein Jurist bist und sehrwahrscheinlich auch keine langjährge berufliche Entwicklungstätigkeit mitbringst - obwohl es hier genau um diese beide Punkte geht.

.

Und da du mich "gebeten" hast , es einmal genau zur erklären - sehr gerne : :-)

Software als solches (z.B. Spiele, Apps usw.) sind NICHT patentwürdig.

Das ist nicht richtig. Du kannst sehr wohl ein Patent auf eine Idee/Verfahren besitzen, das ist im Hardware- wie auch im Software-Bereich möglich - und wird auch oft angewandt.

Beispiel : Ein Verfahren , um aus 3 dimensionalen digitalen Gewebeaufnahmen, bestimmte
Zellen zu separieren und auszuwerten. Der Auswertungs-Algorithmus wäre die Ausgangs-Idee .
Das gefertigte Ziel und die explizite einzigartige Anwendung & Ablauf (Software) ist dann Bestandteil des Patentes. (Vorbereitung zum Algothytmus)
Die verschiedenen Verfahren für autonomes Fahren erleben derzeit gar einen Boom an Patentanmeldungen. (Das ist zum grössten Teil nur Software)

Die Software-Umsetzung dieses Algorythmus ist das Mental Property des Entwicklers , der Urheberschutz in der auftrag-gebenden Kraft und zum Schluss das Patent beim Patent-Inhaber.
Das Mental-Property kann weder (und niemals) abgetreten, noch veräussert werden.

I.d.R. ist es ein Konsortium, dass auf allen drei Säulen im Verbund aufbaut und somit wird das Ergebnis als Einheit als Patent angemeldet.
Das können z.b. verschiedene Programmiertechniken oder Sprachen in Kombination sein , die die ursprüngliche Patent-Idee erst im Verfahren verwirklichen lassen- nicht nur der Algorythmus. Meist ist die eigentliche Idee nämlich ohne diese Umsetzung zwecklos. Deshalb ist die Software und deren Technik eine wesentliche Komponente des finalen Patentes.
Vorsicht ist allerdings wieder geboten , wenn für die Umsetzung bereits bestehende Softwarekomponenten verwendet werden. (Libraries Dritter)

Ich könnte dazu noch einige Beispiele nennen - Die Entwicklungsarbeit einer Software ist hierbei gleichzustellen, mit dem (patent würdigen) Verfahren im medizinischen/biologischen Bereich. (Der Weg zum Ziel) Zum Bereich der vorbereitenden Image-Separierung für biometrische Auswertungen bishin zur Auswertung gibt es mittlerweile reichhaltige Patente - Diese beruhen auf verschiedene Ansatzweisen.

Natürlich können "Andere" gerne ein Patent im stillen Kämmerlein "nachbasteln" - Das heisst aber an dieser Stelle noch lange nicht, dass diese Arbeit ansich ohne Genehmigung des Patente-Inhabers vermarktet werden darf . Wer zuerst kommt, malt (zeitlich) zuerst.
Es sei denn, es wird ausreichend dargestellt, dass es sich um ein anderes Verfahren, Umsetzung und
Zweck handelt, ansonsten war die Arbeit für die Katz.

Und genau das - und nichts Artfremdes - ist die Eingangsfrage des TE.

Ergo wäre es eine Sinnlosigkeit , etwas zu Entwickeln resp. zu vermarkten , wenn es bereits ein angemeldetes Patent / Musterschutz gibt und die Vermarktungsrechte bereits vergeben wurden. Ungeachtet des vorliegenden geistigen Eigentums des Entwicklers, oder Urheberschaft.

Und ja , natürlich ist dadurch eine Software und deren angewandte Umsetzung patent würdig.
Völlig unabhängig davon, in welcher Form es realisert wird. (App / Deskop / Daemon)

— geändert am 22.01.2018, 15:44:59

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

David H.

Antworten
next user
  • Forum-Beiträge: 53

22.01.2018, 13:22:24 via Website

swa00

Wir mögen hier eigentlich keine Anfeindungen und direkte Belehrungen, sondern man kann höflich auftreten, wenn mal etwas unklar ist, oder man anderer Auffassung ist.

Naja, das sollte doch eher eigentlich eine Selbstverständlichkeit in JEDEM Forum sein.
So seh ich das als Neuling :D

David H.Bastian Siewersswa00

Antworten
Der Maddin
  • Forum-Beiträge: 12

22.01.2018, 19:12:32 via Website

swa00

Wir mögen hier eigentlich keine Anfeindungen ...
Ein konstruktives Miteinander bringt den TE eher ans Ziel,...

Gut der Spruch mit dem Halbwissen war unnötig, wenn ironischerweise sogar ein Eigentor. Denn auch ich verfüge über keine juristische Ausbildung.

Deinen Ton könntest du also als Neuling noch ein wenig - im Sinne der Community - verbessern :-)

Könnte ich, ich kann aber genauso erwarten, dass ein alter Hase Beiträge von "Neulingen" nicht einfach mit einem Kommentar abspeist, dass "keinerlei weitere Einlassung" von Nöten sei.

... bereits schon erwähntest, dass du kein Jurist bist ...

korrekt

und sehr wahrscheinlich auch keine langjährge berufliche Entwicklungstätigkeit mitbringst - obwohl es hier genau um diese beide Punkte geht.

Ich bin Entwicklungsingenieur und Projektleiter für Embedded-Hardware. Zusätzlich genoss ich eine halbjährliche Unterrichtung eines Patenanwalts, woraus sich mein hohes Interesse an dem Thema ergab.

Und nein, es geht hier nicht um eine "langjährge berufliche Entwicklungstätigkeit". Und es spielt auch keine Rolle. Im Studium hatte ich gelernt sachlich und mit Fakten zu argumentieren. So handhabe ich das auch mit meinem Kollegen die deutlich älter sind als ich. Und selbst dann kann ich natürlich unrecht haben...

Und da du mich "gebeten" hast , es einmal genau zur erklären - sehr gerne : :-)

Software als solches (z.B. Spiele, Apps usw.) sind NICHT patentwürdig.

Das ist nicht richtig. Du kannst sehr wohl ein Patent auf eine Idee/Verfahren besitzen, das ist im Hardware- wie auch im Software-Bereich möglich - und wird auch oft angewandt.

Trifft nicht den Kern. Ein Verfahren beschrieben durch allein durch Software genügt eben nicht. Siehe auch den Link (per Google) den ich oben postete. Oder siehe Wiki: Software-Patent.

Aber: Es gibt ja noch andere Schutzrechte.

Des weiteren: Ja es gibt Anmeldungen zu reinen (zweifelhaften) Software-Erfindungen. Das liegt aber auch nur daran, dass das DPMA Geld damit verdient. Regelmäßig werden solche Patente angefochten (erfolgreich).

Beispiel : Ein Verfahren , um aus 3 dimensionalen digitalen Gewebeaufnahmen, bestimmte
Zellen zu separieren und auszuwerten. Der Auswertungs-Algorithmus wäre die Ausgangs-Idee .
Das gefertigte Ziel und die explizite einzigartige Anwendung & Ablauf (Software) ist dann Bestandteil des Patentes. (Vorbereitung zum Algothytmus)

Aha! Es ist ein Bestandteil. Du hast es erkannt.

Die verschiedenen Verfahren für autonomes Fahren erleben derzeit gar einen Boom ...

Es mag sein, dass diese im wesentlichen aus Software bestehen und natürlich ist moderne komplexe Hardware (Elektronik) ohne Software nicht nutzbar und somit auch nicht patentwürdig. Insbesondere autonomes Fahren besteht im wesentlichen aus der intelligenten Vernetzung von Sensoren. Hier kommt der wesentliche Unterschied zu einer App oder PC-Anwendung zum tragen (nur darum geht es hier).

I.d.R. ist es ein Konsortium, dass auf allen drei Säulen...
...
Deshalb ist die Software und deren Technik eine wesentliche Komponente des finalen Patentes.

Genau. Wesentliche Komponente.

Vorsicht ist allerdings wieder geboten , wenn für die Umsetzung bereits bestehende Softwarekomponenten verwendet werden. (Libraries Dritter)

Yep. Android. Linux. Apps und co.

Natürlich können "Andere" gerne ein Patent im stillen Kämmerlein "nachbasteln" - Das heisst aber an dieser Stelle noch lange nicht, dass diese Arbeit ansich ohne Genehmigung des Patente-Inhabers vermarktet werden darf . Wer zuerst kommt, malt (zeitlich) zuerst.
Es sei denn, es wird ausreichend dargestellt, dass es sich um ein anderes Verfahren, Umsetzung und
Zweck handelt, ansonsten war die Arbeit für die Katz.

Genau.

Und genau das - und nichts Artfremdes - ist die Eingangsfrage des TE.

Nein er will ein Spiel (ich nehme an eine App oder PC-Spiel) nachentwickeln. Nehmen wir zusätzlich an er will sie vermarkten (ich glaube kaum). Keines der genannten Beispiele lässt sich darauf anwenden, da es sich hier lediglich um Software handelt, die nicht einmal dem Anspruch der technischen Problemlösung standhält.

Software in diesem Umfang ist schlichtweg nicht patentwürdig. Hierfür müssen andere Schutzrechte genutzt werden. Z.B. Design-Patent (nur USA) wie es Microsoft mit dem Kacheldesign zeigt. Oder in Deutschland den Design-Schutz (kein Patent). Oder das Urheberrecht für den Schutz des genutzten selbst erstellten Quellcodes, denn dieser obliegt seit einigen Jahren neben künstlerischen Erzeugnissen nun auch dem Urheberschutzrecht.

Kein bekanntes PC-Spiel und sei es noch so bekannt, wird durch ein Patent geschützt.

Nichteinmal der erfolgreichste OS-Anbieter Microsoft hat ein Patent auf Windows als Gesamtprodukt. (Es gibt diverse Design-Patente und zweifelhaft angemeldete Software-Patente, Google: Patente Microsoft Windows).

Des weiteren: Softwarepatente sind in Europa gesetzeswidrig. Siehe Wiki: Softwarepatente (Und nein das heißt nicht, dass alle Patente die Software beinhalten ungültig oder anfechtbar sind).

Das Thema der Softwarepatente ist ein großes Thema, eben weil es nicht eindeutig gehandhabt wird. Obwohl die EU solche Patente verbietet sind derartige Anmeldungen vorgenommen worden. Diesbezüglich äußerte ich ja bereits den Hinweis, dass diese leicht anfechtbar sind (siehe Patent-Trolle).

Ergo wäre es eine Sinnlosigkeit , etwas zu Entwickeln resp. zu vermarkten , wenn es bereits ein angemeldetes Patent / Musterschutz gibt ...

Korrekt.

Nur nebenbei: selbst eine derartige "Doppel-"Erfindung ist patentunwürdig, da bereits bekannt/veröffentlicht.

Und ja , natürlich ist dadurch eine Software und deren angewandte Umsetzung patent würdig.
Völlig unabhängig davon, in welcher Form es realisert wird. (App / Deskop / Daemon)

Nein. Siehe oben.

Angewandte Umsetzung sehe ich in diesem konkreten Fall mal als gleichzusetzen mit der erzeugten Anwendung/App.

Für mich wars das hier. Ich bin einfach einer anderen Meinung als du und obwohl ich nie eine Erfindung getätigt habe und nicht über jahrzehntelange Berufserfahrung verfüge, geben mir unzählige Urteile, Beiträge, Artikel und Wiki-Einträge recht.

Mal so nebenbei. Ich glaube der Ersteller hat sich eh schon ausgeklingt und wirklich ernstzunehmen war seine Frage sowieso nicht.

David H.

Antworten
Mancloud Projects
  • Forum-Beiträge: 3

24.01.2018, 17:23:08 via Website

Hi David,

dass man 1:1 ein bereits existierendes Spiel (mit seinem Content) (neu)-konzipiert und vermarktet dürfte heute selbstverständlich mit Einschränkungen hingenommen werden. Vergleich: Universal Soldier, Rambo usw. in den 80er Jahren, die nur reine "Kopien" waren, dürften heute nicht mehr so leicht vermarktet werden.

Was man jedoch nicht einschränken kann ist das Prinzip der Konzipierung (Story, Bezüge zwischen den Contents usw), denn es gilt immer noch die Kunst- und Berufsfreiheit in unserer Republik. Hierbei müsste man wiederum darauf achten, ob Teile des Konzepts als Sequenzen geschützt sind und nicht gegen Rechte Dritter (Urheberrechte) verstoßen. (vgl z.B.: World of Warcraft-Urteil vom BGH).

Viele Grüße

David H.swa00

Antworten