swa00
Wir mögen hier eigentlich keine Anfeindungen ...
Ein konstruktives Miteinander bringt den TE eher ans Ziel,...
Gut der Spruch mit dem Halbwissen war unnötig, wenn ironischerweise sogar ein Eigentor. Denn auch ich verfüge über keine juristische Ausbildung.
Deinen Ton könntest du also als Neuling noch ein wenig - im Sinne der Community - verbessern
Könnte ich, ich kann aber genauso erwarten, dass ein alter Hase Beiträge von "Neulingen" nicht einfach mit einem Kommentar abspeist, dass "keinerlei weitere Einlassung" von Nöten sei.
... bereits schon erwähntest, dass du kein Jurist bist ...
korrekt
und sehr wahrscheinlich auch keine langjährge berufliche Entwicklungstätigkeit mitbringst - obwohl es hier genau um diese beide Punkte geht.
Ich bin Entwicklungsingenieur und Projektleiter für Embedded-Hardware. Zusätzlich genoss ich eine halbjährliche Unterrichtung eines Patenanwalts, woraus sich mein hohes Interesse an dem Thema ergab.
Und nein, es geht hier nicht um eine "langjährge berufliche Entwicklungstätigkeit". Und es spielt auch keine Rolle. Im Studium hatte ich gelernt sachlich und mit Fakten zu argumentieren. So handhabe ich das auch mit meinem Kollegen die deutlich älter sind als ich. Und selbst dann kann ich natürlich unrecht haben...
Und da du mich "gebeten" hast , es einmal genau zur erklären - sehr gerne :
Software als solches (z.B. Spiele, Apps usw.) sind NICHT patentwürdig.
Das ist nicht richtig. Du kannst sehr wohl ein Patent auf eine Idee/Verfahren besitzen, das ist im Hardware- wie auch im Software-Bereich möglich - und wird auch oft angewandt.
Trifft nicht den Kern. Ein Verfahren beschrieben durch allein durch Software genügt eben nicht. Siehe auch den Link (per Google) den ich oben postete. Oder siehe Wiki: Software-Patent.
Aber: Es gibt ja noch andere Schutzrechte.
Des weiteren: Ja es gibt Anmeldungen zu reinen (zweifelhaften) Software-Erfindungen. Das liegt aber auch nur daran, dass das DPMA Geld damit verdient. Regelmäßig werden solche Patente angefochten (erfolgreich).
Beispiel : Ein Verfahren , um aus 3 dimensionalen digitalen Gewebeaufnahmen, bestimmte
Zellen zu separieren und auszuwerten. Der Auswertungs-Algorithmus wäre die Ausgangs-Idee .
Das gefertigte Ziel und die explizite einzigartige Anwendung & Ablauf (Software) ist dann Bestandteil des Patentes. (Vorbereitung zum Algothytmus)
Aha! Es ist ein Bestandteil. Du hast es erkannt.
Die verschiedenen Verfahren für autonomes Fahren erleben derzeit gar einen Boom ...
Es mag sein, dass diese im wesentlichen aus Software bestehen und natürlich ist moderne komplexe Hardware (Elektronik) ohne Software nicht nutzbar und somit auch nicht patentwürdig. Insbesondere autonomes Fahren besteht im wesentlichen aus der intelligenten Vernetzung von Sensoren. Hier kommt der wesentliche Unterschied zu einer App oder PC-Anwendung zum tragen (nur darum geht es hier).
I.d.R. ist es ein Konsortium, dass auf allen drei Säulen...
...
Deshalb ist die Software und deren Technik eine wesentliche Komponente des finalen Patentes.
Genau. Wesentliche Komponente.
Vorsicht ist allerdings wieder geboten , wenn für die Umsetzung bereits bestehende Softwarekomponenten verwendet werden. (Libraries Dritter)
Yep. Android. Linux. Apps und co.
Natürlich können "Andere" gerne ein Patent im stillen Kämmerlein "nachbasteln" - Das heisst aber an dieser Stelle noch lange nicht, dass diese Arbeit ansich ohne Genehmigung des Patente-Inhabers vermarktet werden darf . Wer zuerst kommt, malt (zeitlich) zuerst.
Es sei denn, es wird ausreichend dargestellt, dass es sich um ein anderes Verfahren, Umsetzung und
Zweck handelt, ansonsten war die Arbeit für die Katz.
Genau.
Und genau das - und nichts Artfremdes - ist die Eingangsfrage des TE.
Nein er will ein Spiel (ich nehme an eine App oder PC-Spiel) nachentwickeln. Nehmen wir zusätzlich an er will sie vermarkten (ich glaube kaum). Keines der genannten Beispiele lässt sich darauf anwenden, da es sich hier lediglich um Software handelt, die nicht einmal dem Anspruch der technischen Problemlösung standhält.
Software in diesem Umfang ist schlichtweg nicht patentwürdig. Hierfür müssen andere Schutzrechte genutzt werden. Z.B. Design-Patent (nur USA) wie es Microsoft mit dem Kacheldesign zeigt. Oder in Deutschland den Design-Schutz (kein Patent). Oder das Urheberrecht für den Schutz des genutzten selbst erstellten Quellcodes, denn dieser obliegt seit einigen Jahren neben künstlerischen Erzeugnissen nun auch dem Urheberschutzrecht.
Kein bekanntes PC-Spiel und sei es noch so bekannt, wird durch ein Patent geschützt.
Nichteinmal der erfolgreichste OS-Anbieter Microsoft hat ein Patent auf Windows als Gesamtprodukt. (Es gibt diverse Design-Patente und zweifelhaft angemeldete Software-Patente, Google: Patente Microsoft Windows).
Des weiteren: Softwarepatente sind in Europa gesetzeswidrig. Siehe Wiki: Softwarepatente (Und nein das heißt nicht, dass alle Patente die Software beinhalten ungültig oder anfechtbar sind).
Das Thema der Softwarepatente ist ein großes Thema, eben weil es nicht eindeutig gehandhabt wird. Obwohl die EU solche Patente verbietet sind derartige Anmeldungen vorgenommen worden. Diesbezüglich äußerte ich ja bereits den Hinweis, dass diese leicht anfechtbar sind (siehe Patent-Trolle).
Ergo wäre es eine Sinnlosigkeit , etwas zu Entwickeln resp. zu vermarkten , wenn es bereits ein angemeldetes Patent / Musterschutz gibt ...
Korrekt.
Nur nebenbei: selbst eine derartige "Doppel-"Erfindung ist patentunwürdig, da bereits bekannt/veröffentlicht.
Und ja , natürlich ist dadurch eine Software und deren angewandte Umsetzung patent würdig.
Völlig unabhängig davon, in welcher Form es realisert wird. (App / Deskop / Daemon)
Nein. Siehe oben.
Angewandte Umsetzung sehe ich in diesem konkreten Fall mal als gleichzusetzen mit der erzeugten Anwendung/App.
Für mich wars das hier. Ich bin einfach einer anderen Meinung als du und obwohl ich nie eine Erfindung getätigt habe und nicht über jahrzehntelange Berufserfahrung verfüge, geben mir unzählige Urteile, Beiträge, Artikel und Wiki-Einträge recht.
Mal so nebenbei. Ich glaube der Ersteller hat sich eh schon ausgeklingt und wirklich ernstzunehmen war seine Frage sowieso nicht.
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