Hallo Maximilian,
nimm es mir nicht übel, aber du verwechselst eindeutig die Steuerarten und wenn Du meiner Ausführung keinen glauben schenken magst , so möchte ich Dich bitten , dies bei Deinem Steuerberater zu tun.
(Das was du oben "herausgefunden" hast , ist die Einfuhrumsatzsteuer, nicht die Umsatzsteuer)
Ich kann Dir soviel mitteilen , dass ich App-Verkauf jetzt bereits im 5ten Jahre tue und meine Steuererklärungen durch meine Steuerberater erstellt werden.
Ich reise auch mindestens viermal im Jahr geschäftlich in die USA - noch sitze ich hier. Ich wüsste auch nicht welchen
Grund es gibt , mich einzubuchten, denn ich habe weder Steuern einbehalten , die mir nicht gehören , noch Welche nicht erhoben , die ich erheben hätte müssen
Wir reden hier von der Umsatzsteuer - Geld , welches den zuständigen Finanzämtern gehört und du nur "verwaltest" und die dem Käufer - seitens von wem auch immer - in Rechnung gestellt werden.
Wie, wo und weshalb dies Google tut , sei erst mal NICHT dein Bier !!!
Die Berechnungen auf der Welt sind so verschieden , dass weder Du noch deine Steuerberater da
durchsteigen würden . Dies tut Google für Dich und deshalb behält es u.A. auch die 30 % ein.
Nehmen wir mal an ,es sei so, wie du vermutest : Erkläre mir mal bitte an der Stelle, wie du es praktikabel anstellen
würdest , die Ust an das Finanzamt in Texas abzuführen ? Willst Du eine Steuererklärung am Ende des Jahres
(oder gar monatlich) für jedes Land machen ? 23 cent nach Texas, 6 Cent nach Korea, 54 Cent nach Australien usw usw ....
Und vergiss dabei nicht den Tages-Wechselkurs - schön mitprotokollieren
Ach ja und bitte nicht vergessen vorher in den Ländern Deine Steuernummer resp. Formulare zu beantragen
(Ja ich weis, ich treibe es jetzt auf die Spitze
Dir geht es darum , ob Du Steuern erhalten hast und ob Du diese wohin Abführen musst (Ust)
Fall 1) EU
Innerhalb der EU wird diese von Google an den Käufer berechnet, aber NICHT an dich ausbezahlt, sondern von Google direkt an die zuständigen Finanzämter abgeführt.
Ergo hast DU als Entwickler kein Geld (Ust) bekommen , welches dir nicht gehört und du abführen müsstest
Fall 2) NICHT-EU
In jedem Land - ja sogar in den verschiedenen US-Bundesstaaten gibt es verschieden Ust-Steuersätze.
Natürlich wird die MwSt je nach Fall dort an den Käufer berechnet - wie kommst du darauf , dass das NICHT geschieht ?
Wenn sie dort seitens Google eingenommen werden, werden Sie auch wieder von Google abgeführt - aber nicht an Dich .
Das habe ich auch niemals geschrieben - die 0% Beziehen sich auf DICH als EU-Entwickler und wie du (Deine Firma )
betreibst.
Google muss allerdings von DIR wissen , ob du zufällig eine Zweigfirma hast , die in Texas ansässig ist.
In dem Falle musst du natürlich für Texas den Steuersatz auf X Prozent setzen .
Dann wird dir auch die Ust seitens Google an dich ausbezahlt, die vom Käufer entrichtet wurde.
Und dann musst DU sie auch an die zuständigen Finanzämter in Texas abführen .
(Dort gibt es nämlich kein Abkommen , wie es in der EU praktiziert wird)
Da du aber in D sitzt , keine Zweigfirma in Texas besitzt ( Hocheitsgebiet), bekommst du auch seitens Google KEINE
erhobene Mwst ausbezahlt.
Ich hebel jetzt mal ganz einfach deine Einwände aus :
Was wäre denn, wenn du ein Kleinunternehmen betreiben würdest ? (§ 19 Abs 1 UstG)
Nochmal ganz einfach : Du musst kein Geld abführen, welches du nicht erhalten hast.
Google würde dir im übrigen auch die 0% Ust-Zahlweise verweigern, wenn du nicht in der EU sitzen würdest.
— geändert am 10.01.2017, 17:29:41
Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]
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