- Forum-Beiträge: 2.154
16.10.2015, 13:50:26 via Website
16.10.2015 13:50:26 via Website
Liebe Community,
wie vielleicht schon in den Medien gehört, ist die Vorratsdatenspeicherung (wieder) beschlossen worden.
Überwachungsgesetz: Bundestag beschließt umstrittene Vorratsdatenspeicherung
Ich bin zwar selbst grundsätzlich gegen Speicherung mit ungewisser Intention, aber im Grunde werden solche Daten ja schon ca. 8 Wochen (die VDS sieht 10 Wochen vor) gespeichert. Wenn man bspw. am 01.03. ein Telefonat führt, am 01.04. die Rechnung erhält und dort die Einzelverbindungsnachweise hinterlegt sind und man nun 4 Wochen Einspruchsfrist (01.05.) gegen die Rechnung hat, müssen die Daten demzufolge sowieso so lange gespeichert sein. Einigt man sich nach einem Einspruch nicht, müssen ggf. Gerichte bemüht werden und die Daten werden weiter gespeichert. Bei meinem mobilen Provider kann ich sogar noch sehen, wem ich vor knapp 1 Jahr eine SMS geschrieben habe (Datum und Uhrzeit) und mir einen EVN auch aus der Zeit abrufen.
Sehe ich es nur, dass da viel Lärm um nichts gemacht wird oder verstehe ich da etwas grundlegend falsch?
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Deiner Zustimmung wird hier ein externer Inhalt geladen.
Mit Klick auf den oben stehenden Button erklärst Du Dich damit einverstanden, dass Dir externe Inhalte angezeigt werden dürfen. Dabei können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Mehr Infos dazu findest Du in unserer Datenschutzerklärung.