Samsung Galaxy S5 LTE-A — neues, deutsches Galaxy S5 mit AUT Firmware erhalten

  • Antworten:2
Thomas
  • Forum-Beiträge: 38

21.09.2015, 22:51:16 via Website

Hallo Zusammen,

da mein S5 vor 1 Woche unter der Sonne Spaniens ohne Vorwarnung den Besitzer gewechselt hatte, musste fix ein neues her.
Ich habe mir in Bremen ein S5 bestellt. Der Shop war günstig, Bewertungen gut, es sollte alles EU Ware sein.
Heute kam das S5 an. Vorfreude
Angeschaltet und ein wenig gewundert, warum Apps wie Telefonbuch.ch drauf waren.
Nach einigem Hin und her, Anschlißen an Kies, habe ich festgestellt, dass ich die AUT Firmware drauf habe.
Ich war etwas verwirrt und mich an den Samsung Chat gewandt. Die Bestätigen, das Handy ist aus der Schweiz. Bei Garantiefragen muss ich mich dann auch immer an den Support in CH wenden.

Meine Fragen, denn ich wäre gerne wieder mobil erreichbar und hab wenig Lust auf diskussion mit dem Händler per Email.

  • Welche Nachteile habe ich durch die AUT Firmware?
  • Kann es sein, dass ich einige Updates dann nicht bekomme?
  • erlischt die Garantie wenn ich mit Odin mir selbst die DBT flashe?
  • gibts irgendwas zu beachten mit der AUT Firmware bzw. welche Auswirkungen hat das überhaupt?

Ich kenne mich damit leider viel zu wenig aus. Meine SIM habe ich vorsorglich noch nicht eingelegt.
Freu mich auf Antworten und Hinweise was nun am besten zu tun wäre. Der Samsung support riet mir, zur Polizei zu gehen.

Grüße,
Thomas

Antworten
Christian W.
  • Forum-Beiträge: 3.450

22.09.2015, 00:18:34 via Website

Also prinzipiell stellt es kein Problem da, die DBT Firmware via Odin zu flashen. Da Du damit nicht rootest bzw. das System veränderst, erlischt auch keine Garantie. Ansonsten weiß nur Samsung, welche Firmware sie zuerst updaten. Kann genauso gut sein, dass die Schweiz zuerst ein neues Update erhält...

Wo ich jedoch aufpassen würde ist ein ganz anderes Thema: Wenn das Gerät aus der Schweiz kommt, ist es KEIN EU-Gerät. Kannst Du sicherstellen bzw. beweisen, dass es bei Einfuhr in die EU ordnungsgemäß verzollt wurde? Ansonsten kann Dir blühen, dass Du das irgendwann nachholen darfst. Das kann bei einer zufälligen Kontrolle nach einem Urlaub am Flughafen passieren. Zugegeben ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr groß, aber Du wärst nicht der 1., dem so etwas passiert...

In der Politik und beim Wein merkt man oft erst hinterher, welche Flaschen man gewählt hat.

Antworten
Thomas
  • Forum-Beiträge: 38

22.09.2015, 23:14:12 via Website

Super, vielen Dank für die Infos.
Habe meinen Händler damit konfrontiert. Der war sichtlich überrascht dass die Schweiz nicht in der EU ist, es aber dann doch eingesehen und mir prompt nen Rücksendeschein zugemailt.
Schon dreist die Geräte als EU-Ware zu verkaufen.

Antworten