Ogipeter
- Forum-Beiträge: 18
24.11.2013, 20:15:47 via Website
24.11.2013 20:15:47 via Website
Hallo
Ich habe beim Rot-Schwarzen Elektroladen ein HTC Sensation XE mit Original Monster Beats Dr.Dre iBeats in Ear Kopfhörern vor ca 1,5 Jahren gekauft.
Schon nach einer Woche musste ich das Handy wegen Hardware defekt austauschen. Na ja innerhalb von zwei Wochen war das kein Problem.
Leider hat auch das getauschte Handy nach kurzer Zeit mit ähnlichen ausfällen zu insgesamt 4 Reparaturversuchen geführt.
Ich habe jetzt Antrag auf Kaufpreiswandlung gestellt.
Leider ist der mitgelieferte Kopfhörer (Monster Beats Dr.Dre iBeats) kaputt gegangen. Ich habe den defekten Kopfhörer natürlich nicht aufgehoben.
Der Service Mitarbeiter sagte mir, er schicke das Handy zu seinem Lieferanten. Dieser stimmt einer Wandlung aber nur mit den Original Kopfhörern zu.
Ich habe einen Kaufvertrag mit dem Rot.-Schwarzen Elektromarkt oder und nicht mit dem Lieferanten.
Nun meine Frage an die geneigten Leser.
Darf der Rot.-Schwarzen Elektromarkt die Wandlung verweigern wenn die Kopfhörer nicht dabei sind?
Falls es zu einer Wandlung kommt, wieviel % vom Kaufpreis darf der Elektroladen wegen Nutzung des Handys abziehen?
Ich bitte nur um Kommentare die auf eigener Erfahrung oder auf aktueller Rechtsprechung beruhen.
Gruß
Ogipeter
Ich habe beim Rot-Schwarzen Elektroladen ein HTC Sensation XE mit Original Monster Beats Dr.Dre iBeats in Ear Kopfhörern vor ca 1,5 Jahren gekauft.
Schon nach einer Woche musste ich das Handy wegen Hardware defekt austauschen. Na ja innerhalb von zwei Wochen war das kein Problem.
Leider hat auch das getauschte Handy nach kurzer Zeit mit ähnlichen ausfällen zu insgesamt 4 Reparaturversuchen geführt.
Ich habe jetzt Antrag auf Kaufpreiswandlung gestellt.
Leider ist der mitgelieferte Kopfhörer (Monster Beats Dr.Dre iBeats) kaputt gegangen. Ich habe den defekten Kopfhörer natürlich nicht aufgehoben.
Der Service Mitarbeiter sagte mir, er schicke das Handy zu seinem Lieferanten. Dieser stimmt einer Wandlung aber nur mit den Original Kopfhörern zu.
Ich habe einen Kaufvertrag mit dem Rot.-Schwarzen Elektromarkt oder und nicht mit dem Lieferanten.
Nun meine Frage an die geneigten Leser.
Darf der Rot.-Schwarzen Elektromarkt die Wandlung verweigern wenn die Kopfhörer nicht dabei sind?
Falls es zu einer Wandlung kommt, wieviel % vom Kaufpreis darf der Elektroladen wegen Nutzung des Handys abziehen?
Ich bitte nur um Kommentare die auf eigener Erfahrung oder auf aktueller Rechtsprechung beruhen.
Gruß
Ogipeter
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