Studi1
- Forum-Beiträge: 12
06.09.2013, 01:48:44 via Website
06.09.2013 01:48:44 via Website
Hallo
Welche Rechtspersönlichkeit hat Google Play?
- Wikipedia sagt: 'Google Play ist eine Software'. Eine Software hat keine Rechtspersönlichkeit.
-- Für mich ist Google Play ein Dienst, welcher von den Herstellern von Apps für seine Dienste 30 % der Einnahmen kassiert.
-- Damit ist Google Play ein Dienst mit einer Rechtsbeziehung mit den Herstellern, aber ohne Rechtsbeziehung mit den Käufern der Apps.
- Ein Kauf bei Google Play führt also zu einem Kaufvertrag zwischen dem Hersteller der App, aber nicht mit Google als Betreiber von Google Play.
Wie sieht das nun bei einer Mängelrüge aus?
- Google Play verweist dafür an den Hersteller der App. Google als Betreiber von Google Play schaltet sich da nicht ein.
- Was aber, wenn Google Play als Dienst die Kaufbestätigung nicht ausliefert?
-- Oben halte ich fest, dass Google Play im Dienst der Hersteller steht. Es schuldet dem Käufer also nichts, nur dem Hersteller irgendwelche Leistungen, welche die beiden zusammen vertraglich vereinbaren.
-- Ich als Geschädigter muss mich also an den Hersteller halten, wenn Google Play die Kaufbestätigung nicht liefert.
Sieht jemand das anders?
Welche Rechtspersönlichkeit hat Google Play?
- Wikipedia sagt: 'Google Play ist eine Software'. Eine Software hat keine Rechtspersönlichkeit.
-- Für mich ist Google Play ein Dienst, welcher von den Herstellern von Apps für seine Dienste 30 % der Einnahmen kassiert.
-- Damit ist Google Play ein Dienst mit einer Rechtsbeziehung mit den Herstellern, aber ohne Rechtsbeziehung mit den Käufern der Apps.
- Ein Kauf bei Google Play führt also zu einem Kaufvertrag zwischen dem Hersteller der App, aber nicht mit Google als Betreiber von Google Play.
Wie sieht das nun bei einer Mängelrüge aus?
- Google Play verweist dafür an den Hersteller der App. Google als Betreiber von Google Play schaltet sich da nicht ein.
- Was aber, wenn Google Play als Dienst die Kaufbestätigung nicht ausliefert?
-- Oben halte ich fest, dass Google Play im Dienst der Hersteller steht. Es schuldet dem Käufer also nichts, nur dem Hersteller irgendwelche Leistungen, welche die beiden zusammen vertraglich vereinbaren.
-- Ich als Geschädigter muss mich also an den Hersteller halten, wenn Google Play die Kaufbestätigung nicht liefert.
Sieht jemand das anders?
— geändert am 09.09.2013, 23:49:48
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