Welche Rechtspersönlichkeit hat Google Play?

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Studi1
  • Forum-Beiträge: 12

06.09.2013, 01:48:44 via Website

Hallo

Welche Rechtspersönlichkeit hat Google Play?
- Wikipedia sagt: 'Google Play ist eine Software'. Eine Software hat keine Rechtspersönlichkeit.
-- Für mich ist Google Play ein Dienst, welcher von den Herstellern von Apps für seine Dienste 30 % der Einnahmen kassiert.
-- Damit ist Google Play ein Dienst mit einer Rechtsbeziehung mit den Herstellern, aber ohne Rechtsbeziehung mit den Käufern der Apps.
- Ein Kauf bei Google Play führt also zu einem Kaufvertrag zwischen dem Hersteller der App, aber nicht mit Google als Betreiber von Google Play.

Wie sieht das nun bei einer Mängelrüge aus?
- Google Play verweist dafür an den Hersteller der App. Google als Betreiber von Google Play schaltet sich da nicht ein.
- Was aber, wenn Google Play als Dienst die Kaufbestätigung nicht ausliefert?
-- Oben halte ich fest, dass Google Play im Dienst der Hersteller steht. Es schuldet dem Käufer also nichts, nur dem Hersteller irgendwelche Leistungen, welche die beiden zusammen vertraglich vereinbaren.
-- Ich als Geschädigter muss mich also an den Hersteller halten, wenn Google Play die Kaufbestätigung nicht liefert.

Sieht jemand das anders?

— geändert am 09.09.2013, 23:49:48

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

06.09.2013, 06:30:49 via Website

Wer hinter Google play steht findest du im Impressum der App. Sie es wie das Verkaufsportal von ebay. Oder Amazon oder alle anderen Portale im Internet. Die AGBs regeln dann das Restliche. Was die Konto Abwicklung betrifft so sehe ich auch Google in der Pflicht. Google Wallet ist der Dienst. Schau deine Zahlungsausgänge an und suche den betreffenden Betrag heraus. Sende diesen an den Support für Google Wallet und b8tte um Angaben welche Kontobewegungen an dem Tag für diesen Betrag dort dokumentiert sind.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

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Michael Mart
  • Forum-Beiträge: 145

06.09.2013, 09:32:19 via App

wie oben schon erwähnt , Impressum.
wobei auf der Google Seite haben wir es letztens nicht gefunden, als wir Google mit ixquick.de verglichen. bei bing steht es unten

am besten das Zeugs nach Möglichkeit meiden und sich davon nicht abhängig machen oder beeinflussen lassen und heimische Alternativen fördern, wie z.b.hier...

— geändert am 06.09.2013, 09:36:45

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Sophia Neun
  • Forum-Beiträge: 5.778

06.09.2013, 10:42:42 via Website

Hallo,

ich habe den Thread mal in das Google Play Forum verschoben, da er hier besser passt. :)

Viele Grüße,
Sophia

AndroidPIT-Regeln

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Studi1
  • Forum-Beiträge: 12

06.09.2013, 11:48:48 via Website

Hallo Sophia

Wo finde ich den 'Thread' nun (ich bin nur ein gelegentlicher Benutzer)?

Gruss Studi1

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Studi1
  • Forum-Beiträge: 12

06.09.2013, 13:56:10 via Website

Hallo Stefan

Danke für die Tipps und deine Einschätzung.

Es geht mir um die grundsätzlichen Fragen.
- Vorliegend kann es durchaus sein, dass Google Play vielleicht bei etwas gutem Willen auf meine Mängelrüge (vorliegend zu fehlenden Kaufbestätigungen) angemessen reagiert oder auch nicht.
- Mit dem Kauf muss aber zum Verkäufer eine im Gesetz geregelte Rechtsbeziehung entstehen (Kaufvertrag), wo ich als Käufer eine allfällige Mängelrüge einbringen kann. Danach suche ich, um nicht mehr vom guten Willen von Google Play abzuhängen.

Wie empfohlen habe ich nun die 'Google-Play-Nutzungsbedingungen' studiert und sehe mich eigentlich bestätigt (ohne deinen Tipp hätte ich sie trotz intensiver Suche nicht gefunden).

= In KAP 2 führt Google eine Unterscheidung zwischen dem "Erwerb von Google" und dem "Erwerb vom Anbieter" ein. Eine dritte Möglichkeit gibt es dort nicht. Insbesondere spielt Google Play nur den Dienstleister für die Anbieter (Google oder Fremdanbieter) und nimmt vom Anbieter dafür 30 %.
- Bei Google-eigenen Apps und Inhalten entsteht per Kauf ein Kaufvertrag mit Google, sonst mit dem Fremdanbieter. Eine Ausnahme bilden gewisse Inhalte wie Musik oder Bücher, wo zwischen dem Fremdanbieter und Google u.U. ein Lizenzvertrag besteht.
- Andere Rechtsbeziehungen z.B. mit Google Play als Dienst entstehen nicht, ausser dass sie als Bank der Anbieter fungiert.

= Vorliegend geht es darum, dass Google Play mir den Kauf von Wanderwegen als Inhalte zu einer App eines Fremdanbieters nicht per EMAIL bestätigt hat. Bei einem Datenverlust hier (auf meinem Gerät) oder dort (in Google Play) kann ich den Kauf also womöglich nicht mehr belegen.
- Du rätst nun, mich bei Google Wallet zu melden. Du bist dir aber schon bewusst, dass Google insgesamt nur selten auf eine solche Anfrage überhaupt reagiert.
-- Es wäre also nett von mir, wenn ich es zuerst bei Google Wallet versuchen würde.
-- Der vertraglich richtige Weg besteht aber darin, mich beim Fremdanbieter zu melden.
- Ich betrachte Google Wallet also nicht als meinen vertraglichen Ansprechpartner, sondern eben den Fremdanbieter. Denn in Google Play entsteht für mich bei einem solchen Kauf keine Rechtsbeziehung zu Google (Fazit meiner Abklärungen).

Einverstanden?

— geändert am 09.09.2013, 23:59:29

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