Du geschrieben hast "Mit der gleichen Begründung dürfte es dann auch keine Browser, Mailer, Facebook oder Whatsapp mehr geben?"
Das bezog sich auf deine Aussage, das Werbung das Datenvolumen der Anwender beeinflusst - und das tun Mailer, Browser etc ebenfalls, daher verstehe ich den Einwand nach wie vor nicht.
Lass es mich anders formulieren: Der Entwickler nimmt dem User ja auch die Entscheidung ab, mit Werbung belästigt zu werden.
Wie kommst du darauf?
Der Anwender kann doch frei entscheiden, ob er die App installiert, benutzt oder deinstalliert.
Seit geraumer Zeit fragt der Play Store ja auch nicht mehr, warum man eine App installiert. Bekommt der Entwickler das überhaupt mit? Und wie ist es, wenn ich zur Deinstallation den Play Store gar nicht verwende? Ich weiß das wirklich nicht.
Der Entwickler sieht in der Console die Gesamtzahl der Installationen sowie die aktiven Installationen, vermutlich beschränkt auf diejenigen Apps, die per Market-App installiert wurden;
wie sie deinstalliert wurden, wird dabei keine Rolle spielen, da die Market-App sie dir ja anschließend nicht mehr als installiert anzeigt.
Wenn du hingegen die störende Werbung ausblendest, dann bleiben die aktiven Installationen hoch und der Entwickler könnte der Meinung sein, das er dann wohl alles richtig gemacht hat.
Anhand der Einnahmen kann er jedenfalls nicht seriös auf einen anderen Schluss kommen, da meines Wissens für Werbung nur bezahlt wird, wenn der User drauf klickt; d.h. bei wenig Einnahmen kann der Hersteller nicht entscheiden, ob die Werbung geblockt wurde, oder ob seine User nur nicht auf die Banner klicken.
Bei großen Differenzen zwischen Gesamt/Aktiv Installationen solle er hingegen ins Grübeln kommen.
Warum ist Werbung in Apps eigentlich erlaubt, wenn der selben per Telefon, Fax, E-Mail sehr enge Grenzen gesetzt sind?
Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber meine erste Vermutung wäre, weil du die App einfach löschen kannst, während du Werbeanrufen relativ schutzlos ausgeliefert bist.
dass es nicht unbedingt klug ist, überall seine Kreditkarte zu hinterlegen
Wenn man diesbezüglich Bedenken hat, dann kann man ganz einfach eine Prepaid-Karte verwenden, die kann nicht überzogen werden und man muss da kein Vermögen draufpacken.
Das ein Konzept mit Gutscheinen/Wertkarten Vorteile hat, würde ich indes nicht bestreiten wollen.
Google bewegt sich mit dieser Aktion in die Richtung Apple: "Was wir sagen, ist Gesetz."
Diese These könnte man in Betracht ziehen, wenn Google die Blocker verbieten würde, das ist aber nicht er Fall;
du kannst dir beliebige Apps (im Gegensatz zu deinem Apple-Vergleich) aus diversen anderen Stores, aus dem Internet oder aus deinen Backups beliebig und ohne Einschränkungen (seitens Google) auf deinen Geräten installieren.
Damit ist das ganze nichts anderes als wenn Aldi sagt "bei uns gibts keine Coca Cola".
Das scheint mir ein wichtiger Punkt zu sein - hier geht es am Ende nicht darum, ob Blocker gut oder schlecht sind, sondern darum, das sie die Bedingungen des Stores verletzen, oder in Anlehnung an dein Wirt-Beispiel: wenn der Restaurant Besitzer neu Leute im Smoking rein lassen will, dann ist das sein gutes Recht, und genau so kann jeder Shop-Betreiber Regeln aufstellen.
Das die Blocker gegen diese Regeln verstoßen, hast du an keiner Stelle bestritten.
Wenn in einem Restaurant ein Aufsteller mit einem Angebot des Tages auf dem Tisch steht, stelle ich den weg. Sollte ein Wirt verlagen, dass dieser dort stehenbleibt, würde ich gehen.
Siehst du, das ist doch genau mein Reden: der Wirt ist dabei der Hersteller der App, der Aufsteller die Werbung in der App und dein Weggehen die Deinstallation für den Fall, das du mit den Bedingungen nicht einverstanden bist.
Der einzige Unterschied ist, das sich der Wirt gegen deine Änderungen seiner Bedingungen wehren könnte/würde, während der App Hersteller dem relativ hilflos ausgeliefert ist.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Deiner Zustimmung wird hier ein externer Inhalt geladen.
Mit Klick auf den oben stehenden Button erklärst Du Dich damit einverstanden, dass Dir externe Inhalte angezeigt werden dürfen. Dabei können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Mehr Infos dazu findest Du in unserer Datenschutzerklärung.