Samsung Galaxy S2 - Minimaler Sturzschaden nach 2 Tagen -.- Was nun?

  • Antworten:12
Alexander Z.
  • Forum-Beiträge: 4

27.11.2011, 15:30:32 via Website

Hallo Liebe Androiden,
Ich habe seit Freitag letzte Woche mein Sehr Geliebtest Galaxy S2 bekommen mit Vertag.
Nun heute hatte ich wirklich total vergessen wo ich mein handy gelassen hatte und zwar war es im bad,
nachdem ich duschen gegangen bin wollte ich meine hose in den Wäschekorb geben, wickelte die hose auf und..
Aufeinmal machte es bum das Handy flog soweit ich weiß mit der Rückseite auf den Boden was ist passiert?
Keine Kratzer nicht aber das hier:
Nun da ich weiß das dass auf eigene Kosten Geht und Samsung schon angeschrieben habe frage ich mich
Wo ich das Ganze Günstig ausgetauscht bekomme ich denke mal Display muss ausgetauscht werden?
Und habe ich dennoch eine Chance dass das als Garantiefall genommen wird oder als Versicherungsfall?

MfG Alexander

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Dieter.B.
  • Forum-Beiträge: 130

27.11.2011, 16:42:02 via Website

  • Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die bereits beim Kauf des Gerätes vorhanden waren, auch wenn sich diese erst später (innerhalb der Gewährleistungsfrist) bemerkbar machen. Garantie ist ein, über die Gewährleistung hinausgehender Service des Herstellers, der entweder die Gewährleistungsfrist erweitert oder Zusagen zu Funktionen, Updates, Reparaturen etc. trifft.
  • Versicherungen decken Schäden entsprechend dem Versicherungsvertrag (Polizze) ab.

Gewährleistung/Garantie fällt also auf jeden Fall weg. Ob du einen Versicherungsvertrag hast, der dein Handy auch gegen eigene Tätigkeitsschäden versichert können wir hier vermutlich nicht beantworten ohne deinen Vertrag zu kennen.

Samsung Galaxy Note 3 / 4.4.2

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Erwin W.
  • Forum-Beiträge: 35.443

27.11.2011, 17:08:57 via Website

Tut mir echt leid, das mit Deinem SGS2:(

und herzlich Willkommen hier im Forum:lol:

L.G. Erwin
..................
Wissen ist Macht. Nichts wissen macht nichts.
Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten.
Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.
Hat dir mein Beitrag gefallen? Dann würde ich mich über ein Danke freuen.
(cool)

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ggg
  • Forum-Beiträge: 9

27.11.2011, 18:52:26 via App

ich würde mich einfach dummstellen. auch wenns eigentlich illegal ist. Nach zwei Tagen kannst du sagen morgens nach dem Aufladen Handy angemacht und dieses Bild. Dann stehen die Chancen gut.

Antworten
Erwin W.
  • Forum-Beiträge: 35.443

27.11.2011, 20:40:48 via Website

Alexander Z.
Nun da ich weiß das dass auf eigene Kosten Geht und Samsung schon angeschrieben habe ...

ggg
ich würde mich einfach dummstellen. auch wenns eigentlich illegal ist. Nach zwei Tagen kannst du sagen morgens nach dem Aufladen Handy angemacht und dieses Bild. Dann stehen die Chancen gut.
Ich weis nicht, ob das eine gute Idee ist?

L.G. Erwin
..................
Wissen ist Macht. Nichts wissen macht nichts.
Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten.
Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.
Hat dir mein Beitrag gefallen? Dann würde ich mich über ein Danke freuen.
(cool)

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Dirk R.
  • Forum-Beiträge: 638

27.11.2011, 20:50:10 via Website

hi

das sind 2 unterschiedliche schuhe, wenn er es direkt zum händler bringt wo er das s2 erworben hat.
denn die händler schicken es an einen ganz anderen service wie samsung.
die händler haben meistens eigene lizensierte werkstätten die das reparieren.

gruß dirk

Antworten
Erwin W.
  • Forum-Beiträge: 35.443

27.11.2011, 21:16:48 via Website

Dirk R.
hi

das sind 2 unterschiedliche schuhe, wenn er es direkt zum händler bringt wo er das s2 erworben hat.
denn die händler schicken es an einen ganz anderen service wie samsung.
die händler haben meistens eigene lizensierte werkstätten die das reparieren.

gruß dirk
Na gut, dann....Versuch macht klug!

L.G. Erwin
..................
Wissen ist Macht. Nichts wissen macht nichts.
Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten.
Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.
Hat dir mein Beitrag gefallen? Dann würde ich mich über ein Danke freuen.
(cool)

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Alexander Z.
  • Forum-Beiträge: 4

27.11.2011, 22:11:58 via Website

Hallo,
Allso erstmal danke ich für die vielen Antworten. Im endeffekt bin ich nun auf Folgendes gestoßen.
Der Vertrag läuft über meine Mutter somit ist auch das Handy im besitz von meiner Mutter nur ich nutze es..
Nun da ich den Schaden verusacht habe müsste dass doch eigentlich über die Haftpflicht laufen?

Aber nurmal so nebenbei hätte ich nicht erwartet aus so einer minimalen höhe das bei einem Samsung gerät
das sofort passiert.. hoffentlich wird das nicht nochmal passieren..

Und hatt noch jemand eine Ahnung bis wie lange ich das Handy wieder heil in meinen Händen halte wenn ich es einschicke?
Danke nochmals an alle !

— geändert am 27.11.2011, 22:31:55

Antworten
Philipp K.
  • Forum-Beiträge: 341

27.11.2011, 22:53:04 via Website

Alexander Z.
Hallo,
Allso erstmal danke ich für die vielen Antworten. Im endeffekt bin ich nun auf Folgendes gestoßen.
Der Vertrag läuft über meine Mutter somit ist auch das Handy im besitz von meiner Mutter nur ich nutze es..
Nun da ich den Schaden verusacht habe müsste dass doch eigentlich über die Haftpflicht laufen?

Irrglaube ... Haftpflicht greift nicht bei geliehenen Sachen. Hast Du denn überhaupt eine eigene Haftpflicht? Die Deiner Mutter hat damit selbstverständlich nichts zu tun. Wenn Du noch U18 bist ist Du u.U. noch bei Deiner Mutter mitversichert, dann dürfte die Regulierung ausgeschlossen sein.
Egal welche Story Ihr der Versicherung auftischt... es wäre Versicherungbetrug und der ist strafbar!
Wenn Du es mit Deinem Gewissen vereinbaren kannst, dann gehe zum Händler und sag ihm, der Schaden wäre einfach so aufgetreten. Wenn Du ehrlich bist, dann geh' auch zum Händler und lass es reparieren... wie schon erwähnt wurde könntest Du so am günstigesten weg kommen.

— geändert am 27.11.2011, 22:55:00

Antworten
Alexander Z.
  • Forum-Beiträge: 4

28.11.2011, 00:24:28 via Website

Philipp K.
Alexander Z.
Hallo,
Allso erstmal danke ich für die vielen Antworten. Im endeffekt bin ich nun auf Folgendes gestoßen.
Der Vertrag läuft über meine Mutter somit ist auch das Handy im besitz von meiner Mutter nur ich nutze es..
Nun da ich den Schaden verusacht habe müsste dass doch eigentlich über die Haftpflicht laufen?

Irrglaube ... Haftpflicht greift nicht bei geliehenen Sachen. Hast Du denn überhaupt eine eigene Haftpflicht? Die Deiner Mutter hat damit selbstverständlich nichts zu tun. Wenn Du noch U18 bist ist Du u.U. noch bei Deiner Mutter mitversichert, dann dürfte die Regulierung ausgeschlossen sein.
Egal welche Story Ihr der Versicherung auftischt... es wäre Versicherungbetrug und der ist strafbar!
Wenn Du es mit Deinem Gewissen vereinbaren kannst, dann gehe zum Händler und sag ihm, der Schaden wäre einfach so aufgetreten. Wenn Du ehrlich bist, dann geh' auch zum Händler und lass es reparieren... wie schon erwähnt wurde könntest Du so am günstigesten weg kommen.

Allso ich werde meiner Haftpflicht dass alles haargenau erklären, und Versicherungsbetrug kann man dass nicht nennen da es wirklich so ist.
Das Handy ist nicht geliehen das gehört wie im Vertrag steht meiner Mutter. Zu meinem Händler , da ich das Handy über Internet Online einen Vertrag Gemacht habe.. müsste ich es einschicken das Kostet ca. 180€ aufwärts.. und wenn ich das meine Haftpflicht versicherung 1:1 erzähle und sie mir den schaden ersätzen dann würde vielleicht die Monatlichen Kosten erhöht werden oder wie?

Antworten
Daniel
  • Forum-Beiträge: 123

28.11.2011, 01:45:35 via Website

Was Philipp meinte ist, dass du es von deiner Mutter geliehen hast - der Vertrag läuft über deiner Mutter und somit gehört das Handy ihr und nicht dir (rechtlich gesehen). Ich würde die Wahrheit erzählen und sagen, dass es aus versehen auf den Boden geknallt ist. Mir ist das mal mit einer sehr teueren automatik Uhr passiert - keine 2 Tage gehabt und ne schöne mega Schramme. Klar ist es ärgerlich, aber solche Sachen können einfach passieren. Deshalb am besten einen Schutzbrief fürs Handy kaufen!

Antworten
Philipp K.
  • Forum-Beiträge: 341

28.11.2011, 06:13:17 via App

Alexander Z.

Allso ich werde meiner Haftpflicht dass alles haargenau erklären, und Versicherungsbetrug kann man dass nicht nennen da es wirklich so ist.
Das Handy ist nicht geliehen das gehört wie im Vertrag steht meiner Mutter. Zu meinem Händler , da ich das Handy über Internet Online einen Vertrag Gemacht habe.. müsste ich es einschicken das Kostet ca. 180€ aufwärts.. und wenn ich das meine Haftpflicht versicherung 1:1 erzähle und sie mir den schaden ersätzen dann würde vielleicht die Monatlichen Kosten erhöht werden oder wie?

Nein, es erhöht sich nichts, wenn sie das regulieren. Evtl. hast Du eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese trägst Du selbst.
Wenn Du der Versicherung das so schilderst wie es wirklich ist, ist es selbstverständlich kein Versicherungsbetrug. Da Du uns jedoch erzählt hast, dass Deine Mutter Dir das Telefon zur Nutzung überlassen hat, sehe ich für die Regulierung eben keinen Anlass. Sei einfach ehrlich - vielleicht machen sie's auf Kulanz.

EDIT: @Daniel

Ich habe Deinen Beitrag nicht gesehen. Die App springt nicht immer auf die letzte Seite.

— geändert am 28.11.2011, 06:15:56

Antworten
Alexander Z.
  • Forum-Beiträge: 4

02.12.2011, 18:04:59 via Website

Daniel
Was Philipp meinte ist, dass du es von deiner Mutter geliehen hast - der Vertrag läuft über deiner Mutter und somit gehört das Handy ihr und nicht dir (rechtlich gesehen). Ich würde die Wahrheit erzählen und sagen, dass es aus versehen auf den Boden geknallt ist. Mir ist das mal mit einer sehr teueren automatik Uhr passiert - keine 2 Tage gehabt und ne schöne mega Schramme. Klar ist es ärgerlich, aber solche Sachen können einfach passieren. Deshalb am besten einen Schutzbrief fürs Handy kaufen!

Eben allso ich habe es der Versicherung mitgeteillt ist aber auf eigene kosten ^.^
Gute 200€ allso dass ist schon ärgerlich..
Daniel ich hab übrigends schon einen Bump top bestellt und eine ledercase wie ich das Handy erhalten habe..

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