Lohnt es sich?

  • Antworten:9
Alexander R.
  • Forum-Beiträge: 1.148

07.12.2010, 14:49:03 via Website

Hallo,
ich überlege mein Handy mit com.z4mod.z4root2 zu Rooten um Apps aus dem System zu entfernen.
Lohnt es sich nun es zu Rooten und danach unzurooten....

Kann es danach nicht nachvollzogen werden, dass es gerootet wurde?

Gruß Alexander

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Mirko
  • Forum-Beiträge: 453

07.12.2010, 15:08:09 via Website

Hallo, dieser Thread gehört in den Root Bereich. Da findest du dann auch bestimmt jemanden der dir das beantwortet.

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Oliver V.
  • Forum-Beiträge: 2.574

07.12.2010, 15:09:18 via Website

Warum willst Du denn Apps entfernen?
Da man manche Apps nur als root entfernen kann sieht man dann immer noch, das es mal gerootet war...

Bye, Oliver

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Alexander R.
  • Forum-Beiträge: 1.148

07.12.2010, 15:14:28 via Website

Ich meine, dann könnte man das AppCenter als SystemApp installieren danach unrooten immer dirket installieren und falls mal ein Garantiefall ist AppCenter mit root rausnehmen und wieder unrooten...

Würde man nach diesem Vorgang sehen, dass es mal gerootet war??

Gruß Alexander

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Frank W.
  • Forum-Beiträge: 5.103

07.12.2010, 15:15:41 via Website

Ich bin der Meinung, nur um Apps zu entfernen lohnt sich kein Root. Dann nimm dir lieber sowas wie LauncherPro oder ADWLauncher und blende die Icons im AppDrawer aus.

Man öffnet beim Auto auch keinen Zylinderkopf nur um das Kühlwasser zu wechseln. Ich weiß, ist ein doofer Vergleich. :)

Frank

btw: Ich verschieb ins Root-Forum. :)

"Irgendwann, möglicherweise aber auch nie, werde ich dich bitten, mir eine kleine Gefälligkeit zu erweisen." (Don Corleone) Für ein friedliches Miteinander"

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Frank W.
  • Forum-Beiträge: 5.103

07.12.2010, 15:17:12 via Website

Alexander Rock
Ich meine, dann könnte man das AppCenter als SystemApp installieren danach unrooten immer dirket installieren und falls mal ein Garantiefall ist AppCenter mit root rausnehmen und wieder unrooten...

Würde man nach diesem Vorgang sehen, dass es mal gerootet war??

Mit der neuen AppCenter-Version kannst du auch sehr simpel installieren. Nämlich indem du nach dem Download nochmal auf "Installieren" drückst. Den Hinweis in der Benachrichtigungszeile brauchst du gar nicht mehr. :)

Frank

"Irgendwann, möglicherweise aber auch nie, werde ich dich bitten, mir eine kleine Gefälligkeit zu erweisen." (Don Corleone) Für ein friedliches Miteinander"

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Oliver V.
  • Forum-Beiträge: 2.574

07.12.2010, 15:18:23 via Website

Alexander Rock
Ich meine, dann könnte man das AppCenter als SystemApp installieren danach unrooten immer dirket installieren und falls mal ein Garantiefall ist AppCenter mit root rausnehmen und wieder unrooten...
Und was ist jetzt genau der Vorteil davon? Ich seh den grad nicht :(

Würde man nach diesem Vorgang sehen, dass es mal gerootet war??
Kommt drauf an was los ist. Kann ja sein, dass Du das Handy nicht mehr bedienen kannst. Das ist wohl im Garantiefall eher die Regel...
ODer warum sollte man das sonst zur Reparatur geben?

Bye, Oliver

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Benjamin Rüde
  • Forum-Beiträge: 393

07.12.2010, 15:52:20 via Website

Vor allem kann es sicher nachvollzogen werden oder wie sollten den sonst System-Apps plötzlich verschwunden sein. Also Garantie wenn es darum geht ist dann sicher weg. (Ok man könnte vor einem einschicken noch Apps wieder einspielen aber je nach Schaden ist das dann nicht mehr möglich z.B Displayschaden)

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Alexander R.
  • Forum-Beiträge: 1.148

07.12.2010, 18:01:24 via App

Ein einfaches Beispiel, wie ich es meine:

Ich mach Root mit z4root.
Dann mache ich AppCenter ins System.
Unroote...
Irgenwas passiert, dass ich es einschicken muss.
Roote es wieder.
AppCenter aus System raus und Unroot..

Kann nun nachvollzogen werden, dass es gerootet war

Gruß Alexander

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Oliver V.
  • Forum-Beiträge: 2.574

08.12.2010, 08:17:13 via Website

Glaube nicht.
Aber unabhängig davon:
Ob die Garantie beeinträchtigt wird hängt davon ab was defekt ist.
Wenn es ein Hardwaredefekt ist, ist völlig egal was auf dem Handy war. Und man muss zudem Garantie und gesetzliche Gewährleistung unterscheiden.
Aus letzterer kommt der Händler (!) schwer raus. Zumindest in den ersten 6 Monaten.

Und um das endlich mal klar zu stellen:
http://www.samsung.de/de/support/garantiebedingungen.aspx
Da dann Telekommunikation auswählen.

Da steht dann:

Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt werden. Die folgenden Punkte werden nicht durch die Garantie abgedeckt:
- Regelmäßige Prüfungs-, Wartungs-, Reparatur- und Austauscharbeiten aufgrund von normalem Verschleiß.
- Unsachgemäße Benutzung oder Missbrauch, einschließlich - aber nicht ausschließlich darauf beschränkt - der Unterlassung, dieses Produkt für seinen normalen Zweck oder in Übereinstimmung mit den Gebrauchs- und Wartungsanweisungen von Samsung zu benutzen.
- Aktualisierung von Software aufgrund von Änderungen der Netzwerkparameter.
- Benutzung des Produkts in Verbindung mit Zubehör, das nicht für die Verwendung mit diesem Produkt zugelassen wurde.
- Ausfall des Produktes aufgrund einer fehlerhaften Installation oder einer Verwendung, die nicht den gültigen technischen oder sicherheitsbezogenen Normen entspricht, oder aufgrund der Nichteinhaltung der Anweisungen im Produkthandbuch.
- Unfälle, höhere Gewalt oder Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs von Samsung liegen, verursacht durch Blitzeinschlag, Wasser, Feuer, öffentliche Unruhen oder unzureichende Belüftung.
- Nichtgenehmigte Modifikationen, die am Produkt vorgenommen wurden, damit das Produkt örtlichen oder nationalen technischen Normen in Ländern entspricht, für die das Produkt von Samsung ursprünglich nicht konzipiert wurde.
- Beschädigung des Akkus durch Überladen oder Nichteinhaltung der speziellen Anweisungen für den Umgang mit Akkus im Produkthandbuch.
- Reparaturen, die durch nicht autorisierte Service-Zentren durchgeführt werden, zum Beispiel Demontage des Produkts durch eine nicht autorisierte Person.

Im Klartext:
Hardwareprobleme unterliegen immer der Garantie, egal was man macht, Nur eventuelle Softwareprobleme ("Brick") sind nicht abgedeckt.

Bye, Oliver

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