Hi,
okay, also:
1. Wann hast Du das Handy gekauft? Da es ein Desire ist, vermutlich nicht länger her als 6 Monate. Das heißt Du bist innerhalb der Gewährleistungsfrist (= 2 Jahre), noch dazu innerhalb der Zeit (6 Monate), in der der Händler (nicht der Hersteller!) in der Beweispflicht ist, dass das Gerät das geschilderte Problem zum Zeitpunkt des Kaufs *nicht* aufwies. Das wird er nicht können.
2. Gewährleistungsansprüche hast Du gegenüber dem Händler (Vodafone Shop), *nicht* gegenüber dem Hersteller. Der Hersteller ist einzig für eine etwaige *freiwillige* Garantie zuständig. Ob und wenn ja welche Garantien HTC für das Desire gibt, weiß ich aktuell nicht. Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, im Gegensatz zur Gewährleistung (gegenüber Deinem Händler), die ist gesetzlich verpflichtend.
Ergo:
Geh mit dem Ding zu Deinem Händler, schildere ihm, dass Du das Gerät am soundsovielten dort gekauft, die Rechnung aber verlegt hast. Bitte sie, in ihrem Computer zu prüfen, ob sie den Vorgang finden und lass Dir dann eine Kopie der Originalrechnung aushändigen. Dann schilderst Du Dein Problem mit dem Handy.
Jetzt kommt es:
Der Händler hat im Gewährleistungsfalle das Recht, zunächst nachzubessern. Er ist *nicht* verpflichtet, das Gerät sofort gegen ein neues auszutauschen. Zunächst darf er bis zu drei Mal nachbessern, sprich: Das Gerät reparieren oder reparieren lassen (auf seine Kosten natürlich). Erst *nach* einem dritten Nachbesserungsversuch hast Du wiederum das Recht, den Kaufvertrag zu wandeln (= Geld zurück). Allerdings ist es durchaus möglich, dass der Händler kulant ist und Dir sofort oder nach einem Nachbesserungsversuch entweder das Gerät tauscht oder einer Wandlung zustimmt.
Herzliche Grüße
Carsten
p.s. Wichtig zu wissen bei Geräten, deren Kauf länger als 6 Monate zurückliegt (also für Deinen Fall nicht interessant, aber generell in Sachen Gewährleistung gut zu wissen): Nach 6 Monaten ist der Kunde (nicht mehr der Händler!) in der Beweispflicht. Das heißt, der Kunde muss dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Das ist in der Regel schwierig bis unmöglich. Dann hat man zwar noch bis zum Ablauf von 2 Jahren nach dem Kaufdatum Gewährleistung, sie nützt einem allerdings nichts. Denn Gewährleistung bezieht sich immer (!) auf den Zustand der Sache *zum Zeitpunkt des Kaufs*. Probleme, die erst später entstehen, fallen *nicht* unter die Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten ist das relativ egal, denn der Händler wird schwerlich den Zustand einer Sache beim Kauf beweisen können. Umgekehrt ist es dann aber auch so, dass in den Monaten 7 bis 24 (Gewährleistung läuft noch, aber Beweispflicht liegt beim Kunden) der Kunde das Problem hat, den Zustand beim Kauf beweisen zu müssen.
— geändert am 25.08.2010, 13:17:49
Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe
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