Samsung Galaxy A13 SM-A137F

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Phil
  • Forum-Beiträge: 2

28.08.2023, 13:32:34 via Website

Hallo,

ich habe folgende Situation: Vor etwa 2 Monaten habe ich ein Handy mit leerem Akku auf der Straße gefunden. Auf der Rückseite steht "SM-A137F A13". Ich habe alle möglichen Schritte unternommen, um den Eigentümer ausfindig zu machen. Ich habe das Handy mit leerem Akku zum Fundbüro gebracht und Anzeigen auf Facebook und eBay Kleinanzeigen geschaltet, damit der/die Eigentümer:in es abholen kann. Leider hat sich niemand gemeldet oder ist aufgetaucht.

Jetzt habe ich das Handy wieder bei mir und versucht, es einzuschalten:

Ich habe es aufgeladen und etwas gewartet.
Anfangs schien alles gut zu funktionieren, aber dann wurde eine Meldung wegen eines nicht autorisierten Kontozugriffs oder ähnlichem angezeigt. Den erforderlichen Code kenne ich natürlich nicht.
Nachdem ich eine Weile nachgeforscht habe, wie das geht, habe ich das Handy auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt. Doch das hat nicht geholfen, es bleibt immer noch gesperrt.
Aus Verzweiflung habe ich versucht, mit dem Programm Odin ein offizielles Image zu installieren, aber das hat nicht funktioniert. Es kam die Meldung " Complete(Write) operation failed."
Ich habe auch herausgefunden, wie man den Download-Modus aktiviert: Durch gleichzeitiges Drücken der Lautstärke-Tasten (+ und -) und anschließendem Anschließen des Kabels. Jetzt erscheint jedoch die Meldung "An error has occurred while upgrading the device software", und ich kann das Handy nicht einmal mehr ausschalten.

Ehrlich gesagt ist mir das alles viel zu kompliziert und aufwändig. Meine Frage lautet nun: Habe ich hier Elektroschrott vorliegen?

Irgendwelche Experten hier, die mir weiterhelfen können?

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academyBlue
  • Forum-Beiträge: 21

30.08.2023, 11:25:57 via Website

Hallo Phil,

Es ist wirklich lobenswert, dass du versucht hast, den Eigentümer des Handys zu finden. In Bezug auf das gesperrte Handy und die Schwierigkeiten, die du beim Entsperren hattest, gibt es einige Dinge, die du beachten solltest:

Rechtliche Aspekte: Selbst wenn du das Handy gefunden hast und versucht hast, den Eigentümer ausfindig zu machen, ist es rechtlich gesehen immer noch das Eigentum einer anderen Person. Das Entsperren eines solchen Geräts könnte als unerlaubter Zugriff angesehen werden.

Technische Aspekte: Die von dir beschriebenen Probleme deuten darauf hin, dass das Handy durch eine Google-Kontosperre (FRP, Factory Reset Protection) geschützt ist. Diese Sperre ist dazu da, das Gerät vor unbefugtem Zugriff zu schützen und kann nicht einfach umgangen werden. Deine Versuche mit Odin und dem Download-Modus sind riskant und könnten das Gerät unbrauchbar machen.

Elektroschrott?: Technisch gesehen ist das Gerät nicht unbedingt Elektroschrott, aber ohne die erforderlichen Anmeldeinformationen ist es für dich praktisch nutzlos.

Was kannst du tun?
Fundbüro: Da sich niemand gemeldet hat, wäre es vielleicht am besten, das Handy erneut beim Fundbüro abzugeben. In vielen Ländern gibt es eine gesetzliche Frist, nach der nicht abgeholte Fundstücke dem Finder überlassen werden können.

Fachgeschäft: Wenn du das Handy behalten darfst (nach Ablauf der gesetzlichen Frist und mit Bestätigung des Fundbüros), könntest du versuchen, es von einem Fachgeschäft entsperren zu lassen. Allerdings ist das oft teuer und nicht immer erfolgreich.

Recycling: Wenn alles andere fehlschlägt, wäre die umweltfreundlichste Option, das Handy einem Elektronik-Recycling-Programm zuzuführen.

Ich hoffe, das hilft dir weiter!

Michael K.

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Phil
  • Forum-Beiträge: 2

30.08.2023, 11:58:10 via Website

Danke für die Antwort. Ich habe da gar nicht so viel drüber nachgedacht. Hatte es im "onlinefundbüro" eingestellt, nicht physisch hingebracht. Ich persönlich würde auch nicht persönlich zum Fundbüro gehen sondern das Online-Fundbüro kontaktieren und dann bei erfolgreichem Nachweis eben weitersehen... Es war immerhin eine eindeutige Hülle dabei. Naja egal. Ob sich nach 2 Monaten noch jemand meldet, ist m.M.n. relativ unwahrscheinlich, deshlab habe ich es einfach mal mit den o.g. Schritten versucht.

Wahrscheinlich sind es Sicherheitsaspekte, weshlab der GoogelAccount, dem das Handy gehört, nicht angezeigt wird, andererseits hätte ich so einfach eine Email Schreiben können. Ich habe selsbt ein Samsung Handy und dort einen Notfallkontakt eingerichtet, sodass ein EHRLICHER Finder mich darüber kontaktieren könnte.
Es kann auch sein dass es sich tatsächlich um ein geklautes Handy handelt und der ursprüngliche "Finder" sich bereits daran versucht hat, gescheitert ist und es dann einfach auf die Straße gelegt hat, denn nur vom leeren Akku kann wohl diese Sperre nicht aktiviert worden sein?

Nun wie dem auch sei, es ist ja auch kein Top-Modell und für mich keinen weiteren Aufwand wert. Denke mal die Option mit dem Elektronik-Recycling-Programm klingt am vernünftigsten. Werde wohl vorher noch einmal eine Kleinanzeige schalten und einen FB Post.

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

01.09.2023, 03:28:38 via Website

Ich weiss nicht, wie dieses "onlinefundbüro" rechtlich einzuordnen ist, und ob der Eigentümer überhaupt davon weiss. Wenn Du das Gerät in einem behördlichen Fundbüro, also z. B. im Bürgerbüro der Gemeinde, in der Du das Gerät gefunden hast, abgibst, und der Eigentümer meldet sich 6 Monate nicht, erwirbst Du Eigentum an der Fundsache und kannst damit machen, was Du willst. Wegen der Sperrung sind die Möglichkeiten freilich begrenzt. Eine Alternative zum Recycling wäre aber noch der Verkauf z. B. bei Ebay als Ersatzteilspender. Das Display und der Akku sowie Kleinteile oder das Gehäuse könnten für Bastler, die ein defektes Gerät reparieren wollen, durchaus noch interessant sein, und Du würdest für Deine Bemühungen ggf. etwas entschädigt. Wenn Du das Gerät nicht in einem behördlichen Fundbüro abgibst, erwirbst Du kein Eigentum daran, und unterschlägst Fundgut. Damit sind rechtliche Risiken verbunden, auch wenn i.d.R. nicht zu erwarten ist, dass die wirklich zum Tragen kommen.
Ist Dir der Ebay-Verkauf zu aufwändig, und erhebst Du der Gemeinde gegenüber nach der bekannt gegebenen Frist keine Ansprüche an der Fundsache, geht das Eigentum an die über. Ich nehme an, die wird das Gerät dann ins Recycling geben.

Wenn das gefundene Smartphone der einzige Internetzugang des Eigentümers ist (war), hat er auch keine Möglichkeit mehr, im "Onlinefundbüro" zu recherieren. Auch andere Möglichkeiten der Online-Recherche bei FB usw. entfallen dann. Zum Bürgerbüro kann er aber dann immer noch gehen und fragen.
Der Eigentümer könnte ein Kind, ein älterer Mensch oder jemand mit wenig Geld sein, dafür spricht das Modell des Gerätes. Es könnte u. U. sehr wichtig für ihn sein, auch wieder in Besitz seines Eigentums zu kommen. Vielleicht solltest Du daher doch den Gang zum Bürgerbüro in Erwägung ziehen. Eventuell lässt sich das Gerät dort auch auf dem Postweg hinbekommen.

Quelle:
https://www.123recht.de/ratgeber/zivilrecht/Wann-erwirbt-der-Finder-das-Eigentum-an-der-gefundenen-Sache-__a79157.html

— geändert am 01.09.2023, 04:02:05

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