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03.03.2018, 21:24:07 via Website
03.03.2018 21:24:07 via Website
@Ironmen:
Natürlich habe ich schon Handys mit Vertrag gekauft.
Wenn der Händler das Gerät unter dem eigenen Einkaufspreis abgibt, also auf einen Teil seines Vertragsgewinns verzichtet, um das Handy zu verbilligen, handelt es sich um subventionierte Geräte.
Für den Kunden kann sich aber auch schon ein Vorteil ergeben, wenn der Händler auf den Gerätegewinn teilweise oder vollständig verzichtet, zumal er, wie Du ja selber schreibst, noch mit Mengenrabatt durch den Hersteller rechnen kann.
Meiner Erfahrung nach ist aber längst nicht jeder Vertrag mit Handy günstig. Bei vielen Verträgen zahlt man auch das Handy in Raten mit Aufschlag.
Wenn man also einen günstigen Vertrag mit dem Wunschhandy hat, bei dem man das Gerät tatsächlich unter dem Marktpreis bekommt, so ist es durchaus überlegenswert, ob man einen solchen Vertrag, oder auch nur die enthaltene Subventionierung bzw. Vergünstigung des Gerätes aufgibt, nur weil das Gerät nicht originalverpackt ist, sondern schon mal bei jemanden getestet wurde.
Und nochmal: Wenn Du einen neuen Artikel kaufst, hast Du auch ein Recht auf Neuware, aber Ware wird durch einen kurzen Test, eine Inbetriebnahme, Anprobieren usw. nicht zur Gebrauchtware. Das sagt in dem Heiseartikel ein Rechtsanwalt, und der muss es ja wohl wissen.
Bei manchen Onlinehändlern beträgt die Rücklaufquote bis zu 50%. Wenn die diese Ware bei Ebay billig vertickern würden, wären die schon pleite.
Quelle: Handelsblatt
— geändert am 03.03.2018, 21:35:42
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