WhatsApp, Messenger und Abmahnungen – Rechtsbelehrung Folge 47 (Jura-Podcast)

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C. F.
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01.08.2017, 18:20:21 via Website

Als Hörversion:

https://rechtsbelehrung.com/whatsapp-messenger-und-abmahnungen-rechtsbelehrung-folge-47-jura-podcast/

Das Recht wird dann besonders interessant, wenn es unser tägliches Leben betrifft. Auch Messenger gehören mittlerweile zu unserem Alltag und da vor allem der WhatsApp-Messenger, der von knapp der Hälfte aller Deutschen genutzt wird. Da ist es nicht verwunderlich, wenn eine Nachricht von möglicher Abmahnbarkeit der WhatsApp-Nutzung, viele Menschen in Aufregung versetzt.

Ihren Ursprung fand die Nachricht im Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld, das in einer Sorgerechtsangelegenheit ergangen ist (AG Bad Hersfeld, 20.03.2017 – F 111/17 EASO). Das Gericht befand einen Minderjährigen für gefährdet, weil ihm die Mutter die Nutzung von WhatsApp erlaubte, obwohl das nach Ansicht des Richters rechtswidrig und abmahnbar sei.

Unser Gast, Dr. Malte Engeler (Betreiber des Technikblogs deathmetalmods.de), derzeit als Richter beim Verwaltungsgericht Schleswig tätig und bis vor Kurzem Stellvertretender Leiter des aufsichtsbehördlichen Bereichs am Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig Holstein. Twitter Privat, Twitter Deathmetalmods
Nicht erst seit diesem Urteil, streiten sich die Juristen, ob die Nutzung von WhatsApp tatsächlich verboten ist. Der Verstoß gegen das Datenschutzrecht soll dabei in dem Upload der im Smartphone gespeicherten Kontakte zu WhatsApp liegen. WhatsApp kann so erkennen, ob auch andere Kontakte des Nutzers WhatsApp verwenden. Übrigens ist es eine Funktion, über die auch andere Messenger verfügen.

Dieser Frage und ob der hessische Richter mit der Abmahnbarkeit Recht hatte, gehen Herr Richter und ich in dieser Folge nach. Unterstützt werden wir dabei von Dr. Malte Engeler, ebenfalls einem Richter. Er hatte zuvor einen sehr lesenswerten und ausgewogenen Beitrag zu dem Thema geschrieben: “WhatsApp und das Adressbuch-Problem“.

Hörenswert...

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