Sonderkündigungsrecht wenn Phone nicht geliefert

  • Antworten:4
Frank U Tanja Gerst
  • Forum-Beiträge: 1

05.09.2016, 19:49:01 via Website

Hallo,

gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn
1. Das im Vertrag angebotene Handy unbegründet nicht geliefert wird.
Kaufpreis von 9€ wurde wieder zurück überwiesen.
2. Die Sim Karte bis jetzt noch nicht freigeschaltet wurde.
(Hätte am 1.09.2016 freigeschaltet weren sollen)

— geändert am 05.09.2016, 20:51:48 durch Moderator

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

05.09.2016, 20:32:47 via Website

Klar! Du kannst vom Vertrag zurücktreten, nachdem Du den Vertragspartner in Verzug gesetzt hast und ihm eine angemessene Nacherfüllungszeit gegeben hast. Die dürfte bei der SIM-Karte recht kurz sein. Spricht 24 Stunden. Das Handy sollen Sie innerhalb einer Woche liefern. Vertragslaufzeit und Bezahlung beginnt erst mit vollständiger Erfüllung des Providers.

Sag, dass das Handy für Dich Vertragsbestandteil ist, wenn ein Teil fehlt, trittst Du wegen Nichterfüllung komplett zurück.

Das wird der anders sehen, aber Du musst Deine Forderungen formulieren.

Antworten
Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

05.09.2016, 20:57:30 via Website

Hallo Frank,

Herzlich willkommen bei uns im Forum :)

Ich habe mir mal erlaubt, den Titel deines Threads etwas zu überarbeiten. Bitte achte doch beim nächsten Mal darauf, einen aussagekräftigeren Threadtitel zu wählen. Danke :)

Aus den AGB des Anbieters solltest du erkennen, ob es sich um einen verbundenen Vertrag oder zwei separate Verträge handelt.
Üblicherweise sind aber der Handyvertrag und der Kauf des Telefons als zwei getrennte Verträge zu betrachten.
Von daher ist hier kaum mit einem Sonderkündigungsrecht zu rechnen.

Auch sieht es bei der Freischaltung der SIM für deinen Wunsch nach Sonderkündigung nicht gut aus. Seit dem angegebenen Termin, der übrigens nicht bindend ist, sind ja auch erst drei Werktage vergangen.

Viele Grüße,
Andy


OnePlus 3 (Resurrection Remix 5.8.2)
LG G Watch

Regeln | unsere Mods & Admins

Antworten
heizmichl
  • Forum-Beiträge: 3

05.09.2016, 20:58:27 via Website

Da mußt du in die (ausgehändigten AGB's) schauen. Manche Verträge sind verbunden. Aber manche sind zwei unabhängige. Da beeinflußt ein fehlerhafter Vertrag nicht den anderen. Der Vertrag mit dem Handy ist seitens des Providers rückabgewickelt, er wird der erloschen oder gar nicht erst zustande gekommen sein. Für die SIM Karte kannst du eine Frist zur Nacherfüllung setzen.

heizmichl

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

05.09.2016, 21:04:13 via Website

Es sind rechtlich immer zwei Verträge. Da aber das Handy nicht zu dem Preis alleine zu bekommen ist, sind es Koppelverträge. Also nicht von den AGB ins Bockshorn jagen lassen. Das geht schon was!

Abgesehen davon sind ja aktuell beide Verträge nicht erfüllt.

— geändert am 05.09.2016, 21:12:10

Antworten