Kleingewerbe oder nicht? (Finanzamt und der Google Play Store)

  • Antworten:27
Andi
  • Forum-Beiträge: 11

03.01.2016, 18:34:11 via Website

Hallo,

muss ich wenn ich Apps über den App Store verkaufen möchte auf die Kleinunternehmerregel verzichten? Sitze gerade vor dem Antrag zur steuerlichen Erfassung meines Gewerbes^^

Google rechnet ja seit dem 01.01.2015 für alle EU Länder die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer automatisch in den Preis mit ein und zeigt diesen auch auf der Rechnung der Endkunden an. Dies tut Google nach meinem Verständnis in meinem Namen und ich muss mich in diesen Ländern darum auch nicht mehr kümmern. Als Kleinunternehmer darf ich aber keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung auszeichnen oder den Kunden damit belasten. So denke ich das die Kleinunternehmerregel nicht geltend gemacht werden kann.

Gut, dann verzichte ich auf das Kleingewerbe und melde jeden Monat den Umsatz an das Finanzamt. Aber weil die Umsatzsteuer in der EU ja nun in dem jeweiligen Land von Google quasi für mich verrichtet wird sind die anzugebenden Umsätze eigentlich steuerfrei. Und da weis ich nicht wie und wo ich das auf dem Formular der Umsatzsteuer Voranmeldung angeben soll.

Ich weis auch nicht ob ich am Mini-one-stop-shop Verfahren teilnehmen muss oder ob das nur für Google selbst relevant ist.

Einen Steuerberater hab ich mir zwar schon gesucht aber ich hab noch mit keinem telefoniert der genau darüber bescheid wusste. Jetzt hoffe ich das hier schon jemand das selbe Problem für sich "gelöst" hat und so nett ist mir eine Hilfe zu geben.

VG Andi

— geändert am 03.01.2016, 19:25:36

Charlotte

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

03.01.2016, 18:39:06 via Website

Gehe zu Deinem Finanzamt. Die müssen Dir sagen, wie Du es richtig machst. Zwar könnten sie Dir entgegnen, sie dürften keine Steuerberatung machen, aber das sollen sie ja auch nicht. Sie sollen nur dir nur erklären, wie Du es steuerrechtlich richtig machst.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 820

03.01.2016, 18:49:04 via App

Du darfst die "berechnete" Mwst nicht ausweisen , berechnen und abführen musst du sie trotzdem ! Ansprechpartner findest du in der Regel bei deiner örtlichen IHK sowie Handels-Gewerbe-Vereine

Karotten sind wichtig

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Andi
  • Forum-Beiträge: 11

03.01.2016, 19:23:09 via Website

Aries

Gehe zu Deinem Finanzamt. Die müssen Dir sagen, wie Du es richtig machst. Zwar könnten sie Dir entgegnen, sie dürften keine Steuerberatung machen, aber das sollen sie ja auch nicht. Sie sollen nur dir nur erklären, wie Du es steuerrechtlich richtig machst.

Hey, danke. Das versuche ich morgen mal.

Ganz Normal

Du darfst die "berechnete" Mwst nicht ausweisen , berechnen und abführen musst du sie trotzdem ! Ansprechpartner findest du in der Regel bei deiner örtlichen IHK sowie Handels-Gewerbe-Vereine

Danke für die Anwort und den Tipp mit der IHK. Leider verstehe ich den Rest nicht ganz :(

Was meinst du mit "nicht ausweisen"? Google macht das ausweisen auf Rechnungen in der EU doch automatisch ohne dass ich dies verhindern kann. Sie schlagen auch den entsprechenden MwSt Betag auf den von mir eingestellten Preis drauf, behalten ihn und führen diesen im Land des Käufers ab. Die MwSt. wurde somit korrekt nach der neuen EU Regelung verrichtet und ich muss nichts weiter tun:

Zitat Google A:

Starting January 1, 2015, due to a change in Value-Added Tax (VAT) laws in the European Union (EU), Google will be responsible for determining, charging, and remitting VAT for Google Play Store app and content purchases for EU buyers. Google will send VAT for EU buyers’ app and content purchases to the appropriate authority and impacted merchants won’t need to calculate and send VAT separately for EU buyers. As a result, all developers selling apps to buyers in applicable countries will not be able to specify tax rates for those EU countries. Additionally, the VAT amount will be deducted from developer earnings for sales placed in applicable EU countries.

Zitat Google B:

Sie müssen die Umsatzsteuer für EU-Kunden nicht separat berechnen und abführen. Diese Änderung des Umsatzsteuerrechts gilt auch, wenn Sie nicht in der EU ansässig sind.

Nur steht dieses automatische Ausweisen auf der Rechnung und das Belasten des Kunden im Konflikt mit der Kleinunternehmerregel. Und wenn auf diese Kleinunternehmerregel bewusst verzichtet wird ist mir unklar wie man dem Finanzamt in den monatlichen Umsatzsteuerberichten mittelt dass keine weiteren Umsatzsteuern abzuführen sind.

— geändert am 03.01.2016, 19:27:16

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 820

03.01.2016, 19:39:27 via App

Kleingewerbe/Nebenerwerbs-Gewerbe dürfen keine Mwst ausweisen, ebenso wenig sind sie vorsteuerabzugsberechtigt ! wenn Google die Rechnung stellt sieht das anders aus, die MÜSSEN Mwst ausweisen . Das hier zu erklären sprengt den Rahmen . Das kann dir aber die IHK genau erklären . Auch das Arbeitsamt/Jobcenter ist/war da früher eine gute Quelle .
Wichtig ist aber das du in einem Arbeitsverhältnisse(Arbeitnehmer) "steckst" da sonst Sozialbeiträge anfallen könnten .... und das ist ein riesen Brocken

— geändert am 03.01.2016, 19:40:59

Karotten sind wichtig

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Andi
  • Forum-Beiträge: 11

03.01.2016, 19:54:31 via Website

Ganz Normal

Kleingewerbe/Nebenerwerbs-Gewerbe dürfen keine Mwst ausweisen, ebenso wenig sind sie vorsteuerabzugsberechtigt ! wenn Google die Rechnung stellt sieht das anders aus, die MÜSSEN Mwst ausweisen . Das hier zu erklären sprengt den Rahmen . Das kann dir aber die IHK genau erklären . Auch das Arbeitsamt/Jobcenter ist/war da früher eine gute Quelle .
Wichtig ist aber das du in einem Arbeitsverhältnisse(Arbeitnehmer) "steckst" da sonst Sozialbeiträge anfallen könnten .... und das ist ein riesen Brocken

Ah, ok. Ja ich mach es auch als Nebentätigkeit und war mir mit dem Kleingewerbe nicht sicher da ja Google quasi auf meinen Rechnungen MwSt. ausschreibt. Dann ruf ich def. mal morgen beim Finanzamt/IHK an.

Eine USt.-IdNr. benötige ich aber, oder?

— geändert am 03.01.2016, 19:58:30

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 820

03.01.2016, 20:19:32 via App

ja, die bekommst du vom Finanzamt

Karotten sind wichtig

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

04.01.2016, 13:16:30 via Website

Ich bin ebenfalls Kleinunternehmer nach §19. Die ausgewiesene USt von Google musst du bei der jährlichen Steuererklärung rausrechnen und den Betrag ohne USt dort angeben. Deine Einnahmen logischerweise auch ohne USt eintragen. Du musst nur 1 x im Jahr eine Erklärung abgeben. Was "Ganz Normal" sagt, das Du MwSt berechnen und abführen musst und eine USt. ID brauchst stimmt nicht. Durch den §19 bist du komplett von der USt nach §19 UStG befreit und darfst diese nicht berechnen oder in der Erklärung angeben (Brutto=Netto). Dies gilt bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Eu. Die Steuerangaben auf Rechnungen sind für den Verkäufer Umsatzsteuer und für den Kunden Mehrwertsteuer, obwohl es diese eigentlich gar nicht gibt.

Kurze Erklärung: http://www.akademie.de/wissen/korrekte-steuerangaben-auf-rechnungen-umsatzsteuer-mehrwertsteuer

Im Normalfall wird die Umsatzsteuer in der Herstellungskette von Unternehmen zu Unternehmen durchgereicht. Erst beim Endkunden bleibt sie hängen. Erst für ihn oder sie wird die Ware oder Dienstleistung durch die Steuer teurer, sie ist also "mehr wert". Daher hat sich für den Umgang mit Endkunden der Begriff "Mehrwertsteuer" eingebürgert. Häufig sprechen Unternehmer auch untereinander von der Mehrwertsteuer.

USt ausweisen bedeutet, das Du diese wie Google extra auf der Rechnung aufzeigst. Eins USt.- ID ist nicht nötig da Du keine berechnest. Durch §19 bist Du davon befreit. Erst wenn Du über 17.500 Eu Jahresumsatz kommst benötigst Du die, da dann automatisch der §19 wegfällt. Auf allen Rechnungen die Du schreibst musst Du auf den §19 Kleinunternehmerregelung hinweisen. Das ist bei Büro Easy in den Rechnungsvordrucken im Fußbereich ganz simpel machbar. Auch in einem OnlineShop im Impressum ist das anzugeben.

Z.B. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG

Besorge Dir Lexware Büro Easy und melde Dich auf Elster online an. Du benötigst das kostenfreie Elster Basis Zertifikat. Elster ist Bundesweit bei den Finanzämtern verifiziert. Ein Steuerberater ist zu teuer und auch nicht nötig. Bei Elster wird alles ganz genau erklärt. Alle gewerblichen Unterlagen musst Du 10 Jahre aufbewahren. Bei allen offenen Fragen kannst Du dich an das Finanzamt oder den Verbraucherschutz wenden. Auch könntest Du einen entsprechenden Kurzlehrgang bei der IHK in Erwägung ziehen. Die sind nicht teuer.

— geändert am 04.01.2016, 14:25:39

Gruß, Werner

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Rafael K.
  • Forum-Beiträge: 2.359

04.01.2016, 14:32:41 via Website

Super Beitrag Werner!

Werner

Ich bin ebenfalls Kleinunternehmer nach §19. Die ausgewiesene USt von Google musst du bei der jährlichen Steuererklärung rausrechnen und den Betrag ohne USt dort angeben. Deine Einnahmen logischerweise auch ohne USt eintragen.

Kannst Du evtl. noch ein kleines Beispiel dazu anführen? Welche Beträge nimmst Du als Grundlage, um die USt abzuziehen?
Ich habe bisher immer die monatlichen Auszahlungen von Google als Summen angegeben.
Die enthalten ja IMHO keine USt, oder doch? Ich hatte ja bisher die Einstellung 0% MwSt auszuweisen.
Wenn Google die nun aber bereits für mich abführt, welche Beträge muss ich denn nun verwenden, damit ich nicht 2 mal zahle?

Danke!

— geändert am 04.01.2016, 14:39:33

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Andi
  • Forum-Beiträge: 11

04.01.2016, 14:41:10 via Website

Hallo Werner,

vielen lieben Dank für deine ausführliche Erklärung. Total toll, wirklich!!! Hab heute bei der IHK angerufen und selbst die wussten darüber nicht bescheid :D

Das bedeutet dann wohl auch, dass ich mich nicht an dem Mini-one-stop-shop (Moss) Verfahren anmelden muss, da es auch da nur um die Umsatzsteuer geht, richtig?

Und wie ist es mit internationalen Verkäufen z.B. in die USA? Hier überlässt Google es dem Entwickler Umsatzsteuer (sale taxes) korrekt abzuführen und übernimmt es nicht selbst. Gilt hier auch der Deutsche §19 oder soll ich erstmal auf Verkäufe in die USA verzichten?

Rechnungen an Google muss ich keine schreiben, oder?

Die ausgewiesene USt von Google musst du bei der jährlichen Steuererklärung rausrechnen und den Betrag ohne USt dort angeben.

Meinst du hier meine Einnahmen ohne MwSt. oder den Jahresumsatz?

Nochmals vielen Dank für deinen tollen Beitrag und viele Grüße, Andi

— geändert am 04.01.2016, 14:49:16

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

04.01.2016, 14:49:49 via Website

Danke Rafael

Normalerweise bekommt man als Händler ja Rechnungen mit ausgewiesener USt. Falls nicht rechnet man sie einfach raus. Bei Rechnungen von Kleinunternehmern musst du ja nichts raus rechnen, da sie nicht vorhanden ist. Ich glaube nicht, das ein Konzern wie Google ohne USt arbeiten kann, dafür ist deren Umsatz zu hoch. Könnte ja sein, das sie es als MwSt angegeben haben. Du musst den Reinbetrag, also ohne jegliche Steuer in der Erklärung angeben.

Google kann und darf für Dich keine Steuern Abführen/Einnehmen. 2 x Zahlen? Du zahlst zwar Google deren USt und bekommst sie später nicht vom Finanzamt zurück, aber dafür kannst Du ja auf Deiner Rechnung deren Rechnungs Endbetrag (also inkl. deren Steuer) nehmen und dort noch Deinen Gewinn hinzufügen. Somit bekommst Du also in gewissem Sinne die Steuer zurück und machst noch Deinen Gewinn.

Du musst ja bei der Steuererklärung alle Rechnungen dem Finanzamt übergeben. Sollten die auf die Idee kommen Deine Lieferanten Rechnungen mit Deinen Angaben zu Überprüfen und stellen fest, das Du die USt mit eingerechnet hast bist Du sofort den §19 los und bekommst mächtig Ärger. Die schreiben dich nicht etwa an, nee , dann steht urplötzlich die Steuerfahndung vor Deiner Tür......

— geändert am 04.01.2016, 15:03:04

Gruß, Werner

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

04.01.2016, 14:58:29 via Website

Danke Andi

VORSICHT durch den §19 unterliegst du speziellen Stuerrechten. Google gilt in Deinem Fall für Dich als OnlineShop. Dort MUSST Du auf den §19 hinweisen. Auch musst Du darauf hinweisen, das bei allen Käufen deutsches Steuerrecht gilt und Bedingung ist und das davon abweichendes nicht anerkannt wird. Kannst dazu ja meinen Vorschlag nehmen. Zumal nach dem neuen Steuerrecht bei Geschäften mit dem Ausland spezielle Vordrucke zu nutzen sind. Da hat damit zu tun, das nicht überall die gleichen Steuersätze gelten.

Unter diesem Link: http://www.liesegang-partner.de/ bekommst Du Musterverträge, AGB's usw. für fast alles. Für einmalg Eu 49.- lebenslang umsonst. Dort habe ich auch meine AGB, Verkaufsverträge usw erstellt.

Es gibt keine MwSt ^^. Bei der Steuererklärung trägst Du in den Ausgaben Deine erhaltenen Rechnungen ohne USt ein. Dort kannst du auch falls Mietwohnung Raum anteilig die Kosten ( Heizung, Strom usw.), Telefon Rechnung usw. angeben.

Deine Einnahmen trägst Du bei Einnahmen in Reinform ein und lässt den USt teil frei. Du hast bei Elster auch entsprechende Vordrucke.

— geändert am 04.01.2016, 15:38:13

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Andi
  • Forum-Beiträge: 11

04.01.2016, 15:09:54 via Website

Werner

VORSICHT durch den §19 darfst du absolut NICHTS ins Ausland verkaufen. Auch nicht innerhalb der EU. Für Verkäufe ins Ausland gilt absolute Steuerpflicht. Das hat den Grund, das es im Ausland nirgendwo eine Regelung zur internen Steuerbefreiung gibt und Du somit dem Ausland Steuerverpflichtet bist.

Aber genau da dachte ich das Google, zumindest innerhalb der EU, dies für uns seit dem 01.01.2015 übernimmt. Google wird als Verkäufer für den Entwickler tätigt und führt die Steuern im Land des Käufers ordnungsgemäß ab. Bedeutet das nun das ich, wenn ich über den Play Store EU weit verkaufen möchte, kein Recht auf §19 habe? Selbst nicht mit dem beschriebenen Verfahren von Google?

Werner

Google gilt in Deinem Fall für Dich als OnlineShop. Dort MUSST Du auf den §19 hinweisen.

Und das ist nur sinnvoll wenn ich ausschließlich innerhalb Deutschlands verkaufe - ansonsten hat §19 eh keinen Sinn?

— geändert am 04.01.2016, 15:31:32

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

04.01.2016, 15:43:23 via Website

Schau nochmal in den Beitrag, habe ihn geändert. Der §19 hat im Ausland keinerlei Gültigkeit, da dort deutsches Steuerrecht nicht anwendbar ist. Jedoch kann Dich keiner zwingen USt zu erheben, da Du in Deutschland davon durch §19 befreit bist. Dem getrennten Steuerrecht hier unterliegst Du dadurch auch nicht.

Du musst expliziet auf den §19 hinweisen und das nur deutsches Steuerrecht Anwendung findet. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Habe dazu was gefunden: http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Auslandsgeschaefte/Umsatzsteuer/Kleinunternehmer-Verkauf-ins-Ausland.html

— geändert am 04.01.2016, 15:52:50

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Andi
  • Forum-Beiträge: 11

04.01.2016, 16:32:20 via Website

Werner

Schau nochmal in den Beitrag, habe ihn geändert. Der §19 hat im Ausland keinerlei Gültigkeit, da dort deutsches Steuerrecht nicht anwendbar ist. Jedoch kann Dich keiner zwingen USt zu erheben, da Du in Deutschland davon durch §19 befreit bist. Dem getrennten Steuerrecht hier unterliegst Du dadurch auch nicht.

Du musst expliziet auf den §19 hinweisen und das nur deutsches Steuerrecht Anwendung findet. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Super, danke :)

Gerade hat mich die IHK zurückgerufen. Die meinen das ich nur darauf hinweisen muss wenn nicht Google sondern ich selbst als Verkäufer der App über deren Plattform gelte. Wenn Google der Verkäufer ist und ich weise darauf hin kann es unter Umständen falsch sein. Dazu habe ich bisher noch nichts finden können aber ich glaube in der EU ist Google seit 01.01.2015 der Verkäufer. Da sie ja auch die Steuer behalten und abführen. Und die IHK meinte ich soll mir ein Steuerberater nehmen - wäre nicht all zu teuer.

Ich versuche nun auch noch mal Google selbst dazu zu befragen... wenn ich denn ein entsprechenden Kontakt finde. Und ich rufe morgen auch mal beim Finanzamt an.

— geändert am 04.01.2016, 17:01:05

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

04.01.2016, 17:13:38 via Website

Nur gibts da dann wieder ein Problem. Google darf aber dann seinen Kunden keine Steuer in Rechnung stellen, da sie bei Dir keine bezahlen. Auch solltest Du sehr darauf achten ob in den diesbezüglichen Google AGB auch auf Anwendbarkeit deutschen Rechts hingewiesen wird. Falls nicht, müsstest Du wegen der neuen Steuergesetze seit 01.01.15 eine Steuererklärung in den USA machen....

Ich gab Dir schon einmal diesen Link: http://www.liesegang-partner.de/ Dort gibt es auch einen Blog in dem Du kostenfrei Fragen an einen Fachanwalt stellen kannst. Frage bitte dort nach und Du bekommst eine rechtssichere Antwort was Google betrifft. Ich denke zwar, das ich richtig liege, aber.....

— geändert am 04.01.2016, 17:21:28

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Andi
  • Forum-Beiträge: 11

04.01.2016, 17:19:48 via Website

Werner

Nur gibts da dann wieder ein Problem. Google darf aber dann seinen Kunden keine Steuer in Rechnung stellen, da sie bei Dir keine bezahlen.

Auch wenn Google der Verkäufer ist?

Falls nicht, müsstest Du wegen der neuen Steuergesetze seit 01.01.15 eine Steuererklärung in den USA machen....

Warum? Weil ich Google, die in den USA sitzen, die App "verkaufe" ?

Ich gab Dir schon einmal diesen Link: ... Dort gibt es auch einen Blog in dem Du kostenfrei Fragen an einen Fachanwalt stellen kannst. Frage bitte dort nach und Du bekommst eine rechtssichere Antwort was Google betrifft. Ich denke zwar, das ich richtig liege, aber.....

Das mache ich, Dank Dir :)

Langsam aber sicher denke ich es wäre einfacher und sicherer auf die Kleinunternehmerregel zu verzichten und den Umsatz jeden Monat zu melden wenn ich EU weit verkaufen möchte :D

— geändert am 04.01.2016, 17:26:16

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

04.01.2016, 17:29:18 via Website

Heute Nacht träumt Andi davon, das die US Steuerfahndung seine Auslieferung fordert weil er US Steuern hinterzogen hat :)

Auch wenn Google der Verkäufer ist. Niemand darf etwas besteuern auf das er keine Steuern entrichtet hat.

Google Deutschland ist nur eine Zweigstelle und keine eigenständige Firma.

Umsatzsteuer Voranmeldung macht man 1/4 järlich, nicht monatlich.

Frag einfach auf dem Link nach, ist am einfachsten.

Solltest Du vielleicht ALG beziehen muss laut SGB eine Genehmigung zur Selbstständigkeit vorliegen und dann unterliegst Du auch noch anderen Richtlinien des SGB, nur mal so als Hinweis.

— geändert am 04.01.2016, 17:44:16

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Charlotte
  • Forum-Beiträge: 1

04.01.2016, 17:34:03 via Website

Das ist aber auch ein so dermaßen abgefahrenes Problem. Aber voll toll, dass du so ausdauernd antwortest, Werner. :)

Gelöschter Account

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Andi
  • Forum-Beiträge: 11

04.01.2016, 17:53:24 via Website

Werner

Heute Nacht träumt Andi davon, das die US Steuerfahndung seine Auslieferung fordert weil er US Steuern hinterzogen hat :)

Genau das wird passieren.... :D

:(

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

04.01.2016, 17:54:01 via Website

Danke Charlotte

Eigentlich gewöhnliche Anfänger Probleme. Und wenn ich helfen kann und in der Thematik bewandert bin, helfe ich gerne :)

— geändert am 04.01.2016, 17:56:34

Gruß, Werner

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

04.01.2016, 18:06:24 via Website

Andi wart mal ab wenn Du einen Geschäftsplan erstellen musst. Dann wirds richtig lustig. :D

Berichtigung: Auf der Liesegang HP nicht auf Blog, sondern Support gehen. Dort kann man Fragen. Das sind übrigens Wirtschafts Fachanwälte.

— geändert am 04.01.2016, 18:16:53

Gruß, Werner

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Rafael K.
  • Forum-Beiträge: 2.359

05.01.2016, 10:55:17 via Website

Werner

Normalerweise bekommt man als Händler ja Rechnungen mit ausgewiesener USt. Falls nicht rechnet man sie einfach raus. Bei Rechnungen von Kleinunternehmern musst du ja nichts raus rechnen, da sie nicht vorhanden ist.

Habe grade einen Auszug aus dem Merchant Center angeschaut.
Dort steht in der Spalte Tax-Type nichts. Leerer Wert. Es gibt folglich außer den Google-Fees auch keine Abzüge.
Was heißt das nun für mich? Die monatliche Google Zahlung ist auch der Betrag, den ich beim FA angeben muss, oder muss davon noch die USt abgezogen werden?

Google kann und darf für Dich keine Steuern Abführen/Einnehmen. 2 x Zahlen? Du zahlst zwar Google deren USt und bekommst sie später nicht vom Finanzamt zurück, aber dafür kannst Du ja auf Deiner Rechnung deren Rechnungs Endbetrag (also inkl. deren Steuer) nehmen und dort noch Deinen Gewinn hinzufügen. Somit bekommst Du also in gewissem Sinne die Steuer zurück und machst noch Deinen Gewinn.

Mit 2x zahlen meinte ich: Google führt 19% ab und ich führe die auch nochmal ab. Das wollen wir ja nicht :-)

Du musst ja bei der Steuererklärung alle Rechnungen dem Finanzamt übergeben. Sollten die auf die Idee kommen Deine Lieferanten Rechnungen mit Deinen Angaben zu Überprüfen und stellen fest, das Du die USt mit eingerechnet hast bist Du sofort den §19 los und bekommst mächtig Ärger. Die schreiben dich nicht etwa an, nee , dann steht urplötzlich die Steuerfahndung vor Deiner Tür......

Ich lasse das ja über einen Steuerberater machen, von daher gehe ich jetzt mal davon aus, dass alles korrekt ist. Ich würde es nur gerne auch selbst verstehen, um es ggf. selbst machen zu können :-)
Im Grunde wäre es doch aber zu meinem NACHTEIL, wenn ich die USt im Betrag noch mit drin habe, denn der Umsatz wäre höher und somit auch die Steuernachzahlung. Oder sehe ich das falsch?

Danke und Grüße!

— geändert am 05.01.2016, 10:56:14

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

05.01.2016, 12:58:25 via Website

  1. Tax Type bezeichnet wie viel Prozent und aus welchem Land die Steuer ist. Sprich Du musst die USt raus rechnen.

  2. Google MUSS 19% abführen da sie nicht dem §19 unterliegen, das hat mit Rechnungen die Du schreibst nichts zu tun und beeinflusst diese auch nicht.

  3. Der Steuerberater wird ja wohl wissen was er tut.

  4. Dein Nachteil ist falsch gedacht. Die USt zählt nicht zum Umsatz, da Du diese abführen musst. Nur der Reingewinn ist der Umsatz. In einer Steuererklärung werden die Einnahmen angegeben und in einer anderen Spalte die zugehörige USt. Fällt bei Dir aber wegen dem §19 weg.

Ist alles ein wenig kompliziert, aber wenn man mal durchgeblickt hat gar nicht mehr so schlimm. Lass es Dir mal in aller Ruhe von Deinem Steuerberater erklären. Den kannst Du übrigens komplett absetzen, nicht nur seine USt. Und nimm mal Deinen Mietvertrag, Strom/Heizungs/Tel Rechnungen mit zu ihm. Wie schon mal erklärt, das Alles kannst Du anteilig angeben. Er weiß wie das errechnet wird.

Gruß, Werner

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Rafael K.
  • Forum-Beiträge: 2.359

05.01.2016, 13:50:47 via Website

Werner

Ist alles ein wenig kompliziert, aber wenn man mal durchgeblickt hat gar nicht mehr so schlimm. Lass es Dir mal in aller Ruhe von Deinem Steuerberater erklären. Den kannst Du übrigens komplett absetzen, nicht nur seine USt. Und nimm mal Deinen Mietvertrag, Strom/Heizungs/Tel Rechnungen mit zu ihm. Wie schon mal erklärt, das Alles kannst Du anteilig angeben. Er weiß wie das errechnet wird.

Danke für die Erklärung, ich werde es alles mit ihm nochmal durchsprechen, um ganz sicher zu gehen, dass das auch richtig angegeben wird.
Telefon usw. wurde schon immer berücksichtigt. Mietvertrag kommt ab diesem Jahr nun auch dazu, da ich ein offizielles Arbeitszimmer dazu bekommen habe :)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1

10.01.2016, 14:57:41 via Website

@Werner

Zitat:
"...Umsatzsteuer Voranmeldung macht man 1/4 järlich, nicht monatlich...."

Bitte verbreite keine Halbwahrheiten, es hängt von Deinem Umsatz ab.

Grüße,
B.

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Andi
  • Forum-Beiträge: 11

14.01.2016, 22:53:45 via Website

So, ich war beim Steuerberater.

Scheint als würde Google in der EU aufgrund der neuen Steuerregelung selbst als Verkäufer auftreten. So heißt es bei Google offiziell:

Aufgrund einer Änderung des Umsatzsteuerrechts in der Europäischen Union (EU) ist Google dafür verantwortlich, für EU-Kunden die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen digitalen Inhalte auszuweisen, zu berechnen und abzuführen. Google wird die Umsatzsteuer aus digitalen Käufen von EU-Kunden an die jeweils zuständige Behörde abführen. Sie müssen die Umsatzsteuer für EU-Kunden nicht separat berechnen und abführen. Diese Änderung des Umsatzsteuerrechts gilt auch, wenn Sie nicht in der EU ansässig sind.

weiter heißt es:

Wenn Google wie im obigen Abschnitt beschrieben zu Einbehalt und Abführung von Steuern verpflichtet ist, erkennen der Entwickler sowie Google eine Transaktion vom Entwickler an Google zu Steuerzwecken an, und der Entwickler erklärt sich einverstanden, den relevanten Steuerverpflichtungen nachzukommen, die sich aus dieser zusätzlichen Transaktion ergeben.

Laut meinem Steuerberater bedeutet dies, dass Google in der EU und überall wo Sie selbst zur Abführung von Steuern verantwortlich sind den Verkauf meiner App für mich übernehmen. Das bedeutet wiederum das ich, wenn ich nur EU weit verkaufe, neben den Umsatzberichten aus dem Google-Backend eine Rechnung an Google Irland mit Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren erstellen und meinem deutschen Finanzamt melden muss.

Somit kann ich vorerst als Kleinunternehmer handeln. Deckt sich das mit Euren Erfahrungen?

— geändert am 15.01.2016, 10:20:34

Antworten
fox1986
  • Forum-Beiträge: 6

17.04.2016, 01:14:56 via Website

Antwort interessiert mich auch brennend. Gibts hierzu schon was neues?

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