eSIM - Vorteile und Nachteile

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

22.11.2015, 08:18:06 via App

Hallo,

die Vorteile einer eSIM sollten ja bekannt sein, mir macht nur ein Nachteil etwas Sorgen:

Was ist wenn die eSIM kaputt geht? Z.B. durch kurzfristige Überspannung oder was auch immer.

Da kann man dann ja das Smartphone weg schmeißen.

VG

Matze

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

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asdf ghjk
  • Forum-Beiträge: 3.175

22.11.2015, 08:26:07 via App

Die eSIM ist doch fest im Gerät verbaut? Wie kann sie dann kaputt gehen? :?

(außer das Smartphone geht kaputt)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

22.11.2015, 08:39:04 via App

Hab doch ein Beispiel genannt.

Komisch ist, das Fernseher, kurz nachdem die Garantie abgelaufen ist, kaputt gehen (erst vorgestern wieder so ein Beispiel gehabt), wer weiß... :?

— geändert am 22.11.2015, 08:39:21

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Trim S.
  • Forum-Beiträge: 387

22.11.2015, 09:13:43 via App

Was wenn man mehrere Provider nutzen möchte, dass geht leider nicht?!
Kurzfristig auf eine andere SIM-Karte wechseln ist auch nicht möglich.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

22.11.2015, 10:02:51 via App

Daran habe ich noch gar nicht gedacht, übel.
Und Phones mit 2 eSIM wird es bei uns wohl selten geben.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

22.11.2015, 11:53:39 via Website

asdf ghjk

Die eSIM ist doch fest im Gerät verbaut? Wie kann sie dann kaputt gehen? :?

Wie geht ein elektronisches Gerät deiner Meinung nach kaputt?
Bei mir waren bisher immer billige Bauteile kaputt, aber die Arbeitszeit summiert sich auf dreistellige Beträge. Oder es werden ganze Platinen getauscht, obwohl ein billiger Transistor hin ist, den man dank SMD-Technik kaum tauschen kann und den auch kein Mensch mehr sucht.

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trixi
  • Forum-Beiträge: 27.509

22.11.2015, 12:20:22 via App

Kann ich nur bestätigen. Während man früher mit Stromlaufplänen nach einem Fehler gesucht hat, ist man inzwischen nur noch Discjockey - Platine raus, Platine rein, gut ist's.

Das wird bei einer eSim auch nicht anders sein. Wenn die defekt sein sollte, wird es teuer.

— geändert am 22.11.2015, 12:23:26

Programming today is a race between software engineers striving to build bigger and better idiot-proof programs, and the Universe trying to produce bigger and better idiots.

It seems like Universe will win...

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 820

22.11.2015, 13:36:01 via App

ESims im kann man nicht ersetzen . die Spezifikation sieht vor das sie zerstört werden beim Versuch sie auszubauen.
"Dualsim" Funktionen sind wie jetzt auch möglich, es ist sogar möglich (technisch) sich bei mehreren SP anzumelden. Ob das gewollt wird, steht auf einem anderen Blatt . Ich gehe davon aus das es weiterhin "normale" Sim-Kartentelefone geben wird und Hybriden die sowohl als auch haben werden .

Karotten sind wichtig

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

27.02.2016, 20:42:02 via Website

Hallo!

Ich sehe in eSIM eine Gefahr. Dann nämlich wenn man sein Mobiltelefon verkaufen will. Dann muss man nämlich erstmal die Möglichkeit haben den Inhalt der eSIM zu zerstören, bevor der neue Besitzer die eSIM nutzt. Ich möchte jedenfalls nicht dass der neue Besitzer Einblick in meine eSIM bekommt, oder gar die Möglichkeit die eSIM auf meine Kosten zu nutzen. Das könnte den Wiederverkaufswert gegen null sinken lassen.

Gruß, René

Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen, öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

27.02.2016, 20:53:18 via App

Na ich will doch mal hoffen, dass man seine Nummer löschen kann. :?

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

27.02.2016, 21:23:01 via Website

Trotzdem behindert die eSIM ein Spontangeschäft.

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Dänu
  • Forum-Beiträge: 3.871

27.02.2016, 21:31:11 via App

werden wir damit den Sim-Lock wiederbekommen?

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

27.02.2016, 21:32:14 via Website

Möchlich! Es geht ja um "Kundenbindung"

— geändert am 27.02.2016, 21:32:39

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

27.02.2016, 21:40:28 via Website

Kundenbindung erreicht man aber nicht indem man das Mobiltelefon dauerhaft und unwiederbringlich an den Mobilfunkanschluß und an das Netz bindet. Gerade haben die Mobilfunkanbieter gelernt dass man mit Netlock und Simlock die Kunden verschreckt, und jetzt kommt eine neue Methode zur Zwangsbindung. Wenn ich auf dem freien Markt ein teures Mobiltelefon erwerbe dann möchte ich entscheiden ob und wie schnell ich es wieder verkaufe. Eine Zwangsbindung ist weder mit deutschem Recht noch mit EU-Recht vereinbar. Die Softwarehersteller sind damit nicht durchgekommen und haben schon vor Jahren eine Abfuhr bekommen. Weshalb sollte es den Mobilfunkanbietern da besser ergehen? Hoffentlich mischen sich die EU-Regierenden auch bei diesem Thema zum Wohle des Verbrauchers ein und erteilen den Mobilfunkanbietern eine Abfuhr.

— geändert am 27.02.2016, 21:41:38

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

27.02.2016, 21:47:06 via App

Sind ja jetzt nur Vermutungen.

Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

27.02.2016, 21:49:49 via Website

Und gekommen ist die Mauer doch. Auf jeden Fall ermöglicht eSIM eine dauerhafte und unwiederbringliche Bindung an eine Mobilfunknummer. Und das Knacken solcher Schutzvorrichtungen ist ja bekanntlich bei Strafe verboten.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

27.02.2016, 21:52:34 via App

Also ich glaube nicht dass es zu einer Bindung kommen wird, aber lassen wir uns überraschen.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

27.02.2016, 21:56:30 via Website

René H.

Kundenbindung erreicht man aber nicht indem man das Mobiltelefon dauerhaft und unwiederbringlich an den Mobilfunkanschluß und an das Netz bindet.

Du hast noch nie mit Marketing und Vertrieb zu tun gehabt!

René H.

Gerade haben die Mobilfunkanbieter gelernt dass man mit Netlock und Simlock die Kunden verschreckt, und jetzt kommt eine neue Methode zur Zwangsbindung.

Nein, die Freischaltung und die Beantwortung von Beschwerden wurde denen zu teuer.

René H.

Eine Zwangsbindung ist weder mit deutschem Recht noch mit EU-Recht vereinbar. Die Softwarehersteller sind damit nicht durchgekommen und haben schon vor Jahren eine Abfuhr bekommen.

Moment! Wir haben Vertragsfreiheit! Selbst bei einer Prüfung auf einseitige Benachteiligung muss der, der sich benachteiligt fühlt, sich die Frage gefallen lassen, warum er das Geschäft eingegangen ist!

Das einizige was hilft ist, wenn wir alle keine Geräte mit eSIM kaufen. Aber der ein oder andere braucht zwingend ein Gerät und dem ist es dann egal. Einen anderen kümmert das ganze gar nicht. Langsam werden die Geräte mit konventioneller SIM aus dem Laden entfernt und argumentiert der Verkäufer wolle nichts anderes mehr.

Und dann beginnt ein jahreslanges Gezerre mit dem Verbraucherschutz und vielleicht später die Einschaltung des Gesetzgebers.

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trixi
  • Forum-Beiträge: 27.509

27.02.2016, 22:01:57 via App

Guckt mal nach Amerika. AT&T verbaut seit Jahren feste SIM Karten in die Handys. Auf die Weise ist der Kunde dauerhaft gebunden.
Ich glaube die Firmen werden sich das wechseln gut bezahlen lassen.

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

27.02.2016, 22:11:03 via Website

Ich sehe in eSIM auf jeden Fall eine extreme Benachteiligung der Kunden. Während der Mobilfunkanbieter bei herkömmlichen SIM-Karten für das ordnungsgemäße Funktionieren verantwortlich ist wird mit eSIM die Verantwortung auf den Kunden abgewälst. Da eSIM Bestandteil des Gerätes ist liegt sie nicht mehr im Verantwortungsbereich des Anbieters. Dann muss sich der Kunde selber darum kümmern dass der Mobilfunkanbieter seinen Vertragspflichten nachkommen kann. Selbst mit Gewährleistung ist dann nichts zu machen da meist alles nach 6 Monaten kaputtgeht. Dass heisst also geht nach 6 Monaten die eSIM kaputt wird es teuer für den Kunden. Ich jedenfalls habe kein Problem damit auf ein Mobiltelefon zu verzichten. Dann soll es halt so sein.

— geändert am 27.02.2016, 22:11:56

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

27.02.2016, 22:37:59 via App

René H.

...da meist alles nach 6 Monaten kaputtgeht.

Wie meinst denn das?

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

27.02.2016, 22:46:24 via Website

So wie ich es geschrieben habe. Damit meinte ich die Gewährleistung. Meistens geht es nach 6 Monaten kaputt, also dann wenn der Kunde etwas beweisen muss. Wenn also die eSIM nach 6 Monaten kaputt geht müsste der Kunde beweisen dass sie schon vorher angeknackst war, was er aber nicht wird beweisen können.

Die Mobilfunkanbieter sind dann fein raus. Die sparen sogar eine ganze Menge Geld (keine SIM-Karten mehr kaufen, keine PIN-Briefe mehr verschicken und keine PUK-Datenbanken mehr vorhalten).

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

27.02.2016, 22:52:14 via Website

Bei mir geht selten etwas nach 6 Monaten kaputt. Wenn dann nach 3 Jahren, aber ich habe Technik, die 20 Jahre alt ist und noch immer einwandfrei funktioniert.

Aber Du hast Recht, es wird komplizierter, weil das Gerät eingeschickt werden muss, während bisher einfach eine neue SIM verschickt wird. Unabhängig vom Verschulden.

Nimm mal die andere Sichtweise ein. Wie viele Kunden haben wohl ihre SIM selbstverschuldet geschrottet und dann kostenlosen Ersatz gefordert, was der Anbieter auch gemacht hat, weil ein Streit viel teurer gekommen wäre?

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 820

27.02.2016, 22:54:02 via App

René H.

Ich sehe in eSIM auf jeden Fall eine extreme Benachteiligung der Kunden. Während der Mobilfunkanbieter bei herkömmlichen SIM-Karten für das ordnungsgemäße Funktionieren verantwortlich ist wird mit eSIM die Verantwortung auf den Kunden abgewälst.

Ist doch heute nicht anders ! Der Simkartensteckplatz ist fest verbaut im Gerät . Wird der durch eine Simkarte "Zerstört" haftet auch kein SP . Die neue Simkarte die dann fällig wird, wird dir auch nicht geschenkt !

E-Sim gibts seit 20 Jahre in der Industrie , in Sichheitsrelevante Einrichtungen wie z.b. in Aufzüge, Maschinenbau, Alarmanlagen etc. ....

Karotten sind wichtig

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

27.02.2016, 23:02:35 via Website

Ja also wenn der Kunde sein Mobiltelefon so schlecht behandelt dass der Steckplatz und auch noch die SIM zerstört wird dann ist er selber schuld.

Aber wenn nur die SIM-Karte verreckt dann muss der Mobilfunkanbieter kostenlos Ersatz liefern. Die SIM-Karte gehört schließlich dem Mobilfunkanbieter und nicht dem Kunden. In der Regel müsste die SIM-Karte eigentlich dem Mobilfunkanbieter zurückgegeben werden wenn man den Vertrag kündigt. Früher musste man sogar bezahlen wenn man die Karte nicht zurückgeben konnte. Mit eSIM ändert sich das.

— geändert am 27.02.2016, 23:04:27

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 820

27.02.2016, 23:13:21 via App

Ich hab schon Simkarten erlebt die nicht mehr entfernbar waren ! Simkarten müssen schon einige Zeit nicht mehr zurückgeschickt werden !

Ich denk die größte Unsicherheit ist den mangelnden Informationen geschultet , sowie den noch fehlenden Standarts und verbindlichen Richtlinien die für die ganzen SP's international dann gelten werden . Technisch macht es zur Simkarte keinen Unterschied ! Einzig notorische "Nichtzahler" werden den kürzeren ziehen , dort wird es ein ähnlich System geben wie sie KFZ -Versicherungen oder Energieversorger heute schon "benützen"!

Vorteil für alle andere, ein Diebstahl lohnt nicht mehr , da die E-Sim gesperrt wird, und so das Phone unbenutzbar wird .

— geändert am 27.02.2016, 23:15:43

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trixi
  • Forum-Beiträge: 27.509

27.02.2016, 23:15:33 via App

Mal sehen wie stabil das ganze wird. Ich habe in über 20 Jahren nur eine SIM Karte geschrottet. Da aber gleich das Handy mit.

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

27.02.2016, 23:23:14 via Website

Ganz Normal

Ich hab schon Simkarten erlebt die nicht mehr entfernbar waren ! Simkarten müssen schon einige Zeit nicht mehr zurückgeschickt werden !

Solche Fälle sind mir unbekannt, glücklicherweise. Und wenn dann würde ich das in fachkundige Hände legen bevor ich mehr zerstöre als mir lieb ist.

Ganz Normal

Simkarten müssen schon einige Zeit nicht mehr zurückgeschickt werden !

Aber nur aus Kostengründen. ;)

Ganz Normal

sowie den noch fehlenden Standarts und verbindlichen Richtlinien die für die ganzen SP's international dann gelten werden .

Mal abgesehen davon dass es Standard heisst (von Standardisierung. Mit der "Art" hat das nichts zu tun). ;) Der Kunde wird auf jeden Fall das Nachsehen haben. Mal abgesehen von der Sicherheit (wer weiss schon was die SP mit eSIM alles anstellen können).

Ganz Normal

Einzig notorische "Nichtzahler" werden den kürzeren ziehen

Und wenn der Kunde nicht zahlt darf der SP allenfalls den Anschluß sperren, aber nicht die eSIM so dass das Telefon unbrauchbar ist (das Telefon gehört dem Kunden, nicht dem SP).

— geändert am 27.02.2016, 23:25:02

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 820

27.02.2016, 23:37:10 via App

Standards, Mehrzahl, da es nicht nur einen geben wird !

Sicher wird er die eingetragene Nr. sperren, was faktisch E-Sim-Phone unbrauchbar macht !

Im Grunde kann der SP mit einer Simkarte das gleiche tun wie mit der E-Sim , was soll da anders laufen ! Die E-Sim hat heute schon eine einmalige Kennung wie die Mac-Adresse einer Netzwerkkarte oder W-Lan Moduls/Modem

— geändert am 27.02.2016, 23:46:17

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

27.02.2016, 23:48:44 via Website

Ganz Normal

was FAD E-Sim-Phone unbrauchbar macht !

Und genau darin sehe ich ein rechtliches Problem. Das kommt dann nämlich einer Zwangsbindung und sogar einer Enteignung gleich. Wenn ich mir im Handel ein vertragsfreies Mobiltelefon kaufe dann ist das mein Mobiltelefon. Und wenn ich dann mal die Mobilfunkgebühren nicht zahle ist es noch immer mein Mobiltelefon. Und mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will. Da kann es unmöglich erlaubt sein dass mir der SP auf erpresserische Weise mein Mobiltelefon unbrauchbar macht (mir also auch den Verkauf meines Eigentums unmöglich macht) nach dem Motto "zahlst Du Deine Gebühren bekommst Du Dein Eigentum zurück". Auch wenn man die Gebühren nicht zahlt muss das Mobiltelefon noch benutzbar sein, egal in welchem Netz und mit welcher Mobilfunkkarte (dann eSIM).

— geändert am 27.02.2016, 23:54:28

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 820

28.02.2016, 00:04:24 via App

Rechtliches Problem ? Denk mal an das Festnetz, Dsl-Anbindung , bezahlst du nicht geht weder das eine noch das andere an DEINEM Telefon noch an DEINEM Rooter . Solang auf deiner Nr. ein Sperrvermerk eingetragen ist wirst du bei keinem anderen einen neuen Vertrag bekommen !

Im Mobilbereich sperrt dich z.b. auch bestimmt Einträge in der Schufa bei vielen SP's aus . Da hilft dir dann DEIN Handy auch nicht weiter

— geändert am 28.02.2016, 00:06:51

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trixi
  • Forum-Beiträge: 27.509

28.02.2016, 00:13:53 via App

Du kannst die Geräte aber immer noch an einer anderen Leitung anschließen oder sie veräußern. Da wird die Leitung Vermittlungsstellenseitig und nicht das Gerät gesperrt.
Ob auch bei e-SIM die Nutzung von Prepaid trotz unbezahlter Rechnung geht, wird sich noch herausstellen.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

28.02.2016, 00:18:58 via Website

René H.

Und wenn ich dann mal die Mobilfunkgebühren nicht zahle ist es noch immer mein Mobiltelefon. Und mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will. Da kann es unmöglich erlaubt sein dass mir der SP auf erpresserische Weise mein Mobiltelefon unbrauchbar macht (mir also auch den Verkauf meines Eigentums unmöglich macht) nach dem Motto "zahlst Du Deine Gebühren bekommst Du Dein Eigentum zurück". Auch wenn man die Gebühren nicht zahlt muss das Mobiltelefon noch benutzbar sein, egal in welchem Netz und mit welcher Mobilfunkkarte (dann eSIM).

Das wird sich zeigen! Grundsätzlich gibt es ein Pfandrecht und darauf werden sich die Provider berufen.

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

28.02.2016, 00:19:05 via Website

Hier wurde aber gesagt dass das Telefon dann nicht mehr benutzbar ist. Dass das nur die Leitung betreffen würde wurde nicht gesagt. "was FAD E-Sim-Phone unbrauchbar macht ". Unter "Phone" verstehe ich das Telefon, und nicht die Leitung.

— geändert am 28.02.2016, 00:20:23

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

28.02.2016, 00:22:34 via Website

Aries

Grundsätzlich gibt es ein Pfandrecht und darauf werden sich die Provider berufen.

Seit wann denn das? Wenn ich meine Wohnung kündige kann ich doch auch nicht einfach die Schlüssel als Pfand behalten bis der Vermieter mir meine Kaution zurückgezahlt hat.

— geändert am 28.02.2016, 00:22:58

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

28.02.2016, 00:24:10 via Website

Nein, das kannst DU nicht, weil sich das Pfandrecht auf bewegliche Sachen beschränkt.

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

28.02.2016, 00:29:32 via Website

Der Schlüssel ist doch beweglich. ;)

Dann baue ich das Telefon eben fest in mein Fahrzeug ein, dann ist es nicht mehr beweglich. Ich würde Dir ja zustimmen wenn das Mobiltelefon mit dem Vertrag erworben wurde, also querfinanziert ist. Aber ein Mobiltelefon welches ich vollständig selber zahle kann unmöglich als Pfand einbehalten werden. Nehmen wir mal an es wären 100,- Euro Schulden, das Telefon aber noch 1100,- Euro wert. Wie soll man das mit dem Pfandrecht rechtfertigen können?

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

28.02.2016, 00:35:32 via Website

Ohne Schlüssel kein Zutritt zur Wohnung, also ist das eigentliche Pfand die Wohnung. So ist die Rechtsauslegung.

Und da sind wir beim Knackpunkt. Rechtsauslegung! Ein Gesetz kann niemals alles berücksichtigen. Deshalb gibt ex Gerichte. Einer meint, ein Fall im Paragraph X wäre gegeben, der andere meint, er ist nicht gegeben => Richterentscheid.

Du musst mir auch nicht zustimmen. Ich habe nicht meine Meinung geäußert, sondern eine Argumentation, mit der wir rechnen müssen.

— geändert am 28.02.2016, 00:36:18

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

28.02.2016, 00:49:00 via Website

Irgendwer wird schon vor das BGH ziehen. Dann wird es dem eSIM so ergehen wie dem Zwangsrouter. Er wird veschwinden, dass heisst die Provider werden eSIM-freie Mobiltelefone anbieten müssen. Wie gut oder schlecht die sein werden weiss keiner. ;)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 820

28.02.2016, 01:22:22 via App

Es bringt nichts Apfel mit Birnen zu Vergleich , es gibt manigfalltige Beispiel aus der Telekommunikation wann was bei Nichtzahlung nicht mehr funktioniert , bei NICHT bezahlter Rechnung . Was der Dienstleister dann darf und was nicht ist höchstrichterlich schon seit Jahrzehnten schon geklärt .

Selbst Gasversorger sperren die Versorgung, und es wird in Kauf genommen , was schon des öftern vorgekommen ist , das Menschen dann in ihren im Winter erfrieren ... bei nicht bezahlter Rechnung !!!

Trotz alle dem bin ich neugierig auf die E-Sim , ohne Angst ;-)

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

28.02.2016, 01:35:15 via Website

Der SP hat aber nichts davon wenn er den Kunden vom Verkauf des Mobiltelefons abhält mit dessen Erlös der Kunde seine Schulden beim SP zahlen möchte. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. ;)

Auf jeden Fall wird das noch ein spannendes und amüsantes Thema für mich, und etwas lukrativ könnte es auch werden. Ich kenne eine Menge Leute die noch nicht einmal wissen was ein QR-Code ist. Es gibt auch welche die noch nicht einmal einen Internetanschluß haben. Wie sollen sie dann den QR-Code anwenden? Ich habe letztes Wochenende bei einer Kollegin den Router eingerichtet. Die hat gestaunt wie schnell und leicht das bei mir geht. Mit eSIM wird sie sicher ihre Probleme haben. Dieses Thema betreffend bin ich froh dass ich kein Verkäufer bin... ;)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

28.02.2016, 08:49:55 via App

Ich glaube kaum das ein gestohlenes Smartphone über die eSim gesperrt wird, höchstens die Nummer selber wegen Missbrauch, sonst hätten sie es schon längst mit der MAC gemacht.

Sie wollen ja schließlich verkaufen.

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Harald Pailliart
  • Forum-Beiträge: 4.283

28.02.2016, 10:45:33 via App

Matze

So langsam geht es los.

http://m.welt.de/wirtschaft/webwelt/article152425611/Im-Maerz-beginnt-der-langsame-Tod-der-SIM-Karte.html

Was für ein haarsträubender Bericht. Vor allem die Aussage "SIM-Karten Wechsel ist kompliziert", ja ist klar, alte Karte raus, neue Karte rein, seeehr kompliziert

Radio geht ins Ohr, Fernsehen ins Auge
Meine Geräte:
Samsung Galaxy Tab S7 (SM-T875)
Oppo Find X3 Lite 5G

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

28.02.2016, 11:07:27 via Website

Ich kenne Leute die tatsächlich ein Problem damit haben. Die wissen nicht wo die SIM-Karte gesteckt werden muss. Aber das als Argument für die zwingende Erfordernis der eSIM herzunehmen ist schon grotesk.

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trixi
  • Forum-Beiträge: 27.509

28.02.2016, 11:15:32 via App

Gut, da kenne ich auch ein paar. Die haben sich die Karten im Laden einsetzen lassen oder jemanden gefragt.
Ich glaube aber nicht, das das konfigurieren der eSIM weniger Arbeit macht, als den Kunden die kleine Hilfestellung zu geben.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 820

28.02.2016, 11:15:52 via App

Harald Pailliart

Matze

So langsam geht es los.

http://m.welt.de/wirtschaft/webwelt/article152425611/Im-Maerz-beginnt-der-langsame-Tod-der-SIM-Karte.html

Was für ein haarsträubender Bericht. Vor allem die Aussage "SIM-Karten Wechsel ist kompliziert", ja ist klar, alte Karte raus, neue Karte rein, seeehr kompliziert

Der Bericht ist in soweit haarsträubenden da dem Journalist die nötigen Informationen fehlen . Aber das sind " wir" ja gewöhnt als "Leser" des Magazin wo ständig Aufsätze mit fehlendem Wissen erscheinen !

und Matze
Man kann nur eine Mac-Adresse/SNR./IMEI sperren wenn eine gemeinsame Datenbank der SP vorhanden wäre , dem ist aber nicht mal national so. Ansonsten wäre das kein Problem . Bei der E-Sim ist die aus organisationischen Gründen zwingend Voraussetzung !

— geändert am 28.02.2016, 11:20:41

Karotten sind wichtig

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

28.02.2016, 11:25:10 via Website

Ganz Normal

Bei der E-Sim ist die aus organisationischen Gründen zwingend Voraussetzung !

Und das könnte zumindest theoretisch dazu führen dass die SP ein Ablaufdatum einbauen. Wenn der Kunde kündigt könnte das Mobiltelefon so ganz leicht gesperrt werden, unbenutzbar für andere SP. Auszuschließen sind solche Szenarien jedenfalls nicht.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 820

28.02.2016, 11:49:00 via App

Du versuchte , auch mit "Haarsträubenden" Argument , die E-Sim zu verteufeln . Ähnliche negative Argumente ( wie deine )wurden bei der Liberalisierung des Energies/Mobil/Festnetzsektor u.s.w "vorgebracht" , eingetreten ist keines der Szenarien !

Ähnliches passiert momentan im geplanten Festnetzausbau , nur helfen all die Diskussionen/Szenarien keinem einzigen Kunden .

Wenn man genau hinsieht/hört geht die Diskussion hauptsächlich den Unternehmen (SP E-Sim//Festnetzausbau etc.) um Gewinnmaximierung . Interessant wird für uns eh erst dann wenn sich die Regulierungsbehörden einschalten .

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

28.02.2016, 12:05:08 via Website

Im Festnetz hat man es ja auch endlich geschafft den Zwangsrouter zu verbieten. Da ist es nurnoch halb so schlimm dass das klassische Festnetz abgeschafft wird.

Und ich bleibe bei meiner Meinung. eSIM bietet den SP viele neue Möglichkeiten ihre Kunden zu kontrollieren. ;)

— geändert am 28.02.2016, 12:05:49

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