- Forum-Beiträge: 8.735
27.08.2014, 13:54:05 via Website
27.08.2014 13:54:05 via Website
Abgesehen davon, finde ich, dass dem Teilnehmer recht viel abverlangt wird. Sogar die Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten. Geht das überhaupt?
Und wie lange muss ich mit einer Rückforderung rechnen? Es gibt doch Verjährungsfristen.
Abgesehen davon, ist so ein Gerät früher oder später kaputt. Man kann es nicht einmal verschenken, weil sich möglicherweise nach Jahren noch herausstellen kann, dass man unachtsam war.
In welcher Zeitraum kann das Interview erfolgen? Ich werde Euch nicht mein Leben lang zur Verfügung stehen können und mich an noch alles erinnern.
Solange es den Teilnehmer betrifft, ist alles haarklein erläutert, sobald Eure Rechte betroffen sind, wird es allgemein und Wischiwaschi.
Es ist verständlich, dass ihr etwas vom Wettbewerb haben wollt, aber wäre es nicht fair, für den Gegenwert von 200 Euro (der auch noch durch den Zeitaufwand gemindert wird), das Nutzungsrecht nicht so weit auszuweiten? Noch dazu dem Teilnehmer eine Zusage abzuverlangen, die er eigentlich gar nicht geben kann?
— geändert am 15.03.2019, 01:19:32 durch Moderator
Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Deiner Zustimmung wird hier ein externer Inhalt geladen.
Mit Klick auf den oben stehenden Button erklärst Du Dich damit einverstanden, dass Dir externe Inhalte angezeigt werden dürfen. Dabei können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Mehr Infos dazu findest Du in unserer Datenschutzerklärung.