Acer-Lesertest / Liquid E700 Trio - Schade, dass voll geschäftsfähige Personen ausgeschlossen sind

  • Antworten:31
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

27.08.2014, 13:54:05 via Website

Abgesehen davon, finde ich, dass dem Teilnehmer recht viel abverlangt wird. Sogar die Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten. Geht das überhaupt?

Und wie lange muss ich mit einer Rückforderung rechnen? Es gibt doch Verjährungsfristen.
Abgesehen davon, ist so ein Gerät früher oder später kaputt. Man kann es nicht einmal verschenken, weil sich möglicherweise nach Jahren noch herausstellen kann, dass man unachtsam war.

In welcher Zeitraum kann das Interview erfolgen? Ich werde Euch nicht mein Leben lang zur Verfügung stehen können und mich an noch alles erinnern.

Solange es den Teilnehmer betrifft, ist alles haarklein erläutert, sobald Eure Rechte betroffen sind, wird es allgemein und Wischiwaschi.

Es ist verständlich, dass ihr etwas vom Wettbewerb haben wollt, aber wäre es nicht fair, für den Gegenwert von 200 Euro (der auch noch durch den Zeitaufwand gemindert wird), das Nutzungsrecht nicht so weit auszuweiten? Noch dazu dem Teilnehmer eine Zusage abzuverlangen, die er eigentlich gar nicht geben kann?

— geändert am 15.03.2019, 01:19:32 durch Moderator


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Gelöschter Account

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Tobias Apel
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 168

27.08.2014, 14:37:07 via Website

Hi Aries,

selbstverständlich werden wir von keinem Nutzer etwas ungewöhnliches "abverlangen". Auch werden wir (wenn überhaupt) kein Interview mit sehr großem zeitlichen Verzug führen oder eine nicht klar begründetet und zeitlich verschobene Rückforderung stellen - das würde ja auch gar keinen Sinn ergeben.

Wer uns kennt der weiß, dass wir bestimmt nie gegen oder zum Nachteil unserer User operieren werden. Das wäre dann auch ein klassisches Eigentor. Die Teilnahmebedingungen decken alle möglichen, rechtlichen Unwägbarkeiten ab. Grundsätzlich operieren wir aber immer mit unserem gesunden Menschenverstand und Fairness.

Grüße
Tobias

Gelöschter AccountMaestre C.Gelöschter AccountSophia Neun

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trixi
  • Forum-Beiträge: 27.486

27.08.2014, 15:07:44 via App

"Teilnahmeberechtigt sind
Personen mit Wohnsitz in
Deutschland, Österreich oder
Schweiz die das 16. Lebensjahr
vollendet haben und beschränkt
geschäftsfähig sind."

So wie die Teilnahmebedingungen zu Zeit formuliert sind, sind tatsächlich nur Tester zwischen 16 und 18 zugelassen. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlangt man die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, welche dann wiederum von der Teilnahme ausschließt. (Vielleicht sollte man die etwas unglückliche Formulierung um ein "mindestens" nachbessern.)

Programming today is a race between software engineers striving to build bigger and better idiot-proof programs, and the Universe trying to produce bigger and better idiots.

It seems like Universe will win...

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.246

27.08.2014, 15:33:39 via App

Tobias Apel

Grundsätzlich operieren wir aber immer mit unserem gesunden Menschenverstand und Fairness.

Grüße
Tobias

Vor Gericht hat das leider keinen Wert... ;-)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

27.08.2014, 15:59:36 via Website

Nicht nur vor Gericht. Im Fall der Fälle, wird geschaut, was für einen selbst von Vorteil ist. Da zählt dann nicht mehr, dass man sich heute nichts Böses dabei dachte.

Ein 16 jähriger und selbst viele Erwachsene sind sich der Tragweite der Teilnahmebedingungen nicht bewusst. Wer sich dessen bewußt ist, kann allein wegen der Übertragung von Rechten für "unbekannter Nutzung" gar nicht teilnehmen.

— geändert am 27.08.2014, 16:00:12


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Christian L.
  • Forum-Beiträge: 809

27.08.2014, 17:17:17 via App

Wem Teilnahmebedingungen nicht gefallen, muss ja nicht mitmachen. Darum werden sie ja aufgeführt, take it or leave it!

Ludwig H.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

27.08.2014, 17:18:43 via Website

Ich darf aber doch um Konkretisierung bitten, um meine Entscheidung fällen zu können!


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Dirk SchmidtDänu

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 691

27.08.2014, 18:11:22 via App

"Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt." §106 BGB

Warum also die zusätzliche Klausel?

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

27.08.2014, 18:13:58 via App

Weil es eben neben dem Alter auch andere Gründe gibt, die die Geschäftsfahigkeit einschränken können ;)

Viele Grüße,
Andy


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©h®is
  • Forum-Beiträge: 24.262

27.08.2014, 18:23:47 via Website

Christian L.

Wem Teilnahmebedingungen nicht gefallen, muss ja nicht mitmachen. Darum werden sie ja aufgeführt, take it or leave it!

das gilt auch für kommentare in threads..:P:D

StayDirty ツ


Pixel 3a XL [10]

Samsung Tab A 10.5 2018 [9]

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⇨Dirty⇦ nexus4 [5.0.2] RIP

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⇨CodefireX⇦desire hd [4.2.2] RIP

Dirk Schmidt

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Christian L.
  • Forum-Beiträge: 809

27.08.2014, 20:40:32 via Website

©h®is

Christian L.

Wem Teilnahmebedingungen nicht gefallen, muss ja nicht mitmachen. Darum werden sie ja aufgeführt, take it or leave it!

das gilt auch für kommentare in threads..:P:D

du weisst schon, dass du dich damit selbst ad absurdum führst gelle? ganz ab davon, dass das eine überhaupt nix mit dem andren zu tun hat ...

Antworten
Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

27.08.2014, 20:42:09 via Website

Hallo,

Bitte bleibt friedlich und vor allem beim Thema. Danke (smug)

Viele Grüße,
Andy


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Karl der Kleine
  • Forum-Beiträge: 64

27.08.2014, 22:18:12 via Website

Es muss heißen:

Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.....

Antworten
thomas
  • Forum-Beiträge: 88

28.08.2014, 08:58:08 via Website

So stehts geschrieben.Die AGB sind ind Ordnung.Es muss nicht so heissen,du möchtest gerne das es so heisst.
Wie der Freundliche Herr schon erwähnt hat,keiner muss,aber jeder kann,nach AGB:-)

Antworten
Karl der Kleine
  • Forum-Beiträge: 64

28.08.2014, 13:26:04 via Website

Also nochmal:

Im Text steht "Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz.....".
Da fehlt vor Schweiz das "der"!

Darum schrieb ich, dass es heißen muss:

"Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz...."

So war es gemeint.

Gelöschter Account

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.150

28.08.2014, 13:33:34 via Website

Aries Stenz

Nicht nur vor Gericht. Im Fall der Fälle, wird geschaut, was für einen selbst von Vorteil ist. Da zählt dann nicht mehr, dass man sich heute nichts Böses dabei dachte.

Ein 16 jähriger und selbst viele Erwachsene sind sich der Tragweite der Teilnahmebedingungen nicht bewusst. Wer sich dessen bewußt ist, kann allein wegen der Übertragung von Rechten für "unbekannter Nutzung" gar nicht teilnehmen.

Ein Großteil deiner Schwarzmalerei ist vermutlich nicht zutreffend da derartig allgemein gehaltene Klauseln i.d.R. ohnehin nichtig sind.

Was tatsächlich dämlich ist, dass man nur zwischen 16 und 18 teilnehmen darf :D

Viele Grüße!

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 140

28.08.2014, 13:37:58 via Website

Thraciel

Was tatsächlich dämlich ist, dass man nur zwischen 16 und 18 teilnehmen darf :D

Erst lesen, dann kommentieren - hab grad mal geguckt, der Text wurde gestern bereits geändert und ein "mindestens" vor "beschränkt geschäftsfähig" eingefügt....

Ich kann meine Meinung sagen und mich dann einfach raushalten - Du auch? ;)

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Maurice
  • Forum-Beiträge: 407

01.09.2014, 16:06:38 via App

Hallo :) Ich wollte gerne wissen, wie es mit Absätzen aussieht... Zählen die als Zeichen? Nein, oder?

Die Forum-Signatur ist in deinem Land leider nicht verfügbar. Das tut uns leid.

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Sophia Neun
  • Forum-Beiträge: 5.778

01.09.2014, 16:35:11 via Website

Maurice

Hallo :) Ich wollte gerne wissen, wie es mit Absätzen aussieht... Zählen die als Zeichen? Nein, oder?

Am besten du fügst deinen Text hier ein: http://www.xn--zeichenzhler-ncb.de/
Dort wird dir genau angezeigt, wie viele Zeichen du schon geschrieben hast.

Viele Grüße,
Sophia

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ilias
  • Forum-Beiträge: 1.287

01.09.2014, 16:46:03 via App

Was ist die Veranlassung dieses Threats?

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Tarek L.
  • Forum-Beiträge: 2.459

01.09.2014, 16:46:15 via App

Och man ich bin 14 und habe jetzt keine Erlaubnis beim Lesertest mitzumachen oder versteh ich das falsch? :?
Komische Regel...

Nicht wundern, bei Inaktivität ;)

Antworten
Sophia Neun
  • Forum-Beiträge: 5.778

01.09.2014, 16:48:02 via Website

Hallo Tarek LuXX,

das hast du richtig verstanden. An unserem Lesertest kann man leider erst ab 16 Jahren teilnehmen.

Viele Grüße,
Sophia

AndroidPIT-Regeln

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Maurice
  • Forum-Beiträge: 407

01.09.2014, 17:09:48 via App

Sophia Brennecke

Maurice

Hallo :) Ich wollte gerne wissen, wie es mit Absätzen aussieht... Zählen die als Zeichen? Nein, oder?

Am besten du fügst deinen Text hier ein: http://www.xn--zeichenzhler-ncb.de/
Dort wird dir genau angezeigt, wie viele Zeichen du schon geschrieben hast.

Dankeschön :)

Die Forum-Signatur ist in deinem Land leider nicht verfügbar. Das tut uns leid.

Antworten
Matthias N.
  • Forum-Beiträge: 1.660

01.09.2014, 17:50:58 via App

Tarek LuXX

Och man ich bin 14 und habe jetzt keine Erlaubnis beim Lesertest mitzumachen oder versteh ich das falsch? :?
Komische Regel...

Heul :'( Hab mich schon soooooooo gefreut... Dann hab ich die AGB gelesen.. Aber warum eigentlich nicht??? Geht ja bei Galileo auch?!

*×Honor 8 ×ipod touch 4 (×HTC one mini ×Samsung Galaxy S4 mini ×Motorola Moto E 2015 ×Huawei P8 lite ×Moto X Play) *

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Tarek L.
  • Forum-Beiträge: 2.459

01.09.2014, 17:58:10 via App

Matthias N.

Tarek LuXX

Och man ich bin 14 und habe jetzt keine Erlaubnis beim Lesertest mitzumachen oder versteh ich das falsch? :?
Komische Regel...

Heul :'( Hab mich schon soooooooo gefreut... Dann hab ich die AGB gelesen.. Aber warum eigentlich nicht??? Geht ja bei Galileo auch?!

Stimmt. Bei der ProSiebenSat1 AG ist die Gewinnausschüttung ab 14!! :O
Und da kann man viel größere Preise gewinnen!(10.000€, AUTOS...)

— geändert am 01.09.2014, 17:59:14

Nicht wundern, bei Inaktivität ;)

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Maurice
  • Forum-Beiträge: 407

01.09.2014, 20:46:37 via App

Wie ist das eigentlich mit dem eventuellen Interview? Wie würde das stattfinden? Einfach über E-Mail? Danke schonmal :)

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

01.09.2014, 21:14:59 via App

Tarek LuXX

Och man ich bin 14 und habe jetzt keine Erlaubnis beim Lesertest mitzumachen oder versteh ich das falsch? :?
Komische Regel...

Bitte doch Vater, Mutter, Opa, Bruder oder jemand anders, für Dich teilzunehmen...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Matthias N.
  • Forum-Beiträge: 1.660

01.09.2014, 22:15:36 via App

Ich mein ich hab dir AGB gelesen und werde nicht mitmachen :'( aber was passiert wenn jmd unter 16 trotzdem mitmacht? Wird er oder sie dann einfach nicht gewählt?

*×Honor 8 ×ipod touch 4 (×HTC one mini ×Samsung Galaxy S4 mini ×Motorola Moto E 2015 ×Huawei P8 lite ×Moto X Play) *

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Sophia Neun
  • Forum-Beiträge: 5.778

02.09.2014, 09:39:32 via Website

Die Befragung würde vermutlich per Mail stattfinden.

Personen unter 16 beachten wir bei den Kommentaren dann nicht.

Viele Grüße,
Sophia

AndroidPIT-Regeln

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Maurice
  • Forum-Beiträge: 407

02.09.2014, 11:03:39 via App

Sophia Brennecke

Die Befragung würde vermutlich per Mail stattfinden.

Naja, nicht das man dann nach Berlin kommen müsste oder stundenlang telefonieren muss... ;)

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Ingalena
  • Forum-Beiträge: 33.330

02.09.2014, 11:09:16 via App

Maurice

Naja, nicht das man dann nach Berlin kommen müsste

Warum?
Ich würde sehr gerne nach Berlin kommen? :D.

💕🎀 VETO! 🎀💕

VETO ist die Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen. Als gemeinnützige
Organisation setzt VETO sich für das Wohlergehen von Tierheim- und Straßentieren ein. VETO ist ein
aktives Bindeglied zwischen Spender*innen, Tierschutzorganisationen und starken Partnern
in ganz Europa.
🐾 🐾 🐾 🐾 🐾 🐾

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Matthias N.
  • Forum-Beiträge: 1.660

02.09.2014, 13:23:12 via Website

Sophia Brennecke

Die Befragung würde vermutlich per Mail stattfinden.

Personen unter 16 beachten wir bei den Kommentaren dann nicht.

Okay :) aber kurz nochmal das war Tarek bereits gesagt hat: (und ich auch) warum geht das mit ab 14 bei der ProSiebenSat1 und nicht bei euch? :)

*×Honor 8 ×ipod touch 4 (×HTC one mini ×Samsung Galaxy S4 mini ×Motorola Moto E 2015 ×Huawei P8 lite ×Moto X Play) *

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