Base Vertrag kündigen ?? ungewollt um 1 Jahr verlängert!

  • Antworten:8
Melanie Ha
  • Forum-Beiträge: 1

22.11.2013, 16:42:48 via Website

Hallo,

Zu aller erst, geht der Vertrag nicht über mich, sondern über meine Mutter.
Sie hatte mir letztes Jahr ein gebrauchtes Handy ( Iphone 3GS) und den Base Vertrag zu Weihnachten geschenkt
und dieses Jahr sollte die Internet Flat auslaufen..
Allerdings gibt es ein Problem, denn immer wenn mein Monatliches Surfvolumen erreicht ist, bekomme ich eine SMS von Base,
dass ich für 5€ zusätzlich nochmal 500 MB für den kommenden Monat dazu buchen kann..
Das an sich war ja nicht schlimm. Darf ich sogar ab und an machen..
Vor ein paar Tagen jedoch, hab ich auf einmal fast zeitgleich zwei SMS von Base bekommen.
In der einen stand, wie gewohnt, dass ich, wenn ich 5€ zusätzlich bezahle, weiterhin Internet für den Monat hätte.
In der anderen aber, stand :

"Lieber Kunde,
Ihr Surfvolumen für diesen Monat wird knapp.
Wollen sie nicht dauerhaft eine höhere Datenoption buchen?
Wir empfehlen unsere neue Internet Flat inkl.
Zugang zu MTV Music powered by Rhapsody
für mtl. 10€ mit 750MB schnellen Surfvolumen.
Zum Buchen mit JA auf diese SMS antworten"


Bei der ersten SMS, muss man auch mit "JA" antworten, um einmal für den Monat, mehr Internet zu haben..
Da beide SMS aber fast zeitgleich eingingen, hat sich beim öffnen des SMS Fensters, die neue, zweite SMS geöffnet
und ich habe ungewollt den Vertrag verlängert... um ein ganzes Jahr !

Ich weiß jetzt nicht, was ich dagegen tun kann?
Ich habe einen total unnötigen Vertrag, den ich gar nicht will !
Ich brauch diesen MTV quatsch nicht und mein Internet reicht ja nur manchmal nicht ganz für den Monat..

Meine Mutter hat bereits bei der Hotline angerufen und wurde nur sehr unhöflich behandelt..

gibt es eine Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen oder umzuändern?
hab anscheinend den Vertrag mit dieser Grundgebühr.. nicht mit den abwählbaren Features.
Anfangs hat der Vertrag nämlich nur 15€ gekostet und jetzt 25€
das ist zu viel und ich brauch diesen Vertrag auch überhaupt nicht.

Außerdem, wollte ich höchst wahrscheinlich wechseln, da in dem Ort wo ich wohne, so gut wie kein Empfang ist.
In meiner Wohnung ist gar kein Empfang .. höchstens in der hinteren Ecke an meinem Fenster..

kann man irgendetwas dagegen tun?
zumindest, da der Vertrag ja eigentlich auf meine Mutter läuft und nicht Sie den Vertrag gebucht hat??

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

22.11.2013, 18:03:15 via Website

Die beiden SMS können zufällig zeitlich nahe zusammengefallen sein.
Aber auch Absicht, damit ihr in die Falle tapt kann nicht ausgeschlossen werden.

Nur müsstet Ihr das nachweisen. Und das wird schwer fallen.

Deshalb würde ich schriftlich mit Einschreiben den Vertrag wegen Irrtum anfechten (BGB §119). Hilfsweise wegen Täuschung (BGB §123). Wenn Du noch keine 18 bist, kann möglicherweise kann Deine Mutter den Vertrag für unwirksam erklären (BGB §108).

Wenn ePlus ablehnt, sofort alles zum Ende der Laufzeit kündigen, im Kalender vermerken und rechtzeitig einen neuen Vertrag, optional mit Rufnummernmitnahme, woanders abschließen.

Klagen ist bei so lächerlichen Beträgen nicht sinnvoll und es wird sich vermutlich auch kein Anwalt finden lassen.

Zusätzlich würde ich dann die Unterlagen und eine Darstellung des Sachverhaltes einer Verbraucherzentrale schicken. Wenn es Euch nichts bringt, so hat dann wenigstens ein Lobbyverein Futter um künftig etwas ändern zu können.

Übrigens: Wer seriös ist, lässt Euch raus! Ich habe erst selbst einen Testzeitraum verpasst und wollte zum Ablauf kündigen. Man hat mir ohne meine Bitte angeboten, den Vertrag sofort zu annulieren.

Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Brezn Dreher
  • Forum-Beiträge: 14.845

02.12.2013, 21:40:37 via Website

Wenn ich mich nicht täusche, kannst Du nach Fernabsatzgesetz den Vertrag innerhalb von 2 Wochen schriftlich widerrufen. :what:

Viele Grüße, Andi

☞ Bist Du einsam und allein? Sprüh' Dich mit Kontaktspray ein! ☜

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

02.12.2013, 22:30:06 via Website

Brezn Dreher
Wenn ich mich nicht täusche, kannst Du nach Fernabsatzgesetz den Vertrag innerhalb von 2 Wochen schriftlich widerrufen. :what:

Das ist richtig und nicht nur das. Es muss darauf hingewiesen werden, dass man ein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz hat. Also die sogenannte Widerrufsbelehrung. Fehlt diese, so ist der Vertrag nichtig.

Aber eins musst du wissen. Recht haben und Recht bekommen ist nicht selbstverständlich. Anrufen würde ich erst garnicht. Schreiben kann mehr bewirken.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

02.12.2013, 22:36:57 via Website

Stefan K.
Das ist richtig und nicht nur das. Es muss darauf hingewiesen werden, dass man ein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz hat. Also die sogenannte Widerrufsbelehrung. Fehlt diese, so ist der Vertrag nichtig.

Er ist nicht nichtig! Vielmehr hat der Käufer dann ein unbefristetes Widerrufsrecht. Die Beweislast über korrekte Widerrufsbelehrung liegt beim Verkäufer. Kompliziert wird es, weil der Verkäufer durch Klein-Klein sicher versucht, zu argumentieren, warum das in diesem Fall alles nicht so ist oder bereits durch Gebrauch der Vertrag angenommen usw.

Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

02.12.2013, 22:50:23 via Website

Aries Stenz
Stefan K.
Das ist richtig und nicht nur das. Es muss darauf hingewiesen werden, dass man ein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz hat. Also die sogenannte Widerrufsbelehrung. Fehlt diese, so ist der Vertrag nichtig.

Er ist nicht nichtig! Vielmehr hat der Käufer dann ein unbefristetes Widerrufsrecht. Die Beweislast über korrekte Widerrufsbelehrung liegt beim Verkäufer. Kompliziert wird es, weil der Verkäufer durch Klein-Klein sicher versucht, zu argumentieren, warum das in diesem Fall alles nicht so ist oder bereits durch Gebrauch der Vertrag angenommen usw.

Ja auch das stimmt. Es ist so dass die Frist durch die fehlende Belehrung nicht beginnen kann, da in der Belehrung ganz klar zu erkennen sein muß, wann die Frist für den Widerruf beginnt.

Meistens erfolgen solche Mitteilungen auf Email basis. Du müsstest (oder deine Mutter) eine Email erhalten haben.

Auf jeden Fall solltest du nun deinen Widerruf kund tun.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

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Brezn Dreher
  • Forum-Beiträge: 14.845

09.12.2013, 08:02:29 via App



Gibt's schon etwas Neues?

Viele Grüße, Andi

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Lars B.
  • Forum-Beiträge: 2.159

09.12.2013, 08:56:31 via Website

Meine Mutter hat bereits bei der Hotline angerufen und wurde nur sehr unhöflich behandelt..

Jap, kann ich nur recht geben...und nett und Freundlich sind die nur, wenn die dir was neues andrehen wollen... mein letztes gespräch mit Base habe ich einfach beendet, weil ich die schnauze von dem laden mehr als voll habe!


Mich würde aber auch mal interessieren, wie der Fall hier ausgegangen ist.

Grüße

Schenkt Ihnen nichts, aber nehmt Ihnen alles!

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