@Schmirgelbrunft
Es wurde nach Garantie gefragt und nicht nach Gewährleistung.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Gewährleistung ist dahingegend vom Gesetz verpflichtend.
Wobei man hier wieder aufpassen muss, da nur die ersten sechs Monate die Beweislastumkehr gilt.
Also der Verkäufer beweisen muss, dass das Gerät mit der Aushändigung vollkommen in Ordnung war.
Nach diesen sechs Monaten muss man beweisen, dass es nicht so war.
Was folgt daraus also?
Man muss dafür sorgen, dass der Hersteller nicht merkt, dass das Gerät Root-Rechte hatte.
Um so die Garantie zu "erhalten", falls der Hersteller die Garantie für solche Geräte verweigert.
[Edit]Was aber wie Carsten gesagt hat, Betrug darstellt.[/Edit]
Ansonsten habe ich mich noch nicht sonderlich mit dem Thema beschäftigt.
Ich weiß nur, dass bei Custom Roms der Flash-Counter erhöht wird, welchen man aber anscheinend mit JIG zurücksetzen kann.
— geändert am 21.10.2013, 18:27:55
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