Vorführmodell und Garantie/Gewährleistung

  • Antworten:32
Kim S.
  • Forum-Beiträge: 20

10.08.2013, 14:15:28 via App

Hallo liebe Liebenden :)

Ich habe mal eine ganz spezielle Frage und hoffe das sich einige von euch damit auskennen.

Ich habe vor drei Tagen von dem Freund einer Telekommitarbeiterin mein neues handy, ein Htc sensation xe, als Vorfürmodell über eBay-kleinnzeigen, gekauft.

Ich selbst habe für das Gerät 130 Euro bezahlt, auf der Rechnungkopie ist der Preis mit 49,95 Euro ausgezeichnet, was ja auch nicht weiter verwunderlich ist.

Die emai Nummer stimmt über ein und auch sonst ist an dem deal alles sauber gewesen, ich war zb. auch bei ihm zuhause und alles war sehr durchsichtig.

Ich bin mit dem Handy von der Funktion her sehr zufrieden. Es kam mit allem Zubehör im original Karton und sieht äußerlich aus wie neu. (legiglich die sd Karte muss ich nachkaufen) und auch die Software tut bislang ihren Dienst fehlerfrei.

Die Rehnung ist vom 02.08 und mich würde nun interessieren, wie es in diesem Fall aussieht mit Garantie und Gewährleistung. habe ich einen Anspruch darauf ?

Denn.... obwohl alles an dem Gerät top ist, ist mir heute doch ein Mangel aufgefallen, der bei dem Modell an sich, schon werksneu, in vielen Foren heiß und innig diskutiert wurde.
Ich habe weißen Staub unter dem Display, der in ausgeschaltetem Zustand deutlich zu erkennen ist. Kein riesen Ding, aber wäre doch schön wenn sich da was machen ließe.


Einen Schaden meinerseits kann ich ausschließen, da es gerade zu aussieht als ob der Staub an dieser Stelle mit Druck "herreingepustet" wäre, garantiert ein Produktionsfehler :)

Danke für eure Hilfe

— geändert am 16.08.2013, 15:42:02 durch Moderator

Antworten
Marcel H.
  • Forum-Beiträge: 8.845

10.08.2013, 21:12:42 via Website

Wenn du mit der Rechnung zum Händler gehst, sollte alles glatt laufen

Keep cool :D

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

10.08.2013, 21:43:27 via Website

Hallo Kim,

zu diesem Thema gibt es bereits einen heiß diskutierten Thread https://www.nextpit.de/de/android/forum/thread/565328/Garantie-Frage-Handy-von-der-Telekom-gekauft-und-verkauft-hat-der-Zweitbesitzer-die-vollen-Garantie-Ansprueche#p1651373. Es ist nicht einfach zu sagen ob oder ob nicht Gewährleistung oder Garantie greift.

Grundsätzlich besteht die Gewährleistung zwischen Käufer und Händler. Garantie besteht zwischen dem Garantienehmer (Besitz des Handys und Nachweis über das Kaufdatum) soweit nicht aus den Garantiebedingungen des Herstellers ein Übergang der Garantie auf Zweitkäufer ausgeschlossen ist.

Allerdings ist es so, dass oft Kulanz oder Unwissenheit anzutreffen ist, so dass dir geholfen wird.

Ich würde mich an den Hersteller halten und ihn anschreiben. Jetzt weiß ich nicht was auf der Rechnung steht und ob Vorführgeräte aus der Garantie fallen.

PS. Persönlich finde ich es schon dreist das dreifache zu entrichten. :smug:

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

Antworten
Kim S.
  • Forum-Beiträge: 20

11.08.2013, 01:43:28 via App

Stefan K.

PS. Persönlich finde ich es schon dreist das dreifache zu entrichten. :smug:

Ja, ist es. Aber ich selbst als eher unversierter Handykenner, kann da nicht viel zu sagen. Bestimmt gibt es tausend Andere, die das gleiche, ja auch schon ältere Modell, für viel weniger "klar gemacht" hätten, aber da komm ich als Leihe ja nicht ran.

Für mich war der Deal gut. Vergleichbar gut erhaltene Modelle werden gebraucht mit ungefähr 200euro angeboten und da bin ich ja weit drunter..... ich hab das einfach mal so gesehen;
Wenn ich da wo ich Kellnere mein Gratisessen bekomme, zahlen andere 14,90. Wenn ich das Essen jetzt für 7euro weiterverkaufe, hat der Kunde immernoch ordentlich was gespart und ich hab die gleiche Höhe an Gewinn eingeheimst. Win Win und Heimvorteil eben :).

Allerdings hab ich auch nicht besonders viel Ahnung :D (...ich bin immernoch fasziniert von all dem was mein neues Handy so "viel schneller" machen kann...und die super Klänge....hahahaha) also gut möglich das ich beim nächsten Deal noch dazu lerne ;)

Auf der Rechnung steht nichts weiter als der Preis und "Vorf" ....spricht ja für sich selbst.

Ich les mir jetzt mal den verlinkten Thread durch und kontaktier auch mal HTC, mal sehn was passiert.
Verlieren kann ich nichts :)

Danke vorerst für eure netten Antworten und gute Nacht. Ich melde mich mit Neuigkeiten

Antworten
Kim S.
  • Forum-Beiträge: 20

12.08.2013, 19:32:39 via Website

So. Yuhu. Hier also das offizielle Statement von HTC:

"vielen Dank für Ihre Anfrage, Nein auf diese Geräte gibt es keine Herstellergarantie." :sleep:

Nun, gut. Ich weiß ich kann nichts erwarten, da die Garantie ein freiwilliges entgegenkommen des Herstellers ist. Aber enttäuscht? Ja.
Ich hatte ja keine volle 2 Jahre Garantie erwartet, aber vielleicht eine verkürzte, meinetwegen in Bezugnahme zum tatsächlichen "alter" des Gerätes oder der Austellungszeit errechnete. Oder auch eine bedingte Garantie, lediglich einspringend in ausgewählten Schadensfällen. Oder ne Kombi aus beidem...

Aber nix?

Ich weiß nicht, vielleicht bin ich auch unrealistisch oder realitätsverzerrt, aber ich hätte das ok gefunden. Wirklich.
Andere Meinungen sind natürlich gerne willkommen :ph34r:

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 835

12.08.2013, 19:55:30 via App

ne das ist nicht ok...
allerdings verstehe ich da htc auch ein stück weit da die ja damit rechnen müssen dass dieses vorführgerät durch viele kundenhände geht und diese auch nicht unbedingt damit umgehen als wäre es ihr eigenes (wusstest du übrigens dass smartphones extreme bakterienüberträger sind xD)
du kannst trotzdem mal den händler fragen den fall hatte ich nämlich auch schon, dass zwar nach sonys garantiebestimmungen das gerät nicht ersetzt worden wäre, der händler es aber trotzdem gemacht hat (das war allerdings iein internetversandshop und ist schon ne weile her).
Außerdem könntest du mal mit deinem verkäufer-freund reden, schließlich muss der mangel schon vorher da gewesen sein.
Und wenn er dich nicht explizit darauf hingewiesen hat, kannst du vielleicht da noch was rausholen... Oder darf er einfach so ein beschädigtes gerät verkaufen? Vielleicht kannst du ja wenigstens eine teilerstattung beantragen oder wie das heißt?
Aber dürfte ich fragen wieso aif der rechnung 50€ steht aber du 130 ausgegeben hast? Das ist mir iwie zu hoch :)
Grüße

Sony Ericsson Xperia X10 - nach langem Diesnt in Rente; verschenkt
Sony Xperia ZL (Odin) - gebrickt; repariert, meiner Mutter angedreht
Motorola Moto G 4G - endlich entsperrt & gerootet - verscherbelt
Nexus 4 - MultiROM mit SailfishOS, FirefoxOS & Ubuntu Touch - auf Arbeit ins Klo gefallen
Sony Xperia Z1 Compact - Cynogenmod 12.1
Innos D6000 - nicht rootbar
Momentan: Xiaomi Redmi 4X

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

12.08.2013, 20:00:43 via Website

Hat der Verkäufer den irgendwelche Angaben zur Garantie gemacht? Will sagen stand in ebay etwas von Rechnung und Garantie?

Ich wäre darüber hinaus schon neugierig mit welcher Begründung die Herstellergsrantie nicht abgewickelt wird. Welcher POunkt der Garantiebedingungen schließt dein Handy davon aus.

Schreibe HTC nochmal an und bitte um Zusendung der GB und um Nennung des Ausschlussparagraphen. :kid:

— geändert am 12.08.2013, 20:03:49

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

Kim S.

Antworten
Kim S.
  • Forum-Beiträge: 20

12.08.2013, 21:39:15 via Website

Stefan K.

Schreibe HTC nochmal an und bitte um Zusendung der GB und um Nennung des Ausschlussparagraphen. :kid:

Die Idee ist super, und genau das werde ich tun.Wie großartig es bei euch ist. ehrlich :#

Und auf deine Frage nach der Preisdifferenz antworte ich gerne Kai, obgleich ich dich nicht so hübsch zitieren kann wie Stefan.
(Leider weiß ich nicht wie ich zwei User in einem Beitrag gleichzeitig zitiere)

Also.... ich glaub ich hab es schon mal kurz angeschnitten, aber ich versuche das nochmal deutlicher darzulegen.
Das Handy ist ein Telekom-Vorführgerät. Diese Geräte werden von der Telekom in regelmäßigen Abständen in den Filialen ausgewechselt.
Die "alten" Vorführgeräte werden dann weiterverkauft, VORZUGSWEISE aber an Telekommitarbeiter, sofern bei denen Bedarf besteht.
Meistens ist dieses aber der Fall, da die Geräte zu einem niedrigen, beinahe symbolischen Preis weitergegeben werden. Man kann also daran noch ordentlich verdienen :)

So wie in meinem Fall, in dem mein HTC Sensation XE im Abverkauf der Telekom 49,90 gekostet hat. Die Telekommitarbeiterin die das Handy für diesen Preis gekauft hat, hat das Handy dann für einen teureren Preis weiterverkauft. Finde ich persönlich jetzt vollkommen legitim. -_-

Antworten
Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

12.08.2013, 22:40:39 via Website

Hi,

nun möchte ich dann auch noch mal was dazu sagen. Die Vorführgerät, die in den Shops zur Verfügung gestellt werden, haben grundsätzlich keine Hersteller Garantie, da dies nicht über die normale "HTC Privat-Kunden Abteilung läuft", sondern eben über einen speziellen Bereich, die nur für die Shops zuständig sind (sorry, aber ich weiß gerade nicht, wie ich das besser ausdrücken sollte). Ich kann an dieser Stelle nur von Vodafone berichten, da ich eben in einem Vodafone Shop arbeite. Wenn wir ein Vorführgerät an einen Kunden verkaufen oder eins selber kaufen, gibt Vodafone offiziell 1 Jahr Gewährleistung auf das Gerät, ich gehe mal stark davon aus, dass das bei der Telekom nicht ganz anders laufen wird. D.h. statt mit HTC würde ich mal mit der Telekom in Kontakt treten, die Verkäufer sind meist recht kulant.

Kim S.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

12.08.2013, 22:55:30 via Website

Ich weiß was du meinst. Ich arbeite nicht für AMD und wenn Reseller Muster oder Testgeräte bestellen, sind diese aus der Garantie herausgenommen. Aber!

Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Weder gegen Entgelt noch unentgeltlich. Diese dürfen einfach nicht ausser in der Mülltonne den Besitzer verlassen.

Wie soll ein Dritter nun da Einblick nehem können. Das muss dann meines Erachtens HTC mit der Telekom untereinander regeln.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

Antworten
Kim S.
  • Forum-Beiträge: 20

12.08.2013, 23:16:07 via Website

Hallo Bastian :)

Schön das du dich eingelinkt hast, und danke für deinen Beitrag. Ich fühle mich jetzt informierter als von HTC, und werde deinem Ratschlag folgen und in nächster Zeit mal in dem Telekomshop vorbeigehen und mich weiter informieren.

Oma sagt zwar immer wenn du nichts gutes über Menschen sagen kannst, sage lieber garnichts..... aber der Support von HTC war doch leider recht schmal. Im Grunde war der Antwortsatz den ich zitiert habe auch der einzige den ich überhaupt bekommen habe, neben "Hallo und Tschüß" :D
Haha, aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus das die netten Mitarbeiter von HTC einfach zu viel zutun haben ;)

Sobald ich es in den Telekomladen geschafft habe, melde ich mich aufjedenfall wieder! Mal sehn wie nett die wirklich sind ;)

Antworten
Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

12.08.2013, 23:45:27 via Website

Stefan K.
Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Weder gegen Entgelt noch unentgeltlich. Diese dürfen einfach nicht ausser in der Mülltonne den Besitzer verlassen.

Und wer genau sagt das? Ich habe bei Leibe keine Ahnung von deutschem Recht, aber 1. ist hier meines Wissens nach entscheidend, dass vorher klar kommuniziert wird, dass ich sich nicht um ein Neugerät handelt und 2. glaube ich kaum, dass Vodafone und Co. diese Telefon verkaufen, obwohl sie das rechtlich überhaupt nicht dürften. Wenn dem so wäre, wäre das Ganze schon seit langer Zeit nicht mehr möglich.

So wie ich das sehe, wird es hier nur dann interessant, wenn ein dritter dieses Telefon kauft, da er rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Gewährleistung (und natürlich keinen Anspruch auf Garantie des Herstellers) hat. Interessant in der Hinsicht, ob hier beim Verkauf des Telefons drauf hingewiesen werden muss oder nicht. Denn, wie du schon sagst, ist für einen dritten praktisch nicht erkennbar um was für ein Telefon es sich handelt, wenn dies nicht klar im Angebot angegeben wird.

— geändert am 12.08.2013, 23:46:03

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

13.08.2013, 00:00:26 via Website

Das ist bei uns so. Deshalb auch keine Veräußerung erlaubt. Ja ich gebe dir auch Recht dass es kommuniziert worden ist, dass es ein Vorführgerät ist, aber die Beigabe der Rechnung suggeriert bei mir einen Garantieanspruch.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

Antworten
Kim S.
  • Forum-Beiträge: 20

13.08.2013, 00:10:20 via Website

Bastian S.

So wie ich das sehe, wird es hier nur dann interessant, wenn ein dritter dieses Telefon kauft, da er rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Gewährleistung (und natürlich keinen Anspruch auf Garantie des Herstellers) hat. Interessant in der Hinsicht, ob hier beim Verkauf des Telefons drauf hingewiesen werden muss oder nicht. Denn, wie du schon sagst, ist für einen dritten praktisch nicht erkennbar um was für ein Telefon es sich handelt, wenn dies nicht klar im Angebot angegeben wird.

Ja, das ist glaube ich der springende Punkt. Der Verkäufer hat in seiner Anzeige deutlich auf den Rechnungsbeleg hingewiesen, allerdings auch darauf das es sich um ein Vorführgerät handelt. Sicher wäre es ein guter Ansatz von mir gewesen mich VORHER zu informieren ob ich mit dieser Rechnung überhaupt einen Garantieanspruch geltend machen kann, aber gut, shit happens.
Dennoch erinnere ich mich wage daran das der Verkäufer mich auch auf den Telekomladen verwiesen hat, in einem Wortlaut wie "Wenn irgendwas ist kannst du da auch hingehen.." Ich hab das garnicht in Erwägung gezogen, da ich normalerweise die Dinge lieber mit dem Hersteller selbst über meine Garantieansprüche löse.

So wie du es ausdrückst würde es ja dann aber bedeuten, das der Anspruch auf Gewährleistung dennoch auch erloschen ist sobald ein "dritter" also Ich das Gerät gekauft hat? Hab ich das richtig verstanden? Also hat nur der erste Käufer direkt einen Anspruch auf Gewährleistung?... Aber es steht doch kein Name auf der Rechnung :mellow:

Antworten
Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

13.08.2013, 01:48:19 via Website

Wie ich schon oben schrieb, bin ich kein Jurist oder ähnliches. Nur sieht es meines Wissens nach so aus:
Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer hat nur der "Erstkäufer", da nur zwischen diesen beiden Parteien ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Das hieße, dass der Dritte, der das Telefon kauft (in diesem Fall du), keinen Anspruch auf Gewährleistung hat. ABER das wissen schätzungsweise 0,1% der Shopverkäufer, da es ihnen niemand sagt, sprich in äußerst vielen Fällen tauschen sie dir dein Handy aus, auch wenn du eigentlich keinen Anspruch darauf hättest. Ergo geh einfach in den nächsten Telekom Shop, mehr als Ablehnen können sie nicht :)

Kim S.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

13.08.2013, 08:51:27 via Website

Grauzone. Richtig wäre es wohl das Handy dem ebay Verkäufer um die Ohren zu hauen. Kim es schaden hier wohl nicht mehrgleisig zu fahren. Eine Strecke wird dann wahrscheinlich zum Ziel führen.

— geändert am 13.08.2013, 08:52:20

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 835

13.08.2013, 09:32:32 via App

Stefan K.
Grauzone. Richtig wäre es wohl das Handy dem ebay Verkäufer um die Ohren zu hauen. Kim es schaden hier wohl nicht mehrgleisig zu fahren. Eine Strecke wird dann wahrscheinlich zum Ziel führen.

hm war das vorher schon so mit den sand im display? also hat der verkäufer das gewusst? Auf jeden Fall kannst du den Verkäufer ja auch mal fragen ob er (oder sie) das Gerät austauschen kann?
Weil nachdem was Bastian geschrieben hat hätte nur er Anspruch auf Garantie?
Also würde ich ihn fragen ob, falls die "offizielle" Garantie nicht greift, er das Gerät nicht austauschen kann? Im Notfall könnte er selbst ja danm dein Gerät selbst einschicken.
Liebe Grüße

— geändert am 13.08.2013, 09:32:51

Sony Ericsson Xperia X10 - nach langem Diesnt in Rente; verschenkt
Sony Xperia ZL (Odin) - gebrickt; repariert, meiner Mutter angedreht
Motorola Moto G 4G - endlich entsperrt & gerootet - verscherbelt
Nexus 4 - MultiROM mit SailfishOS, FirefoxOS & Ubuntu Touch - auf Arbeit ins Klo gefallen
Sony Xperia Z1 Compact - Cynogenmod 12.1
Innos D6000 - nicht rootbar
Momentan: Xiaomi Redmi 4X

Antworten
Dänu
  • Forum-Beiträge: 3.871

13.08.2013, 10:05:54 via Website

Kim S.

So wie du es ausdrückst würde es ja dann aber bedeuten, das der Anspruch auf Gewährleistung dennoch auch erloschen ist sobald ein "dritter" also Ich das Gerät gekauft hat? Hab ich das richtig verstanden? Also hat nur der erste Käufer direkt einen Anspruch auf Gewährleistung?... Aber es steht doch kein Name auf der Rechnung :mellow:

Die Garantie und die Gewährleistung wird vom Kaufdatum an gerechnet, wenn man den ursprünglichen Kaufbeleg nicht vorweisen kann, wird es von dem Herstellungsdatum gerechnet.

Die Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglichen abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Händler gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf auf den Käufer über. Der Käufer hat keinen Anspruch gegen den ursprünglichen Händler, da zwischen diesen Parteien kein Vertrag besteht.

Man kann Gewährleistungsansprüche weitergeben, wenn man diese auf den Käufer mittels einer Abtretung überträgt. Für den Händler macht dies keinen Unterschied, die Ansprüche gegen ihn bleiben die gleichen. Möglich ist auch eine Ermächtigung des Verkäufers, dass diese die Gewährleistungsansprüche in Namen des Verkäufers geltend machen kann.

Falls man Gewährleistungsansprüche weitergeben möchten, sollte man überprüfen, ob der Kaufvertrag mit dem Händler dies auch zulässt. Eine Abtretung kann ggfls. ausgeschlossen sein oder unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Händlers stehen.

Abtrittserklärung:
1Ich (name, anschrift des verk.) trete hiermit sämtliche Garantie und Gewährleistungsansprüche auf folgenden Artikel (genaue Art.-Beschreibung) an den Käufer (name, adresse usw.) ab. Der Artikel wurde vom Käufer am...für xxx€ erworben...ort, datum, unterschrift des Verk.

Für eine Garantie/Gewährleistung ist dann die Erklärung und die Orginalrechnung nötig.

So nun zu deinem Problem:
Da es ein Vorführgerät ist und damit NIE ein wirklicher Kaufvertrag zustande kam, musst du die genauen Gewährleistungsvereinbarungen kennen zwischen der Telekommitarbeiterin und dem Unternehmen. Im Normalfall gibt es eine solche, im Falle wenn das Gerät aber intern mit einem speziell günstigen Preis verkauft wird kann es gut sein dass dies ausgeschlossen ist. Das wäre dann dumm für dich und du müsstest mit deinem Problem leben.

Gruss

— geändert am 13.08.2013, 10:07:38

Google PIXEL 2 XL ; Android 9 Pie
"The only source of knowledge is experience" (Albert Einstein)
"BE IN THE MOMENT" (ASOT/AvB)

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

13.08.2013, 10:08:24 via Website

Nur zur Verifizierung. Der Verkäufer hat Anspruch auf Gewährleistung gegenüber der Telekom. Nicht mit Garantie zu verwechseln. Aber sonst ist das richtig wss du sagst.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

13.08.2013, 11:35:10 via Website

Stefan K.
Nur zur Verifizierung. Der Verkäufer hat Anspruch auf Gewährleistung gegenüber der Telekom. Nicht mit Garantie zu verwechseln.
Das ist richtig.

die Beigabe der Rechnung suggeriert bei mir einen Garantieanspruch.
Das ist nicht richtig. Dann gäbe es ja Garantie auf jede Ware, für die beim Kaufvertrag eine Rechnung ausgestellt wird. Das ist Unsinn. Du meinst hier vermutlich Gewährleistung, nicht Garantie. Dann kann ich den Gedanken nachvollziehen.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

13.08.2013, 13:08:55 via Website

Carsten Müller


die Beigabe der Rechnung suggeriert bei mir einen Garantieanspruch.
Das ist nicht richtig. Dann gäbe es ja Garantie auf jede Ware, für die beim Kaufvertrag eine Rechnung ausgestellt wird. Das ist Unsinn. Du meinst hier vermutlich Gewährleistung, nicht Garantie. Dann kann ich den Gedanken nachvollziehen.

Herzliche Grüße

Carsten

Nein ich meine das in diesem speziellen Fall. Wenn der Käufer (der evtl. Gewährleistungsansprüche hat) mir das Handy mit Rechnung anbietet, dann suggeriert das für mich einen Garantieanspruch gegenüber HTC (denn ich weiss ja dass die Gewährleistung nicht auf mich übergeht). Dass HTC Vorführmodelle ausschliesst wird somit verschleiert.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

13.08.2013, 13:15:44 via App

Naja, die Vorführmodelle sind ja erst gar nicht für den Verkauf an Dritte vorgesehen.

Meines Erachtens ist der ganze Kaufvertrag fragwürdig.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

13.08.2013, 16:21:50 via Website

Carsten Müller
Meines Erachtens ist der ganze Kaufvertrag fragwürdig.

Das sehe ich ehrlich gesagt ähnlich. Wenn wir hier Vorführgeräte kaufen, wird von Anfang an klar kommuniziert, dass das Weiterverkaufen praktisch untersagt ist. D.h. wir dürfen die Telefone nur für den Eigenbedarf kaufen oder eben direkt an Kunden verkaufen. Grund ist natürlich, dass wir uns nicht an den Telefonen bereichern dürfen, wie in diesem Fall ja geschehen.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

13.08.2013, 17:53:33 via Website

Bastian S.
Stefan K.
Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Weder gegen Entgelt noch unentgeltlich. Diese dürfen einfach nicht ausser in der Mülltonne den Besitzer verlassen.

Und wer genau sagt das?



Bastian S.
Carsten Müller
Meines Erachtens ist der ganze Kaufvertrag fragwürdig.

Das sehe ich ehrlich gesagt ähnlich. Wenn wir hier Vorführgeräte kaufen, wird von Anfang an klar kommuniziert, dass das Weiterverkaufen praktisch untersagt ist. D.h. wir dürfen die Telefone nur für den Eigenbedarf kaufen oder eben direkt an Kunden verkaufen. Grund ist natürlich, dass wir uns nicht an den Telefonen bereichern dürfen, wie in diesem Fall ja geschehen.

???:wacko:

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

Antworten
Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

13.08.2013, 22:44:41 via Website

Wie schon hier im Thread gesagt, spreche ich von Vodafone Mitarbeitern, nicht von Telekom Mitarbeitern, da habe ich keine Ahnung.
Und die Ansage an uns diese nicht weiterzuverkaufen, kommt von Vodafone, nicht vom Gesetzgeber.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

13.08.2013, 23:00:42 via Website

Du reißt alles aus dem Zusammenhang. Ich weiß auch nicht woher du das mit dem Gesetzgeber herleitest. Du beziehst dich auf Vodafone und ich auf "nicht AMD" (wer damit gemeint ist sollte eigentlich klar sein). Wie die Telekom das handhabt ist im Prinzip auch wurst.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

Antworten
Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

14.08.2013, 00:24:46 via Website

Wieso reisse ich alles aus dem Zusammenhang? Du hast einen Teil meines Posts zitiert, mit dem du deine Aussage begründest. Deine Begründung ist meines Erachtens aber hinfällig, da sich meine Aussage (die du als Begründung zitierst) nichts mit der Telekom zu tun hat, sondern mit Vodafone.
Und wurst ist das ganz bestimmt nicht, wenn man versucht die Frage zu beantworten, ob diese Telefone überhaupt weiterverkauft werden dürfen.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

14.08.2013, 06:28:25 via Website

Ich beende das jetzt mal B)

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

Antworten
Jochen Schaller
  • Forum-Beiträge: 22

18.08.2013, 10:50:54 via App

Also die Dinger werden bei uns im Shop auch an Kunden auf Nachfrage verkauft. Und nicht nur an Mitarbeiter. Bis jetzt hab es nie Probleme mit der Gewährleistung! Geh in den Shop die helfen dir. Du hast zwei Jahre Gewährleistung!

Der Mitarbeiter darf die nicht selber kaufen und danach verkaufen mit Gewinn. Wobei ich das auch fraglich finde......... Gruss

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

18.08.2013, 11:42:18 via App

Jochen Schaller
Also die Dinger werden bei uns im Shop auch an Kunden auf Nachfrage verkauft. Und nicht nur an Mitarbeiter. Bis jetzt hab es nie Probleme mit der Gewährleistung! Geh in den Shop die helfen dir. Du hast zwei Jahre Gewährleistung!
Für die ist der (private) Verkäufer in diesem Falle zuständig, falls er die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen hat (private Verkäufer können das ausschließen).

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Kim S.
  • Forum-Beiträge: 20

25.09.2013, 17:04:29 via App

Erstmal danke erneut für die viel Beiträge. ich war lange nicht mehr online....und.... naja. ich war noch immer nicht im Shop.

mein Staub macht keine Probleme. eigentlich hab ich ihn fast vergessen.

trotzdem interessiert mich natürlich die grundsätzliche Regelung.

Ich werde mich melden, sollte ich den Weg zum Shop geschafft haben. ganz liebe Grüße. Kim

Antworten
DaMasta
  • Forum-Beiträge: 5

04.08.2014, 12:25:05 via Website

Hallo Bastian,
Da du vodafone Mitarbeiter bist, wende ich mich mit einer Frage an Dich und hoffe dass du mir weiter helfen kannst.
Ich habe über ebay laut Beschreibung ein neues versiegeltes Samsung Galaxy S5 gekauft, welches aus einer vodafone Vertragsverlängerung stammt.
Der Karton ist versiegelt, jedoch befindet sich ein Aufkleber mit der Aufschrift “vodafone Vorführgerät“ darauf. Weiterhin fehlen die sonst üblichen Samsung imei Aufkleber. (Ich habe noch ein zweites S5 und kann daher vergleichen)
Ich bin mir jetzt unsicher, ob das Gerät echt ist oder ein Demo.
Es befindet sich ein Samsung Aufkleber mit einem strich code und Nummer darauf, was wahrscheinlich eine imei ist ( beginnt mit 3547...) Es befindet sich noch eine zweite Nummer (ean?) darauf (8806086155298). Diese scheint auch plausibel zu sein und ist sogar bei der Samsung upgrade Aktion gelistet. (Bekomme ein Tab7 gratis, wenn du ein S5 kaufst). Ich habe auch im einem vodafone shop angerufen, und die meinten dass vorführgeräte erst nach einem halben Jahr verkauft werden dürften und dass es sich daher vermutlich um ein Demo handelt.
Ich bin jetzt ziemlich verunsichert ob ich betrogen wurde. Ich habe die Verpackung noch nicht geöffnet, damit der Verkäufer mir das bei einer Rückabwicklung nicht zur Last legt.
Vielen Dank im voraus.
Björn G.

Antworten
Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

04.08.2014, 13:11:37 via Website

Hi,

Schwierig... Die S5 Geräte können bei uns im Shop noch nicht verkauft werden, das wird wohl auch noch etwas dauern. Man muss bei Samsung mittlerweile leider auch zwischen zwei verschiedenen Vorführ-Geräten unterscheiden. Es gibt einmal normale Geräte, die auch voll funktionieren. Es gibt aber eben auch sogenannte Live Demo Versionen, die keine SIM Karten lesen können. Diese haben dann aber auch keine IMEI und auf der Verpackung Recht prominent "Live Demo", daher schnell erkennbar.

Um ehrlich zu sein, würde ich versuchen das S5 wieder zurück zu geben, da die bei uns wie gesagt noch nicht verkauft werden können. Mir wäre das alles nicht ganz koscher...

Sophia Neun

Antworten