App: Verkehrszeichen via AR und Navi

  • Antworten:21
Roland Seifert
  • Forum-Beiträge: 6

30.05.2011, 20:10:39 via Website

Hi,
ist euch eine App bekannt, die eine Navi-Software enthält bzw. eine Schnittstelle zu Google Maps und während der Navigation über die eingebaute Kamera die Verkehrzeichen erkennt und abbildet?

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Ansgar M
  • Forum-Beiträge: 1.544

30.05.2011, 22:14:42 via App

Das wäre mal genial,
nur ohne Ladekabel sicher nicht so gut. Ok, das haben sicher viele im Auto, fragt sich nur, ob die Handy Kamera dafür geeignet ist, und wer die Erkennungssoftware programmiert :)
Lg Ansgar

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Izzy
  • Forum-Beiträge: 6.929

30.05.2011, 22:30:58 via Website

Goggles würde ich sowas durchaus zutrauen. Wer sogar Produkte anhand von Fotos erkennt, sollte mit sowas stilistischem wie Verkehrszeichen eigentlich keine Probleme haben. Zumal da ja eine einfache Datenbank hinterlegt werden könnte: Die Anzahl der Verkehrszeichen ist ja bekanntlich (zum Glück) begrenzt. Also möglich wäre es...

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Roland Seifert
  • Forum-Beiträge: 6

30.05.2011, 22:32:45 via Website

Ich weiß, dass ich im letzten Jahr mal was von Unis gelesen habe, die sowas programmiert haben. Aber finde dazu die URLs nicht mehr. -.-

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

30.05.2011, 23:10:28 via App

dürfte eher schwierig sein da die Kamera richtig positioniert sein muss...

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 7.924

31.05.2011, 10:14:30 via App

Und der Datenschutz Kram?

wehe jemand filmt mein Auto

Desire HD > Note 2 LTE > Moto G > OnePlus One [Cyanogen OS | CM11S | root]

und jetzt noch ein Nexus 10 [Android 5 | root]
:D

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

31.05.2011, 10:26:13 via App

TazZ.HD
Und der Datenschutz Kram?

wehe jemand filmt mein Auto
Es wird ja nicht gefilmt...

Gruß

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Jan A.
  • Forum-Beiträge: 68

31.05.2011, 10:28:09 via App

es gibt so etwas ja schon stationär im Auto. Also wird es vom Datenschutz kein Problem sein, außerdem wird das Material ja auch nicht gespeichert. Es gibt ja auch Halterungen die extra eine Aussparung für die Kamera haben. Also ist eine fixierte Aufnahme kein Problem. Im AR Bereich ist eine Erkennung aus unterschiedlichen Perspektiven auch kein Problem.

Alles in allem nur etwas Aufwand aber machbar

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 3.112

31.05.2011, 10:44:50 via Website

Welchen Sinn würde das machen? Die Verkehrszeichen sind dem Navi in aller Regel schon bekannt.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

31.05.2011, 10:49:35 via Website

Andy N.
Welchen Sinn würde das machen? Die Verkehrszeichen sind dem Navi in aller Regel schon bekannt.

Also mein Navi kennt nicht alle Tempolimits, Überholverbote und Baustellen sind ihm auch unbekannt.
Ich hatte leider noch kein Auto mit der Funktion, mich würde interessieren ob die Kameras auch die Lichterbrücken erkennen können.

@TazZHD
Und wie genau willst du mir das verbieten? Ich kann dein Auto so lange Filmen wie ich Lust dazu hab, kann das ganze sogar speichern ;)

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 3.112

31.05.2011, 11:48:49 via Website

Also wenn der Fahrer eine Baustelle nicht sieht sollte er das Auto stehen lassen ;)

Bei einem Überholverbot müsste das Navi dann auch noch den Überholvorgang erkennen, ohne dass er ausgeführt wurde.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

31.05.2011, 12:01:45 via App

Andy


@TazZHD
Und wie genau willst du mir das verbieten? Ich kann dein Auto so lange Filmen wie ich Lust dazu hab, kann das ganze sogar speichern ;)
Nicht alles was technisch geht ist auch erlaubt.

Gruß

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Oliver V.
  • Forum-Beiträge: 2.574

31.05.2011, 12:07:42 via Website

Auch wenn es OT sit:
Das Filmen des Autos ist erlaubt.... Nur das veröffentlichen könnte problematisch werden.

BTT:
So ne app hätte was... Gerade auf längeren Autobahnfahrten bin ich mir manchmal nicht mehr 100% sicher wie die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung ist.

Bye, Oliver

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

31.05.2011, 17:09:31 via Website

Hi Oliver,

Das Filmen des Autos ist erlaubt....
Nein, ist es nicht. Denn es ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Dritter und ggf. eine Verletzung der Eigentumsrechte Dritter.

Nur das veröffentlichen könnte problematisch werden.
Das ist nicht problematisch, sondern gleichermaßen illegal.

Infos zu diesen Themen des Datenschutzes, u. a. hier: https://www.datenschutzzentrum.de/video/#230501

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

31.05.2011, 17:17:22 via App

Da geht es um Videoüberwachung evtl sogar Kennzeichenerfassung. Wenn ich jetzt die Straße filme und nicht veröffentliche wäre das kein Problem wenn ich mir das im Gesetz durchlese.

Zum Thema:
Er braucht ja nur das Überholverbotsschild im Display anzuzeigen.
Ein Tempolimit in der Baustelle ist nicht verkehrt zu sehen. Denke aber ohne Definierte Kameraposition wird das ganze schwierig.

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Izzy
  • Forum-Beiträge: 6.929

31.05.2011, 17:19:42 via Website

Praktisch wäre so 'ne Ansage schon. Gerade auf längeren Fahrten, wo man irgendwann doch nicht mehr alles so "ganz aktiv" wahrnimmt (klar, Pause machen), könnte sowas zur Sicherheit beitragen. Stelle mir gerade den "Weckruf" vor: "Achtung. Rehe in 2km Höhe" (klar, soll sicher heißen "2km langer Wildwechsel" -- aber so ein kleines Quiz hält wach...)

Und die Rehe haben sicher nix dagegen, dass ihr Schild "gefilmt" wird... :grin:

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Oliver V.
  • Forum-Beiträge: 2.574

01.06.2011, 09:07:42 via Website

Carsten Müller
Nein, ist es nicht. Denn es ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Dritter und ggf. eine Verletzung der Eigentumsrechte Dritter.

Nö... von frei zugänglichem Gelände darf man eigentlich alles fotografieren.
Zeig mir bitte das Gesetz, welches das verbietet....
Das ist wie das fotografieren von Personen.
Siehe

§ 22

KunstUrhG bestimmt:

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“



Nur die Veröffentlichung ist eingeschränkt, nicht das fotografieren!

Nur das veröffentlichen könnte problematisch werden.
Das ist nicht problematisch, sondern gleichermaßen illegal.

Das meinte ich mit "problematisch". Aber auch da kommt es darauf an, ob das Auto eindeutig identifizierbar ist. Solange das Kennzeichen nicht erkennbar ist, ist das kein problem (siehe z.B. im Fernseher Dokus....)

Bye, Oliver

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 3.112

01.06.2011, 11:56:57 via Website

Auch das Photographieren ist eingeschränkt, ins besonders wenn es sich um einen geschützten Bereich handelt.
Das löschen seines Bild kann man auch verlangen, wenn eine Veröffentlichung befürchtet wird.

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Oliver V.
  • Forum-Beiträge: 2.574

01.06.2011, 12:38:06 via Website

Die Straße ist kein geschützter Bereich....

Wo steht das mit dem "Befürchten der Veröffentlichung"?

Aus vielen Diskussionen in Fotografieforen kenne ich nur den Punkt "Veröffentlichung von Fotografien".
(außer es handelt sich wie von Dir richtig angemerkt um besonders geschütze Orte.)
(Situation außerhalb von D ist teilweise anders)

Einfach mal nachlesen: Bildrechte

Zitat:
"Recht am Bild der eigenen Sache

Das Recht am Bild der eigenen Sache ist ein oft falsch verstandenes, in deutschsprachigen Ländern nicht existierendes Recht. Der Besitz einer Sache allein begründet noch keinen Anspruch darauf, Fremden die zweidimensionale Abbildung der Sache zu untersagen (Fotografie, Malerei usw.) Privatgrundstücke, Fabrikanlagen, Flugplätze usw. dürfen ohne vorherige Genehmigung fotografiert und die Bilder auch kommerziell verwendet werden, wenn die Aufnahme vom öffentlichen Grund heraus erfolgt. Dabei kann öffentlicher Grund auch vorliegen, wenn es sich zwar um ein Privatgrundstück handelt, dieses jedoch jederzeit öffentlich zugänglich ist. Gewerbliche Nutzung der von einem öffentlich zugänglichen Privatgrundstück aus gemachten Aufnahmen kann allerdings an eine kostenpflichtige Fotoerlaubnis geknüpft werden."

— geändert am 01.06.2011, 12:40:37

Bye, Oliver

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Roland Seifert
  • Forum-Beiträge: 6

02.06.2011, 19:57:56 via Website

Um mal den ganzen Datenschutz-Kram hier zu entschärfen:

Es findet keine Aufzeichnung statt... nur wird die Kamera zur Erkennung der Beschilderung genutzt.
Hab die Seite der Uni leider immer noch nicht gefunden. :(

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Tobias Manthey
  • Forum-Beiträge: 25

17.08.2013, 10:22:24 via Website

ein klares JAIN.

Es gibt jetzt eine neue App für Android und iPhone. Die App hat keine Navi-Funktion und keine Schnittstelle zu Google Maps, aber:

Die App:
* erkennt mit Hilfe der Kamera alle Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen und überwacht die Geschwindigkeit.
* beobachtet den Abstand zum vorausfahrenden Verkehr (Abstandswarner)
* warnt wenn das Fahrzeug eine geschlossene Fahrbahnbegrenzung überfährt (Spurwarner).

In der Version 3 kann man die App bis zu 2 Stunden kostenlos testen. Die Version 3 ist für Android bereits verfügbar und kommt in den nächsten Tagen in den App Store. Die App wurde in Deutschland entwickelt und getestet funktioniert aber auch in vielen anderen Ländern. Das ist keine Spielerei, wie man sie von den meisten Apps kennt, sondern tatsächlich eine hilfreiche Unterstützung für den Fahrer.

Ihr findet die App, wenn Ihr im App Store oder auf Google Play nach dem Namen "aCoDriver" sucht oder wenn ihr die folgende Zeile in die Adressleiste des Browsers kopiert (ich kann leider keine Links posten...).

play.google.com/store/apps/details?id=com.evotegra.aCoDriver

itunes.apple.com/us/app/acodriver-pro/id662480816


App Logo


Original Screenshot. Das 70 Schild wurde bereits erkannt und wird gerade eingeblendet.


Kurz vorm Schiersteiner Kreuz. Gleich kommt ein Blitzer.

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