Es gibt aber auch Personen, die z.B. bestimmte Sprechfunkzeugnisse (AZF, BZF I und II) haben. Darunter fallen alle Piloten, die somit die Berechtigung haben den Sprechfunkverkehr zwischen Boden- und Lufttstelle abzuwickeln bzw. abzuhören.
Ist manchmal sehr amüsant nur als Zuhörer am Flughafen.
Aber ohne Berechtigung ist das Abhören schon strafbar.
Das Abhören von BOS- Diensten wie Polizei, Feuerwehr, etc. ist auch für Personen mit Pilotenschein strafbar.
Weiterhin werden die BOS- Dienste immer mehr "digitalisiert", sodaß das Mithören (ohne erheblichen technischen Aufwand) unmöglich ist.
LG
Joachim
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