HTC Desire - Desire bei Amazon gekauft, leider Telekom gebrandet

  • Antworten:34
Dandini
  • Forum-Beiträge: 15

23.09.2010, 22:02:10 via Website

Hallo alle zusammen,

ich bin in diesem Bereich noch recht neu und wollte mal, bevor ich eine Anleitung im Internet "abarbeite" mal fragen was ich machen sollte.

Ich habe bei Amazon das Desire bestellt und heute bekommen (Marketplace) Simyo Karte rein und los gehts.

Mir ist aufgefallen dass das Desire Telekom gebrandet ist. Warum? Davon stand nichts in der Artikelbeschreibung,. Ist sowas normal?

Und wenn ja, warum sagt er mir dann wenn ich auf 2.2. updaten will dass es schon auf dem neuensten Stand ist?

Was sollte ich tun?

Umtauschen? Oder Debranden? (wie auch immer das gehen soll)

Vielen Dank für eure Hilfe.

Dandini

— geändert am 04.04.2019, 20:02:04 durch Moderator

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 853

23.09.2010, 22:11:12 via Website

Der Händler ist verpflichtet, ein solches Systembranding anzugeben... sieh Dir nochmal die Beschreibung an und lies gründlich - sollte darin kein Hinweis darauf enthalten sein, würde ich den Händler nochmal anschreiben, bevor Du Dir da einen Kopf um das Debranden machst und die Garantie flöten geht...

Antworten
CHe
  • Forum-Beiträge: 28

23.09.2010, 22:19:29 via App

hi,

also ich habe mein desire auch über amazon bestellt. ist zwar schon eine Weile her aber damals konnte man zwischen einem ungebrandeten und einem Handy mit Telekom branding auswählen. mit branding war billiger. aber damals stand es da.deswegen schließe ich mich meinem vorredner an. nochmal lesen und sonst vielleicht bei Amazon fragen, ob du tauschen kannst. vielleicht ja auch widerrufsrecht.

Gruss

Antworten
Dandini
  • Forum-Beiträge: 15

23.09.2010, 22:52:44 via Website

Ah,
ok wo kann ich denn die genaue Artikelbeschreibung einsehen? Geht das denn noch?

PS: >VIelen dank für die schnelle Antwort.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 853

23.09.2010, 22:54:43 via Website

Das muss in den Details oder in der Beschreibung stehen - egal, ob diese kurz oder lang ist...
Kannst Du hier mal den Produktlink posten, dann könnte man Dir leichter helfen. c;

Antworten
Dandini
  • Forum-Beiträge: 15

23.09.2010, 22:56:57 via Website

ach so ein Mist!

Im Warenkorb sehe ich:

1 Exemplar(e) von: HTC Desire Smartphone (5 MP, 4GB Speicherkarte, HSPA, Android 2.1, HTC Sense)
Zustand: Neu
Verkäuferhinweis: HTC DESIRE LCD: NEU, ORIGINALVERPACKT UND UNGEÖFFNET aus Vertragsverlängerung (18.09.) T-Mobile. Volle Herstellergarantie ( « weniger )

und wenn ich auf > Mehr klicke kommt das hinzu:

1 Exemplar(e) von: HTC Desire Smartphone (5 MP, 4GB Speicherkarte, HSPA, Android 2.1, HTC Sense)
Zustand: Neu
Verkäuferhinweis: HTC DESIRE LCD: NEU, ORIGINALVERPACKT UND UNGEÖFFNET aus Vertragsverlängerung (18.09.) T-Mobile. Volle Herstellergarantie ( « weniger )


sehr ärgerlich.

was kann ich tun, der verkäufer ist marketplace händler und hat keine angaben zum umtausch gemacht.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 853

23.09.2010, 23:03:37 via Website

Okay, das ist scheiße gelaufen... da hast du wohl was wesentliches übersehen. :s
Ich denke nicht, dass sich da was machen lässt. Eine kurze Mail kann trotzdem nie schaden... viele sind sehr kulant, eventuell kannst Du es auch zurückschicken und bekommst dein Geld wieder. Ich würde es nicht unversucht lassen...

Wenn nicht, müsstest Du entweder mit dem Branding leben oder debranden. :/

Tut mir leid für dich... ich mach mir auch immer Gedanken und denke immer, ich würd was übersehen. Lieber 10x zu viel als 1x zu wenig lesen...

Antworten
Moritz B.
  • Forum-Beiträge: 237

23.09.2010, 23:04:50 via App

14 Tage umtauchrecht ohne Angabe von gründen. das ist ja das tolle am onlinekauf ;)

also wenn die nicht um sind, einfach zurück schicken und wo anders kaufen.

Gruß
Moritz

Gelöschter Account

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 853

23.09.2010, 23:07:26 via Website

Moritz B.
14 Tage umtauchrecht ohne Angabe von gründen. das ist ja das tolle am onlinekauf ;)

also wenn die nicht um sind, einfach zurück schicken und wo anders kaufen.

Gruß
Moritz

Ach stimmt ja... ich hatte die ganze Zeit irgendwie Privatkauf und eBay im Kopf, aber Privatpersonen können bei Amazon ja gar nicht verkaufen, richtig?

Aber er schrieb ja:

was kann ich tun, der verkäufer ist marketplace händler und hat keine angaben zum umtausch gemacht.
Das muss doch jeder Händler angegeben haben, oder nicht?

Antworten
Dandini
  • Forum-Beiträge: 15

23.09.2010, 23:09:24 via Website

Umtauschrecht? also ich habe es just heute bekommen. Was ist denn mit den Kabeln? Die Plastiktüten der Kabel müsste ich natürlich öffen :(

Ich lese ja auch immer gründlich, das war aber hinter dem "mehr" Link versteckt während andere Verkäufer ein sichtbares Pull-Down Menü unter der Beschreibung HtC Desire hatten. Dort konnte man auswählen zwischen gebrandet und ungebrandet.



Bei den Umtauschaktionen steht nichts.

Im Warenkorb steht auch nichst vom Branding:

estellte Artikel Preis
1 Exemplar(e) von: HTC Desire Smartphone (5 MP, 4GB Speicherkarte, HSPA, Android 2.1, HTC Sense) [Wireless Phone Accessory]
Zustand: Neu
Verkauf durch: ....... (Mitgliedsprofil)

— geändert am 23.09.2010, 23:12:07

Antworten
Matteck M.
  • Forum-Beiträge: 1.176

23.09.2010, 23:10:49 via App

Ich kann das Problem daran, dass es Telekom gebrandet ist, nicht wirklich nachvollziehen.... Mein Desire ist auch mit dem Telekomsiegel versehen, habe aber keine Probleme..... Du tust ja gerade so, als wenn du ein kaputtes oder ein schlechteres Gerät, als die anderen Desire Besitzern, hättest....
Natürlich will man ein ungebrandetes Gerät haben, aber wenn man dann ein Telekomhandy bekommen hat, wo du selber dran Schuld bist und nicht der Verkäufer, dieser hatte es ja angegeben, dann ist das doch kein Weltuntergang.....

HTC Desire,HTC Desire HD, Samsung Galaxy Tab und SGS2 reichen mir nicht, ich will mehr!!! ^^

Antworten
Moritz B.
  • Forum-Beiträge: 237

23.09.2010, 23:12:06 via App

privatleute können bei amazon verkaufen. ich meine aber das auch die 2 Wochen umtauschrecht geben müssen. bin mir aber nicht sicher. allerdings ist es nach Eu recht ja so, dass auch privatleute umtausch gewähren müssen, wenn dies nicht explizit ausgeschlossen wird. auch auf eBay. deswegen ja immer die netten Hinweise am ende fast jeder Auktion. mein rechtlichen Hinweise auf ebay sind bestimmt 20 Zeilen lang dank dem neuem recht...

Antworten
Dandini
  • Forum-Beiträge: 15

23.09.2010, 23:13:34 via Website

Marcel M.
Ich kann das Problem daran, dass es Telekom gebrandet ist, nicht wirklich nachvollziehen.... Mein Desire ist auch mit dem Telekomsiegel versehen, habe aber keine Probleme..... Du tust ja gerade so, als wenn du ein kaputtes oder ein schlechteres Gerät, als die anderen Desire Besitzern, hättest....
Natürlich will man ein ungebrandetes Gerät haben, aber wenn man dann ein Telekomhandy bekommen hat, wo du selber dran Schuld bist und nicht der Verkäufer, dieser hatte es ja angegeben, dann ist das doch kein Weltuntergang.....


Es ist sicher kein Weltuntergang. Ich wolltre aber auf 2.2 updaten, er sagt mir aber dass es akuell ist (2.1) das ist doch in Problem, oder?


Vielleicht war ich etwas missverständlich: Auf der Hardware ist kein Brand, aber beim Booten kommt das Telekom Logo und es lässt sich nicht updaten.

— geändert am 23.09.2010, 23:17:56

Antworten
Moritz B.
  • Forum-Beiträge: 237

23.09.2010, 23:17:32 via App

Dandini
Umtauschrecht? also ich habe es just heute bekommen. Was ist denn mit den Kabeln? Die Plastiktüten der Kabel müsste ich natürlich öffen :(

Ich lese ja auch immer gründlich, das war aber hinter dem "mehr" Link versteckt während andere Verkäufer ein sichtbares Pull-Down Menü unter der Beschreibung HtC Desire hatten. Dort konnte man auswählen zwischen gebrandet und ungebrandet.



Bei den Umtauschaktionen steht nichts.

Im Warenkorb steht auch nichst vom Branding:

estellte Artikel Preis
1 Exemplar(e) von: HTC Desire Smartphone (5 MP, 4GB Speicherkarte, HSPA, Android 2.1, HTC Sense) [Wireless Phone Accessory]
Zustand: Neu
Verkauf durch: ....... (Mitgliedsprofil)

du darfst den Artikel so testen wie im laden. das heißt aufmachen, an machen, damit rumspielen. dazu ist es natürlich nötig die tüten zu öffnen. also nicht das Problem. einfach den Verkäufer ne Mail schreiben das du es eintauchen willst. und ob du es einfach zurück schicken sollst. oder ich mache es eig. immer so das ich die ware einfach zurück schicke mit nem Zettel drin: zurück wegen widerufsrecht. in deinem Fall würde ich aber eine Mail schreiben. das ist wohl das beste.

Antworten
Matteck M.
  • Forum-Beiträge: 1.176

23.09.2010, 23:19:58 via App

Das Update auf Froyo 2.2 von der Telekom ist aber schon draußen. Ich habe seit Samstag, oder Sonntag, 2.2 auf mein T-Mobile gebrandetes Desire geladen. Ganz normal via OtA...

HTC Desire,HTC Desire HD, Samsung Galaxy Tab und SGS2 reichen mir nicht, ich will mehr!!! ^^

Antworten
Dirk A.
  • Forum-Beiträge: 61

23.09.2010, 23:50:47 via Website

Moritz B.
Dandini
Umtauschrecht? also ich habe es just heute bekommen. Was ist denn mit den Kabeln? Die Plastiktüten der Kabel müsste ich natürlich öffen :(

Ich lese ja auch immer gründlich, das war aber hinter dem "mehr" Link versteckt während andere Verkäufer ein sichtbares Pull-Down Menü unter der Beschreibung HtC Desire hatten. Dort konnte man auswählen zwischen gebrandet und ungebrandet.



Bei den Umtauschaktionen steht nichts.

Im Warenkorb steht auch nichst vom Branding:

estellte Artikel Preis
1 Exemplar(e) von: HTC Desire Smartphone (5 MP, 4GB Speicherkarte, HSPA, Android 2.1, HTC Sense) [Wireless Phone Accessory]
Zustand: Neu
Verkauf durch: ....... (Mitgliedsprofil)

du darfst den Artikel so testen wie im laden. das heißt aufmachen, an machen, damit rumspielen. dazu ist es natürlich nötig die tüten zu öffnen. also nicht das Problem. einfach den Verkäufer ne Mail schreiben das du es eintauchen willst. und ob du es einfach zurück schicken sollst. oder ich mache es eig. immer so das ich die ware einfach zurück schicke mit nem Zettel drin: zurück wegen widerufsrecht. in deinem Fall würde ich aber eine Mail schreiben. das ist wohl das beste.

Da der Verkäufer wahrscheinlich eine Privatperson ist, gilt das Rückgaberecht nicht. Das bezieht sich nur auf Fernabsatzverträge. Grundlage hierfür ist u.a., dass der Verkäufer ein Händler ist.
Ich habe gerade selbst nochmal die Amazon-Seite für das HTC Desire angeschaut. Hierbei kann man zwischen T-Mobile- und keinem Branding auswählen. Auch die Marketplace-Angebote sind darin unterteilt. Sollte der Verkäufer sein Angebot bei den ungebrandeten eingestellt haben, muss er das Gerät zurücknehmen.
Falls nicht, hast du keinen Anspruch darauf.

Antworten
Erik S.
  • Forum-Beiträge: 1

23.09.2010, 23:56:11 via Website

Ich habe keine Erfahrung mit gebrandeten Smartphones. Mich würde daher interessieren, ob man für ein Desire mit Telekom Branding, das jedoch nicht mit einer Telekom SIM card betrieben wird (sondern wie in diesem Fall mit Simyo) überhaupt ein Android 2.2 Update bekommt. Oder ist der tatsächlich genutzte Provider der SIM card in diesem Fall irrelevant?

Antworten
Dirk A.
  • Forum-Beiträge: 61

24.09.2010, 00:05:23 via Website

Erik S.
Ich habe keine Erfahrung mit gebrandeten Smartphones. Mich würde daher interessieren, ob man für ein Desire mit Telekom Branding, das jedoch nicht mit einer Telekom SIM card betrieben wird (sondern wie in diesem Fall mit Simyo) überhaupt ein Android 2.2 Update bekommt. Oder ist der tatsächlich genutzte Provider der SIM card in diesem Fall irrelevant?

Der Anbieter der SIM-Karte ist vollkommen egal. Du erhälst bei Updates diese ganz normal mit T-Mobile-Branding.

Antworten
Matteck M.
  • Forum-Beiträge: 1.176

24.09.2010, 00:48:49 via App

Ja das hatte ich dir aber schon geschrieben. Wie gesagt, ich habe auch ein Desire, welches Telekom gebrandet ist und benutze es mit meiner Base sim. Und habe auch 2.2 froyo draufmachen können.

HTC Desire,HTC Desire HD, Samsung Galaxy Tab und SGS2 reichen mir nicht, ich will mehr!!! ^^

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

24.09.2010, 06:56:20 via App

Hier wird wieder ein Zeugs verzapft.... Es gibt weder ein Umtausch- noch ein Rückgaberecht, sondern lediglich das Widerrufsrecht.

Der Sinn des Widerrufsrecht ist zwar nicht, das Lesen zu unterlassen und blind drauflos zu bestellen - der Händler zahlt es ja - aber kann natürlich hier genutzt werden.

Gruß
Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Jochen S.

Antworten
André Oppermann
  • Forum-Beiträge: 108

24.09.2010, 08:05:32 via App

wenn ich es richtig gelesen habe, hast du ein HTC mit SLCD Display. glaube da gab es noch nen paar Probleme mit dem Update auf 2.2. ich kann die "Telekom hilft" Seite auf Twitter empfehlen. Ein schneller Online-Support über Twitter. Frag da einfach nach warum du nicht updaten kannst. Mfg André

Antworten
Dandini
  • Forum-Beiträge: 15

24.09.2010, 08:19:42 via Website

Hallo un vielen Dank an alle.

Ja ich habe etwas "blind" bestellt. Das Telekom Branding hat sich aber versteckt. Egal. Mich stört es, da ich ein ungebrandetes kaufen wollte.

2.2 Update ging dann plötzlich doch heute morgen.

Erwarten mich Nachteile durch das telekom Branding?

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

24.09.2010, 08:21:48 via App

Nein, keine Nachteile.

Natürlich geht das Update - warum auch nicht?

Gruß
Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Moritz B.
  • Forum-Beiträge: 237

24.09.2010, 09:01:21 via App

naja nachteile. wie man es sieht. leichtes branding.(startbildschirm, Themen von t-mo) und Updates kommen später da t-Mo die noch anpassen muss. dieses mal war t-Mo ziemlich langsam. andere Provider waren da schneller. musst du wissen was dir wichtig ist.

Antworten
Dirk A.
  • Forum-Beiträge: 61

24.09.2010, 11:20:25 via App

Carsten Müller
Hier wird wieder ein Zeugs verzapft.... Es gibt weder ein Umtausch- noch ein Rückgaberecht, sondern lediglich das Widerrufsrecht.

Der Sinn des Widerrufsrecht ist zwar nicht, das Lesen zu unterlassen und blind drauflos zu bestellen - der Händler zahlt es ja - aber kann natürlich hier genutzt werden.

Gruß
Carsten

Bevor du dich über andere aufregst, solltest du auch erstmal alles lesen. Natürlich heißt dass Ganze offiziell Widerrufsrecht, im Volksmund sagt man halt gerne auch Umtausch- oder Rückgaberechtrecht. Das ist wie mit beim ALGII und HartzV.
Das Widerrufsrecht gilt aber nicht, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, wie du im BGB nachlesen kannst.

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

24.09.2010, 11:44:35 via App

1. ist das hier wirklich ein privater Verkäufer?

2. ich habe nicht behauptet, dass es ein Widerrufsrecht bei Privatverkäufen gibt...

Gruß
Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Dandini
  • Forum-Beiträge: 15

24.09.2010, 13:06:59 via Website

Schwer zu sagen ob es ein privater Verkäufer ist. Es kam über den Marketplace. Nun mich stört halt dass die updates später kommen. Aber ich denke ich behalte es, es macht einfach viel Spaß.

Meine Strategie ist nun neu: Behalten, und dann zum Desire HD upgraden. Dann bekommt meine Freundin es, die gestern schon neidvoll geschaut hat :)

Oh mann das wird ein teurer Herbst …


Und danke. Ist ein tolles Forum!

— geändert am 24.09.2010, 13:07:34

Antworten
Dirk A.
  • Forum-Beiträge: 61

24.09.2010, 13:56:58 via Website

Carsten Müller
1. ist das hier wirklich ein privater Verkäufer?

Dandini
ach so ein Mist!

Im Warenkorb sehe ich:

1 Exemplar(e) von: HTC Desire Smartphone (5 MP, 4GB Speicherkarte, HSPA, Android 2.1, HTC Sense)
Zustand: Neu
Verkäuferhinweis: HTC DESIRE LCD: NEU, ORIGINALVERPACKT UND UNGEÖFFNET aus Vertragsverlängerung (18.09.) T-Mobile. Volle Herstellergarantie ( « weniger )

und wenn ich auf > Mehr klicke kommt das hinzu:

1 Exemplar(e) von: HTC Desire Smartphone (5 MP, 4GB Speicherkarte, HSPA, Android 2.1, HTC Sense)
Zustand: Neu
Verkäuferhinweis: HTC DESIRE LCD: NEU, ORIGINALVERPACKT UND UNGEÖFFNET aus Vertragsverlängerung (18.09.) T-Mobile. Volle Herstellergarantie ( « weniger ) .

Dementsprechend würde ich mich schon sehr wundern, wenn es kein Privatverkäufer ist.
Außerdem hat er noch geschrieben, dass nichts bzgl. Umtausch vermerkt ist. Dementsprechend gab es vorauss. keine Widerrufsbelehrung, woraus ich dann wieder schließe, dass es kein Händler ist.

=> zu 99% Privatverkäufer.

Carsten Müller
2. ich habe nicht behauptet, dass es ein Widerrufsrecht bei Privatverkäufen gibt...

Carsten Müller

Der Sinn des Widerrufsrecht ist zwar nicht, das Lesen zu unterlassen und blind drauflos zu bestellen - der Händler zahlt es ja - aber kann natürlich hier genutzt werden.

Du hast zwar nicht behauptet, dass es ein Widerrufsrecht bei Privatverkäufen gibt, aber du hast geschrieben, dass es hier möglich wäre. So deute ich jedenfalls deine Aussage.

— geändert am 24.09.2010, 14:04:47

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

24.09.2010, 14:02:36 via Website

Hi,

Dementsprechend würde ich mich schon sehr wundern, wenn es kein Privatverkäufer ist.
Es gibt *sehr viele* gewerbliche Anbieter von Handys aus Vertragsverlängerungen. Das ist leider überhaupt kein Indiz für einen Privatverkäufer.

Außerdem hat er noch geschrieben, dass nichts bzgl. Umtausch vermerkt ist. Dementsprechend gab es vorauss. keine Widerrufsbelehrung, woraus ich dann wieder schließe, dass es kein Händler ist.
Das ist leider auch kein Indiz. Gerade auf Amazon tummeln sich zahllose gewerbliche Anbieter, die nicht mal eine korrekte Anbieterkennung dort eingestellt haben. Von Widerufsbelehrung oder AGB ganz zu schweigen...

Leider erfordert Amazon diese - juristisch notwendigen - Dinge von seinen Händlern *nicht zwingend*.

Du hast zwar nicht behauptet, dass es ein Widerrufsrecht bei Privatverkäufen gibt, aber du hast geschrieben, dass es hier möglich wäre. So deute ich jedenfalls deine Aussage.
Ich bin wie gesagt *nicht* von einem Privatverkäufer ausgegangen. Und bisher haben wir den Status des Verkäufers auch noch immer nicht klären können.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Dirk A.
  • Forum-Beiträge: 61

24.09.2010, 14:19:54 via Website

Carsten Müller
Gerade auf Amazon tummeln sich zahllose gewerbliche Anbieter, die nicht mal eine korrekte Anbieterkennung dort eingestellt haben. Von Widerufsbelehrung oder AGB ganz zu schweigen...

Das ist eine interessante Ausage. Kannst du diese auch belegen?

Carsten Müller
Ich bin wie gesagt *nicht* von einem Privatverkäufer ausgegangen. Und bisher haben wir den Status des Verkäufers auch noch immer nicht klären können.

Du schreibst selbst, dass der Status der Verkäufers nicht geklärt ist. Für mich stellt sich dann nur die Frage, warum du dann vorher geschrieben hast, dass das Widerrufsrecht bei diesem Fall greift?

Carsten Müller
Der Sinn des Widerrufsrecht ist zwar nicht, das Lesen zu unterlassen und blind drauflos zu bestellen - der Händler zahlt es ja - aber kann natürlich hier genutzt werden.

Carsten Müller
Hier wird wieder ein Zeugs verzapft....

Hättest du diesen Satz nicht geschrieben, hätte ich es auch schon längst dabei belassen. Das klingt einfach sehr überheblich.

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

24.09.2010, 14:28:29 via Website

Hi,

Das ist eine interessante Ausage. Kannst du diese auch belegen?
Klar.

Kannst Du aber auch selbst nachprüfen, indem Du Dir die Details eines Verkäufers anschaust.

Hier fehlt z. B. die Anbieterkennzeichnung komplett: http://www.amazon.de/gp/help/seller/at-a-glance.html/ref=olp_merch_rating_4?ie=UTF8&isAmazonFulfilled=0&asin=B003AQB1G8&marketplaceSeller=0&seller=A2L9PX5A38LH1Y

Hier weiß der Kunde also rein gar nicht, wo er kauft.

Korrekt indes ist sowas hier: http://www.amazon.de/gp/help/seller/at-a-glance.html/ref=olp_merch_rating_3?ie=UTF8&isAmazonFulfilled=0&asin=B003AQB1G8&marketplaceSeller=0&seller=A19GH5M11MHFQ2

Das hat mich jetzt 1 Minute gekostet, diese beiden Beispiele Positiv/Negativ zu finden.

Du schreibst selbst, dass der Status der Verkäufers nicht geklärt ist. Für mich stellt sich dann nur die Frage, warum du dann vorher geschrieben hast, dass das Widerrufsrecht bei diesem Fall greift?
1. Weil er "bei Amazon" schrieb, nicht "auf Amazon" oder "über Amazon".

2. Weil ich bei der Plattform Amazon zunächst mal von einem gewerblichen Anbieter ausgehe, da die - im Gegensatz zu ebay - doch noch häufiger dort auftreten als private.

Hättest du diesen Satz nicht geschrieben, hätte ich es auch schon längst dabei belassen. Das klingt einfach sehr überheblich.
Entspricht aber der Wahrheit.

Hier wird so dermaßen häufig irgendein Mist verzapft. Ein Umtauschrecht ist etwas gänzlich anderes als ein Widerrufsrecht. Dass das Widerrufsrecht gerne als Umtauschrecht missbraucht wird, steht auf einem anderen Blatt.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Trance
  • Forum-Beiträge: 38

24.09.2010, 14:28:43 via Website

warum wird hier son' ot-aufriss gemacht? :wacko:

ich weiß nich, wo das problem mit dem branding liegt?
bist du in irgendeiner weise dadurch eingeschränkt? wohl kaum
ich mein wegen dem startbildschirm wirste nich grad sterben ... oder startest du aller 2std dein handy neu? (um dich darüber aufzuregen)
und hardware-branding is auch keins ... also wozu der aufriss?

immer das gejammer -.-
gibt ja nu wirklich schlimmere brandings, als beim desire

thegab

Antworten
Dirk A.
  • Forum-Beiträge: 61

24.09.2010, 14:52:52 via Website

Carsten Müller
Hi,

Das ist eine interessante Ausage. Kannst du diese auch belegen?
Klar.

Kannst Du aber auch selbst nachprüfen, indem Du Dir die Details eines Verkäufers anschaust.

Hier fehlt z. B. die Anbieterkennzeichnung komplett: http://www.amazon.de/gp/help/seller/at-a-glance.html/ref=olp_merch_rating_4?ie=UTF8&isAmazonFulfilled=0&asin=B003AQB1G8&marketplaceSeller=0&seller=A2L9PX5A38LH1Y

Hier weiß der Kunde also rein gar nicht, wo er kauft.

Naja, es hat 10 Sek. gedauert, um herauszufinden, wer der Verkäufer ist und woher kommt, da er dies in seiner Widerrufsbelehrung vermerkt hat. Es ist übrigens eine Firma aus Österreich.
Das war aber auch nicht meine Frage. Das es Einzelfälle gibt, das habe ich nicht bezweifelt. Aber du schreibst das so, als ob es ein großes Problem bei Amazon ist. Bis dato kann ich mich nicht erinnern, jemals etwas von einem Händler über Amazon gekauft zu haben, der keine Widerrufsbelehrung geschickt hat.

— geändert am 24.09.2010, 14:53:15

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

24.09.2010, 14:56:24 via Website

Hi,

Junge, Junge, ich habe auch nicht behauptet, dass man nicht mit etwas Recherche herausfindet, wer der Anbieter ist (zumindest in diesem Falle). Das ist aber völlig zweitrangig, denn es ist *juristisch notwendig*, diese Angaben zu machen.

Das war aber auch nicht meine Frage. Das es Einzelfälle gibt, das habe ich nicht bezweifelt. Aber du schreibst das so, als ob es ein großes Problem bei Amazon ist.
Nun, ein Problem ist es auch nur für Kunden (womöglich) und für andere Händler (Wettbewerber), die ihrerseits sich permanent um alle möglichen juristischen Anforderungen kümmern und zusehen müssen, wie andere sich einen feuchten Kericht drum kümmern...

Das führt aber alles zu weit. Du hast gefragt, ich habe geantwortet.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Matteck M.
  • Forum-Beiträge: 1.176

24.09.2010, 17:00:17 via App

Trance
warum wird hier son' ot-aufriss gemacht? :wacko:

ich weiß nich, wo das problem mit dem branding liegt?
bist du in irgendeiner weise dadurch eingeschränkt? wohl kaum
ich mein wegen dem startbildschirm wirste nich grad sterben ... oder startest du aller 2std dein handy neu? (um dich darüber aufzuregen)
und hardware-branding is auch keins ... also wozu der aufriss?

immer das gejammer -.-
gibt ja nu wirklich schlimmere brandings, als beim desire


Ganz meiner Meinung, welche ich hier auch schon geschrieben habe..

HTC Desire,HTC Desire HD, Samsung Galaxy Tab und SGS2 reichen mir nicht, ich will mehr!!! ^^

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