Sonstige HTC Devices - Wenn ich mein HTC HERO roote !??!!??! dann ???

  • Antworten:29
Bastian Schott
  • Forum-Beiträge: 46

08.04.2010, 20:02:41 via Website

Kann ich es wieder auf normal zustand zurück setzen und das ich dann wieder Garantie habe `??
Weil das wäre mir sehr wichtig !!!
bitte schnelle antowort!!
Es geht um leben und tot ;) spaß
Weil ich möchte es auch rooten gibt es eine anleitung hier ???

Bitte um schnelle antowrt gruß
Basti

— geändert am 04.04.2019, 19:32:39 durch Moderator

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Bastian Schott
  • Forum-Beiträge: 46

08.04.2010, 20:05:10 via Website

Achso was ich noch sagen wollte ich habe mal mein ipod touch gejailbreaked !! (im endefekt au sowas)

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Felix B.
  • Forum-Beiträge: 478

08.04.2010, 20:57:43 via Website

Bastian Schott
Achso was ich noch sagen wollte ich habe mal mein ipod touch gejailbreaked !! (im endefekt au sowas)

Naja im Endeffekt ist das nicht das gleiche.
Fragen solltest du dich vorher auf jedenfall, was erhoffst du dir durch das rooten?
Es einfach mal gemacht zu haben? Der Held verliert nicht nur seine Garantie, sondern kann im Extremfall auch kaputt gehen, das sollte man immer im Hinterkopf behalten.

Mitglied Nr. 819

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.479

08.04.2010, 21:05:38 via Website

Zurück zum Ausgangszustand kannst du indem du wieder dein original ROM flasht. Deshalb bietet es sich an, vor jeglicher Veränderung ein Backup zu machen welches später wieder eingespielt werden kann.
Ob der Service das dann doch noch nachvollziehen kann weiß ich nicht, aber mir ist kein Fall bekannt.

User Nr. 2618

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Bastian Schott
  • Forum-Beiträge: 46

08.04.2010, 21:14:34 via Website

Ist hier irgendwo eine anleitung ??? wie man rootet ??
und welches rom ist gut und läuft ohne probleme

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Stevi H.
  • Forum-Beiträge: 45

08.04.2010, 21:18:57 via Website

Wo steht eigentlich geschrieben, dass man dann seine Garantie verliert?

Außerdem würde mich interessieren, wie das nachvollzogen werden kann, wenn ich per nandroid das Original-Rom wieder aufspiele.

— geändert am 08.04.2010, 21:21:51

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Felix B.
  • Forum-Beiträge: 478

08.04.2010, 21:25:41 via Website

Stevi H.
Wo steht eigentlich geschrieben, dass man dann seine Garantie verliert?

Außerdem würde mich interessieren, wie das nachvollzogen werden kann, wenn ich per nandroid das Original-Rom wieder aufspiele.

Steht denke ich in den AGBs drin.
Man kannst ja nicht nachvollziehen ob es nicht ein kleines Speichersegment gibt in dem die Anzahl der flashvorgänge oder "Seriennummern" von ROMs gespeichert werden, die beim wipen halt nicht überschrieben werden.
Möglichkeiten gibt es bestimmt immer, ob der Aufwand es wert ist, ist eine andere Frage ^^

— geändert am 08.04.2010, 21:26:42

Mitglied Nr. 819

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Stevi H.
  • Forum-Beiträge: 45

08.04.2010, 23:16:48 via Website

Felix B.
Steht denke ich in den AGBs drin.
Also AGB schließe ich aus, denn ich habe beim Erhalt meines Gerätes weder AGB gesehen noch ausgehändigt bekommen. Das müsste schon in den Garantiebedingungen stehen. Kann vielleicht mal jemand den entsprechenden Auszug zitieren, aus dem sich ergeben soll, dass nach dem Rooten die Garantie futsch ist?

edit: Ich hab jetzt mal die Bedingungen gelesen. Ich sehe da kein Problem. Der einzige in Betracht kommende Punkt ist: "es wurden unzulässige Änderungen (...) vorgenommen". Das dürfte aber zu unbestimmt sein und damit irrelevant. Ich gehe deshalb davon aus, dass man die Garantie nicht verliert, wenn man nicht gerade durch das Rooten vorsätzlich oder grob fahrlässig den Defekt hervorruft.

— geändert am 09.04.2010, 00:11:12

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Felix B.
  • Forum-Beiträge: 478

09.04.2010, 17:19:26 via Website

Stevi H.
Felix B.
Steht denke ich in den AGBs drin.
Also AGB schließe ich aus, denn ich habe beim Erhalt meines Gerätes weder AGB gesehen noch ausgehändigt bekommen. Das müsste schon in den Garantiebedingungen stehen. Kann vielleicht mal jemand den entsprechenden Auszug zitieren, aus dem sich ergeben soll, dass nach dem Rooten die Garantie futsch ist?

edit: Ich hab jetzt mal die Bedingungen gelesen. Ich sehe da kein Problem. Der einzige in Betracht kommende Punkt ist: "es wurden unzulässige Änderungen (...) vorgenommen". Das dürfte aber zu unbestimmt sein und damit irrelevant. Ich gehe deshalb davon aus, dass man die Garantie nicht verliert, wenn man nicht gerade durch das Rooten vorsätzlich oder grob fahrlässig den Defekt hervorruft.

Wie du meinst,
ich halte mich an den Grundsatz das durch das rooten ein unzulässige Änderung vorgenommen wird. Und wenn das OS ein nicht von HTC freigegebenes ist, kann ich das schon verstehen.
Apple macht das, Sony, Motorola, SE, nahzu jede Hardware die mit Software läuft verliert ihre Garantie sobald man daran was ändert.
Unzulässig heißt in dem Fall wohl einfach nur: Alles was nicht im vorinstalliertem OS geändert werden kann.

Mitglied Nr. 819

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.694

09.04.2010, 17:27:55 via Website

Kleine Info:

Die garantie verliert man nicht komplett! allerdings wirst du dich in der situation wiederfinden, zu beweisen, dass der schaden nicht auf die veränderungen des OS etc zurückzuführen sind!


Übrigens dürfte ein CR schon eine (ausreichend) bestimmte verbotene veränderung des OS sein und somit durchaus in die garantie bedingungen fallen!

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Stevi H.
  • Forum-Beiträge: 45

09.04.2010, 19:30:42 via App

Lars S.
Übrigens dürfte ein CR schon eine (ausreichend) bestimmte verbotene veränderung des OS sein und somit durchaus in die garantie bedingungen fallen!
Ich denke du irrst. Die von mir oben zitierte Klausel ist zu unbestimmt und damit insgesamt unwirksam.

Im Übrigen würde Deine Ansicht z.B. bezogen auf Computer bedeuten, dass ich meine Garantie verliere, wenn ich etwas anderes als das vorinstallierte OS aufspiele; z.B. Ubuntu auf einen Win Pc oder Windows auf einen MAC etc.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.694

09.04.2010, 19:38:46 via Website

Stevi H.
Lars S.
Übrigens dürfte ein CR schon eine (ausreichend) bestimmte verbotene veränderung des OS sein und somit durchaus in die garantie bedingungen fallen!
Ich denke du irrst. Die von mir oben zitierte Klausel ist zu unbestimmt und damit insgesamt unwirksam.

Im Übrigen würde Deine Ansicht z.B. bezogen auf Computer bedeuten, dass ich meine Garantie verliere, wenn ich etwas anderes als das vorinstallierte OS aufspiele; z.B. Ubuntu auf einen Win Pc oder Windows auf einen MAC etc.


... für ein CR muss ziemlich tief in bestimmte Ressourcen des OS eingegriffen werden, was deshalb von den Herstellern nicht umsonst versucht wird zu verhindern (wozu gäbe es sonst sperren?!)
Beispielsweise: DU bekommst eine Bootloop und kannst auf gar nichts mehr zugreifen, sie ist so krass (durchaus möglich btw) dass du auch über bootloader etc nicht mehr dran kommst, dann war dein eingriff in das original os kausal für den defekt! Deswegen wird sich jeder Support schwer überlegen, ob er sich es nicht einfach macht und sagt "der defekt beruht auf dem Eingriff" und dann bist du in der beweislage, eine verschuldensvermutung etc. gibt es nicht mehr und eine Garantie wurde durch dein handeln "vernichtet"!


...übrigens müsstest du erstmal schauen, ob agb vorliegen... meiner meinung nach wirds da schon eng ob die §§305ff BGB anwendbar sind!

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Timm H.
  • Forum-Beiträge: 40

09.04.2010, 19:52:14 via Website

Nur mal so zur Info:

Ich hatte vor meinem Hero ein HTC Touch (ELFin) mit WinMo etc...
Hab da auch schon CRs geflasht. Bei dem Gerät musste man vorher die SPL flashen.
Hab dann aus Sicherheit eine HardSPL geflasht (lässt sich nicht mal eben so "überflashen", sinvoll da sonst uU -> Brick).
Irgendwann hab ich dann mal versucht mein eigenes ROM zu kochen (:D)... Hat gut funktioniert *hust*... Das Ding hat nicht
mehr gebootet... Ging dann nur noch in den Bootloader und von da aus via SDCard zurück zum Stock ROM.

Während diesem hektischen Geflashe (hatte Angst ums Phone) hat sich dann der miniUSB Port verabschiedet....
Kein Laden, keine USB Verbindung (auch nicht über PuTTy etc...) mehr möglich. Mit dem Restakku grad noch so das
Stock ROM inklusive Bootscreen draufgekriegt und ab zu HTC damit.
Die HardSPL war zu dem Zeitpunkt noch drauf und im Bootloader auch deutlich zu erkennen. (Die umzuflashen wäre von SDKarte sehr kompliziert / akkuverbrauchend gewesen...)

Habs dann nach einer Woche wiedergehabt. Auf Garantie repariert.

Kann Zufall oder auch die Regel gewesen sein. Ich denke nicht, dass die das expliziert testen, aber wenn es auffällt, weil es zB nicht wie beim mir
ein Hard -sonder ein Softwareproblem ist... Dann kann ich mir schon vorstellen, dass die da ohne Geld nix machen.

Ich weiß, der Post trägt nicht zur Diskussion bei, sollte nur ein kleiner Erfahrungsbericht sein :)

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Stevi H.
  • Forum-Beiträge: 45

09.04.2010, 20:24:59 via Website

Lars S.

(...)dann bist du in der beweislage, eine verschuldensvermutung etc. gibt es nicht mehr (...)
Du meinst also, dass ich beweisen muss, dass ich den Defekt nicht verursacht habe!? Woraus ergibt sich das?

Im Übrigen ist die Frage, was in Deinem Beispiel noch bewiesen werden soll. Du setzt doch voraus, dass ich durch mein Handeln den Defekt verursacht habe. Die Frage dürfte da nach meinem Dafürhalten nur sein, ob ich das vorsätzlich oder grob fahrlässig getan habe. Dass ich dann ein Problem habe, hatte ich ja oben schon dargelegt. Hier gehts ja mehr um die grundsätzlich Frage nach der immer wieder zu lesenden Aussage: Root/Custom Rom = Garantieverlust. Und die würde ich eindeutig verneinen.

Lars S.
... meiner meinung nach wirds da schon eng ob die §§305ff BGB anwendbar sind!
Sorry, aber so'n Quatsch.

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Felix B.
  • Forum-Beiträge: 478

09.04.2010, 20:35:39 via Website

Lars wird da schon nicht so unrecht haben.

Dein Handeln ist vorsätzlich, wenn du ein anderes als die von HTC freigegebenen ROMs auf dein Androiddevice haust.
SIe stellen dir die Technik im Zusammenhang mit der Software zur verfügung, und nur dafür gibt es SUpport und Garantie.

Bei meinem Vater in der Firma ist das nicht anders:
Die geben auch nur Support auf die von ihnen verkauften Maschinen MIT der von ihnen vorinstallierten Software.
Wir daran was geändert gibt es keinen Support.

Bei HTC wird es nicht anders sein.

Punkt.

Mitglied Nr. 819

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Stevi H.
  • Forum-Beiträge: 45

09.04.2010, 20:47:54 via Website

Felix B.
Dein Handeln ist vorsätzlich, wenn du ein anderes als die von HTC freigegebenen ROMs auf dein Androiddevice haust.
SIe stellen dir die Technik im Zusammenhang mit der Software zur verfügung, und nur dafür gibt es SUpport und Garantie.
Aha, also wenn ich eine App installiere ist die Garantie auch futsch? Denn das mache ich auch vorsätzlich und es ist ebenfalls Software die nicht vom Hersteller kommt...

Felix B.
Bei meinem Vater in der Firma ist das nicht anders:
Die geben auch nur Support auf die von ihnen verkauften Maschinen MIT der von ihnen vorinstallierten Software.
Wir daran was geändert gibt es keinen Support.
Ich kenne die Garantiebedingungen Deines Vaters nicht und kann deshalb nicht beurteielen, ob sie wirksam sind. Wenn sie allerdings so formuliert sind, wie Dein von mir zitierter Satz, dann ist das etwas ganz anderes als die unzulässige Formulierung von HTC ("es wurden unzulässige Änderungen (...) vorgenommen").

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Felix B.
  • Forum-Beiträge: 478

09.04.2010, 20:55:47 via Website

Warum ist das etwas anderes? Unzulässig ist mit Sicherheit ein definierter Begriff. Sonst hätten sie es nicht so geschrieben.
Mit Sicherheit wird das in einer kleinen Fußnote erläutert.

Dein Handeln ist vorsätzlich, wenn du ein anderes als die von HTC freigegebenen ROMs auf dein Androiddevice haust.

NIcht dein Handeln ist Vorsätzlich wenn du Software auf dem OS startest.
Android bietet ja nur die Schnittstelle zwischen Programmen und Hardware. Dadurch veränderst du das OS nicht.

Mitglied Nr. 819

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Stevi H.
  • Forum-Beiträge: 45

09.04.2010, 21:20:43 via Website

Felix B.
Warum ist das etwas anderes?
Weil Du sinngemäß gesagt hast, dass die Garantie erlischt, wenn eine andere als die vorinstallierte Software genutzt wird. Ich hätte zwar auch hier Probleme mit der Wirksamkeit, aber es ist jedenfalls konkreter als die pauschale HTC-Aussage "nicht erlaubt ist, was unzulässig ist". Auch dem juristischen Laien dürfte sich erschließen, dass die HTC-Formulierung Mist ist.

Wenn man sich die Bedingungen übrigens mal komplett ansieht, stellt man schnell fest, dass das nur eine mittelmäßige Übersetzung aus einer anderen Sprache ist. Nach deutschem Recht ist da einiges im Argen.

Felix B.
Unzulässig ist mit Sicherheit ein definierter Begriff. Sonst hätten sie es nicht so geschrieben.
Mit Sicherheit wird das in einer kleinen Fußnote erläutert.
Nein.

Felix B.
NIcht dein Handeln ist Vorsätzlich wenn du Software auf dem OS startest.
Natürlich. Vorsatz ist, kurz gesagt, wissen und wollen. Und wenn ich ein Programm starte, dann mache ich das in der Regel wissentlich und willentlich.

Felix B.
Android bietet ja nur die Schnittstelle zwischen Programmen und Hardware. Dadurch veränderst du das OS nicht.
lol, Du drehst es aber auch wie Du's brauchst. Dann meinst Du also, dass die Installation eines Programms die Garantie nicht berührt, da dadurch das OS nicht berührt wird!? Und wenn ich aber wissentlich ein "böses" Programm installiere, welches dann einen Defekt verursacht? Nach Deinem Dafürhalten wäre das kein Garantiepropblem?

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.694

09.04.2010, 21:24:25 via Website

Sop:
§§305ff BGB waren oben für die vermutung mit den agb gedacht -> kein quatsch! aber ok, kann man natürlich gerne so nennen!

Dann: "rooten" mh ja was könnte das wohl sein... du bekommst zugriff auf funktionen des handys die die eigtl nicht zugänglich sein sollen einfach weil sie sehr mächtig und damit auch gefährlich für das handy sein können!

Das "rooten" ist quasi der "jailbreak" beim iphone, durch welchen nahezu gleiche rechte gegeben werden, durch diesen "jailbreak" - und das werden sie dir in jedem iphone- forum sagen- verlierst du deinen support beim händler.

Desweiteren: ich weiß nicht ob du Jura studierst ( ich tuhs, bin aber lange nicht fertig und jeder Bereich ist wieder so komplex, dass man schon seinen FA haben sollte um da großártig rumzuklugscheißern!) aber ich denke HTC wird genug Leute beschäftigt haben die es zur genüge getan haben und sich damit gut genug auskennen um solchem ärger aus dem weg zu gehen.... naja oder du bist tatsächlich die überflieger privatperson, die ganz HTC hier in schwierigkeiten bringt... bezweifel ich grad - tut mir leid!

Desweiteren: Keine Aussage ist hier verbindlich im ganzen Forum was Garantie etc angeht, einfach weil hier keiner den rechtsbindungswillen haben wird ...

übrigens bezweifel ich es nicht, dass der support in einigen fällen trotzdem das Handy reparieren wird... obs dann kulanz oder einfach nicht sehen des veränderten os ist.... wer weiß!

Lars

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Gelöschter Account
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 3.188

09.04.2010, 21:29:59 via Website

Ist es nicht so das ein Hersteller gewährleistet das sein Gerät (was auch immer) bei diesen und jenen Bedingungen mit dieser und jener Software / OS arbeitet. Also alles was anders ist, darüber hinaus geht, ist eben nicht mehr Sache des Herstellers. Sonst kommt vielleicht mal jemand, grob übertrieben, der ein Gerät zurückgeben will weils bei -50 Grad auf dem Mount-Everest mit BeOS 1.0 nicht läuft ...

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.694

09.04.2010, 21:37:59 via Website

Michael Hillebrand
Ist es nicht so das ein Hersteller gewährleistet das sein Gerät (was auch immer) bei diesen und jenen Bedingungen mit dieser und jener Software / OS arbeitet. Also alles was anders ist, darüber hinaus geht, ist eben nicht mehr Sache des Herstellers. Sonst kommt vielleicht mal jemand, grob übertrieben, der ein Gerät zurückgeben will weils bei -50 Grad auf dem Mount-Everest mit BeOS 1.0 nicht läuft ...


oder ich schreibe ein custom rom welches den cpu übertaktet und ihn mir grillt, mach das 3 mal und schwups hätte ich geld zurück...

deswegen sag ich ja: man verliert die garantie

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Stevi H.
  • Forum-Beiträge: 45

09.04.2010, 21:40:15 via Website

Lars S.
Sop:
§§305ff BGB waren oben für die vermutung mit den agb gedacht
Versteh ich nicht.
Lars S.
"rooten"
Als langjähriger Linux-only-Nutzer und Ubuntu-Paketbauer ist mir Root ein Begriff.
Lars S.
ich weiß nicht ob du Jura studierst
Nein, die Zeiten sind vorbei ;)
Lars S.
jeder Bereich ist wieder so komplex, dass man schon seinen FA haben sollte um da großártig rumzuklugscheißern
Das ist einfachstes AGB-Recht. Das wird wohl jeder Jurastudent noch so grade auf die Kette kriegen. Zumindest sollte Dir auffallen, dass die Garantiebedingungen 'ne Katastrophe sind.
Lars S.
aber ich denke HTC wird genug Leute beschäftigt haben die es zur genüge getan haben und sich damit gut genug auskennen um solchem ärger aus dem weg zu gehen....
Typische Laienargumentation. Die sind ja so groß, ein echtes Weltunternehmen und deshalb wird schon alles richtig sein, was die machen.
Lars S.
naja oder du bist tatsächlich die überflieger privatperson, die ganz HTC hier in schwierigkeiten bringt... bezweifel ich grad - tut mir leid!
Vielleicht nimmst Du einfach mal das Garantieheftchen in die Hand und schaust rein. Und egal ob Du jetzt Jura studierst oder nicht wird dir auffallen, dass da sicher kein deutscher Jurist dran gebastelt hat. Schade, dass Du jetzt von der sachlichen Diskussion abgleitest (rumzuklugscheißern, überflieger privatperson), denn gerade als Jura-Student hättest Du hier einen guten Teil dazu beitragen können, das Märchen vom "Root = Garantieverlust" zu verabschieden.

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Gelöschter Account
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 3.188

09.04.2010, 21:45:21 via Website

Warum diskutiert ihr hier eigentlich endlos um irgendwelche Haare in der Suppe rum ? Wenn der Hersteller nur gewährleistet dass das Handy mit seiner Software funktioniert, dann gibts doch nichts mehr zu argumentieren. Klar kann jeder damit machen was er will, nur ist es dann nicht das Problem des Herstellers wenn was schiefgeht.

— geändert am 09.04.2010, 21:45:41

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Stevi H.
  • Forum-Beiträge: 45

09.04.2010, 21:46:35 via Website

Michael Hillebrand
Also alles was anders ist, darüber hinaus geht, ist eben nicht mehr Sache des Herstellers.
Genau das ist der Punkt. Die Frage ist eben, und darauf will ich die ganze Zeit hinaus, wo die Grenze ist. Und das hat dann, wegen der von mir genannten Mängel in der Formulierung, nichts mit den Garantiebedingungen zu tun, sondern mit dem Einzelfall.

Ich behaupte - entgegen Lars -, dass ich die Garantie und damit den Anspruch auf Reparatur nicht zwingend verliere, wenn ich ein Custom Rom installiere, welches bei 100 anderen Leuten problemlos funktioniert. Andersherum habe ich sicher keinen Anspruch auf Reparatur, wenn ich bewusst eine "schädliche" App installiere, die dann den Gerätemangel auslöst.

Antworten
Stevi H.
  • Forum-Beiträge: 45

09.04.2010, 21:47:44 via Website

Michael Hillebrand
Warum diskutiert ihr hier eigentlich endlos um irgendwelche Haare in der Suppe rum ?
Mir gehts nicht um das Haar in der Suppe, sondern um die grundsätzliche Frage, die sicher viele interessiert, ob rooten und Custom Rom immer sofort Garantieverlust bedeutet.

— geändert am 09.04.2010, 21:49:28

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Gelöschter Account
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 3.188

09.04.2010, 21:53:48 via Website

Ist das Custom-Rom vom Hersteller bzw. von diesem für dein Handy freigeben ?

Es ist egal was du einspielst und bei wievielen Leuten es tut oder nicht, ändert nichts an der Herstellergeschichte. Die Handys sind eben abgesichert damit sie funktionieren. Und das eben nur das OS vom Hersteller kommt, die Apps sicher laufen. Für alles andere und Veränderungen die nicht der Hersteller genehmigt, kommt dieser auch nicht auf.

Oder mal anders gefragt. Du baust und verkaufst irgendwas das etwas bestimmtes kann. Hat dich viel Aufwand gekostet. Nun kommen ein paar Leutchen und geben ein kaputtes Gerät zurück weil sie was ganz anderes damit gemacht haben, für was es nicht gedacht war, und wollen ihre Kohle zurück. Deine Reaktion ?

— geändert am 09.04.2010, 21:54:52

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Stevi H.
  • Forum-Beiträge: 45

09.04.2010, 22:08:00 via Website

Michael Hillebrand
Für alles andere und Veränderungen die nicht der Hersteller genehmigt, kommt dieser auch nicht auf.
Sorry, aber jetzt muss ich doch nochmal auf die Juristenschiene: Mit welchem Recht kann der Hersteller die Reparatur Deiner Meinung nach verweigern?

Zunächst mal gibt er mir eine Garantie, wonach er für Mängel an dem Gerät einsteht. Der Anspruch ist also zunächst mal entstanden, wenn das Gerät kaputt ist.

Woraus ergibt sich dann Deiner Meinung nach konkret, dass er die Reparatur verweigern darf? Das müsste schon aus Gesetz oder eben auch Vereinbarung/AGB resultieren.

Ich behaupte, der Hersteller könnte das in den Garantiebedingungen ausschließen. Das hat HTC aber nicht wirksam getan, so dass mein Anspruch - mal abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - weiter besteht.

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Gelöschter Account
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 3.188

09.04.2010, 22:29:58 via Website

Also wenn man schon bei den Begriffen sind, es ist erstmal keine Garantie die der Hersteller gibt, sondern eine Gewährleistung. Oder irre ich da ?

Und eine Gewährleistung tritt bei Mängel ein. Also Tastatur geht kaputt, Displayfehler usw.

Desweiteren wird dir der Hersteller gewährleisten dass das Handy mit seinen Updates z.B. funktioniert. Sollte einer seiner Updates schiefgehen und das Handy unbrauchbar werden, ist es sein Problem.

Spielt man aber Systemsoftware ein die eben nicht der Hersteller genehmigt oder freigibt, dabei auch noch Sperren überwindet, und es funtkioniert dann nicht, ist es nicht mehr Sache es Herstellers.

Da kannst du dich drehen wie du willst noch Gesetze, AGBs oder was auch immer zitieren. Irgendeinen Absatz in den Gewährleistungsbedingungen bzw. einen Verweis auf weiterführende gibt es da bestimmt. Und selbst wenn nicht, wird dir das jeder Support, Händler, Rechtsanwalt, Richter um die Ohren hauen. Du kannst ja mal ein Handy briken und dann klagen. Kostet dich Anwalt, Gutachter usw., wird schön teuer.

Und wie kommst du darauf, das der Hersteller das ausschliessen muss ? Er schliesst ein was Vorraussetzung ist. So ähnlich wie ein Automobilhersteller sagt: "Tut mit Kraftstoff XYZ". Klar würde Bio-ABC auch tun, und 1000 Leute machen es auch, nur wenn der Motor hopps geht, ist es nicht Problem des Herstellers. Der kann ja nicht zig Seiten schreiben "Nicht mit aaa, nicht mit bbbbb... usw".

Antworten
Stevi H.
  • Forum-Beiträge: 45

09.04.2010, 22:52:16 via Website

Ui, jetzt wirds aber sehr ungenau und durcheinander.
Es ist genau anders herum. Garantie = freiwillig. Gewährleistung = gesetzlich.
Michael Hillebrand
Und eine Gewährleistung tritt bei Mängel ein. Also Tastatur geht kaputt, Displayfehler usw.
Ja, Garantie aber auch, da eben für alles was vereinbart wurde.
Michael Hillebrand
Spielt man aber Systemsoftware ein die eben nicht der Hersteller genehmigt oder freigibt, dabei auch noch Sperren überwindet, und es funtkioniert dann nicht, ist es nicht mehr Sache es Herstellers.
Das sagtest Du bereits. Du sagtest leider nicht, woraus sich das ergibt.
Michael Hillebrand
Irgendeinen Absatz in den Gewährleistungsbedingungen bzw. einen Verweis auf weiterführende gibt es da bestimmt.
Garantiebedingungen. Und, nein, gibt es nicht. Ihr habt doch alles so ein Gerät. Guckt doch einfach mal rein.
Michael Hillebrand
Und selbst wenn nicht, wird dir das jeder Support, Händler, Rechtsanwalt, Richter um die Ohren hauen.
Womit wir wieder bei der Frage wären, wie die das dann rechtlich begründen. Das sagtest Du leider immer noch nicht.
Michael Hillebrand
Du kannst ja mal ein Handy briken und dann klagen. Kostet dich Anwalt, Gutachter usw., wird schön teuer.
Habe ich nicht vor. Aber ich kann Dir versichern, dass das für mich sicher nicht so teuer wird, egal ob ich gewinne oder verlieren ;)
Michael Hillebrand
Und wie kommst du darauf, das der Hersteller das ausschliessen muss ? Er schliesst ein was Vorraussetzung ist.
Nein, HTC sagt, dass sie während der Garantiedauer ein defektes Geräte reparieren gemäß Absatz 7. Absatz 7 sind dann die Ausschlüsse. Das hab ich mir nicht ausgesucht, sondern HTC.
Michael Hillebrand
Der kann ja nicht zig Seiten schreiben "Nicht mit aaa, nicht mit bbbbb... usw".
Komisch. HTC machts aber so...

So, für mich wars das jetzt auch hier. Da kommt ja leider nichts bei rum. Auf - tschuldigung - substanzloses "Irgendeinen Absatz gibt es da bestimmt", "Unzulässig ist mit Sicherheit ein definierter Begriff", "Mit Sicherheit wird das in einer Fußnote erläutert" und "HTC wird genug Leute haben die sich damit gut auskennen" hab ich keine Lust mehr.

— geändert am 09.04.2010, 22:53:35

Antworten
Felix B.
  • Forum-Beiträge: 478

14.04.2010, 18:57:08 via Website

Hallo Stevi,
ich weiß ja nicht welche Garantiekarte du gelesen hast, aber es steht eindeutig drin WANN man diese verliert:

DIESE BESCHRÄNKTE GARANTIE GILT IN FOLGENDEN FÄLLEN NICHT:

e) Der Schaden kann auf eine Fehlfunktion des Funknetzwerks oder eines anderen Systems zurückgeführt werden...

Weiter vorne in der Garantiekarte steht, dass HTC eine fehlerfreie Funktion des Gerätes bei der Auslieferung garantiert. Also auch für das vorinstallierte OS. Solltest du ein anderes OS, bzw. Treiber darauf installieren und damit einen Fehler hervorrufen hast du jeglichen Anspruch auf die Garantie verloren.

LG
Felix

Mitglied Nr. 819

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