Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt WhatsApp

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C. F.
  • Admin
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02.05.2017, 19:35:57 via Website

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen WhatsApp Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, weil WhatsApp aus Sicht des vzbv widerrechtlich Daten sammelt und an Facebook weitergeben kann.

Besonders kritisch sehen die Verbraucherschützer, dass WhatsApp laut Nutzungsbedingungen Daten von WhatsApp-Nutzern unabhängig davon an Facebook weitergeben kann, ob die Nutzer überhaupt einen Facebook-Zugang haben auch die Telefonnummern von Verbrauchern, die nur im Telefonbuch eines WhatsApp-Nutzers gespeichert sind, an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe weitergeben kann. Die Datenschutzexperten des Projekts Marktwächter Digitale Welt im vzbv fordern deshalb auch, dass diese Daten bei Facebook gelöscht werden.

Wegen der geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen hatte der vzbv WhatsApp im vergangenen September abgemahnt. Das Unternehmen gab jedoch nach Aufforderung keine Unterlassungserklärung ab.

Gegenstand der nun eingereichten Klage ist aber nicht nur die Löschung der weitergeleiteten Daten. WhatsApp soll ebenso unterlassen, insgesamt acht beanstandete Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie zu verwenden. Beispielsweise behält sich WhatsApp das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung auch Werbematerial aus der Facebook-Unternehmensgruppe zukommen zu lassen.

"Facebook hat im Jahr 2014 öffentlichkeitswirksam erklärt, die Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten nicht auszutauschen. Darauf haben viele Verbraucher vertraut. Dieses Versprechen hat nicht lange gehalten", sagt Carola Elbrecht, Rechtsreferentin im Marktwächter Digitale Welt beim vzbv.

Dass Verbraucher dieses Verhalten stört, hat auch eine nicht repräsentative Umfrage der Verbraucherzentrale NRW ergeben: Danach sorgen sich 95 Prozent der Befragten um die Sicherheit ihrer Daten.

"Die Verbraucherzentralen haben auch bei anderen digitalen Großunternehmen schon häufig einen langen Atem bewiesen: Ob Facebook, Google, Amazon oder nun WhatsApp, wir verfolgen Rechtsverstöße – notfalls auch über alle Gerichtsinstanzen", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Für ihn ist wichtig: "Das hohe Datenschutzniveau in Deutschland und Europa muss für Verbraucher gesichert werden, denn darauf vertrauen sie. Dafür setzt der vzbv sich aktuell bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ein. Verbraucher müssen die Hoheit über ihre Daten behalten."

Quelle: http://www.verbraucherzentrale.nrw/verbraucherzentrale-bundesverband-verklagt-whatsapp

Dass Verbraucher dieses Verhalten stört, hat auch eine nicht repräsentative Umfrage der Verbraucherzentrale NRW ergeben: Danach sorgen sich 95 Prozent der Befragten um die Sicherheit ihrer Daten.

Da frage ich mich, warum nicht ein Großteil dieser 95% wider Wissens auf eine sicherere Alternative umgestiegen sind...(thinking)

— geändert am 02.05.2017, 19:47:30

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

02.05.2017, 20:08:04 via Website

Wat de Buar nech kennt, frett hey nech!

WhatsApp ist in jedem bekannt. Da hat man Angst, mit anderen Systemen in der Einsamkeit zu landen.

Ergänzung:
Ich halte es für einen Fehler, dass Änderungen der AGB gerade vier Wochen vor dem Inkrafttreten veröffentlicht werden müssen und es reicht, dass die Nutzer einfach per Klick zustimmen, ohne sicherzustellen, dass sie gelesen, geschweige denn verstanden wurden. Außerdem kann man nur auf die weitere Nutzung verzichten, wenn man den Änderungen nicht zustimmt. Erst nach Inkrafttreten kann der Verbraucherschutz eingreifen und dann dauert es mehr als ein halbes Jahr, bis Klage eingereicht wird. Bis eine Entscheidung gefallen ist, können Jahre vergehen.

Selbst wenn Facebook und WhatsApp verlieren und die zu Unrecht erhobenen Daten löschen müssen, wer will das kontrollieren bei dem Server-Imperium? Die Daten verbleiben bei den Konzernen, die kennzeichnen deren Herkunft einfach anders und schon scheint alles mit rechten Dingen zugegangen zu sein.

Die Konzerne rechnen mit der Trägheit der Verbraucher und dem zahnlosen Tiger Rechtsprechung.

Meiner Ansicht müssen AGB vor Inkrafttreten von den Verbraucherschutzorganisationen im Namen der Verbraucher abgesegnet werden. Eventuelle Streitigkeiten sind vor Inkrafttreten zu klären. Anders wird das meiner Ansicht nichts.

Und dennoch rufe ich jeden einzelnen auf, sich zu informieren, wie wir uns tagtäglich über den Tisch ziehen lassen und Konsequenzen zu ziehen. Lasst Euch nicht blenden, von "kostenlos"!

— geändert am 02.05.2017, 20:28:53

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