Umsatz bei Kleinunternehmen

  • Antworten:45
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

26.08.2016, 14:46:45 via Website

Hallo Forum,

ich bin jetzt in der glücklichen Lage das endlich mal etwas Geld für die ganze Programmierarbeit fließt, sprich ich bekomme Geld für In-App Produkte in einer meiner Apps.
Jetzt habe ich ein Kleingewerbe angemeldet, in dem man nicht über 17500Eur Umsatz im Jahr kommen darf.
Meine Frage ist jetzt wie hoch ist der Umsatz bei einem 1,99Eur In-App Produkt?

Google Berechnet dem Käufer 1,99€
Google fürt die jeweilige Mehrwertsteuer ab. 0,32€
Google berechnet mir eine Transaktionsgebühr 0,50€
Ich erhalte 1,17€

Wie hoch ist jetzt mein Umsatz für diese Transaktion?

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

26.08.2016, 15:22:46 via Website

Hallo Volker,

Ganz einfach :

Im Sinne von § 19Abs 1 UstG musst du die Nettoeinnahmen zugrunde legen .
Im Prinzip erstellst du (virtuell) eine Rechnung von 1,17 euro an Google.

Ergo 17500,00 / 1,17 = 15000 bezahlte downloads :-)

lg

P.S Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin , dass dieses Forum keine steuerliche Beratung darstellt ..

— geändert am 26.08.2016, 15:28:12

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Ludy

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Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

26.08.2016, 17:05:13 via Website

Dank dir für die rasche Antwort.
Also kurz ausgedrückt:
Alles was google mir überweist, ist mein Umsatz.

Antworten
Ina Z.
  • Forum-Beiträge: 1.371

26.08.2016, 19:31:41 via Website

Hmm. Ist lange her, dass ich mit einem Kleinunternehmen zu tun hatte, aber .... ich meine, es könnte auch genau anders rum sein.

Du schreibst ja, dass nicht Du Google eine Rechnung stellst, sondern umgekehrt Google Dir Kosten für den Vertriebsweg berechnet.

Würdest Du was anderes verkaufen, z.B. Bücher, und würdest Du die mit der Post versenden, wäre es ja auch so, dass der Umsatz das ist, was die Kunden zahlen und dass dann davon die Kosten des Vertriebsweges abzuziehen sind, um den Überschuss zu ermitteln.

Demnach würde Dein Umsatz diese Kosten, sprich die 50 Cent an Google (bzw. das Netto davon) erstmal mit beinhalten.

Ist wirklich besser, Du zeigst die Geschichte mal einem Steuerberater, wenn sich abzeichnet, dass Du in "kritische", sprich erfolgreiche Bereiche kommst.

Viele Grüße, Ina

LudyGelöschter Account

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Stefan Z.
  • Forum-Beiträge: 3.806

26.08.2016, 19:36:24 via App

Ich würde in jedem Fall einen Steuerberater drüber schauen lassen, weil sich auch die Frage stellt ob du für deinen Teil noch mal die Umsatzsteuer abführen musst, oder ob ich das mit dem Anteil den Google abführt erledigt hat.

Xiaomi Mi 9T, Android 10, Stock ohne Root.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

26.08.2016, 21:33:36 via Website

@Ina

Grundsätzlich richtig , aber er ist allerdings nach § 19 Abs 1 UstG veranlagt - so wie er angegeben hat.

Dies musst du bei deiner Erklärung berücksichtigen - Würde er NICHT mit Google arbeiten, sondern mit einer deutschen Firma , dann würde er lediglich 1,17 in Rechnung stellen - OHNE ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Der Vertrag zwischen Google und ihm bezieht sich lediglich auf die zu berechnenden 1,17 Euro die Google an ihn zahlt. - Ergo seine Einnahme und folglich sein Umsatz.

Mit den Kosten der Vertriebswege von Google hat er NICHTS zu tun, das ist die Gewinnmarge von Google und wird somit von diesen gesondert versteuert .

@Stefan

Er muss gar keine Umsatzsteuer abführen , weil er diese nicht in Rechnung stellt und auch nicht erhält.
Auch hier : § 19 Abs 1 UstG

— geändert am 26.08.2016, 22:11:33

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.006

26.08.2016, 22:40:17 via Website

Hallo Volker,

man müsste die Abrechnung von google sehen, sonst ist das nur Vermutung.
Am besten mit der Abrechnung den zuständigen Beamten von FA besuchen, es sind meistens sehr nette Menschen.

Zu klären sind:
Umsatzsteuerpflicht ? - Gutschriften !!!!
http://www.die-mehrwertsteuer.de/de/news/gutschrift-und-umsatzsteuer.html

sonst ...

Verkaufspreis Brutto 1,99
abzgl. MwSt 0,32
Verkaufspreis Netto 1,67
Transaktionsgebühr 0,5 - eine Art von Verkaufsprovision ;)
Zahlungseingang 1,17

Betriebseinnahmen 1,67
Betriebsausgaben 0,5
vorl. Gewinn 1,17

VG :D

Ina Z.Ludyswa00

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

26.08.2016, 22:53:04 via Website

Man kann es auch so rechnen - richtig :-)

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.006

26.08.2016, 23:01:12 via Website

soll , nicht kann ;)

Antworten
Ludy
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.961

26.08.2016, 23:09:47 via App

Der Knipser

Verkaufspreis Brutto 1,99
abzgl. MwSt 0,32
Verkaufspreis Netto 1,67
Transaktionsgebühr 0,5 - eine Art von Verkaufsprovision ;)
Zahlungseingang 1,17

Betriebseinnahmen 1,67
Betriebsausgaben 0,5
vorl. Gewinn 1,17

Genauso würde ich das auch rechnen.

— geändert am 26.08.2016, 23:10:47

Gruß Ludy (App Entwickler)

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Ina Z.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

26.08.2016, 23:34:06 via Website

@Volker

.. bevor hier ein Missverständnis aufkommt :

Richtig ist , wenn "Der Knipser" vom vorläufigen Gewinn spricht.
- abzüglich der Kosten = tatsächlicher Gewinn = der zu versteuernde Gewinn.

Bei einem Kleinunternehmen darfst du zur Ermittlung - was die Überschreitung der Umsatzgrenze betrifft ( 17500) NICHT den Gewinn heranziehen, sondern den gesamten von Google an dich überwiesenen Betrag.
(Zuzüglich anderer Einnahmen)

— geändert am 26.08.2016, 23:35:28

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Ludy

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.006

27.08.2016, 10:55:52 via Website

Hallo Volker,

Ab dem 1. Januar 2015 muss Google ( EU - weit ) die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store verkauften Produkte berechnen und abführen. Ab diesem Datum hat der Entwickler mit der Umsatzsteuer ( für die im store verkauften Produkte ) nichts zu tun .

Damit beträgt dein Umsatz/Erlös genau 1,67 Euro.
Falls die Einnahmen über die Grenze für Kleingewerbe liegen sollten, bitte die ew. Umsatzsteuerpflicht mit dem FA-Beamten besprechen, hier handelt es sich eigentlich um "umsatzsteuerfreie" Einnahmen.

/ Hier handelt es sich um keine steuerliche Beratung / nur um einen fiktiven Fall ;)

Volker S.Ina Z.

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

27.08.2016, 14:05:30 via Website

Ich danke Euch für die vielen Antworten.
Ich werde einfach mit 1,67 Euro rechnen, dann bin ich auf der sicheren Seite.
Und falls ich in die Nähe der 17500 kommen sollte, gehe ich zum Steuerberater.

Falls jemand meine App mal testen möchte, sie heißt
Trucker Joe
und steht im PlayStore kostenlos zum download bereit.

Antworten
Ludy
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.961

27.08.2016, 14:32:19 via App

Hallo Volker,

du kannst deine App gerne hier vorstellen, bitte beachte dazu unsere Regeln

Den Link zur App würde einer von uns Moderatoren bzw. Admins aktivieren oder du unterhältst dich mit der Community im Café oder in anderen Threads - Themen bezogen.

Gruß Ludy (App Entwickler)

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Volker S.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.006

27.08.2016, 15:29:47 via Website

Hallo Volker,

noch am Rande, bei deiner IHK ( Industrie, Handelskammer ) gibt es oft kostenlose Veranstaltungen bzw. Kurse, man bekommt dort oft gute Tipps...

Volker S.

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

27.08.2016, 17:34:50 via Website

Danke, habe ich gemacht.
Ich kann aber leider keinen Screenshot posten.
Kann man da was machen?

Der Knipser
Danke für den Tip!

— geändert am 27.08.2016, 17:36:25

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

24.10.2016, 17:28:50 via Website

Gibt es hier im Forum jemanden der über der Kleinunternehmergrenze liegt, und Apps oder In-App Produkte ins EU-Ausland verkauft?
Ich war heute beim Steuerberater, und der ist sich im Moment nicht sicher was richtig ist.
Ich würde gerne wissen wie andere das hier handhaben.
Für eine Meldung wäre ich dankbar.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

24.10.2016, 17:48:13 via Website

Hallo Volker ,

ich betreibe beides .

Die Meinungen (und das Wissen) geht bei den Steuerberatern in einigen Sachen auseinander.
Ich habe bei den Verkäufen noch nie was mit der Umsatzsteuer zu tun gehabt ..

Meiner geht nach folgender Devise : Er versteuert nur das , was im Zweifelsfalle eingeklagt werden könnte.
Und das wäre der Netto-Betrag, den Google als Haben ausweist .

Und so ganz nebenbei : Deshalb habe ich für Beides einen Steuerberater - DIESER macht meine Steuererklärung
und setzt SEINEN Stempel drunter :-)

Dafür wird er bezahlt ....

— geändert am 24.10.2016, 17:51:42

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Volker S.

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

24.10.2016, 18:32:00 via Website

danke swa00 für deine Antwort.
Mir ist aber nicht klar was im Zweifelsfall eingeklagt werden kann.
Und ganz konkret:
Erhebst du für die Verkäufe nach z.B. USA die Mehrwertsteuer, und führst die auch dort hin ab?

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

24.10.2016, 18:40:35 via Website

Hallo Volker ,

Mir ist aber nicht klar was im Zweifelsfall eingeklagt werden kann

Nein du verstehst das Falsch - es ging hier um die Bemessung des zu versteuernden Betrag.

2) Das ist Fall abhängig und kann nicht pauschaliert beantwortet werden.
i.d.R NICHT !!

Tante Google hilft dir im ersten Schritt weiter - aber darauf verlasse ich mich NIE, dafür habe ich meinen Steuerberater. Ich glaube, du bist dir noch nicht ganz im Klaren, was Umsatzsteuer genau bedeutet .

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

24.10.2016, 18:49:50 via Website

Das ich meine Einnahmen in Deutschland versteuern muss, ist mir klar.
Ich habe nur ein Problem mit der MwSt im Nicht-EU Ausland.
Ob ich die MwSt einnehmen und in das jeweilige Land abführen muss, oder nicht. (was ich hoffe)

Das verstehe ich wirklich nicht. Wie kann das Fall abhängig sein?
Entweder muss ich das oder nicht, oder?
Kannst du das mal etwas erläutern?

— geändert am 24.10.2016, 18:51:27

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

24.10.2016, 19:08:55 via Website

Zitiat:
"So können beispielsweise eine umsatzsteuerliche Registrierung oder die Einschaltung eines Fiskalvertreters im betroffenen Land nötig sein. Sie sollten deshalb unbedingt prüfen, ob die Lieferung oder Sonstige Leistung nach dem ausländischen Recht umsatzsteuerpflichtig ist und Sie eine Umsatzsteuer abführen müssen. "

Das meinte mein Steuerberater nämlich auch. Deshalb habe ich hier gefragt wie ihr das macht.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

24.10.2016, 19:10:26 via Website

Und genau das macht Google für dich ......

Du hast aber nicht explizit nach google gefragt, sondern allgemein die Frage gestellt ...
Wenn ich Ware oder Leistung liefere , muss ich sehrwohl das ganze Procedere vorher prüfen lassen.
Und dann ist es Fallabhängig

— geändert am 24.10.2016, 19:11:44

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

24.10.2016, 19:18:58 via Website

Zitat Google payments Center:
Sie sind allein verantwortlich für die Festlegung Ihrer Steuersätze. Falls sich die Steuersätze für Ihren Standort ändern, sind Sie ebenfalls dazu verpflichtet, die den Käufern berechneten Steuern anzupassen. Wenn Sie keine Angaben zu Steuern machen, berechnet Google Payments keine Steuern für Ihre Bestellungen. Wenn Sie im Zusammenhang mit Steuern Hilfe benötigen, wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Wenn ich im Moment was in die USA verkaufe, berechnet Google keine Steuern, und wird somit auch keine Abführen.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

24.10.2016, 20:10:06 via Website

Volker,

nimm es mir nicht übel, aber du scheinst was ordentlich zu vermischen.

Wir bleiben ausschliesslich bei den Apps :

Du hast lediglich eine Geschäftsbeziehung zu Google.

Ob deine App intern bei Google über Irland oder USA wohin verkauft wird, ist deren Entscheidung.
DU verkaufst lediglich DEINE App für 70% des von dir festgesetzten Preises an Google.
Dementsprechend kannst du gar nicht nachvollziehen ,von und in welches Land dies Google macht.

Wir reden auch hier NICHT über zu entrichtende Steuern , sondern über Umsatzsteuer / Einfuhrsteuer.

All diese Regelung übernimmt Google für dich und hat lediglich eine "genullte" Geschäftsbeziehung zu dir
egal ob du eine GmbH bist oder ein Kleinunternehmen.
Das ist im übrigen schon seit Jahren so gang und gebe .

AUSSNAHME :
Warenlieferungen und Leistungen , die du als Unternehmen direkt mit deinen Käufern machst - Dort
ist es Fallabhängig , wie zu deklairieren und auch zu versteuern ist und wie die Anmeldeprozeduren sind.
Und nur DANN hat der oben genannte Link relevanz für dich.

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

24.10.2016, 20:25:07 via Website

Ich verkaufe in-app Produkte in meiner kostenlosen App.
Um die geht es mir.

Wie sieht es da mit der Mehrwertsteuer aus?

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

24.10.2016, 20:30:31 via Website

Puuuh :-(

Wo liegt denn der Unterschied, ob die app direkt was kostet, oder nur der App-In ???

BEIDES verkaufst du Google für 70 %.

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

24.10.2016, 20:36:14 via Website

Und warum kann ich dann verschiedene Mehrwertsteuersätze im Google Merchant Center angeben, wenn ich da überhaupt nix mit zu tun habe?
Sorry, das kann ich echt nicht nachvollziehen.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

24.10.2016, 20:52:47 via Website

Eines nach dem anderen

zu deinem ersten Zitat :

Lies doch mal bitte GENAU

.... berechnet Google Payments keine Steuern für Ihre Bestellungen.

Wo bestellst du denn bei Google was ? -Du verkaufst doch - das "Ihre" ist gross geschrieben
Du bist da auf einen Passus gestossen, der überhaupt nichts mit deinem App Verkauf zu tun hat Volker

zweitens :

Und warum kann ich dann verschiedene Mehrwertsteuersätze im Google Merchant Center angeben, wenn ich da überhaupt nix mit zu tun habe?

Weil es auch - wie immer im Leben - Ausnahmen gibt

lies dir mal hierzu die Erklärung durch
https://support.google.com/googleplay/android-developer/answer/138000?hl=de

— geändert am 24.10.2016, 20:57:53

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

24.10.2016, 21:11:19 via Website

Ich erlaube mir mal deine Fragen auf das wesentliche herunterzubrechen

Bietest du den Verlauf deiner App / App-In in folgenden Ländern an :

Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Australien, Brasilien, Israel, Japan, Mexiko, Neuseeland, Singapur

so trifft Folgendes zu :

Aufgrund einer Änderung des Mehrwertsteuerrechts in der Europäischen Union (EU) ist Google dafür verantwortlich, für EU-Kunden die Mehrwertsteuer für alle im Google Play Store erworbenen digitalen Inhalte auszuweisen, zu berechnen und abzuführen. Google wird die Mehrwertsteuer aus digitalen Käufen von EU-Kunden an die jeweils zuständige Behörde abführen.

AUSNAHME :

Bietest du deine App in allen übrigen Ländern an , so bist du für die Eintragung des gültigen Ust-Satzes verantwortlich. Google überweist dir dann die eingenommene Ust vom Käufer und DU musst dann diese an das jeweilige Land abführen.

Wenn Sie Apps in anderen Ländern als den oben genannten anbieten, sind Sie für die Ausweisung des korrekten Steuersatzes für Ihre Apps in allen rechtlichen Hoheitsgebieten verantwortlich. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, die Steuern an die entsprechende Steuerbehörde abzuführen.

Es gibt dann noch ein paar Unterschiede, woher der Entwickler kommt

Quelle aller Zitate : https://support.google.com/googleplay/android-developer/answer/138000?hl=de

Und was USA (sogenannte Drittländer) betrifft , so gibt es hier auch eine einheitliche Regelung
Ich habe dir mal was rausgesucht
http://www.frag-einen-anwalt.de/Umsatzsteuer-bei-App-Verkauf-ueber-Google-Play-in-die-USA-und-Kanada--f275192.html

— geändert am 24.10.2016, 21:17:38

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

24.10.2016, 21:16:37 via Website

Bietest du deine App in allen übrigen Ländern an , so bist du für die Eintragung des gültigen Ust-Satzes verantwortlich. Google überweist dir dann die eingenommene Ust vom Käufer und DU musst dann diese an das jeweilige Land abführen<

Aber ist das nicht genau das was ich die ganze Zeit sage? Die USA wird bei der Länder Aufzählung nicht mit aufgeführt.
Also bin ich doch für das Abführen der Steuer verantwortlich.
So verstehe ich das.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

24.10.2016, 21:20:20 via Website

Nein , ich habe dem letzten post noch was hinzugefügt (Ende)

Aber Volker - mal so ganz privat gefragt : was für einen Steuerberater hast du denn da ? :-)
Das muss bei denen wie aus der Pistole geschossen kommen, wenn man danach fragt :-)

Ist doch traurig , wenn du dich nach deinem Besuch , bei uns und bei Tante Google schlauer machen musst , als er ist

— geändert am 24.10.2016, 21:22:15

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

24.10.2016, 21:25:14 via Website

Sorry, ich kann deine Aussagen echt nicht nachvollziehen.
Zitat aus deinem letzten Link:

Wenn der Kunde im sogenannten Drittland (hierzu gehören auch USA und Kanada) ansässig ist, bleibt Ort der Leistung das jeweilige Drittland. So war es auch bisher. Es bleibt Ihnen hier nichts anderes übrig, als sich in den betreffenden Ländern steuerlich erfassen zu lassen und die jeweilige Umsatzsteuer an die US- oder kanadischen Finanzbehörden abzuführen. <

Ist vielleicht schon ein bischen spät, aber ich komme immer wieder auf das gleiche Ergebnis, das ich die Steuern abführen muss.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

24.10.2016, 21:43:32 via Website

Volker - kleiner Tip im Zusammenhang mit meinem letzten link.

Bei "Vereinigten Staaten" kannst du übrigend keinen Steuersatz ändern - der ist gar nicht verfügbar, sondern 0

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

24.10.2016, 21:47:03 via Website

Bei mir kann ich sogar für jeden einzelnen Bundesstaat in den USA einen angeben.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

24.10.2016, 21:50:07 via Website

Auf der Vertriebsseite deiner App ? schau mal rein

Developer -> App -> Preisgestaltung & Vertrieb -> Länder Verwalten -> Vereinigte Staaten

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

24.10.2016, 22:12:55 via Website

Nein, im Google Payments Merchant Center -> Einstellungen -> Mehrwertsteuer.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

24.10.2016, 22:36:33 via Website

Hallo Volker,

Vorweg : ich gebe das natürlich immer meinem Steuerberater und der macht halt das Richtige draus.
(hoffentlich)

Nachdem ich mir das nochmal genauer bei Google angeschaut habe , muss ich dir in dem Punkt absolut
zustimmen , dass alle Seiten teilweise gegensätzliche Aussagen treffen , auch teilweise einfach Informationen weglassen und man steht wie der Ochs vor dem Berge.
Nirgendwo wir explizit die USA und Kanada erwähnt - nur aus anderen Informationen erhält man die
Tatsache , dass diese "eventuell" als Drittländer angesehen werden - Aber auch hier fehlt eine eindeutige Aussage.

Ich habe mir eben mal erlaubt meine Steuerunterlagen durchzusehen.

Natürlich musst du jetzt in einem Falle nicht hingehen und die von Google an dich überwiesene Umsatzsteuer
persönlich in irgend ein Land abführen ( ich spreche hier von den nicht EU Ländern) sondern sollte das der Fall sein , gibt du bei deiner Steuererklärung an "Umsatz aus Voodo-Land Geschäften : X-Euro).
Der Steuerberater verhackstückt das mit dem Finanzamt direkt und gibt dies dort an ..

Das ist ja auch dann nicht schlimm , denn du hast sie ja vorher von Google auch erhalten.

Ich habe auch eben bei mir nochmal in den älteren Abrechnungen von Google nachgeschaut, da wird kein
Steuersatz vermerkt .. so wie in den App-Einstellungen.
Alles sehr dubious, denn Irgendwie schweigen die sich dort über den Steuersatz aus .. bei allen anderen EU Ländern ist dies explizit aufgeführt.

Was absolut auffällig ist : Ich finde auch nicht die Angabe, ob wir als EU - Entwickler eigentlich einen Vertrag mit Google Irland haben , oder doch mit der Mutter in USA .
Wenn es Irland wäre , würde das Fehlen des Steuersatzes wieder Sinn machen.

So langsam habe ich das Gefühl, dass das weder ein Steuerberater, noch ein Finanzbeamter oder gar Google das 100% beantworten kann , was denn jetzt richtig ist ..

— geändert am 24.10.2016, 23:28:59

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

25.10.2016, 08:38:09 via Website

Da bin ich jetzt echt erleichtert das du das mittlerweile so siehst.

Natürlich musst du jetzt in einem Falle nicht hingehen und die von Google an dich überwiesene Umsatzsteuer
persönlich in irgend ein Land abführen ( ich spreche hier von den nicht EU Ländern) sondern sollte das der Fall sein , gibt du bei deiner Steuererklärung an "Umsatz aus Voodo-Land Geschäften : X-Euro).
Der Steuerberater verhackstückt das mit dem Finanzamt direkt und gibt dies dort an ..<

Das passt nur leider nicht zu der Aussage vom Anwalt:

Wenn der Kunde im sogenannten Drittland (hierzu gehören auch USA und Kanada) ansässig ist, bleibt Ort der Leistung das jeweilige Drittland. So war es auch bisher. Es bleibt Ihnen hier nichts anderes übrig, als sich in den betreffenden Ländern steuerlich erfassen zu lassen und die jeweilige Umsatzsteuer an die US- oder kanadischen Finanzbehörden abzuführen. <

So wie der Anwalt das sieht, sieht das auch wahrscheinlich mein Steuerberater.
Der hat nun Kontakt nach New York aufgenommen, aber die entsprechende Person ist noch bis Anfang November im Urlaub.
Ich bin mal gespannt was dabei raus kommt.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

25.10.2016, 09:25:45 via Website

Volker, du hast mir jetzt einen Floh ins Ohr gesetzt und es lies mir auch keine Ruhe :-)
Jetzt wollte ich es genau wissen !

8:10 Uhr : Habe heute Morgen bei Goggle angerufen , - es gibt bei denen keine Stelle, die sich damit auseinander setzt.
Tip vom Mitarbeiter : Ich möge mich doch mal in den einschlägigen Foren schlau machen :-)

Na Super :-)
.

9:15 Uhr : Dann hatte ich ein Gespräch mit den Sonderprüfern des hiesigen Finanzamtes.
Die nette Dame hat sich echt Mühe gegeben , konnte mir aber nur dazu sagen , dass man erst klären müsse,
ob es sich bei Google wirklich um ein Kommisonsgeschäft handelte oder nicht. (Sie war mit der Frage überfordert)
Sie gebe mir allerdings recht : Bei der Steuererklärung eine Liste beizufügen , wieviel Umsatzsteuer von welchem Land abzuführen sei - und darüber noch hinaus zu wissen, wieviel man dann als Steuersatz angeben müsse- erschien ihr als uthopisch. Sie würde sich schon auf diese Erklärung freuen (ironisch)
Sie hat mir allerdings den Tipp gegeben , beim Finanzamt schriftlich eine Überprüfung anzufordern und damit dann eine rechtsverbindliche Aussage zu bekommen - dies würde allerdings mit Kosten verbunden sein .

Das wird ja immer besser :-(
.

09:30 Uhr : Nächster Schritt BMF - Bonn & Berlin - die haben mich an die entsprechende Oberfinanzdirektion verwiesen.
.

10:00 Uhr - Oberfinanzdirektion - endlich ein kompetenter Mitarbeiter - ein echt netter Mensch

Ich versuche es mal zu erklären :
- Es ist also richtig , dass bei Ländern (z.b: USA/Texas) Google die erhobene Umsatzsteuer an dich weiterführt und du verpflichtet bist , diese Ust. abzuführen - und zwar wieder in den Bundesstaat,
WENN DIESE ÜBERHAUPT erhoben wurde.- Und dieser Punkt ist wichtig !
Bsp :
Eine App wird in Texas verkauft , dort sind 20% Ust erhoben worden - die 20% gehen an dich - du musst die 20% nach Texas abführen ..

So jetzt kommt die entscheidende Aussage des oben genannten Herrn :
a) In deiner Steuererklärung hier in D gibst du lediglich den Zusatz " nicht steuerbare Umsätze" an - also den Netto Ertrag ohne die Ust, die du eventuell aus Texas erhalten hast. - damit hat das Finanzamt hier in D auch nix mehr damit zu tun.
b) Weiterhin der Herr : "Na dann soll mal der Ranger in Texas versuchen , bei ihnen diese 20 % zu bekommen , denn wir haben auch kein Amtshilfeabkommen mit den USA".

Jetzt kann ich auch verstehen , dass mein Steuerberater bei diesem Punkt immer mit der Hand abgewunken hat , denn für ihn bin ich nur als Mandant wichtig, und dass hier in D alles korrekt läuft.

Fazit : Ich lasse also die Ust.-Steuereinträge im Merchendising auf 0 stehen.
Bis dato hat sich Google bei mir noch nicht gemeldet, dass das Falsch sei.
.
Kommen wir zum Ausgangspunkt zurück :
Steht es auf 0, wird keine Ust erhoben und auch nicht an dich weitergeleitet.
Dem hiesigen Fiskus ist das zumindest wurscht.

Die Punkte habe ich nochmal gegengecheckt :

Werden Lieferungen oder Leistungen in Drittländer erbracht, sind diese von der Umsatzsteuer ausgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Leistungempfänger eine Privatperson oder ein Unternehmer ist. Allerdings hat derjenige, der die Rechnung erstellt, sicherzustellen, dass die Ware auch das Inland verlassen hat.
Quelle : http://www.rechnungswesen-verstehen.de/steuern/umsatzsteuer-ausnahmen.php

Ergo : es kommt immer wieder auf das heraus , was Eingangs in den Raum gestellt wurde.
Aber zumindest haben wir jetzt Hintergrundwissen, wie das Ganze wirklich abläuft .

Solltest du also wieder erwartend Millionen von Apps zzgl Ust. nach Texas verkaufen , dann kannst du dir ja noch überlegen ,den Ranger (Joe ?) zum Grillen einzuladen.

Ich wäre dann aber gerne dabei :-)

— geändert am 25.10.2016, 14:21:30

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Volker S.

Antworten
Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

25.10.2016, 12:19:17 via Website

Ich dank Dir sehr für den ausführlichen Bericht!
Ist schon Wahnsinn das bei google jeden Tag Millionen oder wahrscheinlich eher Milliarden über den Ladentisch gezogen werden, und die halten sich schön aus allem raus.

Ich werde auch alles erstmal bei 0 stehen lassen, und warten was passiert.
Mein Steuerberater will sich bei mir melden, wenn er Antwort aus New York erhalten hat.
Die lasse ich dir hier zukommen. Wird dich ja wahrscheinlich auch interessieren :)

Bis dahin wüsche ich dir ein erfolgreichen Geschäft!
Volker

swa00

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

25.10.2016, 12:31:37 via Website

Hallo Volker,

Mein Steuerberater will sich bei mir melden, wenn er Antwort aus New York erhalten hat.
Die lasse ich dir hier zukommen. Wird dich ja wahrscheinlich auch interessieren

Ja das wäre sehr sehr informativ.

Eines ist zumindest klar :
Dein Steuerberater weis es auch nicht und muss sich in den USA schlau machen .
Ist das nicht irgendwie traurig , dass kaum Einer eine konkrete Antwort geben kann ?
(und das nicht für einen Exoten , sondern etwas , was tagtäglich millionenfach ausgeführt wird)

Als wäre das die Aufgabe von uns Bits & Bytes-Verbieger

— geändert am 25.10.2016, 13:48:56

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

25.10.2016, 13:55:19 via Website

Einerseits ist das schon traurig, aber auf der anderen Seite komme ich aus einem kleinen Ort, und bei dem Steuerberater bin ich wohl der erste mit "solchen Geschäften".
Der muss sich auch erstmal erkundigen welche Rolle Google bei der Sache übernimmt.
Damit meine ich, ist Google jetzt rechtlich der Verkäufer, oder ich und Google ist nur der Mittelsmann usw.
Ist ja meines Wissens nach auch von Apple nach Google wieder unterschiedlich (silly)
Bevor man sowas nicht genau weiß, wird man auch keine sichere Auskunft geben können.
Er ist aber sehr bemüht, und hat sofort Kontakt nach New York aufgebaut.
Von daher gebe ich ihm eine Chance :)

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

25.10.2016, 14:03:51 via Website

öhm , das ist falsch angekommen - sorry :-)

ich wollte nicht damit zum ausdruck bringen , dass er nichts kann - um Gottes willen :-)

Bei der Sache habe ich das Gefühl, dass genau die Fragen , die du eben angeführt hast, kein Mensch
richtig auf Papier beantworten kann ..

Nicht umsonst verteilen diese Konzerne ihre "Töchter" rund um den Globus und es dauert Jahre , bis einer mal
sich mit der Stimme erhebt :-)

Eines ist klar : Auch ein Finanzamt wird sich in einer Argumentation gegen dich schwer tun, und hakt es lieber ab.
Illegales hat ja keiner von uns vor, sonst würden wir uns nicht stundenlang versuchen schlau zu machen
, was denn schlussendlich das Richtige ist .

Ich habe nämlich noch immer nicht verstanden, warum man dann überhaupt einen Ust-Satz
als Europäer (für Drittländer) wählen kann.

Zitat :

In Ländern, in denen Entwickler für die Abführung der Mehrwertsteuer an die zuständige Behörde verantwortlich sind, leitet Google den gesamten eingenommenen Steuerbetrag an den Entwickler weiter

Also unter welchen Bedingungen wären wir denn (in Texas) "verantwortlich" ???

— geändert am 25.10.2016, 14:32:33

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

25.10.2016, 20:12:23 via Website

Das kann ich nicht beantworten:D
Wir warten jetzt erstmal ab...

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