Volker, du hast mir jetzt einen Floh ins Ohr gesetzt und es lies mir auch keine Ruhe
Jetzt wollte ich es genau wissen !
8:10 Uhr : Habe heute Morgen bei Goggle angerufen , - es gibt bei denen keine Stelle, die sich damit auseinander setzt.
Tip vom Mitarbeiter : Ich möge mich doch mal in den einschlägigen Foren schlau machen
Na Super
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9:15 Uhr : Dann hatte ich ein Gespräch mit den Sonderprüfern des hiesigen Finanzamtes.
Die nette Dame hat sich echt Mühe gegeben , konnte mir aber nur dazu sagen , dass man erst klären müsse,
ob es sich bei Google wirklich um ein Kommisonsgeschäft handelte oder nicht. (Sie war mit der Frage überfordert)
Sie gebe mir allerdings recht : Bei der Steuererklärung eine Liste beizufügen , wieviel Umsatzsteuer von welchem Land abzuführen sei - und darüber noch hinaus zu wissen, wieviel man dann als Steuersatz angeben müsse- erschien ihr als uthopisch. Sie würde sich schon auf diese Erklärung freuen (ironisch)
Sie hat mir allerdings den Tipp gegeben , beim Finanzamt schriftlich eine Überprüfung anzufordern und damit dann eine rechtsverbindliche Aussage zu bekommen - dies würde allerdings mit Kosten verbunden sein .
Das wird ja immer besser
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09:30 Uhr : Nächster Schritt BMF - Bonn & Berlin - die haben mich an die entsprechende Oberfinanzdirektion verwiesen.
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10:00 Uhr - Oberfinanzdirektion - endlich ein kompetenter Mitarbeiter - ein echt netter Mensch
Ich versuche es mal zu erklären :
- Es ist also richtig , dass bei Ländern (z.b: USA/Texas) Google die erhobene Umsatzsteuer an dich weiterführt und du verpflichtet bist , diese Ust. abzuführen - und zwar wieder in den Bundesstaat,
WENN DIESE ÜBERHAUPT erhoben wurde.- Und dieser Punkt ist wichtig !
Bsp :
Eine App wird in Texas verkauft , dort sind 20% Ust erhoben worden - die 20% gehen an dich - du musst die 20% nach Texas abführen ..
So jetzt kommt die entscheidende Aussage des oben genannten Herrn :
a) In deiner Steuererklärung hier in D gibst du lediglich den Zusatz " nicht steuerbare Umsätze" an - also den Netto Ertrag ohne die Ust, die du eventuell aus Texas erhalten hast. - damit hat das Finanzamt hier in D auch nix mehr damit zu tun.
b) Weiterhin der Herr : "Na dann soll mal der Ranger in Texas versuchen , bei ihnen diese 20 % zu bekommen , denn wir haben auch kein Amtshilfeabkommen mit den USA".
Jetzt kann ich auch verstehen , dass mein Steuerberater bei diesem Punkt immer mit der Hand abgewunken hat , denn für ihn bin ich nur als Mandant wichtig, und dass hier in D alles korrekt läuft.
Fazit : Ich lasse also die Ust.-Steuereinträge im Merchendising auf 0 stehen.
Bis dato hat sich Google bei mir noch nicht gemeldet, dass das Falsch sei.
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Kommen wir zum Ausgangspunkt zurück :
Steht es auf 0, wird keine Ust erhoben und auch nicht an dich weitergeleitet.
Dem hiesigen Fiskus ist das zumindest wurscht.
Die Punkte habe ich nochmal gegengecheckt :
Werden Lieferungen oder Leistungen in Drittländer erbracht, sind diese von der Umsatzsteuer ausgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Leistungempfänger eine Privatperson oder ein Unternehmer ist. Allerdings hat derjenige, der die Rechnung erstellt, sicherzustellen, dass die Ware auch das Inland verlassen hat.
Quelle : http://www.rechnungswesen-verstehen.de/steuern/umsatzsteuer-ausnahmen.php
Ergo : es kommt immer wieder auf das heraus , was Eingangs in den Raum gestellt wurde.
Aber zumindest haben wir jetzt Hintergrundwissen, wie das Ganze wirklich abläuft .
Solltest du also wieder erwartend Millionen von Apps zzgl Ust. nach Texas verkaufen , dann kannst du dir ja noch überlegen ,den Ranger (Joe ?) zum Grillen einzuladen.
Ich wäre dann aber gerne dabei
— geändert am 25.10.2016, 14:21:30
Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]
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