Preisfehler Amazon Galaxy S6 Edge 32gb

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Der Carl
  • Forum-Beiträge: 704

27.03.2015, 09:05:39 via Website

Guten Morgen, Leute.

Ich bräuchte mal die Meinung von jemandem, der sich damit ein bisschen auskennt...

Ich habe gestern auf Amazon und direkt ÜBER Amazon das Galaxy S6 Edge 32gb in Gold für 69,90€ (Normalpreis: 949,00€)bestellt. Dass das ein Preisfehler seitens Amazon ist, ist mir bewusst gewesen.
Ich habe gleich im Anschluss die Bestellbestätigung von Amazon bekommen.
Ein wenig später bekam ich aber wieder eine Email mit der Stornierung seitens Amazon, weil es ein Irrtum war und der Vertrag erst zustande kommt, wenn ich eine Versandbestätigung bekomme.

Jetzt kommt das ABER:

Amazon hat für diesen Artikel eine Vorbesteller-Preisgarantie, welche bedeutet, dass ich den günstigsten Preis zwischen meiner Bestellung und dem Erscheinungstermin bekomme. Und der lag nun einmal bei 69,90€.

Kann ich, aufgrund dessen, Amazon zwingen mir das Smartphone für die 69,90€ zu verkaufen? Bin ich damit im Recht?

— geändert am 27.03.2015, 10:31:12 durch Moderator

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

27.03.2015, 10:11:41 via App

Das wäre ja ein Spitzen-Preis ;-)
Soweit mir bekannt ist, ist der Preis bei Amazon auf der Produktseite ein Angebot an pot. Käufer. An der Kasse wird der eigentliche Kaufpreis bestimmt und der lag, wie du schreibst, auch bei 69,- Euro. Hier endet aber mein Wissen und da sind wohl eher Juristen gefragt... ich würde erst einmal nichts weiter unternehmen.

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Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.500

27.03.2015, 10:19:29 via Website

Hallo Carl.... oder Christoph,

die Adresse hätte ich geschwärzt ;)

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

27.03.2015, 10:20:04 via App

Mit der Bestellung kommt noch kein Kaufvertrag zustande.

Der wird erst einer Auftragsbestätigung oder Lieferung rechtsgültig.

Die Vorbesteller Preisgarantie hilft Dir nicht.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

27.03.2015, 10:20:19 via Website

Hier mal ein Text aus dem Internet, der sich genau damit beschäftigt (der Text ist nicht von mir)
wichtig ist hier der letzte Absatz!
Fazit ist aber, du hast kein Anrecht auf diesen Preis:

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes – invitatio ad offerendum

Zuerst geht es also darum, wie der Kaufvertrag zustande gekommen ist: Ein Vertrag kommt nämlich grundsätzlich nur durch die Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen zustande. Angebot und Annahme nennt man das. Nichts anderes gilt auch bei Kaufverträgen in Onlineshops. Interessant ist aber, wer das Angebot abgibt und wer es annimmt.

Logisch wäre, dass der Onlineshop, z.B. Amazon, durch das Anbieten der Ware ein Angebot abgibt, dass Ihr als Kunde nur annehmen müsst. Dann wäre die Sache klar: Der Onlineshop hat die Ware zu einem bestimmten Preis angeboten, Ihr habt das Angebot angenommen und somit also einen Anspruch auf Lieferung.

Das Dumme ist nur: So einfach ist es nicht. In der Regel stellen die „Angebote“ in den Onlineshops nur eine „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ dar. Also nicht der Onlinehändler gibt das Angebot ab, sondern bittet Euch als Kunden das zu tun. Diese Konstruktion wird „invitatio ad offerendum“ genannt. So funktioniert das, rein rechtlich, übrigens auch im Supermarkt. Ihr geht mit der Ware zur Kasse und gebt dort das Angebot ab, die Packung Gummibärchen für 1,39 Euro zu kaufen. Theoretisch entscheidet dann die Kassiererin, ob sie Euer Angebot annimmt und Euch die Ware verkaufen will oder nicht.

Bei Bestellungen im Internet gibt also der Kunde das Angebot ab, der Händler nimmt es an – oder eben auch nicht. Die Annahme durch den Händler erfolgt in der Regel erst durch den Versand der Ware. Zwar bekommt man oft sofort nach der Bestellung eine (meistens automatische) Bestätigungsmail, dass die Bestellung eingegangen ist. Allerdings stellt das noch keine Annahme des Angebots dar. Bei einer falschen Preisangabe wird der Onlinehändler das Produkt also eher nicht verschicken, hat damit Euer Angebot zum Kauf nicht angenommen und ein Kaufvertrag kommt nicht zustande. Ihr als Kunde habt in dem Fall auch keinen Anspruch, dass Euch die Ware geliefert werden muss.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn die „Annahme des Angebotes“ ausdrücklich bestätigt wird, also nicht nur eine „Bestätigung des Eingangs der Bestellung“ verschickt wird. Man sollte also genau auf die Formulierung der Bestätigungsmail achten.

Der Onlinehändler hat allerdings unter bestimmten Voraussetzungen selbst dann noch die Möglichkeit, den geschlossenen Kaufvertrag anzufechten. Das ermöglicht § 119 BGB.

Hat sich der Händler zum Beispiel verschrieben, vertippt oder der falsche Preis ist durch eine fehlerhafte Software entstanden, kann er den mit Euch geschlossenen Vertrag wegen eines „Erklärungsirrtums“ anfechten.

Eine Anfechtung muss jedoch „unverzüglich“ und ohne „schuldhaftes Zögern“ erfolgen. Hier kommt dann das Juristendeutsch zum Tragen: Was nämlich unter „unverzüglich“ zu verstehen ist, kommt auf den Einzelfall an und kann nicht generell gesagt werden. Ein Anfechtung drei Wochen nach Vertragsschluss dürfte aber nicht mehr unverzüglich sein – entschieden wird das aber jedes Mal in einem eigenen Verfahren.

Angenommen der Händler ist mit seiner Vertragsanfechtung erfolgreich, trifft ihn trotzdem eine Schadensersatzpflicht. Es wird davon ausgegangen, dass Ihr auf den Vertrag vertraut habt. Der Händler hat Euer Vertrauen zerstört und muss dafür gerade stehen. Juristisch nennt sich das „Vertrauensschaden“. Müsst Ihr also das Produkt bei einem anderen Händler zum teureren Preis kaufen, haftet der Anfechtende Händler für die Differenz zum falsch ausgezeichneten Preis (siehe hierzu die Kommentare).

Aber auch hier wieder ein wichtiger Zusatz: Wenn Ihr als Kunde den Grund der Anfechtbarkeit kanntet oder fahrlässig nicht kanntet, gibt’s auch keinen Schadenersatz. Auf Deutsch heißt das: wenn der Preis ganz offensichtlich zu niedrig ist, wie zum Beispiel ein 47″ Flachbildfernseher für 200€, habt Ihr auch keinen Anspruch darauf. Wie immer kommt es aber auch hier auf den jeweiligen Einzelfall an.

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

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Ingalena
  • Forum-Beiträge: 33.331

27.03.2015, 10:21:08 via App

Ich glaube nicht, dass du irgendwie Erfolg haben wirst.
Ich habe mal über einen ähnlichen Fall gelesen, es ging aber um ein Auto. Der Preis war traumhaft niedrig.
Der Fall kam vor Gericht.
Aber der Richter wies die Klage ab und argumentierte, der gesunde Menschenverstand hätte den potentiellen Kunden dazu zwingen sollen, noch mal den Preis zu überprüfen, da er nicht realistisch sei.
Also, wenn das S6 690 € gekostet hätte, könnte man vielleicht Erfolg haben. Aber bei dem Preis von 69 € muss man davon ausgehen, dass das ein Fehler des Computers war.

@ Frank, du warst schneller ;)

— geändert am 27.03.2015, 10:21:59

💕🎀 VETO! 🎀💕

VETO ist die Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen. Als gemeinnützige
Organisation setzt VETO sich für das Wohlergehen von Tierheim- und Straßentieren ein. VETO ist ein
aktives Bindeglied zwischen Spender*innen, Tierschutzorganisationen und starken Partnern
in ganz Europa.
🐾 🐾 🐾 🐾 🐾 🐾

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

27.03.2015, 13:03:46 via Website

Das Kaufangebot kommt nach deutschem Recht immer vom Käufer. Nicht nur im Internet. Das gilt übrigens auch für den Preis. Der Verkäufer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder ein Gegenangebot machen.

Ein rechtsverbindlicher Vertrag ist durch kongluente Willenserklärung geschlossen. Wann das der Fall ist, ist nicht ganz trivial und kann durchaus schon die Auftragsbestätigung sein.

In diesem Fall beruft sich Amazon auf den Irrtum, der im Deutschen Recht vorgesehen ist. Sie wähnen sich im Recht oder tun zumindest so. Nicht selten behaupten manche etwas, obwohl sie wissen, dass sie im Zweifel das Nachsehen haben.

Du kannst ja probieren, wie ein Richter urteilt. Es gab sowohl Urteile bei offensichtlich zu geringem Preis zugunsten des Käufers als auch gegen ihn.

Jeder kann wahrscheinlich Urteile finden, die die eigene Rechtsauffassung bestätigen. Letztlich wird aber immer für einen Einzelfall entschieden.

— geändert am 27.03.2015, 13:04:41


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

27.03.2015, 13:40:56 via App

Richtig Aries, deswegen kontrolliere ich auch nach jedem Einkauf den Kassenzettel. Beim Kassieren bleibt meist zu wenig Zeit, um Preise zu kontrollieren.
Stellen wir also fest: den offenbar viel zu geringen Preis wird der TE wohl nicht zahlen, weil laut deutschem Recht erst mehrere Umstände zusammentreffen müssen, um einen rechtsgültigen Kaufvertrag abzuschließen.

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Fabian Fischer
  • Forum-Beiträge: 1

27.03.2015, 14:01:21 via App

Amazon kann sich in diesem Fall auf ein Irrtum berufen und somit das Rechtsgeschäft anfechten. Du kann aber bei Amazon um eine Entschädigung bitten was Amazon aber nicht zahlen muss. Bei sowas muss man auf Kulanz von Amazon hoffen.

Antworten
Manuel Streule
  • Forum-Beiträge: 12

27.03.2015, 14:02:44 via App

ja !!!

Antworten
Manuel Streule
  • Forum-Beiträge: 12

27.03.2015, 14:03:22 via App

Manuel Streule

ja !!!

die anderen haben recht

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.500

27.03.2015, 14:20:50 via Website

Manuel Streule

Manuel Streule

ja !!!

die anderen haben recht

(danger):O

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

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Der Carl
  • Forum-Beiträge: 704

27.03.2015, 14:37:08 via App

Ach man ist das ärgerlich... Aber eben nicht zu ändern.
Vielen Dank für die vielen professionellen Erklärungen.

Amazon hat so viel Geld, da könnten die aber trotzdem ruhig mal dem Kunden entgegen kommen. 😋

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Ingalena
  • Forum-Beiträge: 33.331

27.03.2015, 15:42:41 via App

Der Carl

Ach man ist das ärgerlich...
Amazon hat so viel Geld, da könnten die aber trotzdem ruhig mal dem Kunden entgegen kommen. 😋

Sie können und dürfen es nicht.
Das wäre ein Präzedenzfall, auf den
sich dann alle anderen berufen würden ;).
Wach auf :D der Traum ist aus.

💕🎀 VETO! 🎀💕

VETO ist die Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen. Als gemeinnützige
Organisation setzt VETO sich für das Wohlergehen von Tierheim- und Straßentieren ein. VETO ist ein
aktives Bindeglied zwischen Spender*innen, Tierschutzorganisationen und starken Partnern
in ganz Europa.
🐾 🐾 🐾 🐾 🐾 🐾

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Der Carl
  • Forum-Beiträge: 704

27.03.2015, 15:49:41 via Website

Wach auf 😂 wird gemacht 😁

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

27.03.2015, 16:44:33 via App

Der Carl

Amazon hat so viel Geld, da könnten die aber trotzdem ruhig mal dem Kunden entgegen kommen. 😋

Wie kommst Du darauf?

Die machen seit ihrem Bestehen hauptsächlich Verluste. Das ist auch so beabsichtigt.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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asdf ghjk
  • Forum-Beiträge: 3.175

28.03.2015, 09:31:58 via App

Wieso das denn?!

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Der Carl
  • Forum-Beiträge: 704

28.03.2015, 09:42:46 via Website

Carsten M.

Der Carl

Amazon hat so viel Geld, da könnten die aber trotzdem ruhig mal dem Kunden entgegen kommen. 😋

Wie kommst Du darauf?

Die machen seit ihrem Bestehen hauptsächlich Verluste. Das ist auch so beabsichtigt.

Herzliche Grüße

Carsten

Ja, wieso denn überhaupt?

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.150

28.03.2015, 10:04:07 via Website

Carsten M.

Der Carl

Amazon hat so viel Geld, da könnten die aber trotzdem ruhig mal dem Kunden entgegen kommen. 😋

Wie kommst Du darauf?

Die machen seit ihrem Bestehen hauptsächlich Verluste. Das ist auch so beabsichtigt.

Herzliche Grüße

Carsten

Aber auch nur in den richtigen Ländern ;)

Viele Grüße!

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Bodo P.
  • Forum-Beiträge: 465

28.03.2015, 10:27:10 via Website

asdf ghjk

Wieso das denn?!

Na.... Die rechnen doch wie Microsoft, Apple, IBM und viele andere Konzerngiganten unserem Staat nur Verluste vor und der lässt sich das gefallen.

Ihre Gewinne versteuern sie in Luxemburg und das Land ist so klein, dass es gar keinen Platz für hohe Steuerzahlungen hat ;-)

Pani ** Jeder denkt an sich, nur ich denk´ an mich ** Bitte beachten : http://www.androidpit.de/de/android/forum/thread/392082/und

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

28.03.2015, 10:29:58 via App

asdf ghjk

Wieso das denn?!

Weil die Strategie von Jeff Bezos das Wachstum ist, nicht der Gewinn.

So wird vornehmlich investiert, was zur Folge hat, dass Quartale mit Gewinn äußerst selten sind Q4/2014 war so ein seltenes Gewinnquartal.

Jeff Bezos hat sogar mal gesagt, dass ein Gewinn in einem Quartal vor vielen Jahren ein Versehen gewesen sei. Geplant wurde stets mit Wachstum auf Kosten des Ertrags.

Mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, lässt sich exorbitantes Wachstum nicht realisieren. Bezos Ziel ist nicht weniger als die Dominanz des weltweiten Einzelhandels. Wenn erst mal kaum mehr Wettbewerb existiert, werden auch massive Gewinne eingefahren werden. Bis dahin geht Wachstum über alles.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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