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WhatsApp lässt das Teilen nicht: DSGVO hat einen weiten Weg vor sich

AndroidPIT allo vs whatsapp
© nextpit

Ein paar Tage ist sie nun in Kraft, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie hat uns allen eine Flut an E-Mails mit aktualisierten Datenschutzbestimmungen gebracht und eine Spur im Betriebsalltag in Unternehmen, Vereinen und gar privaten Bloggern hinterlassen. Die Stoßrichtung war aber eigentlich, Konzernen wie Facebook oder Google Manieren beizubringen. Das könnte klappen, wird aber dauern - der Fall von WhatsApp zeigt das sehr deutlich.

Im Zuge der DSGVO hat Facebook nun also wahr gemacht, was zuvor nicht möglich war, ja sogar zweimal gerichtlich untersagt wurde: Jetzt ist der Zugriff auf den Datenbestand von WhatsApp möglich. Facebook hat also offenkundig ein Schlupfloch gefunden, indem es auf ein berechtigtes Interesse für den Datenaustausch hinweist. Fake Accounts könnten damit besser bekämpft werden, zum Beispiel.

Jan Philipp Albrecht, einer der Macher der DSGVO, seufzte jüngst: "Gerade für Facebook haben wir die scharfen Sanktionen eingebaut in das Gesetz, nicht für die kleinen Unternehmen oder gar die Webseiten-Betreiber." So zitiert Golem eine Aussage Albrechts kurz nach der Befragung von Mark Zuckerberg im Europäischen Parlament.

Wer sich mit dem Dokument von WhatsApp beschäftigt, in dem es um einen Widerspruch gegen die Datenweitergabe an Facebook geht, fragt sich: Wie soll ein erfolgreicher Widerspruch bitte ausfallen? In dem zweiseitigen Dokument liest man zwischen den Zeilen: "Versuch's erst gar nicht".

Wie passt das zusammen?

Dass sich Milliardenkonzerne nicht vorführen lassen, ist klar: Facebook oder Google haben erhebliche Ressourcen investiert, um Schlupflöcher zu finden oder minimalste Auslegungen der DSGVO zu finden. Viele Mittelständler oder Vereine können das nicht. Sie können auch das Risiko einer Strafe der Behörden oder Abmahnung durch einen Wettbewerber in Kauf nehmen. Haben sich die Macher verkalkuliert?

Facebook oder Google können ein Risiko eingehen, denn sie haben nur zu gewinnen: Schaffen sie es, mit ihren Interpretationen durchzukommen, so winken höhere Umsätze. Vollständige Niederlagen sind unwahrscheinlich, kleinere Strafzahlungen verschmerzlich.

War die DSGVO also umsonst?

Die DSGVO hat keinen spektakulärer Sieg in der ersten Runde errungen. Das war aber auch nicht zu erwarten. Vielmehr dürfte die DSGVO über einen längeren Zeitraum an Wirkungsmacht gewinnen: Aktivisten haben längst ihre vorgefertigten Klagen gegen Google und Facebook eingereicht.

So ärgerlich wie die Folgen der DSGVO für viele Firmen oder Vereine sind, so notwendig sind sie: Vielfach war eine Blauäugigkeit im Umgang mit persönlichen Daten zu erkennen, die noch nie ganz unbedenklich war. Der jetzt mit schärferen Sanktionen belegte Datenschutz wird langfristig zu einem Umdenken führen und tatsächlich schützende Wirkung entfalten. Dafür aber muss der strenge Charakter der DSGVO mit dem Pragmatismus des Alltags abgeglichen werden.

Wenn private Blogs aus Angst vor der DSGVO geschlossen werden, ist wohl manche Androhung aus dem Ruder gelaufen. Dass aber Adsense- und Facebook-Widget-Integration nie eine ganz unschuldige Sache waren, dürfen wir dabei nicht vergessen.

Auch in unserem Forum wird erbittert über die Frage diskutiert, was die DSGVO für WhatsApp bedeutet.

Erst in den nächsten Monaten, vielleicht Jahren, werden wir wirklich entscheiden können: Wurden die neuen DSGVO-Regelungen wegen grotesken Folgen im Alltag letztlich zur belächelten Randnotiz der Digitalpolitik? Oder wird die DSGVO für einsichtige Konzerne sorgen und langfristig unsere Privatsphäre sichern? Der Kampf ist noch lange nicht entschieden.

Wie steht Ihr zur DSGVO?

Quelle: Heise, Golem

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Zu den Kommentaren (36)
Hans-Georg Kluge

Hans-Georg Kluge
Redakteur

Hans-Georg schreibt seit Mai 2016 über Apps, Hardware und andere Neuigkeiten aus dem Android-Universum. Derzeit ist er mit seinem Galaxy S7 immer auf der Suche nach der neusten App, mit der er sich die Zeit vertreiben kann. Aber ist denn alles Android was glänzt? Nö, denn er hat auch so manche Stunde mit Windows Phone und iOS verbracht. Dennoch ist er immer zu Android zurückgekommen, weil ihm die Plattform die meisten Möglichkeiten bietet.

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36 Kommentare
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  • 6
    Rolf. K. 02.06.2018 Link zum Kommentar

    Der Staat kann ja nicht alles richten. Eigenverantwortung soll auch helfen.......😏


  • 6
    heinrich hansen 30.05.2018 Link zum Kommentar

    Da bestätigt sich genau meine Befürchtung, welche ich nach genauem Lesen der neuen Richtlinen bei WhatsApp hatte. Der User wird nur verar.... Auch die Tatsache, dass es fast aussichtslos ist Widerspruch einzulegen wird hier bestätigt. Und Werbung in WhatsApp dürfte nun auch nicht mehr lange auf sich warten lassen.
    Für mich heißt es nun ganz klar: WhatsApp ade. Werde alle meine diesbezüglichen Kontakte entsprechend informieren und nach einer Übergangszeit Threema nutzen. Signal nutze ich schon länger, leider aber nur für IOS und Android verfügbar.
    Ich weiß auch jetzt schon, dass etliche meiner WhatsApp Kontakte da nicht mitziehen werden, aber denen ist dann auch nicht zu helfen. Gegen Dummheit ist halt kein kraut gewachsenen.

    steffrotrot


  • 36
    Gelöschter Account 28.05.2018 Link zum Kommentar

    Solche Verordnungen greifen doch nie da wo sie eigentlich für bestimmt sind. Hat man jetzt wieder das beste Beispiel.
    Genau das wollte niemand und jetzt pünktlich zur DSGVO tritt genau dies in Kraft. Eine schöne Fahrkarte geschossen, da war die EU Idee wie immer wieder ein Schuss ins Blaue.
    Der kleine Betrieb muss sich mit rumärgern, die großen Weltkonzerne haben genug Mittel und Anwälte jedes noch so kleine Schlupfloch zu finden.
    Und solange nichts gegen diese Löscher unternommen wird ist das ganze für die Katz.


    • 30
      vos becker 28.05.2018 Link zum Kommentar

      Ob die greifen werden die Gerichte entscheiden !

      Gelöschter Account


  • Karsten Bartelt 29
    Karsten Bartelt 28.05.2018 Link zum Kommentar

    Daten werden geangelt und gesammelt und verkauft. Irgendwie muss man ja an Geld kommen.


  • 75
    Gelöschter Account 28.05.2018 Link zum Kommentar

    Meiner Meinung nach bringt das wenig bis gar nichts. Die Konzerne lassen sich immer irgendwas einfallen um an Daten zu kommen. Und selbst wenn alles verboten wird, dann sind die Daten einfach "gestohlen" worden.
    Der dumme ist mal wieder der Endnutzer. Es werden wohl bestimmte Bedingungen kommen, die möglicherweise den Komfort einschränken. Als ersten Nachteil wurden schon einige Apps einfach unbrauchbar gemacht und man ist gezwungen auf den Browser auszuweichen.

    Karsten Bartelt


  • 90
    Gelöschter Account 27.05.2018 Link zum Kommentar

    Die DSGVO ist genau der richtige Schritt. Es wird immer Leute und Konzerne geben, die Schlupflöcher suchen, aber der Schuß wird für sie nach hinten losgehen. Der Begriff "legitimes Interesse" ist ein Gummibegriff, muss aber gegen die Persönlichkeitsrechte und andere Rechte abgewogen werden. Das macht kein Gesetz, das machen Gerichte.

    WhatsApp hat vor allem eines gewonnen: Zeit!

    Genau da setzt meine Frage an, die ich im verlinkten (und bereits geschlossenen Foren-Thread) gestellt habe: "Wie weit sind wir noch bereit, uns von diesem Konzern verarschen zulassen?"

    Solange wir AGB akzeptieren, die wir nicht einhalten können (den rechtlichen Aspekt lasse ich mal weg), können sich Konzerne herausnehmen, was sie wollen.

    Solange wir von anderen den Schutz unserer Daten erwarten, aber selbst mit den Daten anderer gedankenlos umgehen, können Konzerne machen, was sie wollen.

    Solange wir nicht merken, dass wir von den Konzernen dazu verleitet werden, den Datenschutz ad absurdum zu führen, können sie machen, was sie wollen.

    Gerichtsverfahren dauern lange, nicht selten fünf oder zehn Jahre. Würde jeder bei sich beginnen und auf datenschutzkonforme Apps und Dienste umsteigen, würden Facebook und WhatsApp (aber auch Google und Microsoft) ganz schnell reagieren oder bei denen gingen die Lichter aus.

    steffrotrotHanspeter MännickeMarkusvos beckerTobias NowackHans-Dieter B.Marc D.Michael K.Gelöschter Accounttrixi


    • 61
      René H. 27.05.2018 Link zum Kommentar

      Du musst keine AGB akzeptieren. Irgendwo gibt es Firmen/Händler die noch ein echtes Interesse am Kunden haben, und nicht an dessen Daten.


      • 90
        Gelöschter Account 27.05.2018 Link zum Kommentar

        Wenn es keine AGB gibt, kann ich natürlich auch keine akzeptieren. Dann gilt alleine das BGB zwischen mir und dem Anbieter. Wenn es AGB gibt, ist allerdings eine aktive Zustimmung erforderlich. Das wird programmtechnisch abgefangen. Setzt Du den Akzeptanzhaken nicht, kannst Du die App/den Dienst nicht nutzen.

        Es gibt nur einen Fall, in dem AGB nicht gültig werden: Wenn der Haken zum Setzen fehlt. Das kann der Anbieter aber anders sehen, um dein Recht durchzusetzen, musst Du dann klagen.

        Das gleiche gilt, falls einzelne Passagen ungültig sein sollten.

        Genau das ist aber mein Reden! Wenn ich einzelnes oder das ganze nicht für OK erachte, warum gehe ich dann den Vertrag ein? Es geht geht doch nur um einen Messenger und nicht um eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz, bei dem man bezüglich mancher Fragen falsche Antworten geben darf.

        Tamriko Aravin (თამრიკო არავინ)Tobias NowackHans-Dieter B.


      • 61
        René H. 27.05.2018 Link zum Kommentar

        Ich empfinde die EU-DSGVO nur als Seelentröster, als neue Möglichkeit sich sicher zu fühlen. Dass uns die Verordnung wirklich zu mehr Datensicherheit verhilft dürft ihr ruhig genauso bezweifeln wie ich.


      • 90
        Gelöschter Account 27.05.2018 Link zum Kommentar

        Warum Seelentröster?


      • 61
        René H. 27.05.2018 Link zum Kommentar

        Weil man damit seiner Seele sagen kann dass man sicher ist. Dann hat die liebe Seele ihre Ruhe. ;-)


      • 90
        Gelöschter Account 27.05.2018 Link zum Kommentar

        Was konkret beruhigt denn die Seele, was es vorher nicht gab?


      • 61
        René H. 27.05.2018 Link zum Kommentar

        Das Sicherheitsgefühl.


      • 90
        Gelöschter Account 27.05.2018 Link zum Kommentar

        Ein Gefühl ist aber etwas äußerst subjektives.

        Mal Butter bei die Fische!
        Mit der DSGVO gilt EU-weit gleiches Recht (leider mit einigen Öffnungsklauseln). Immerhin ist die Basis aber jetzt gleich. WhatsApp wird es also nichts nützen, nach Irland zu gehen.

        Mit der DSGVO gilt das Recht für alle Anbieter, auch wenn sie keinen Sitz in der EU haben.

        Der Klageort ist mit der DSGVO definiert. Entweder am Ort des Sitzes oder, wenn es keinen gibt, an einem beliebigen Ort innerhalb der EU.

        Die möglichen Strafen sind endlich schmerzhaft und können nicht mehr aus der Portokasse gezahlt werden. Du wirst einwenden, dass Strafen auch einklagbar sein müssen. Das Problem gab es allerdings auch vorher schon.

        Schließlich erfordert die DSGVO eine genaue Beschreibung, was für welchen Zweck und wie lange gespeichert wird. Wir müssen die AGB/Datenschutzbestimmungen natürlich auch lesen, anstatt sie blind abzunicken. Letzteres war aber auch früher schon der nötig.


      • Sebastian K. 18
        Sebastian K. 28.05.2018 Link zum Kommentar

        Mit Datensicherheit hat die DSGVO nichts zu tun. Es geht um Datenschutz. Datensicherheit = technischer Schutz von Daten
        Datenschutz = Schutz personenbezogener Daten


      • 61
        René H. 30.05.2018 Link zum Kommentar

        Datenschutz und Datensicherheit gehören aber irgendwie zusammen. ;)


    • Hanspeter Männicke 10
      Hanspeter Männicke 30.05.2018 Link zum Kommentar

      Volle Zustimmung.
      Die digitalen Dummis benutzen whatsapp auch beruflich immer noch, statt auf wire, signal, sid, threema und weitere super sichere apps umzusteigen und damit ihren kunden einen gefallen zu tun.
      Ich kenne sogar die behauptung das andere messenger mehr strom verbrauchen würden. Sicher hat die whatsapp app ein "schnüffelprogram" mit installiert und wenn feindliche messenger installiert werden, dann steigt der stromverbrauch und man schiebt es den feinden in die schuhe.

      Ich habe 7 verschiedene datenschutzkonforme messenger auf dem smartphone (natürlich kein whatsd....) und habe null probleme mit der akkulaufzeit.
      In diesem sinne > die hoffnung auf gebildete bürger.


      • 61
        René H. 30.05.2018 Link zum Kommentar

        Man kann WA auch beruflich nutzen. Man muss WA nur die Berechtigungen nehmen. Mein WA darf nur aufs Internet zugreifen. Auf den Rest (Standort, Telefonie, SMS, Kontakte etc.) hat WA keinen Zugriff. Mit xPrivacy kein Problem. Das ist zwar schon uralt und wird nicht mehr weiterentwickelt, aber für Android 5.1 reicht das noch. Die Behauptung WA sei gefährlich halte ich für zu pauschal. Man kann ganz beruhigt alle nicht benötigten Berechtigungen blockieren. Denn gegen rechtsunwirksame Klauseln kann man nicht rechtswirksam verstoßen.


  • 40
    Gelöschter Account 27.05.2018 Link zum Kommentar

    Das DGSVO muss erst einmal reifen. Der Grundgedanke war bestimmt gut gemeint, nur wie üblich in der Politik ist das Ganze am Anfang noch nicht so wie es sein sollte oder könnte. Leider habe ich gewisse Zweifel in welche Richtung es reifen wird. Zu viele Stümper sind da am Basteln und viele Köche (in dem Fall, Laien) verderben den Brei. Ganz zu schweigen von politischen Hintergedanken, die evtl. ein ganz anderes Ziel verfolgen.
    Wenn sich die Strafen (besonders bei den großen wie FB etc.) "nur" auf 2-4% des weltweiten Umsatzes (bzw. 10-20 Millionen Höchstwert.... je nachdem was höher ist) belaufen, dann ist das ja im Gegensatz zu den 50 Millionen zum Thema "Hassreden" ja Peanuts. Da werden sich die "Großen" sicherlich nicht krumm machen was das DGSVO angeht. Und die sollte es doch eigentlich treffen.

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