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Haben selbst Dealer im Darknet eine moralische Grenze?

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© StackCommerce

Wer hätte das gedacht: Selbst in den dunkelsten Ecken des Internets, wo Waffen, Auftragsmorde und Drogen gehandelt werden, gibt es moralische Grenzen, die man nicht übertreten will. Oder ist es doch nur zum Selbstschutz?

Dealern im Darknet wird oft Skrupellosigkeit, Gewissenlosigkeit und Raffgier unterstellt. Nicht anders steht es um Betreiber der illegalen Plattformen, die das Handeln mit Gütern wie Waffen und Drogen überhaupt erst ermöglichen. Doch scheinbar haben selbst diese eine moralische Grenze, die sie nicht übertreten wollen.

Wie der britische Guardian berichtet, haben sich reihenweise Anbieter solcher Marktplätze dafür entschieden, den Handel mit der Substanz Fentanyl einzuschränken. Entsprechend nehmen diese keine Verkaufsangebot für das hochpotente und schnell süchtig machende, synthetische Schmerzmittel mehr an, das zunehmend missbräuchlich für den berauschenden Effekt eingesetzt wird. Die betäubende Wirkung wird hundert mal höher als beim Opium-Konzentrat Heroin eingeschätzt.

Fentanyl wird in reiner und in abgewandelter Form bereits seit Jahrzehnten als Schmerzmittel eingesetzt, aber erst seit rund zwei Jahren wird das Mittel auch zunehmend als Betäubungsmittel auf dem Schwarzmarkt gehandelt. Rund 160 auf das Mittel zurückzuführende Tode soll es in den letzten 18 Monaten gegeben haben.

Spontane Gewissensbisse oder Kalkül?

Allerdings dürfte das Gewissen der Darknet-Dealer nur zum Teil der Grund dafür sein, dass Fentanyl von den illegalen Onlinemarktplätzen verschwinden soll. Denn diese wegen auch immer finanziellen Gewinn mit dem Risiko erwischt zu werden ab. Der Verkauf der Droge steht zunehmend im Fokus der Strafverfolgungsbehörden, womit auch die Gefahr für die Händler steigt. Auch Schusswaffen und Sprengstoffe werden immer seltener im Darkweb gehandelt, da Plattformbetreiber dadurch zu schnell in den Fokus von Anti-Terror-Abteilungen geraten.

Ein Letzter Faktor, der den Verkauf von Fentanyl für die Marktplatz-Betreiber unattraktiv macht, ist besonders makaber: Das Betäubungsmittel lässt sich leicht falsch dosieren und führt damit überdurchschnittlich schnell zum Tod des Konsumenten. Und ein toter Kunde kauft keine weiteren Drogen.

Via: Winfuture Quelle: The Guardian

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Zu den Kommentaren (5)
Christopher Gabbert

Christopher Gabbert
Redakteur

Christopher ist vor knapp 8 Jahren mir dem HTC Hero auf den Android-Geschmack gekommen und schreibt seit Juli 2018 für AndroidPIT. Nach dem Ausprobieren zahlreicher Android-ROMs und einigen Monaten mit dem iPhone, ist er aktuell wieder bei purem Android gelandet.

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5 Kommentare
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  • 54
    Gelöschter Account 04.12.2018 Link zum Kommentar

    Moralische Grenze, Gewissen? Das hat vermutlich jeder, die Frage ist nur, ob das Gewissen von der Gier, Angst oder sonstigen stärken Emotionen überwunden wird. Und leider scheint das allzuoft zu passieren.


  • Conjo Man 52
    Conjo Man 03.12.2018 Link zum Kommentar

    Ein eher überflüssiger Artikel...und Dealer haben mit Sicherheit KEINE moralischen Grenzen, wenn diese ihre Scheixxe sogar vor Grundschulen verschenken. Traurig, aber wahr.

    Gelöschter AccountGelöschter Account


  • 77
    Gelöschter Account 03.12.2018 Link zum Kommentar

    Warum berichtet ihr über solche Sachen wenn ihr noch den Link zu solchen Seiten vergessen habt??!!!
    Ich kenne jemanden der aufgrund einer Krebserkrankung auf diese Pflaster angewiesen ist und das nicht freiwillig. Wer sowas aus Jux und Spaß nimmt sollte nicht vergessen sich vorher ein Loch zu buddeln und reinzulegen.


  • 44
    Gelöschter Account 03.12.2018 Link zum Kommentar

    Also die Plattformbetreiber sind keine Dealer, solange sie nicht selbst verkaufen. Die E-Bucht ist auch nicht Verkäufer, sondern der Plattformbetreiber.
    Also geht es jetzt um die einen oder die anderen?


  • Manuel 36
    Manuel 03.12.2018 Link zum Kommentar

    Also diesen Artikel auf dieser Seite verstehe ich nicht ^^ Nichteinmal annähernd am Thema.

    Michael G.thalunaticGelöschter AccountGelöschter Account

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