Garantieanspruch?!

  • Antworten:8
Malte B.
  • Forum-Beiträge: 169

27.05.2009, 11:22:49 via Website

Mal was ganz allgemeines :grin:

Nehmen wir mal folgendes an:

Ich kaufe mir bei eBay ein Handy (Natürlich eins mit Android :P) .
Der Verkäufer hat jenes Handy aus einer Vertragsverlängerung und schickt
natürlich die Rechnung mit.

Jetzt hat das Handy einen Defekt, natürlich nicht vom mir verursacht.
Habe ich dann mit der Rechnung, wo nicht mein Name daruf steht und
folglich auch nicht den dazugehörigen Vertrag habe, Anspruch auf Garantie?

Alle reden immer davon, aber irgendwie habe ich da ein wenig zweifel.

Klärt mich auf :blink:

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.701

27.05.2009, 11:32:59 via Website

also wenn auf der Rechnugn - die ja orginal vom Provider kommt - die IMEI des Handys steht, müsste das ja eigntlich kein Problem sein.
Wenn du dann noch den Nachweis liefern kannst, dass du das Handy via eBay vom Vertragsverlängerer offiziell ersteigert hast...

evtl. kannst ja den Verkäufer zu nem Garantieabtretungsschreiben bewegen oder so

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Anton S.
  • Forum-Beiträge: 1.614

27.05.2009, 12:22:28 via Website

Ich sehe da auch kein Problem. Rechnung ist Rechnung und wenn du diese im Besitz hast, kannst du deine Garantieansprüche natürlich geltend machen.

Neu bei Android, AndroidPIT oder dem App Center? Hier erfährst Du alles Wichtige: http://bit.ly/ccFQvI

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Malte B.
  • Forum-Beiträge: 169

27.05.2009, 12:54:20 via Website

Hm ..

Also ich muss sagen :D überzeugt hat mich das nicht.
Wenn es denn mal soweit sein sollte, dann drücke ich mir selbst die Daumen :-)

Ich bin einfach guter Dinge. Wird schon schief gehen

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Fabien Röhlinger
  • Admin
  • Staff
  • Forum-Beiträge: 3.855

27.05.2009, 12:59:53 via Website

Hallo Malte,

es kommt natürlich auf ein paar Dinge an:

a) von wem hast Du dieses Gerät gekauft? Händler oder Privatperson?
b) nehmen wir an, es war eine Privatperson: wann hat diese das Gerät erworben?
c) was für einen Defekt hat das Gerät? Herstellerfehler oder durch Fremdeinwirkung (runterfallen, Wasser, etc.)?

Grundsätzlich geht der Garantieanspruch auch auf Dich als Käufer über. Wenn der ebay-Typ ein Händler ist, hast Du sowieso Garantie, selbst wenn der Garantieanspruch vom Hersteller nicht mehr gegeben ist.

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Maxim Härter
  • Forum-Beiträge: 58

27.05.2009, 13:01:01 via Website

Ich kann dir versichern das es egal ist welcher Name auf der Rechnung steht. Anders würde es rein rechtlich nicht funktionieren. Das Unternehmen gibt neben der gesetzlichen Gewährleistung von 6 Monaten noch meist freiwillig eine Garantie meist von 1,5 Jahren oben drauf. Und das auf das erworbene Gerät. In Deutschland herrscht Handlungsfreiheit und das Unternehmen muss damit rechnen, das der Kunde das erworbene Gerät innerhalb dieser 2 Jahre weiterverkauft. Deswegen ist es wichtig, das auf der Rechnung die Gerätenummer steht und die Garantiezeit nicht abgelaufen ist. Alles andere ist relativ.

— geändert am 27.05.2009, 13:07:18

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Malte B.
  • Forum-Beiträge: 169

27.05.2009, 13:06:04 via Website

Ich gehe da von einer Privatperson aus, aber das ich keine
Garantieansprüche habe, wenn ich
das Handy durch eigenverschulden zerstöre ist mir schon klar.
Das sind dann ja aber positive neuigkeiten.
Ist ja auch nur für den Fall der Fälle gedacht. Ich hatte noch nie
ein Handy, welches ich in die
Reperatur geben musste.

Danke aber für eure Antworten :-)

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Anton S.
  • Forum-Beiträge: 1.614

27.05.2009, 14:53:01 via Website

Die Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland 24 Monate. Nach 6 Monaten ist lediglich die Beweislastumkehr, ab diesem Datum muss der Käufer beweisen, dass die Sache beim Kauf nicht mangelfrei war. Vor dieser Beweislastumkehr muss dies der Verkäufer beweisen.

Also bitte nicht mit der Garantie verwechseln. Das sind 2 Paar Schuhe.

Gewährleistung hat man immer, Garantie jedoch nur wenn der Hersteller es anbietet.

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Maxim Härter
  • Forum-Beiträge: 58

27.05.2009, 16:30:57 via Website

ich schäm mich, mal wieder verwechselt :wink:

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