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28.04.2018, 11:25:04 via Website
28.04.2018 11:25:04 via Website
Bis zum 25.05. geht es nicht mehr lange und die Umsetzung der DSGVO in kleineren Unternehmen wird aus eigener Erfahrung kaum oder gar nicht vollzogen. Da kommen immer wieder die selben Aussagen wie "Uns hat noch keiner kontrolliert" oder "Für die sind wir doch zu klein". Das haut mich jedes mal aus den Socken. Ich persönlich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen, von daher auch hier einfach mal zum nachlesen:
Jeder kennt es, nahezu jeder nutzt es – WHATSAPP.
Schon lange hat Whatsapp seinen Platz nicht nur im Privatumfeld sondern auch im Business gefunden.Doch müssen wir künftig, ab dem 25.05.2018, auf den beliebten Messenger verzichten?
Die Antworten sind im Grunde einfach:
Erlaubte Nutzung von Whatsapp:
Nutzen Sie Ihr Handy sowie Whatsapp ausschließlich für Privatzwecke, können Sie dies auch weiterhin tun. Unter ausschließlich Privat wird verstanden, dass Sie auch keine Telefonnummern oder Daten von Kollegen, Geschäftspartnern oder Mitarbeitern im Handy gespeichert haben.
In Art 2 Abs 2 lit c EU-DSGVO findet das Datenschutzgesetz keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.Nicht erlaubte Nutzung von Whatsapp:
Nutzen Sie Ihr Handy sowie Whatsapp für private sowie geschäftliche Zwecke begehen Sie einen klaren Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.
Das Problem von Whatsapp liegt darin, dass Sie Whatsapp bei der Installation erlauben, dass der Messenger auf Ihre Kontakte zugreifen darf. Ebenso werden Daten wie Standortdaten, Informationen zum Handy-Modell, Betriebssystem und Mobilfunknetz ausgelesen. Da Whatsapp in Verbindung mit Facebook steht, werden daraufhin alle Ihre Daten an Facebook übergeben. Facebook nutzt diese Daten in den USA für sämtliche Auswertungen. Sie als Unternehmer können aber nicht detaillierte Auskunft darüber geben, wie und wo diese Daten verarbeitet werden. Ebenso kann Ihr Kunde nicht Gebrauch vom „Recht auf Vergessenwerden“ machen, da Sie die Daten die von Whatsapp gespeichert wurden nicht löschen können.
Laut Gesetz gilt daher, dass Sie von jeder Person, die Sie in Ihrem Handy speichern, eine Erlaubnis hierfür einholen müssen.Zusammenfassend bedeutet dies, dass Whatsapp nicht den Datenschutzbestimmungen der DSGVO entspricht. Dahingehend sollten Sie eine Installation der APP auf Firmenhandys strikt untersagen.
Quelle: https://www.dsgvoapp.at/2018/01/16/whatsapp-dsgvo-kann-das-zusammenpassen/
— geändert am 28.04.2018, 11:26:04
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